Es lebe die Medienfreiheit!
Hossiana! Hallelujah!Gelobt sei's du inLuxemburg, du höchstes Gericht aller Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten. Was für ein Tag!
Das heutige Urteil des EuGH ist lediglich ein juristischer Achtungserfolg für die Pub-Besitzerin Karen Murphy. Auch wenn die streitbare Engländerin es nicht für sich selbst erstritten hat, so steht eben seit dem 04.10. 2011 fest, dass die bisherige Vergabepraxis bei dem Verkauf von Fußballübertragungsrechten rechtswidrig ist. Die Kneipenbetreiberin hat es nämlich geschafft, diese Vergabepraxis für Fußball-Fernsehrechte in der EU in ihren Grundfesten zu erschüttern. Ihr Fall ließ die Richter in Luxemburg zu dem Schluss kommen, dass die bisherigen, nach Ländern aufgeteilten exklusiven Fernsehverträge für Fußball in der EU nicht zulässig sind. Diese Praxis verstoße sowohl gegen das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr als auch gegen das europäische Wettbewerbsrecht.
Basta!
Wie schon vor 16 Jahren in dem legendären Bosman-Urteil, als der Profifußball sich wegen der unzulässigen Verfahrenspraxis bei der Festsetzung von individuellen Ablösesummen für Berufsfußballspieler, völlig neu aufstellen musste, hat nun der EuGH ein weiteres, den Fußballmarkt betreffendes Urteil gesprochen. Demnach dürfen Privatkunden bei der Wahl ihres Bezahlfernseh-Anbieters von Fußballübertragungen auch auf ausländische Anbieter zurück greifen.
Und das hat eine Reihe von Folgen: Zunächst einmal heißt das für alle Fußballfans ab sofort, dass sie sich auch Decoderkarten aus dem EU-Ausland kaufen können, wenn sie ihr Sky-Abo in Deutschland als zu teuer empfinden. Das könnte sogar dafür sorgen, dass nun entsprechende ausländische Anbieter mit den deutschen TV-Rechten diese Decoder aktiv in Deutschland vermarkten. Das gilt aber nur für den Bereich des privaten Fußballguckens zu Hause.
Für gewerbliche Bereiche, wie Gastronomieeinrichtungen, wie es die Kneipe der Klägerin aus England nun einmal ist, gilt dieser Grundsatz indes nicht.
Die europäischen Richter machen hier einen Unterschied, denn in dem Urteil wird verdeutlicht, dass bei der öffentlichen Wiedergabe in Gaststätten das Urheberrecht mit ins Spiel kommt: Wenn die Champions-League-Hymne ertönt, wird mit dem Musikstück ein - im Gegensatz zum eigentlichen Fußballspiel - "geschütztes Werk" aufgeführt. Unklar ist, ob das auch nur für das Erscheinen eines Logos gilt. Für deutsche Kneipenbesitzer steht deswegen noch nicht fest, ob sie in Zukunft einfach billigere Decoderkarten aus dem Ausland benutzen dürfen. Auch Pub-Besitzerin Karen Murphy könnte deswegen bei ihrem Rechtsstreit in Großbritannien noch zur Verliererin werden.Für den privaten Konsumenten indes wird sich in den kommenden Wochen auf dem Anbietermarkt einiges bewegen. Denn nun versuchen alle ausländischen Konkurrenten auf den diversen Märkten in der EU ihre Produkte anzubieten. Für den seit den 90er Jahren durch PREMIERE und jetzt SKY arg gebeutelten Fußballfan wird die belebende Marktöffnung dazu führen, dass die viel zu teuren Abos bald billiger werden. Ein schöner Tag!
Kommentare
Schon deshalb ist das Urteil wichtig. Ist ja nicht so, dass jetzt gleich irgendwelche Anbieter pleite gehen, das Problem ist nur, jetzt sollten sie sich mal Mühe geben, das ewig angestaubte Medium Fernsehen mal etwas kundenfreundlicher zu modernisieren. Nicht wie bei Sky, deren Fussballübertragungen mal in allen Ehren, die dem Endverbraucher gefühlte 300 Sender vor den Latz knallen und dafür nen runden Fünfziger sehen wollen. Man sieht letztenendes nur jeweils einen Sender auf einmal.
Außerdem sollten sich manche Funktionäre in diesem Zuge mal wieder Gedanken über die astronomische Abgehobenheit der gezahlten Transfer- und Gehaltssummen im Profifussball machen, die ja lunterm Strich eben durch Fernsehrechte refinanziert werden, da sich immer wieder eine Sendergruppe findet, die einfach bezahlt, was man verlangt.
Wie auch immer, das bleibt spannend!