Jörg K. und die Kunst der Verteidigung gegen den drohenden Knast. Geht ein Strafprozess nun doch glimpflich zu Ende?

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Neben dem täglichen Nachrichten-Allerlei von dem Ausbruch eines isländischen Vulkans über einen verheerenden Wirbelsturm in den USA bis hin zu der - längst zur Tatsache verfestigten - Meldung, dass in Fukushima eine dreifache Kernschmelze ( melt down ) statt gefunden hat, waren die letzten Tage eher von den Hiobsbotschaften aus dem Wirtschaftsgenre geprägt.
Griechenland ist bankrott!
Irland ist beinahe bankrott!
Spanien und Portugal zeigen viele Anzeichen eines Bankrotts!

Quo vadis EU, Euro und Europa?

Da machen sich so nebensächliche Meldungen, wie die Bürgerschaftswahl in Bremen, in der die FDP mit sensationellen 3,8 % wieder einmal mehr aus der parlamentarischen Vertretung eines nicht mehr vertretenen Bürgertums ( die Wahlbeteiligung sagt hier Vieles ) eher als Nachrichten dritter Klasse aus.

So wäre es auch mit der längst verebbten Berichterstattung über den Strafprozess gegen den Wetter-Entertainer Jörg K., wäre da nicht, ja, wäre da nicht ein großen Fragezeichen hinsichtlich der Schuldfrage zu verzeichnen.
Zu Beginn der Ermittlungen gegen K. habe ich geglaubt, dass er zu Recht eingeknastet worden ist. Er, der Sunnyboy im Vorabendprogramm der alten Tante ARD, der - ganz Weltbürger - mit lässigen Handbewegungen von den heran ziehen Hochs und Tiefs informierte. Er, der sich als der Mr. Weatherreport schlechthin verkaufte. Er, der" Lone Some Rider" in den ARD-Kanälen abgab, wenn es darum ging, trotz eines - für spießige Glotzer " schlampigen Outfits dennoch Kompetenz aufzuzeigen, weil er den Colt für alle Fälle locker im Halfter trug und ihn abschoss, wenn es um Unwetterwarnungen ging. Und dabei häufig voll ins Schwarze traf!

Das ist jetzt längst vorbei. Der andere Colt, der verdeckt getragen wurde, den er dann heraus zog, wenn er eine seiner vielen Liaisons besuchte,hat ihn wohl mehr Probleme bereitete, als Cowboy K. wahr haben möchte.
Der Lebemann K. und der Medienstar K. sind augenscheinlich zwei verschiedene Persönlichkeiten. Im Fachvokabular wird dieses als " ICD-10 "-Krankheitsbild bezeichnet. Hierbei können unterschiedliche Krankheitsbilder auftreten.

Wenn K. also etwa schizophren sein sollte, seine ihm vorgeworfene strafbare Handlung einen schizoiden Hintergrund haben sollte, dann müsste er nach dem Gesetz entweder als vermindert - oder sogar als schuldunfähig zu qualifizieren sein. Oder könnte es nur einer dissoziale Störung zuzuordnen sein, wenn K.gegenüber der der vermeintlichen Geschädigten und Ex-Lebensgefährtin  formuliert haben soll, dass er Frauen hasse?

Mit diesen Fragen hatte sich auch die Anklagevertretung vor ihrem Plädoyer zu beschäftigen gehabt. Der Sitzungsvertreter Staatsanwalt Oltrogge ist hier zu der Überzeugung gelangt, dass K. schuldfähig sei. Womit er nach den Vorschriften des StGB auch für die ihm zur Last gelegte Tat zur Verantwortung zu ziehen sei. Dennoch plädierte Staatsanwalt Oltrogge auf einen " minder schweren Fall " der sexuellen Nötigung.Der Strafrahmen für ein derartiges Delikt liegt nach § 177 Absatz 5 StGB von einem bis zu 10 Jahren. Immerhin!

Der Staatsanwalt fordert deshalb die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten! Ein Strafmaß, dass im unteren Bereich liegt.
Sollte K. tatsächlich wegen der ihm vorgeworfenen  Tat verurteilt werden ( er bestreitet diese begangen zu haben), wird er nicht nur beruflich mausetot sein. Die Reputation als elder weatherman ist unisono nach seiner Verhaftung dahin. Zu spektakulär wurde über dieses Strafverfahren bereits im Vorfeld zur Anklageerhebung berichtet. Ein gefundenes Fressen für den Boulevard und die Regenbogen-Postillen.

Am 31. Mai 2011 wird die Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim ihr Urteil verkünden. Nicht wenige Prozessbeobachter sehen K. zu Unrecht angeklagt und erwarten einen Freispruch. So auch seine Verteidiger. Der Revisonsspezialist und Kollege Schwenn aus Hamburg legte sich deshalb mächtig ins Zeug und sah bereits die rechtsstaatliche Ordnung auf dem Prüfstand,denn ein unschuldiger Mann wäre hier Opfer(!!!) eines infamen Rachefeldzugs einer "gehörten" Frau geworden. Aja, Rachefeldzug? Nachdem K. selbst über viele Jahre die Wahrheit in der Beziehung zu seiner einstigen Lebensgefährtin verbogen hat und sich zu keinem Zeitpunkt um Klarheit in eben jener bemüht hat. Nachdem er von der - wohl enttäuschten - Freundin zur Rede gestellt wurde, sah er sich in die Enge getrieben. Ob er dabei - wie behauptet - in dieser Art und Weise ausgerastet ist, kann nur er selbst und die vermeintliche Geschädigte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen. Es gab keine weiteren Zeugen für die ihm vorgeworfene Tat.

Sollten an deren Begehung Zweifel bestehen gilt der eherne Grundsatz: " in dubio pro reo " - " in dubio pro K? ". Dieses sieht die gewieft taktierende Verteidgung auch so. 

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