Verarscht, verarmt,verlogen! Wenn die Beisetzung zum Gang nach Dingsda wird.
Die Branche der Bestatter ist vielfältig. Sie ist nicht nur pietätvoll, sie ist oft pietätlos. Vor allem dann, wenn es um das Geld, die Knete, die Moneten geht. Oft kennt dann die Gier keine Grenzen. Grenzüberschreitend werden da die häufig echt Trauernden über den berühmten Bürotisch gezogen; über den Löffel balbiert und durch den Kakao gezogen, weil sie sich im Vertrauen an den dezent, aber bestimmt auftretenden, den sie beratenden Bestatter leicht gläubig wenden.
Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere sieht völlig anders aus. Es handelt sich dabei um jene vielen Millionen - meist völlig verarmten Verstorbenen und deren ebenso minder bemittelten Angehörigen. Wer zu dieser immer größer werdenden Gruppe der Ausgegrenzten in unserer Konsumgesellschaft gehört, der hat de facto auch kein Recht auf eine angemessene Beisetzung, sofern es überhaupt eine solche gibt. Ein unendlicher Bittstellergang der näheren Angehörigen ist zunächst der übliche Vorlauf in einem derartigen Fall.
Diese werden von den Ämter gezwungen, sämtliche Einkommens - und Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Und - als wäre diese Prozedur nicht schon genug - es wird peinlich sowie sehr lange geprüft, ob nicht doch entfernte Angehörige zahlungskräftig und auch zahlungsverpflichtet sein können.
Was der WDR in seinem III TV-Programm am Donnerstag, 18.11.2010, ab 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr in seiner Serie " die story " unter dem Titel " Verarmt,verstorben,verscharrt " in einer nahezu emotionslosen Form dem Zuschauer näher brachte, gehört wohl mit zu den widerwärtigsten Auswüchsen unserer Gesellschaft. Es geht hier nicht einmal um ein selbst verschuldetes Fiasko, dass durch menschliche Unzulänglichkeiten entstanden ist. Es geht vielmehr um eine Situation, die auf einige Millionen in diesem Land zukommen könnte, wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - keine Vorsorge durch eine Sterbeversicherung oder durch finanzielle Rücklagen getroffen haben.
Auf der WDR-HP heißt es hierzu:
" Die 82-jährige Witwe Ingeborg Steiniger steht wie versteinert zwischen den Büschen und Bäumen hinter dem Krematorium in Venlo. Hier wurde vor vier Monaten die Asche ihres verstorbenen Ehemanns anonym verstreut. Ingeborg Steiniger war nicht dabei. Sie hat diese würdelose Beerdigung auch nicht so gewollt. Ingeborg Steiniger ist pleite!
Wer arm ist, hat es schwer, das nötige Geld zu bekommen, um einen nahen Angehörigen zu beerdigen. Die zuständigen Sozialämter verlangen detaillierte Nachweise über die Bedürftigkeit und fahnden erstmal wochenlang nach anderen, zahlungskräftigeren Angehörigen.
Die Verstorbenen lagern derweil in Kühlräumen. Es dauert Wochen, bis die Kostenübernahme durch die Sozialämter geklärt ist. Oft ist sie gar nicht zu klären. Dann springt das Ordnungsamt ein und organisiert eine schnellstmögliche Entsorgung des Leichnams - so wie bei Ingeborg Steiniger.
Film von: Gudrun Thoma, Sebastian Schütz "
- Zitatende -
Interessant sind die Einträge in dem WDR-GB. Dazu ist nachzulesen:
http://www.wdr.de/tv/diestory/gaestebuch/index.jsp
Was dort kommentiert, interpretiert und worüber - völlig nachvollziehbar - lamentiert wird, deckt sich eigentlich im wesentlichen mit meinen persönlichen Berufserfahrungen. Wer in diesem Land kein Geld für eine angemessene Beerdigung hat, der bekommt auch keine.
Die Rechtsprechung billigt zwar eine Bestattung und die Übernahme der Kosten hierfür durch den Leistungsträger zu den Anghörigen zu, wenn der Verstorbene mittellos war. Es gibt jedoch keinen Anspruch auf eine angemessene Beerdigung.
Ein Betreiben der entstandenen Bestattungskosten von weiteren Verwandten ist darüber hinaus nicht zulässig:
" Die Behörden dürfen von Hartz-IV-Empfängern nicht verlangen, dass sie beim Tod eines Angehörigen die angefallenen Bestattungskosten bei Verwandten eintreiben. Das Amt muss die Kosten übernehmen, wenn offen ist, die Bestattungskosten übernimmt, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 8 SO 23/08 R)."
- Zitatende -
" Im verhandelten Rechtsstreit hatte das Sozialamt der Stadt Köln sich geweigert, einer Hartz-IV-Empfängerin nach dem Tod ihres Ehemannes die Bestattungskosten zu bezahlen. Die gesetzlichen Regelungen sehen normalerweise vor, dass erst einmal die Erben für die Bestattung aufkommen müssen. In dem Fall hatten aber die mittellose Ehefrau und die Mutter des Verstorbenen das Erbe ausgeschlagen. Das Sozialamt vertrat die Auffassung, dass letztlich die über 80 Jahre alte Mutter als nahe Angehörige trotzdem für die Bestattung aufkommen müsse. Die Ehefrau, die Hartz-IV-Leistungen bezieht, solle sich das Geld für die Beerdigung von ihrer Schwiegermutter notfalls im Gerichtsverfahren wieder zurückholen.
Vor dem 8. Senat hatte die Stadt Köln angeführt, dass bei einer Bestattung immer mittellose Verwandte zum Sozialamt vorgeschickt würden, damit die Behörde für die Kosten aufkomme und nicht andere Verwandte. "
- Zitatende -
Und gerade hier beginnt der angebliche Sozialstaat zu tricksen. Eigentlich ist die Rechtslage völlig klar, wer als Verstorbener keinerlei verwertbaren Nachlass hinterlassen hat,; wer als Angehöriger ebenfalls nichts auf er Naht hat, wird von den Bestattungskosten befreit.
Die aktuelle rechtliche Situation haben u.a. die Kollegen Dres. Müller und Spranger hier erläutert:
http://www.postmortal.de/Recht/JuristischerDiskurs/Kostentragungspflicht-P15BSHG/kostentragungspflicht-p15bshg.html
Die BRD mit ihrer so freiheitlich demokratischen Grundordnung, mit ihrer vermeintlich christlichen Leitkultur und der nie funktionierenden Sozialen Marktwirtschaft hat eine Unzahl von Gesetzen, in denen eine Armutsbestattung geregelt ist. Dennoch mauern die Behörden - je nach Region - immer häufiger, wenn es um die Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten bei mittellosen Verstorbenen und deren Verwandte geht.
Vermehrt tritt dieses Verhalten dort auf, wo die Kommunen bis zur Halskrause überschuldet sind.
Was in dem Bericht als würdelos dargestellt wird, ist es in der Tat - allerdings hier fallbezogen - auch. Da wird in Mönchengladbach einer verarmten 82jährigen Antragstellerin über Monate die Beisetzung ihres ebenso verarmt verstorbenen Ehemannes verweigert,dessen Asche dann endlich - aber ohne Kenntnis der Witwe - in der Nähe des holländischen Städtchens Venlo in einem Friedwald verstreut wird. Pietätlos ist das Verhalten der überwiegend des Katholischen Glaubens angehörigen Verantwortlichen alle Male.
Es gehört jedoch zur Normalität in diesem Land,dass Arme eben weniger Rechte erhalten als Reiche.
Besonders heuchlerisch stellt sich ein derartiger Fall dann dar, wenn er sich in Regionen abspielt, die angeblich den christlichen Glauben und seine vermeintlichen Werte bei anderen Gelegenheiten permanent als Handlungsmaxime propagieren.
Ein verlogener Haufen von Heuchlern, der sich dann dort zusammen ballt, um quasi Rechteinhabern das Recht abspenstig zu machen. Einfach widerlich, diese Doppelmoral!
Kommentare
Und die von dir erwähnte SOZIALE Marktwirtschaft ist im Bedarfsfall eine FREIE Marktwirtschaft. Das läßt dann etwas mehr Spielraum!
PS: Wie lange wird der SVW wohl noch an seinem Trainer festhalten? Erneutes Beileid, mein Lieber!