Detlef Deal und seine Dealer aus Mauschelhausen - Wo der Rechtsstaat auf seine Grenzen stößt!




Es gibt im bundesdeutschen Strafrecht einen ehernen Grundsatz, der heisst: " In dubio pro reo " - im Zweifel für den Angeklagten. Jene fundamentale Verfahrenmaxime ist uneingeschränkt auf sämtliche Angeklagte anwendbar, ob sie nun als Ladendieb oder als Wirtschaftsdeliquent vor den Damen und Herren in den schwarzen Roben sitzen. Wer in einem Strafprozess als Richtender davon abweichen möchte, dem droht die Folgeinstanz mit der Aufhebung, Abänderung des Urteils und/oder gar der Zurückverweisung.
Hiervor graust es so manchen Volljuristen in seiner richtenden Funktion.

Eine Möglichkeit dem Handlungsgrundsatz " Hopp " oder " Topp " zu entgehen, ergibt sich aus einem so genannten Rechtsgespräch, dass das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung unter Ausschluss der sonstigen Beteiligten vornimmt. Hier wird ausgelotet, in welcher Form ein - ansonst langwieriges - Verfahren verkürzt und für sämtliche Beteiligte mit einem annehmbaren Ergebnis beendet werden kann. Jenes Rechtsgespräch wird - in kritiserender Weise - oft als " Deal " tituliert. " Deal " lässt sich somit aus dem anglo-amerikanischen Sprachgebrauch mit Handel; bezogen auf die Jurisprudenz als Rechtshandel qualifizieren. Recht als Handelsware. Ein Geständnis oder Teilgeständnis wird zum Einsatz des Angeklagten; ein Rechtsmittelverzicht der Verteidigung sowie der Statsanwaltschaft zur Gegenleistung; ein Strafrabatt durch das Gericht zum Preis für jene Zugeständnisse zu werten sein. Justitia mutiert zum Basar.

Gründe für dieses Vorgehen gibt es genügend. Die ungezählten Verfahren sind teuer; am teuersten hiervon sind die Großverfahren. Hier stehen sich zeitweise und fallspezifisch betrachtet, ganz Kohorten von Verteidigern und Angeklagten, einer eh schon überlasteten Staatsanwaltschaft gegenüber; von den beteiligten Richtern ganz zu schweigen. Bevor überhaupt ein Verfahren so richtig in Gang kommt, gerät es oft ins Stocken, weil die Verteidigung aus ihren Pilotenkoffern vorgefertigte Anträge heraus zaubert und diese zu Protokoll gibt. Ablehnungsanträge wegen Befangenheit des Gerichts, auch des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft sind dann die Regel. Ob nun unsinnig und erfolglos, erfolglos, weil unsinnig oder ausnahmsweise erfolgreich, da zutreffend, mag dahin gestellt bleiben. Die Strafprozessordnung ist ein dickes Buch mit mehr als sieben Siegeln. Das Strafverfahrensrecht eine kompliziert Materie, die nur von wenigen sehr gut beherrscht wird. Es bleiben also Unwägbarkeiten.

Die hierzu ergangene Rechtsprechung und die einschlägige Lehrmeinung tut ihr übriges, um einen Dschungel zu produzieren, deren Begehung selbst mit einer Machete kaum möglich ist. Fallstricke lauern dazu überall.So mancher - von der üblichen Arbeitsüberlastung - gebeutelte Richter, lässt deshalb die Prozessökonomie walten und manchmal alle Fünfe gerade sein. Schließlich drohen eben jede diversen verschlungenen Pfade des BRD-Strafrechts sehr schnell zu einem Irrweg zu führen, ohne hierbei die Chance zu erhalten, diesen verlassen zu können oder sogar umzukehren.

So erging es auch dem Vorsitzenden einer Strafkammer des Landgericht Hannover in einem Verfahren gegen 14 Mitglieder des Motorradclubs Hells Angels. Das Verfahren drohte zu einem endlosen Mammut-Prozess zu verkommen, da allein die 17 Verteidiger genügend StPO-Munition in ihren Koffern hatten, um es vielleicht zu einer Justiz-Posse verkommen zu lassen. Das ahnte wohl auch der Herr Vorsitzende Jürgen Seifert und bat zu einem klärenden Rechtsgespräch. Wie schwer sich Justitia mit Großverfahren tut, ist hinlänglich bekannt - auch bei der 2. Strafkammer des LG Hannover ist es längst durchgedrungen, dass hier unendlich viele juristische Fallen aufgestellt waren.

VRiLG Seifert "dealte" und aus dem gemeinsamen "Handel" kamen sämtliche Angeklagte mit einem oder zwei blauen Augen auf Bewährung davon. Die Ratio der Verfahrengrundsätze schlug voll durch, denn je schneller ein solcher Mammut erlegt ist, desto eher kann sich die Kammer dem eigentlichen, den wahren Straftätern hingeben. Eben jenen Damen und Herren, deren Unglück es ist, nicht Mitglied eines Motorradclubs zu sein und nicht mit den Worten " Bleiben Sie sauber, meine Herren!", aus dem Sitzungssaal entlassen zu werden. So schafft denn Justitia das Privileg innerhalb der Zwei-Klassen-Justiz ohne Umschweife auf derartige Verfahren herein, um sie zügig zu verkürzen, ehe sie zum Langweiler werden. Recht muss Recht bleiben, wenn Recht verhandelt und/oder gesprochen wird.

Nachdem dieses Verfahren medial ausgeschlachtet war, schlug ein wackerer Amtsrichter des AG Rinteln in die geschlossene Kerbe und stellte wegen jenes "Deals" Strafanzeigen gegen die beteiligten Volljuristen bei LG und StA wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung. Oho, es gibt somit dennoch aufrechte Vertreter aus der Garde der Dritten Gewalt, denen solche Methoden gegen den weißen Kragen gehen. Richter Christian Rost ist bekennender "Anti-Dealer". Er sorgt in seinem AG-Bezirk für saubere Straßen und gerechte Strafen. Wer Alkohol trinkt und Auto fährt wird seinen "Lappen" los. Wer die Lichthupe zum Werkezeug seiner Aggression abstuft und nötigend an der Stoßstange des Vordermannes klebt, droht, beleidigt,rast,ausbremst, der hat bei Rost schlechte Karten.
Das StGB ist hier kein Buch mit schwarzem Siegel, sondern eine knallharte Waffe gegen Rowdys jedweder Couleur. Rost rostet nicht ein, um dem bundesdeutschen Blechkasten-Killer zu sagen, dass er nicht gegen das Gesetz fahren darf. Der alltäglich Krieg auf den Straßen führt bei ihm nicht dazu, das damit eine rechtsfreie Zone entsteht, innerhalb derer jeder nach seiner Fasson Auto fahren darf.

Das Schaumburger Land, umringt vom lieblichen Weserbergland, eingekesselt durch den Rest des Ostwestfälischen, überwacht von der Landeshauptstadt Hannover und begleitet vom Landkreis Diepholz, es hat seine Heroen. RiAG Rost gehört zu ihnen, denn er sorgt auch im 3.Jahrtausend für ein gerechtes Recht. Ein Mini-Schill aus der Provinz eben!

So bügelt die StA Hannover seine Strafanzeigen wohl alsbald ab, die Retourekutsche folgte auf dem Fuße, indem die ihm übergeordnete Behörde ihr Missfallen, ob seines Alleinganges, bekundete.
Nun geistert der HA-Fall immer noch durch die lokalen Gazetten und wird zum Dauerthema,obwohl die Rocker bereits wieder ihren Beschäftigungen nachgehen. RiAG Rost erhielt überregionale Aufmerksamkeit für so viel Rechtsempfinden - immer auch etwas!

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