"Heimkinder", "Zöglinge" und Lager, ein unrühmliches Kapitel der BRD-Nachkriegsjahre! Aber: Wo Eintracht gefordert,wird Zwietracht gesät

Wir schreiben das Jahr 2009. Die ersten Stunden,Tage und Wochen liegen längst hinter uns, wir haben das Geschehen nach dem Jahreswechsel vielleicht gar nicht mehr so richtig in der Erinnerung. Zu schnell rast die Zeit in der noch schnelleren Informationsgesellschaft davon. Das menschliche Gedächtnis ist eben ein Sieb, es fallen sehr oft Namen, Daten, Fakten hindurch und verlieren sich außerhalb des eigenen Lebensstrangs im Nirvana.

So recherchiere ich seit mehreren Jahren über das Thema " Heimzöglinge in den Nachkriegsjahren" und musste - oft zu meinem großen Erstaunen - feststellen,dass das Netz voll von Ex-Heimkindergeschichten ist.
Ein Beispiel hätte ich eigentlich - in gekürzter Form - gerne unten eingestellt, da es jedoch seit einigen Jahren zu nicht unerheblichen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gruppe jener Ex-Zöglinge kommt, möchte ich mich an den Auseinandersetzungen dieser Fraktionen nicht beteiligen und - allem voran - keine Parteilichkeit aufbringen.

Die Beispielseite ist dennoch interessant:
Hier beschreibt ein Ex-Zögling seinen Leidensweg. Seit vielen Jahrzehnten lebt er - so wie einige Zehntausend auch - mit dem Stigma, in einem konfessionellen Heim der Nachkriegsjahre, eben jene faschistoiden Erziehungsmethoden erlebt aben zu müssen, die ihn noch heute belasten. Die einstigen Heimkinder wehren sich und gehen nicht nur an die Öffentlichkeit. Eine Anhörung vor dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages führte zu dem Ergebnis, dass den Betroffenen zumindest ein Recht auf Entschuldigung für das erlittene Unrecht zusteht. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sieht allerdings keinen - darüber hinaus gehenden - Handlungsbedarf. Eine monetäre Entschädigung sowie eine rentenrechtliche Anerkennung für jene Zeiten der Heim-Fronarbeit rückt damit in weite Ferne.

Ein zuvor initiierter Versuch, zumindest einen geringen Schadenausgleich über das OEG zu erhalten scheiterte und landete sogar bei den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden. Diese fuhren ein großen Geschütz auf und erhoben alsbald Anklage gegen W. Kappes u.a. wegen des Verdachts des Betruges, weil die dortigen OEG-Antragsteller - so die StA - keine schlüssigen Beweise für die Erfüllung der Entschädigungstatbestände hätten vorlegen können; mithin in Betrugsabsicht gehandelt haben.

Eine seltsame Rechtsauslegung der Damen und Herren Kollegen. Ähnlich derer, die von der Leyen medial zum Besten gegeben hat. Hier wird nach wie vor versucht, ein unrühmliches Kapitel der 60 Jahre BRD-Geschichte zu verschweigen. Auch die Kirchenfürsten blasen ins gleiche Horn und behaupten, der einstige Zeitgeist habe die Zöglinge von einst erzogen, nicht jedoch die Amtskirchen und ihre Profit orientierten Einrichtungen.
Aja!

Das Justitia oft auf beiden Augen blind sein kann, dürfte nicht nur den hier Betroffenen längst aufgefallen sein. Manchmal wäre es deshalb ratsam, sich vorab fundierten juristischen Rat einzuholen, ehe einiges Elend dieser Welt veröffentlicht wird.
Das unendliche Thema " Heimkinder " findet jedoch alsbald kein " happy end ", denn die Bundesfamilienministerin von der Leyen erkennt in der ausgesprochenen Empfehlung des Petitionsausschußes des Bundestags kein Grund, um zu handeln. Wo also kein Handlungsbedarf, da kein Gesetz. Wo kein Gesetz, da keine Entschädigung. Von einer Entschuldigung der Amtskirchen ganz zu schweigen. Moral ist eben nicht justitiabel!

Kommentare

Happy hat gesagt…
Hallo Jürgen,

Re: http://lobster53.blogspot.com/2009/01/heimkinder-zoglinge-und-lager-ein.html

Bitte nimm die Texte vom Netz die du von dem Blog hier genommen hast:


Und mache stattdessen einen Link zum Original:

http://miscellaneous-sonstiges.blogspot.com/2008/08/willi-kappes-die-el-84.html

Achte in Zukunft darauf nicht den Web-zaehler mit zu kopieren. Du verfälschst meine Statistik...
goudasand hat gesagt…
moin Rechtsgelehrter,

ich nehme an, dass meine wiederholte Antwort im Gesellschafterforum jeweils zensiert war, bevor sie zu ihnen vordringen konnte. In der Hoffnung nicht zu sehr zu stören, erlaube ich mir, die Antwort auf diesen Weg zu bringen;-)

Gruß

grub grab

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nun also das Zitat meiner heutigen zensurbedingten Wiederholung

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Zensur unterstützt kriminelle Hetze gegen Martin Mitchell.
Deswegen ein weiteres Mal: Zensurbedingte Wiederholung!

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#J. Wieloch an grub grab:
»[ …] Disput zwischen Martin [ …] anderen Ex-Heimkindern [ …]. In dessen Verlauf nicht nur persönliche Verunglimpfungen und der Gebrauch von Vokabular aus der Kategorie der Fäkalsprache sowie von Verbalinjurien zum alltäglichen »Brot« gehört. »#

Hallo rechtsgelehrter Jürgen (Glo … 53)
deine bisherigen Anmerkungen zum Thema waren engagiert u. überzeugend, weshalb das Letzte, was ich von dir erwartet habe, die oben zitierte Unterstellung gegen Martin ist. Ich wollte wissen, wie du zu dieser Ansicht kommst … stieß auf deine wirklich guten Artikel zum Thema und … ich fand auch zwei Hyperlinks zu Martin-Mitchell-Schmähseiten. Nach dem zweiten Link hab ich nicht weiter geschaut …

Ich bin überzeugt, nichts liegt dir ferner, als dich an dieser unsäglichen Hetze gegen Martin Mitchell zu beteiligen. Ich denke einfach, du hast dich – wie nicht wenige Andere, täuschen und vereinnahmen lassen. Auch einem Rechtsgelehrtem, der sich auf seine Recherchen zum Thema berufen kann, kann das mal passieren.

Nun, wo dir der Sachverhalt aufgezeigt wurde, solltest du zumindest schnellstmöglich die Links zu den Schmähseiten löschen. Da Martin eh grade im Forum präsent ist, wäre es auch kein Fehler, wenn du dich hier bei ihm entschuldigst.

grub grab

PS
im Diakonie-Forum, im Themenbereich »Heimkinder«, gibt es den Thread mit Titel »Hetz und Schmähseite wurde geschlossen«. Den solltest du vielleicht mal in voller Länge in deine Recherchen einbeziehen. Und, vielleicht auch die Tatsache, dass das Diakonie-Forum in diesem Themenbereich zunehmend zur Anti Mitchell/Anti VeH Seite verkommt, wo Martin Mitchell ganz nach Belieben z. B. ein »geldgieriger, fremdgesteuerter Idiot« genannt, und des betrügerischen Komplotts mit Anwälten u. Giordano Bruno Stiftung verdächtigt werden darf.


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Martin Mitchell hat gesagt…
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Ehemalige Heimkinder

EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM

Der »ChiefSteward« oder Betreiber dieses erstmalig am 29. Mai 2013 eingerichteten Diskussionsforums ist der Australier Martin MITCHELL ansässig in Australien (ansässig in Australien seit dem 24. März 1964) und selbst ein Opfer von Kindesmisshandlung und Kinderzwangsarbeit in kirchlichen Heimen in West-Deutschland in den frühen 1960er Jahren.
Martin MITCHELL ist ebenso (schon seit dem 17. Juni 2003) der Betreiber der Aufklärungs- und Selbsthilfe- Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org a.k.a. http://www.care-leavers-survivors.org und vertritt damit die Interessen zweier Nachkriegsgenerationen von deutschen ehemaligen Heimkindern (ca. 1945-1985).

Desweiteren betreibt Martin MITCHELL auch zwei Ehemalige Heimkinder Blogs:
EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG NR. 1 (seit dem 31. Mai 2005)
@ http://heimkinderopfer.blogspot.com und
EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG NR. 2 (seit dem 7. September 2007)
@ http://heimkinderopfer2.blogspot.com
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Martin Mitchell hat gesagt…
Nachdem ich gerade auf der Webseite der GRÜNEN POLITIKERIN KATJA DÖRNER ( @ http://katja-doerner.de/2014/01/20/erinnerung-an-das-leid-der-ehemaligen-heimkinder/ ) von einem persönlichen Besuch Mitte Januar 2014 von „Politikerinnen und Politiker der Grünen aus NRW“ im Ehemalige Heimkinder „Erinnerungsort im Jugendheim Halfeshof“, gelesen habe

in einem dortigen Artikel der sich »ERINNERUNG AN DAS LEID DER EHEMALIGEN HEIMKINDER« benennt, gelesen habe

habe ich, der Australier Martin MITCHELL – selbst ein Ehemaliges Heimkind-WEST der 1960er Jahre – auch sofort ( am Freitag, 14. März 2014, um 05:46 Uhr (MEZ) ) – ebenso zur Erinnerung an das Leid der Ehemaligen Heimkinder – dort folgenden Kommentar abgegeben, der dann auch sogleich dort online erschien:
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ERSTENS:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ( im Fall O’Keeffe gegen Irland – EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ): „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“.

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In diesem ganzen Zusammenhang, IN BEZUG AUF DIE NACHKRIEGSDEUTSCHE HEIMERZIEHUNG ( WEST ca. 1949-1985 | OST ca. 1949-1990 ), hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bekannt ? – Hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht somit ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu diversen schwerwiegenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ? – Hat das Parlament der Bundesrepublik Deutschland – der Deutsche Bundestag – nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach bestätigt dass dem im Nachkriegsdeutschland tatsächlich so war ? – Ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention somit nicht verpflichtet ALLE durch ihre Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention GESCHÄDIGTEN ANGEMESSEN ZU ENTSCHÄDIGEN ? ( Und hier ist nicht von Almosen oder Sozialhilfe die Rede ! --- HIER IST VON WIRKLICHER ENTSCHÄDIGUNG DIE REDE ! ) – Worauf also wartet die Bundesrepublik Deutschland ?

Die Bundesrepublik Deutschland steht diesbezüglich nicht nur unter Beobachtung aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention aber auch unter Beobachtung der gesamten Weltengemeinschaft / Völkergemeinschaft ( einschließlich dem UNO-Antifolterkomitee ! )
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ZWEITENS:

[ … ]: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“.

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DEUTSCH: Louise O’Keeffe gegen Irland [ 28.01.2014 ];
ENGLISCH: Louise O’Keefe v. Ireland [ 28.01.2014 ]
[ Internetsuche. - Genügendes Aktenzeichen in Deutsch und in Englisch ]
[ Internet search. - Adequate file number in German and in English ]
DEUTSCH: EuGMR 027 (2014);
ENGLISCH: ECHR 027 (2014).
Bisher (14.03.2014) nirgens in der deutschen oder österreichischen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur oder auf deutschen oder österreichischen Jura-Webseiten verbreitet/berichtet/geprüft/untersucht/besprochen.

… und natürlich auch nicht auf kirchlichen oder staatlichen Webseiten erwähnt und darauf aufmerksam gemacht.
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DRITTENS:

[ …]: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“.

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"Natürlich ist der Schutz der Bürger erste Staatspflicht."

Als zu schützende Personen / Subjekte eines europäischen Staates oder als Ansässige oder Gäste und Besucher ( oder auch 'Gefangene' / 'Insassen' ) in einem solchen Staat, d.h. als Kinder und Jugendliche in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' in einem solchen Staat – ob in Deutschland, ob in Österreich oder ob in der Schweiz; oder ob in England und Wales, ob in Irland oder ob in Schottland – und, als solche Personen / Subjekte in unserer rechtmäßigen Einforderung des Schutzes des Staates, stützen wir uns einzig und allein vollumfänglich IM EINZELNEN UND IN IHRER GESAMTHEIT AUF DIE ARTIKEL DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION ( ratifiziert in Deutschland in 1952 und ratifiziert in Österreich in 1958 ). Nichts anderes, und nichts weniger.
Martin Mitchell hat gesagt…
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● Torture of children in care. = Kinder in Heimen gefoltert. — Warum nicht der UNO melden? ● .
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Kinder in Heimen gefoltert. = Torture of children in care.

Warum nicht der UNO melden ?

Radio ABC [ Radio National ] ( Sa. 01.11.2014, 08:12 ) »Australian NGO addresses UN torture committee [ in Geneva ] over orphanage abuse« @ http://www.abc.net.au/am/content/2014/s4124326.htm

Radio ABC [ Radio National ] ( Sa. 01.11.2014, 08:21 ) »Australian rights group to raise institutional abuse at UN [ in Geneva ]« @ http://www.abc.net.au/am/content/2014/s4119512.htm

Radio SBS [ multinational radio ] ( Mo. 03.11.2014 ) »UN to be told of torture of Aussie kids« – »In a submission to the UN [ in Geneva ], an advocacy group for survivors of child abuse has outlined horrific details of torture in Australian institutions.« ( Source: AAP ) @ http://www.sbs.com.au/news/article/2014/11/03/un-be-told-torture-aussie-kids

THE AGE [ major Australian newspaper ] ( Th. 06.11.2014 ) »Abused orphans take fight for justice to UN [ in Geneva ]« @ http://www.theage.com.au/victoria/abused-orphans-take-fight-for-justice-to-un-20120805-23ny8.html

CLAN – CARE LEAVERS AUSTRALIA NETWORK @ http://www.clan.org.au/reference/united-nations/

pwd – people with disability ( November 2014 ) »Australian Delegation to the UN Committee Against Torture [ in Geneva ]« @ http://www.pwd.org.au/admin/australian-delegation-to-the-un-committee-against-torture.html

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TAGS/LABELS: Heimkinder, ehemalige Heimkinder, Waisen, Mündel, Heime, Heimen, Waisenhäuser, orphan, orphans, orphanage, orphanages, children’s homes, institutions, children’s institutions, Kinder in Heimen, Kinderheim, Kinderheime, Kinderheimen, Kinder in Heimen gefoltert, gefoltert, Folter, in Heimen, gefoltert, Torture of children in care, Torture of children, torture, children, in care, children in care, ABC, Radio National, orphanage abuse, abuse, child abuse, institutional child abuse, Abusus, Misshandlung, Missbrauch, UN torture committee, Geneva ,Genf, Schweiz, Switzerland, Kindesmisshandlung, Australian rights group to raise institutional abuse at UN, UN, UNO, UNO Anti-Folter-Komitee, SBS, THE AGE, advocacy group for survivors of child abuse, survivors of child abuse, Heimkinder-Ueberlebende, Heimkinder-Überlebende, horrific details of torture, in Australian institutions child abuse in institutional care, multinational radio, major Australian newspaper, abused orphans take fight for justice to UN, fight for justice, CLAN, CARE LEAVERS AUSTRALIA NETWORK, pwd, people with disability, Australian Delegation to the UN Committee Against Torture, Kampf um Gerechtigkeit,
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Martin Mitchell hat gesagt…
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Antje Vollmer, diejenige, die jetzt Biographische Romane über Widerstand und Widerstandskämpfer im Dritten Reich schreibt, und jetzt DAMIT ihr Geld verdient, hatte als Schirmherrin am »Runden Tisch Heimerziehung« (2009/2010) selbst kein Interesse daran gehabt und gezeigt gegen das heutige elitäre System und Machtgebilde, dem auch sie angehört, Widerstand zu leisten, und sich für die Schwachen und Schwächsten in unserer Gesellschaft einzusetzen, und sich wirklich mit solchen Dingen und Geschehen in ihrem Lande wie „Heimkinderhöllen“ / „Kinderheimhöllen“, „Heimkinderfolter“ / „Kinderheimfolter“ – torture of children in care – „Heimkindersklaven“ / „Kinderheimsklaven“, „Heimkinderzwangsarbeit“ / „Kinderheimzwangsarbeit“ zu befassen, und all diese Dinge und Geschehen, wie sie beweisbar und bewiesen seit 1949 jahrzehntelang in der Bundesrepublik Deutschland existierten, stattfanden und gegen Kinder und Jugendliche angewandt wurden, beim Namen zu nennen, und eine angemessene Wiedergutmachung und Entschädigung für die Opfer für all dieses ihnen widerfahrene Unrecht und Leid zu empfehlen und einzufordern.
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Martin Mitchell hat gesagt…
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Entschädigungsfonds für Westheimkinder ebenso leer.

Fondsumsetzung ( was den »Fonds Heimerziehung-WEST« betrifft ! )

Alle paar Tage berichten sie, einzelne Medien irgenwo in Deutschland, dass die Antragstellungsmöglichkeit für Heimerziehung-Betroffene / Heimerziehung-Geschädigte auf Hilfe aus dem »Fonds Heimerziehung-WEST« um Mitternacht am Mittwoch, 31. Dezember 2014 abläuft. – Nebenbei wird natürlich, genauso von ein und den selben Medien und ihren Auftraggebern, immer wieder von „Entschädigung“ gefasselt und die Tatsache, dass dieser »Fonds Heimerziehung-WEST« eigentlich schon seit langem leer ist, und immer noch nicht aufgestockt worden ist, einfach weiterhin verschwiegen.
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Martin Mitchell hat gesagt…
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KINOFILM über die damalige Heimerziehung in der BRD (beginnt 12 März 2015).

NEWS: Kinofilm re FREISTATT (boys) u. re VINCENZHEIM (girls)

Der Drehbuchautor und Regisseur des Kinospielfilms "VON JETZT AN KEIN ZURÜCK", Christian FROSCH, schrieb mich an am Sa. 14.02.2015 bezüglich genau diesem seinem KINOFILM über die Heimerziehung in der BRD --- wie folgt:

ANFANG DES ZITATS DIESER MAIL AN MICH.

Lieber Martin Mitchell,

ich bin der Drehbuchautor und Regisseur des Kinospielfilms "VON JETZT AN KEIN ZURÜCK".
Der Film thematisiert die geschlossene Heimerziehung in der BRD. Ich schreibe Ihnen deshalb, da ich bei der Recherche unzählige Male auf Ihren Namen gestoßen bin.

"VON JETZT AN KEIN ZURÜCK" entstand auf der Basis von Gesprächen mit Opfern und Tätern. Konkret werden die Zustände im berüchtigten Heim der Diakonie “Freistatt” und in einem katholischen Mädchenheim der sog. "Barmherzigen Schwestern" exemplarisch gezeigt. Der Film beginnt im Jahr 1967 und endet 1977. [ vergleiche: "Dortmunder Vincenzheim" - M.M. ]

Der erste Anstoß zu dem Film war, dass ich vor 7 Jahren jemanden kennen lernte, der Opfer dieser “Erziehung” wurde und ich darauf hin unbedingt wollte, dass dieser dunkle Teil der Geschichte mit einem Spielfilm gewürdigt wird. Es ging mir in dem Film nicht nur um die Rekonstruktion der äußeren Tatsachen, sondern auch darum, zu zeigen, was für (innere) Konsequenzen und Traumata die Folge sind. Ferner wollten wir den gängigen Bildern der 60er Jahre, die durch Pop, Revolte und Sexuelle Revolution dominiert werden, etwas entgegen halten. Das Bewusstsein über Geschichte wird ja wesentlich auch durch Bilder aus Filmen geprägt. Unser Film will die Ereignisse im Bewußtsein halten und Diskussionen und Kontroversen auslösen.

Die Geschichte soll auch nach dem “Runden Tisch” nicht ad acta gelegt werden!!!!!

"VON JETZT AN KEIN ZURÜCK" ist auch das Portrait einer Zeit in der Bundesrepublik, in der die Gegensätze aufeinander prallten.

„Die Geschichte ist nicht tot. Sie ist nicht einmal vergangen.“ (William Faulkner)

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns unterstützen könnten. Da wir nicht die Mittel für eine große PR- Maschinerie haben ist es wichtig, dass der Film sich über diejenigen verbreitet, denen dieses Thema am Herzen liegt. Denn es gibt auch mächtige Gegner, die kein Interesse daran haben, dass das Thema in der Öffentlichkeit bleibt.

Vielen Dank im Voraus und auch vielen Dank für die großartige und wichtige Arbeit, die Sie geleistet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Frosch

"VON JETZT AN KEIN ZURÜCK" KINOSTART 12. März 2015

vorausgewählt für den Deutschen Filmpreis, Seymour Cassel Award für Victoria Schulz,

Lola at the Berlinale, Eröffnungsfilm Int, Filmfestival Oldenburg, Festivals u.a. Int. Filmfestival Mannheim/Heidelberg, Diagonale (Graz)

Official Trailer @ https://www.youtube.com/watch?v=DVWduLYcbBM

ENDE DES ZITATS DIESER MAIL AN MICH.

Ich dachte, dieser KINOFILM verdient seinen eigenen Thread, wo man dann später – wenn man ihn gesehen hat – auch mal darüber diskutieren kann.

Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.
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Martin Mitchell hat gesagt…
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Eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt - EuGMR 027 (2014)

Eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt ! --- jetzt in Deutsch !

EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014. --- Das Urteil in Deutsch.

Das Urteil in Deutsch ist jetzt hier zu finden @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867 ( sehr langer Beitrag, der einschließlich dem im Hintergrund laufenden HTML-Quelltext insgesamt 32558 Zeichen umfaßt, einschließlich Leerzeichen ).

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.

Übersetzung des Urteils vom Englischen ins Deutsche.

Der irische Fall Luise O´Keeffe
vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Große Kammer, Beschwerdesache O'Keeffe gg. Irland, Urteil vom 28.1.2014, Bsw. 35810/09

Das ORIGINAL in deutscher Sprache (d.h. diese Übersetzung) ist in dieser österreichischen Datenbank zu finden @ http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20140128_AUSL000_000BSW35810_0900000_000/JJT_20140128_AUSL000_000BSW35810_0900000_000.html
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Martin Mitchell hat gesagt…
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

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Dieses EuGMR-Urteil – EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – auf das ich im unmittelbar vorhergehenden Beitrag verweise, und welches jetzt auch in Deutsch zur Verfügung steht, ist eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

im Fall von Beschwerdeführerin Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014 (Beschwerde: Bsw. 35810/09)

in einfacher und für alle verständlicher Sprache:

Das Urteil läuft darauf hinaus, dass nicht nur der Staat selbst nicht foltern darf, aber auch nicht das Foltern durch andere zulassen oder auch nur tolerieren darf. Der Staat ist verpflichtet seine Bürger zu schützen und jegliches Foltern aktiv zu verhindern, und auch das Foltern von Kindern in seinem Land aktiv zu verhindern. Ein Staat, der diesen seinen Pflichten nicht nachkommt – nicht nachgekommen ist – muß Schadenersatz leisten. Ein Staat, der diesbezüglich auf ganzer Ebene verfehlt, begibt sich ausserhalb der akzeptierten Normen der Staatengemeinschaft und läuft damit die Gefahr als „Schurkenstaat“ ("rogue state") bezeichnet zu werden.

Und hier jetzt noch einmal für alle der Link (ein weiterer Link ! ) zu diesem überaus wichtigen Urteil: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867
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Martin Mitchell hat gesagt…
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Wer von Euch ist bereit mitzuhelfen dies auch via TWITTER zu verbreiten?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Es handelt sich hierbei um das Urteil Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014 ( siehe @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=559#p559 )

Für all diejenigen, die TWITTERN / ZWITCHERN können und das auch des öfteren tun: Könnt Ihr mal bitte die folgenden zwei sich jeweils auf 160 Zeichen beschränkenden NACHRICHTEN verbreiten, und überall weiterverbreiten.

IN DEUTSCH:

» „Rechtsstaat“ Westdeutschland verfehlt über Jahrzehnte hinweg die Folter seiner Kinder zu verhindern. - Ein wichtiges Urteil dazu in Deutsch "EuGMR 027 (2014)". «

IN ENGLISCH:

» West Germany 40 long years failed to protect its children against torture. - Highly relevant judgment of the European Court of Human Rights: "ECHR 027 (2014)". «

Viele Leute werden dann, hoffentlich, einfach "EuGMR 027 (2014)" (für DEUTSCH) oder "ECHR 027 (2014)" (für ENGLISCH) googeln und das Urteil dann an einer oder anderer Stelle sofort, wie gewünscht, in Deutsch und / oder in Englisch im Internet finden.

Danke / Thank you

Martin MITCHELL (Ehemaliges Heimkind-WEST; Jg. 1946)
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Martin Mitchell hat gesagt…
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
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Es ist wirklich beschämend:

Wie aus dem Internet hervorgeht und ersichtlich ist:

Dieses Urteil, Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014 im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, scheint nicht einen einzigen Rechtsanwalt im deutschsprachigen Raum zu interessieren:

Für dieses Urteil in Deutsch siehe @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867

Obwohl eine Übersetzung dieses Urteils in die deutsche Sprache schon seit Ende letzten Jahres im Internet zur Verfügung steht, hat keine Anwaltskanzlei im deutschsprachigen Raum dieses Thema – bei dem es sich um „Koventionsverpflichtungen“ und „Staatshaftung“ handelt – bisher aufgegriffen, veröffentlicht oder auch nur mit einem einzigen Wort erwähnt.

Ähnlich verhält es sich, in dieser Sache, was die Juristen und Rechtswissenschaftler im deutschsprachigen Raum betrifft.

Sind die Anwälte, Juristen und Rechtswissenschaftler in bestimmten europäischen Ländern tatsächlich so feige, dass sich niemand von ihnen an dieses Thema herantraut?
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Martin Mitchell hat gesagt…
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
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Desweiteren, siehe auch unbedingt die neue diesbezügliche Stellungnahme von dem Evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, in seinenm Blog, Dierk Schaefers Blog vom Sa. 28.03.2015 - »Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die staatliche Verantwortung für Schutzbefohlene in privaten (kirchlichen) Einrichtungen« @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/03/28/der-europaische-gerichtshof-fur-menschenrechte-und-die-staatliche-verantwortung-fur-schutzbefohlene-in-privaten-kirchlichen-einrichtungen/

ANFANG DES ZITATS DER STELLUNGNAHME VON DIERK SCHÄFER.

Das nun auch auf Deutsch vorliegende Urteil dürfte wegweisend sein in zweierlei Hinsicht:

Rückwirkend sollte es Klagemöglichkeiten eröffnen für die Unterlassung staatlicher Aufsicht in verschiedenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kinderheime, Psychiatrien).

Wird man einen Rechtsanwalt finden, der das für deutsche Verhältnisse aufarbeitet und durchsetzt?

Prospektiv warnt dieses Urteil alle staatlichen Behörden, die die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in solche Einrichtungen veranlassen oder anordnen.

Angesichts der föderativ-gesplitterten Zuständigkeiten des Staates in Kinder- und Jugendlichenangelegenheiten wird man wohl vergeblich darauf warten, dass eine entsprechende Information über die Aufsichtspflicht der Jugendämter[1] über die Träger von Jugendhilfemaßnahmen zentral ergeht. Diese Lektion werden die Jugendämter jedes für sich lernen müssen. Die „Kunden“ der Jugendämter werden diesen Bewußtseinswandel erkämpfen müssen. Im Krieg bei der Eroberung einer Stadt würde man von Häuserkampf sprechen. Der ist aufwendig und fordert viele Opfer auf beiden Seiten.

Hier ist das PDF des Urteils, von mir teilweise gelb unterlegt, sonst unverändert. *Der irische Fall Luise O´Keeffe*: [ https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2015/03/der-irische-fall-luise-oc2b4keeffe.pdf ]

Mein Dank geht wieder einmal an Martin Mitchell/Australien für den Hinweis auf das Urteil.

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[1] Jugendämter, die selber keinerlei Aufsicht unterliegen.

Beschlagwortet mit TAGS/LABELS: Aufsichtspflicht, Heimerziehung, Heimkinder, Jugendhilfe, Kirche, Staat

ENDE DES ZITATS DER STELLUNGNAHME VON DIERK SCHÄFER.
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Martin Mitchell hat gesagt…
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KINOFILM ausschließlich über ev. Erziehungsanstalt FREISTATT ( „Freistatt im Wietingsmoor“, Niedersachsen, BRD )

FREISTATT (TRAILER OFFICIAL) YouTube
Hochgeladen von EditionSalzgeber

https://www.youtube.com/watch?v=b72pSA7aGyY (Länge 2 Min. und 27 Sek.)

Der damit in Zusammenhang stehende Kommentar der Person/Organisation, die es hochgeladen hat:

ANFANG DES DIESBEZÜGLICHEN KOMMENTARS IM SOZIALEN NETZWERK YOUTUBE.

Published on Apr 29, 2015

FREISTATT
ein Film von Marc Brummund
Deutscher Kinostart: 25. Juni 2015
mit Louis Hofmann, Alexander Held, Max Riemelt, Katharina Lorenz, Stephan Grossmann, Uwe Bohm u.a.
D 2015, 104 Minuten, deutsche Originalfassung
UA: Max Ophüls Preis Saarbrücken, Wettbewerb

KURZINHALT

Sommer 1968. Der Wind der Veränderung ist in den norddeutschen Kleinstädten allerhöchstens als Brise zu spüren. Mit selbstverständlicher Aufmüpfigkeit begegnet der 14-jährige Wolfgang seinem Alltag, seiner Mutter und vor allem seinem Stiefvater. Als er von seiner Familie in die abgelegene, kirchliche Fürsorgenanstalt FREISTATT abgeschoben wird, findet er sich in einer Welt wieder, der er nur mit noch unbändigerem Freiheitsdrang begegnen kann: Verschlossene Türen, vergitterte Fenster, militärischer Drill während der als Erziehung verbrämten täglichen Arbeitseinsätze in den Mooren der Umgebung. Doch für Wolfgang ist eins klar: Seine Sehnsucht nach Freiheit wird er so schnell nicht im Moor begraben.

Category
Film & Animation

License
Standard YouTube License

ENDE DES DIESBEZÜGLICHEN KOMMENTARS IM SOZIALEN NETZWERK YOUTUBE.

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Martin Mitchell hat gesagt…
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Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. steht zur Verfügung!

BITTE teilen! und/oder an die entsprechenden Institutionen schicken! - DANKE!

ANFANG DES ZITATS.

Aufruf an Universitäten, Fachhochschulen, Schulen und Studierende mit dem Studienziel - Fachbereich Pädagogik und/oder Psychologie!

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verein ehemaliger Heimkinder e. V. (VEH e.V.) hat sich 2004 gegründet, um die Interessen ehemaliger Heimkinder zu vertreten. Nach der Gründung wurde der Verein in Aachen in das Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Anlass für die Gründung des Vereins waren systematische Straftaten an Heimkindern und massive Menschenrechtsverletzungen, die Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 1945 bis 1975 und darüber hinaus in kirchlichen und staatlichen Heimen widerfahren sind. Im VEH e.V. vertreten sind Ehemalige aus Waisenhäusern, Kleinkinderheimen, Kinderheimen, Jugendheimen, Erziehungsheimen, Behindertenheimen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, sowie auch aus Spezialheimen und Jugendwerkhöfen in der Ex-DDR.

Die Heime in den alten Bundesländern waren kirchlich (beide großen Konfessionen, ca. 80%), staatlich, kommunal und privat, die Heime in der ehemaligen DDR hingegen waren überwiegend staatlich organisiert.

Der Verein will das Unrecht aufklären und öffentlich bekannt machen sowie Kontakte unter den Betroffenen ermöglichen. Er setzt sich dafür ein, dass die Betroffenen Entschädigungen in Form von Opferrenten, Lohnnachzahlungen, Schmerzensgeld erhalten.

Weiter sieht der Verein es als seine Aufgabe, aufzuklären, zu berichten, durch die Geschichte zu sensibilisieren, sich aktiv um Veränderung, Prävention und Aufklärung des Erziehernachwuchses zu kümmern.

Wir sind sicher, dass es einen großen Bedarf gibt, ein Bewusstsein für die in Ausbildung stehenden zukünftigen pädagogischen Kräfte auch – und vielleicht besonders – für die horrenden Fehler der Vergangenheit zu schaffen, die Hunderttausende mit deutlichen Einschränkungen der Lebensqualität zahlen mussten und heute noch zahlen.

Unser Angebot richtet sich an Schulen, FHS, Unis und Studierende, die InterviewpartnerInnen für Masterarbeiten und ähnliches suchen.

Der VEH e.V. kann Kontakte zu Opfern und Überlebenden der Schwarzen Pädagogik vermitteln, um im begrenzten Rahmen Projekte an Schulen und Unis im Bereich Pädagogik und Psychologie zu unterstützen.

Projektthemen könnten sein:
● Bindungsproblematiken in Kindheit und Jugend
● Gewalt unter HeimbewohnerInnen
● Gewalt ausgehend von ErzieherInnen und anderen Angestellten
● Mobbing
● Übergriffigkeit
● sexuelle Gewalt
● Missbrauch
● Zwang
● Isolierung
● Aus der Heimzeit resultierende Konflikte

Weiter kann in solchen Projekten sehr nachhaltig gezeigt werden, welche oftmals lebenslangen Schäden entstanden sind, welches Leid noch heute bei den Opfern vorhanden ist, welche Kämpfe Ehemalige mit Behörden, Trägern, Kirchen haben, wie sie um Entschädigungen und Anerkennung kämpfen müssen.

Wir bieten GesprächspartnerInnen, die in vorzugsweise kleinen Projektgruppen ihre Geschichte erzählen und damit Möglichkeiten zur Ausarbeitung wirksamer Prävention aufzeigen können.

Bitte wenden Sie sich an den Vorstand um Gesprächspartner vermittelt zu bekommen.

Kontakte:
Heidi Dettinger – Mail: h.dettinger@veh-ev.eu
Dirk Friedrich – Mail: d.friedrich@veh-ev.eu

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Verein ehemaliger Heimkinder e. V. (VEH e.V)

DAS ZITAT IST HIERMIT ABGESCHLOSSEN.

QUELLE: https://web.facebook.com/VEHeV/posts/703635363070288

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