" Kannst du auch Lambada tanzen? "
Als ich heute Morgen bei dem üblichen Pott Kaffee, der dieses Mal aus der profanen Kaffeemaschine mit Filtereinsatz kam, einen Artikel mit dem Titel " Ich konnte mich kaum bewegen ", in einer " SPIEGEL " - Ausgabe ( 15 / 2017, S. 98 ff ) las, erinnerte ich mich plötzlich wieder an einen Arbeitsrechtsfall aus den frühen 1990er Jahren. Auch hier ging es um sexuelle Belästigung, jedoch von einer Mitarbeiterin und nicht, wie es " DER SPIEGEL " berichtet, um Fechtsportlerin im Bundesleistungszentrum Tauberbischofsheim.
Der Trainer Sven T. aus Tauberbischofsheim war dabei der Chef eines Imbisses im Bremer " Hellweg - Centrum ", einem damaligen Einkaufsgroßmarkt für Selbständige. Der Betreiber des sich zu jener Zeit in der oberen Etage des Betonklotzes an der Stresemannstraße 31 - 33 mit dem Namen V. kam eines Tages in meine Kanzlei und legte mir ein Schreiben des Arbeitsgerichts Bremen vor, das sich zu jener Zeit noch in der Findorffstraße befand. Es war eine Terminsladung sowie eine Abschrift einer Kündigungsschutzklage, die eine ehemalige Mitarbeiterin des V. gegen ihn erhoben hatte.
V. unterzeichnete mir eine Vertretungsvollmacht und schilderte mir dabei, dass er der vormaligen Mitarbeiterin, die bei ihm als Aushilfe im Imbiss tätig war, fristlos gekündigt habe, weil sie zuvor mehrere Wochen krank gewesen sei und zudem nicht ordentlich gearbeitet habe. Nun klagte die Dame auf Wiedereinstellung und Zahlung des Lohnes für zwei Monate. Ein eher kleiner Betrag von zirka 2.000 Deutsche Mark waren streitig. Der Mandant V. indes war sichtlich erbost über diese perfide Vorgehensweise seiner einstigen Arbeitskraft. Nein, er wolle nichts mehr an diese Person bezahlen und, nein, er wolle sie auch nicht mehr einstellen.
Nachdem der V. in meinem Büro ordentlich Dampf abgelassen hatte, musste ich zudem den Raum sofort nach dessen verlassen stosslüften. Es stank fürchterlich nach Essen, nach altem Fett und Frikadellen, Bratwurst mit Kartoffelsalat sowie Ketchup , Curry und Mayonnaise. Einfach ekelig. Bei mir kam ein Würgegefühl hoch. Ich schnappte nach Luft. Dabei erinnerte ich mich an eine Begegnung vor einiger Zeit, als ich als Inhaber eines " Hellweg " - Kundenausweises, vormals Büromaterialien dort eingekauft hatte - obwohl diese nicht gerade billig waren - mich dann der Hunger übermannte und ich in das als " Schnellrestaurant " bezeichnete Stockwerk hoch stapfte, wo ich zuvor meinen Einkauf in ein Schließfach legte.
In dem Restaurant oder besser ausgedrückt,dem Imbiss, aß ich eine Currywurst, die sich in meinem Magen noch Stunden danach bemerkbar machte. Einfach nur ekelig.
Da der so genannte Gütetermin bereits wenige Tage später statt fand, meldete ich mich nur mit einem kurzen Schriftsatz, in dem ich die Vertretung des V. anzeigte und die Klagabweisung beantragte. Damit ging ich einige Tage später bei dem Vorsitzenden der zuständigen Kammer des Arbeitsgerichts W. hausieren.
Weil die ehemalige Mitarbeiterin des Imbiss - Betreibers V. sich einer vormals renommierten Kanzlei, in der auch Arbeitsrechtler ihre Dienste anboten, erfreuen durfte, war der Termin ein reines Spießrutenlaufen für mich. Nicht nur, dass Mandant V. mir zuvor die Unwahrheit über den wahren Grund der Kündigung gesagt hatte, nein, er hatte auch wesentliche Teile des Sachverhalts verschwiegen.
So lief ich bei dem Gütetermin im wahrsten Sinne des Wortes in das offene Messer.Die ehemalige Mitarbeiterin erschien im Beisein ihres Rechtsanwalts und legte, nachdem die Sache aufgerufen wurde, im Sitzungssaal ordentlich los. Es war eine junge Frau, so um die Mitte 20, mit halblangen, blonden Haaren, die zwar keinen hoch intelligenten Eindruck machte, allerdings war sie durchaus redegewandt. Mit leicht zittriger Stimme schilderte sie dem Gericht, unter welch widrigen Umständen sie in dem Imbiss gearbeitet habe. Der Inhaber, also mein Mandant habe von verlangt, dass sie unentgeltliche Arbeitszeit ableisten sollte, zudem habe er den Lohn verspätet gezahlt. Das Allerschlimmste sei aber gewesen, dass er ihr auf das Hinterteil geklopft habe und ihr dabei die Frage stellte " Kannst du auch Lambada tanzen? ".
Der Vorsitzende Richter schaute abrupt zu mir herüber. Sein Gesicht erstarrte zu einer Salzsäule. Er verlor beinahe die Contenance, fasste sich dann aber wieder und formulierte den eher neutralen Satz: " Sollte das so zutreffend sein, rate ich Ihnen dazu, umgehend einen Vergleich abzuschließen."
Da saß ich nun, ich armer Tor und war so schlau, wie zuvor. Vergleich? Den würde der Mandant mir um meine gewaschenen, durch einen eher altmodischen Kurzhaarschnitt leicht belegten Ohren schlagen. Hatte der Imbißbetreiber mir doch eine vollkommen andere Geschichte aufgetischt. Ich überlegte einen Moment, dann bat ich den Kammervorsitzenden einen Vorschlag zu unterbreiten und zwar unter Widerrufsvorbehalt.
Der formulierte eilfertig:
" Nach Erörterung der Sach - und Rechtslage und auf dringenden Vorschlag des Gerichts, schließen die Parteien folgenden Vergleich:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis vom... durch ordentliche Kündigung vom... beendet worden ist.
2. Der Beklagte zahlt an die Klägerin einen Betrag von ... DM brutto.
3. Der Beklagte verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin ordnungsgemäß abzurechnen und der Klägerin ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
4. Damit sind sämtliche, wechselseitigen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis der Parteien vom.. erledigt.
5. Die Parteien verzichten auf die Geltendmachung weiterer Forderung aus dem Arbeitsverhältnis vom.. und nehmen den Verzicht wechselseitig an. "
6. Der Beklagte behält sich vor, diesen Vergleich bis zum.. schriftlich zu widerrufen. "
Er ließ den Sermon durch das Bandaufzeichnungsgerät erneut vorspielen, fragte die Anwesenden, ob dieser Text richtig sei und diktierte dann noch die Standardfloskel: " Laut vorgespielt und genehmigt. Ende des Protokolls in der Sache XYZ gegen V. ".
Dann erfolgte noch ein Streitwertbeschluss. Das war es dann für mich. Den Vergleich musste ich dennoch dem Mandanten verkaufen. Der rief noch am selben Tag in den Nachmittagsstunden an. Ich versuchte ihn zunächst abzuwimmeln und verwies darauf, dass ihm in den nächsten Tagen ein Protokoll zu dem Termin zugeschickt werde. Doch er bestand darauf, dass ich ihm weitere Details zu dem Termin mitteilen möge. So erzählte ich ihm noch einige rechtliche Einzelheiten zu dem Fall und drängte ihn dann, das Gespräch zu beenden.
Einige Tage später erhielt ich das Protokoll in dem Arbeitsrechtsstreit des Herrn V. Ich sandte ihm eine Abschrift per Post und glaubte, dass die Sache damit erledigt sei. Doch - weit gefehlt. Am nächsten Tag erschien V. in den Nachmittagsstunden unangemeldet in meinem Büro. Er hielt die Protokollabschrift in seiner Hand und tobte wie Rumpelstilzchen vor meinem Schreibtisch herum. " Das bezahle ich nicht! Was bildet die ( seine einstige Mitarbeiterin war gemeint ) sich eigentlich ein? " Ich versuchte ihn zu beruhigen. Doch je mehr ich auf ihn einredete, desto mehr echauffierte er sich. " Das ist ein scheiß Rechtssystem hier! Wieso haben Sie da nichts gegen gemacht? ", wollte er von mir wissen.
" Herr V. wir können den Vergleich widerrufen. Nur, dann wird die Kammer sie aber zu dem nächsten Termin persönlichen laden und den Sachverhalt klären wollen. ", entgegnete ich ihm. " Das ist doch völliger Unsinn. Die hat sich nicht tot gemacht bei der Arbeit und soll jetzt noch Geld bekommen? ", antwortete er mir. " Sie haben der ja nichts mehr bezahlt! " sagte ich zu ihm. " Die hat ja auch gekündigt. " gab er zurück. " Wieso hat sie denn gekündigt? ", wollte ich von V. wissen. " Das weiß ich nicht. Die hat nach mir ebenfalls fristlos gekündigt. Dafür gab es keinen Grund: ". sagte V. wütend. " Ja, aber die hat im Termin aber behauptet, Sie hätten ihr auf den Po geklopft und gefragt, ob sie auch Lambada tanzen könne. "
V. starrte mich an, als habe ich ihm ein unsittliches Angebot unterbreitet. Dann drehte er sich um, schrie noch: " Das ist eine Lüge. Das wissen Sie genau! " und schlug die Tür hinter sich zu.
Zwei Tage später erhielt ich ein Schreiben einer namhaften Bremer Rechtsanwaltskanzlei. Sie teilten mir mit, dass V. das Mandant kündige und baten um Übersendung der Handakten. Ich berechnete meine Gebühren und schrieb den werten Damen und Herren Kollegen, dass die Unterlagen erst heraus gegeben werden, wenn V. die Gebührenrechnung bezahlt. Einige Wochen später ging von V. ein Geldbetrag auf einem meiner Kanzleikonten ein. Ich sandte den Kollegen die Handakte zu und hörte danach nie wieder etwas von V.
Immer wenn ich in das " Hellweg - Centrum " fuhr, um Büromaterial zu kaufen, erinnerte ich mich an V., der seinen Imbiß dort weiterhin betrieb. Ob er selbst Lambada tanzen kann, hat er mir nie verraten. Einige Jahre später erfuhr ich, dass die Frau eines inzwischen in Mecklenburg - Vorpommern tätigen Kollegen, mit dem ich gut bekannt war, die Tochter von V. war und auf diesem Wege V. in meine Kanzlei kam. Auf solche Mandate hätte ich jedoch gern verzichtet; und dieses nicht nur, weil ich mit Lambada nichts am Hut hatte.
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