Wenn der Vollziehungsbeamte drei Mal klingelt.

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Ach, ist das eine Krux mit dem Gesundheitswesen! Was sind dort - seit den Kohl-Regierungsjahren - nicht alles für angebliche Reformen verabschiedet worden? Trotz aller Lippenbekentnisse,die bundesdeutsche Gesundheitsmafia ist längst selbst erkrankt. Sie ist u.a. an ihrer Raffgier erstickt, hat bei den Patienten und Krankenkassenpflichtmitglieder Schwindsucht im Portemonnaie verursacht und führte in den zuständigem Bundesministerium zu kollektiver Debilität.
Was einst,nämlich zu Zeiten der Bismark´schen Hau-drauf-Politik gegen die aufkommenden Revolutionsgelüste im Kaiserreich, eher als notwendiges Zugeständnis gegenüber dem völlig verarmten Proletariat galt,die Einführung der gesetzlichen Krankenkasse,hat sich seit der Verabschiedung der Sozialgesetzgebung ab 1893, inzwischen zu einem Auslaufmodell verändert. Die einstige Zielsetzung,den Habenichtsen zumindest eine ärztliche Versorgung zu garantieren,ist inzwischen wieder ein akuter Mangelfall geworden. Allerdings nicht deshalb, weil es keine ordentliche Versorgung gibt, sondern, weil diese für viele nicht mehr bezahlbar ist.

Da trifft es sich gut,wenn die Bande um den Großposaunisten Philipp Rösler doch längst erkannt haben,dass es auch im Jahre 2011 nicht mit mehr als 160 Krankenkasse eine bessere Gesundheitsversorgung gibt. Rösler indes,einknickend vor der Lobby in seinem Saustall,geht immer noch nach dem Grundsatz: " Viel hilft viel!"
Obwohl der Leistungskatalog der zu vielen gesetzlichen Krankenkassen nahezu identisch ist, die Beitragssätze, die noch vor 40 Jahren bei 8,2 % lagen, inzwischen auf 15,5 % in die Höhe geschnellt sind und die weiteren Zuzahlungen der Mitglieder oder Patienten ansteigen, hält der Zwerg aus der FDP an seinem Chaos fest.

So haben denn einige GKVs bereits im letzten Jahr von dem ihnen durch die "Gesundheistreform" des Rösler-Ministeriums eingeräumten Recht, im Falle einer fehlenden Kostendeckung durch die einkassierten Pflichtbeiträge, weitere, monatliche Zusatzleistungen in Höhe von bis zu 8,00 € erheben zu dürfen, weidlich Gebrauch gemacht.
Diese Zusatzzahlungen müssen allerdings die Mitglieder direkt an die jeweilige Krankenkasse entrichten. Und...immer nach dem Werbebrüllmotto:" Geiz ist geil!", sie taten es nicht.

Besonders betroffen von der Renitenz der Krankenkassenmitglieder ist hierbei die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK). Einst die Pflichtkasse aller im vormals noch sicheren Angestelltenverhältnis stehenden Berufstätigen, galt sie über einige Jahrzehnte als ein rundum gesundes Unternehmen. Das hat sich mit zunehmender Konkurrenz, der Vergreisung der Gesellschaft und den explodierenden Gesundheitskostendramatisch verändert.
Die DAK kränkelt seit einigen Jahren. Sie hat die Magersucht bekommen, denn ihr werden immer mehr Mitglieder von attraktiveren GKVs ab geworben. Um den Verwaltungswasserkopf, den hohen Gehältern in den Führungsebene und den oft unsinnigen Informationshochglanzbröschürenkosten noch Herr zu werden,wurden nun die Mitglieder abgemolken. Mit 8,oo € monatlich sind sie dabei!

Das wiederum wollten annähernd 220.000 Mitglieder nicht einsehen und zahlten einfach nicht. Nun könnten 8,00 € im Monat bei einem Milliardeneta jährlich vielleicht noch zu verschmerzen sein,wenn da nicht die Masse der Zahlungsunwilligen wäre. Bei der angegebenen Zahl von 220.000 Mitgliedern macht dieses dann schon 1,76 Millionen € monatlich aus; bezogen auf das Jahr sind es dann 21,12 Millionen €. Und da hört der Spaß bei der alten Tante DAK endgültig auf. Die ausstehenden Beiträge sollen nun über die zuständigen Hauptzoolämter und den dortigen Vollziehungsdienst zwangsweise beigetrieben werden.

Kein leichter Job für die unisono überlasteten Damen und Herren dieser Abteilungen. Nun, dann werden sie sich jeden Einzelnen vorknöpfen und mit einer Zahlungsaufforderung per Brief beglücken. Wird nach einer bestimmten Frist nicht gelöhnt, müssen sie sich persönlich auf den Weg machen. Wird dann niemand angetroffen, drohen den säumigen Schuldner entweder über entsprechende Pfändungs-und Überweisungsbeschlüsse Lohn-oder Kontopfändungen. In einigen Fällen könnte auch über einen Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts eine zwangsweise Öffnung der Wohnung und die Sachpfändung vorgenommen werden.
Nun, kein Pappenstiel. Es geht allerdings nur um rund 100,-- € zuzüglich der Zwangsvollstreckungskosten.

Wer möchte da schon gern eine Zwangsvollstreckung über sich ergehen lassen?
Andererseits sollte sich die DAK mal fragen, ob es nicht sinnvoller wäre, den eigenen Laden zu durchleuchten,die exorbitanten Gehälter der Vorstände drastisch zu kürzen und auf das blödsinnige Bewerben mittel teurer Druckwerke ganz zu verzichten.
Dann müsste der Vollziehungsbeamte nicht wegen lumpiger 100,-- € drei Mal klingeln!

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