Zumwinkel-Postwinkel,Lichtenhagen - Liechtenstein, Justitia - Madame Bovary?


Es ist jetzt knapp ein Jahr her, da rollte in früher Morgenstunde ein Armada von Fahrzeugen auf das opulente Anwesen des Dr. Klaus Zumwinkel, seines Zeichens damals noch Vorstandsvorsitzender der Deutsche Post AG, Manager des Jahres 2003 und Steuerhinterzieher, zu.

Zumwinkel, später als " Postwinkel " verhöhnt, weist bisher folgende biographische Daten nach:


Klaus-Gerhard Maximilian Zumwinkel (* 15. Dezember 1943 in Rheinberg, Nordrhein-Westfalen) ist ein deutscher Unternehmensberater.[1] Er war von 1995 bis 2008 Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post und davor von 1990 bis Ende 1994 Geschäftsführer bei der Deutschen Bundespost.

Nun bedeutet der Abschied einer "verdienten" deutschen Führungskraft nicht automatisch sein gesellschaftlicher Tod. Es gibt hierfür unzählige Beispiele, dass ein geschasster "Promi", sehr schnell - quasi, wie Phoenix aus der Asche - in den Medien und deren pausenloser Berichterstattung wieder Platz nimmt. Post-Zumwinkel wird sicherlich auch zu jenen Protagonisten gehören, die es irgendwie, irgendwann, irgendwo wieder zu publizitären Ehren schaffen. Des Springerś Kampfblatt für deutsche Identität wirdś schon richten.

Die Geschichte hat dennoch einen fahlen Nachgeschmack. Zunächst krachte und knirschte es kräftig im Gebälk der nordrhein-westfälischen Justiz. Die CDU-Justizministerin geriet in dasSperrfeuer der Kritik und gab jene sofort an die Staatsanwaltschfaft Bochum weiter.


Angeklagt

Am 7. November 2008 erhob die Staatsanwaltschaft Bochum gegen den Ex-Post-Chef Anklage zum Landgericht Bochum, 12. Große Strafkammer. Das Landgericht teilte mit, dass dem Manager in der 35-seitigen Anklageschrift vorgeworfen wird, in sechs Fällen zwischen 2001 und 2006 mit Hilfe der 1986 gegründeten Liechtensteiner Stiftung „Devotion Family Foundation“, die von der Liechtensteiner LGT-Bank verwaltet wurde, Steuern hinterzogen zu haben. Stiftungsbegünstigter sei Zumwinkel selbst gewesen. Das Stiftungsvermögen Zumwinkels habe zum 31. Dezember 2006 über 11,8 Millionen Euro betragen. Aus diesem Vermögen habe er zwischen 2001 und 2006 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, die zwischen 350.000 Euro und 470.000 Euro pro Jahr lagen. Diese Einkünfte habe er jedoch bei seinen jährlichen Steuererklärungen verschwiegen. Somit habe Zumwinkel insgesamt 1,12 Millionen Euro Einkommenssteuer und über 61.000 Euro Solidaritätszuschlag beim deutschen Fiskus hinterzogen. Wegen Verjährungsfristen wurden frühere Fälle nicht berücksichtigt.

Zumwinkel droht nach dem Gesetz eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren (s. Art. Steuerstrafrecht). Als „besonders straferschwerend“ wertet die Anklage, dass sich Zumwinkel jahrelang und mit krimineller Energie bemühte, sein Vermögen vor der Steuer zu bewahren. Die Staatsanwaltschaft soll allerdings in Gesprächen mit der Verteidigung bereits zu erkennen gegeben haben, dass sie vermutlich nur zwei Jahre Haft mit Bewährung beantragen werde. Zudem könne zusätzlich eine Geldstrafe sowie eine Bewährungsauflage in Millionenhöhe verhängt werden. Eine Gefängnisstrafe könnte Zumwinkel allerdings insofern drohen, als auch die Staatsanwaltschaft Bonn gegen ihn wegen der Verletzung des Datenschutzgesetzes und des Fernmeldegeheimnisses ermittelt. (s.u.) Sollte Zumwinkel auch in Bonn verurteilt werden, muss zusammen mit dem Bochumer Urteil eine Gesamtstrafe gebildet werden. Sollte diese dann mehr als zwei Jahre betragen, könnte sie nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Financial Times Deutschland vermutet allerdings, dass Zumwinkel selbst im Falle eines doppelten Schuldspruchs keine Haftstrafe verbüßen muss.

Der Prozess

Am 22. Januar 2009 begann vor der 12. Großen Strafkammer des Bochumer Landgerichts die Hauptverhandlung wegen Steuerhinterziehung gegen Klaus Zumwinkel. Das Urteil soll am zweiten Verhandlungstag, dem 26. Januar 2009, gesprochen werden.Eine wichtige Rolle dürfte bei dem Prozess das Grundsatzurteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. Dezember 2008 (Az: 1 StR 416/08) spielen. Der BGH hatte entschieden, dass bereits bei Steuerschäden ab 50.000 Euro in der Regel eine Freiheitsstrafe zu verhängen sei. Bei Hinterziehungsbeträgen ab einer Million Euro komme eine noch zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe nur noch bei besonders gewichtigen Milderungsgründen in Betracht.


Da steht er nun, er darf nicht anders, Justitia erhöre ihn, in Ewigkeit bis zum Abend. Dr. Z., seines Zeichens »Bambi«-Preisträger von Springers Gnaden, Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes (ohne Band ), Sprachpanscher des Jahres 2002 und Manager des Jahres 03, gekürt durch das »Manager Magazin«, dem Sprachrohr der Mühsam und Beladenen, in diesem, unserem Lande. Auch Parteifreund Rüttgers aus NRW ließ sich nicht lumpen und verpasst ihm noch 07 einen Orden. So weit, so schlecht! Flankiert von zwei gewichtigen Organen der Rechtspflege hat er jenes justizförmige Verfahren über sich ergehen zu lassen, dass bisweilen auch dem gemeinen Ladendieb – im Wiederholungsfalle – nicht erspart bleibt. Ja, er bedauere es zutiefst, sich gesetzeswidrig verhalten zu haben. Ja, es tue ihm unendlich leid, der Allgemeinheit einen Schaden verursacht zu haben – den er durch Zahlung von einigen Mio. Euro mal soeben wieder gut gemacht habe. Für den Außenstehenden steht hier ein freundlicher Herr, wie es einst Jupp Derwall war, vor den Damen und Herren in den schwarzen Roben. Frau Lichtinghagen, die ihn hat einknasten lassen, ist nicht dabei. Sie darf nicht mehr und urteilt jetzt als Richterin über jene Delinquenten, deren Vergehen es ist, keine Mio. aus der Portokasse bereitgestellt zu bekommen, um jene − in die Strafzumessungserwägungen einfließende − Reue zu bekunden. Jura novit curia, heißt es zwar, aber Moral ist eben nicht justitiabel und vor ihr steht immer noch das Fressen(und Gefressen werden). Deshalb gilt der eherne Grundsatz: »Judex non calculat«! Denn würde er bei Dr. Z. nicht zur Anwendung kommen, müsste dieser, gemäß der Strafzumessungsregeln bei Ladendieben (Schaden 15,57=15Tagessätze zu 33 Euro) mit einer Geldstrafe von 63000 Tagessätzen zu 16600 Euro verurteilt werden. Das ist der Dritten Gewalt zu kompliziert, deshalb wir er am Montag den Sitzungssaal so wieder verlassen, wie er und alle anderen ihn betreten haben; als freier Mann in einem freien Land mit freier Wirtschaft. Jura non calculat -eben deshalb!

Epilog:

Telekom-Bespitzelungsaffäre

Im Rahmen der Telekom-Bespitzelungsaffäre hat die Staatsanwaltschaft Bonn Ermittlungen gegen Klaus Zumwinkel eingeleitet. Er steht im Verdacht, die Ausspähung von Telefondaten über mehr als ein Jahr lang angeordnet zu haben.

So bleibt denn für die nicht juristisch Vorbelasteten, die bittere Erkenntnis:

Vor dem Gesetz ( Art. 3 I GG ) sind Alle gleich. Je reicher, deso gleicher!


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