Fliegende Blumentöpfe


 


Recht haben und Recht durchsetzen sind nicht selten zwei verschiedene Schuhe. Diese Binsenweisheit ist nicht erst seit dem die Legislative im Minutentakt immer neue Regelungen ausstößt, die das gesellschaftliche Zusammenleben zwar ordnen können, doch keineswegs dazu führen, dieses einfacher zu gestalten.

Als in den frühen 1990er Jahren als Rechtsanwalt selbst die banalen Mandate übernahm, um Geld einnehmen zu können, damit ich überhaupt um die Runden komme, erhielt ich eines Tages einen Fall auf den Schreibtisch, der zunächst so klar wie Kloßbrühe zu sein schien.

In einer der engen, schon damals durch PKWs zugestellten Straßen des Bremer Steintorviertels befand sich das kleine Büro einer Steuerberaterin, die ich mit meiner Buchführung betraut hatte. Ihr Mann war Soldat bei der Bundeswehr und versuchte seine dort aufoktroyierte Sicht der Dinge, die im menschlichen Zusammenleben wichtig zu sein schienen, auf den realen Alltag anzuwenden. Das gelang ihm nur bedingt. 

Dieser Berufssoldat rief mich eines Tages an und schilderte mir folgendes:

Ein Mieter der Dachgeschoßwohnung des gegenüber liegenden Hauses hatte in der Nacht zuvor dort randaliert und eine Vielzahl von Gegenständen durch das Fenster auf die Straße geworfen. Darunter befanden sich auch Blumentöpfe. Und diese wiederum landeten auf seinen wenige Meter davon entfernt abgestellten PKW. Der zeigte danach sichtbare Beulen sowie Lackschäden. Nachdem die Polizei eintraf hatte sich die Situation zwar beruhigt, doch der Übeltäter bestritt, das Auto des Soldaten beschädigt zu haben. Ein Wort gab das andere, der Soldat stellte Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und erhielt deshalb von den Polizeibeamten eine so genannte Tagebuchnummer auf einem vorgefertigten Zettel.

Diesen übergab er mir später in meiner Kanzlei und unterschrieb eine Vollmacht. Die weiteren Schritte waren für mich reine Routine. Ich beantragte Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren weiter führen musste. Von dort erhielt ich einige Wochen später die Ermittlungsakte. Nach dem Durchlesen kopierte ich die wichtigen Seiten, aus denen sich nicht sehr viel mehr ergab als das, was ich von dem Mandanten bereits geschildert bekam.

Der Mieter aus dem Nachbarhaus hatte in jener Nacht tatsächlich in seiner Wohnung randaliert und dabei einige Tonblumentöpfe aus dem Fenster geworfen. 

Na, bitte, alles klar. Ich schrieb den Mann von nebenan also an und forderte ihn unter Fristsetzung dazu auf, den Schaden an dem PKW des Mandanten, den ein Kfz - Sachverständiger inzwischen festgestellt und beziffert hatte, zu ersetzen. 

Wie schon vorher befürchtet, blieb eine Zahlung aus. Stattdessen erhielt ich ein Schreiben eines größeren Rechtsanwaltsbüros aus der Bremer Innenstadt. Hierin ließ der nunmehr von diesem vertretene Nachbar erklären , dass es durchaus möglich gewesen sein könnte, dass dieser die Blumentöpfe aus dem Fenster geworfen zu habe, doch er könne sich nicht mehr daran erinnern, da er zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer psychotischen Erkrankung, die durch exzessiven Cannabiskonsums hervorgerufen worden sei,  unter Wahnvorstellungen gelitten habe. Der vertretene Mandant sei deshalb als nicht deliktsfähig einzustufen. Dem Schreiben lag ein fachärztliches Attest bei.

Nachdem der Berufssoldat das Schreiben der Gegenseite erhalten hatte, vereinbarte er einige Tage später mit mir einen erneute Besprechungstermin. Hier spielte er Rumpelstilzchen. Es könne doch wohl nicht angehen, dass ein solcher Kerl einen Freifahrtschein habe und alles tun und lassen dürfe, was ihm einfiele. Nachdem es mir gelungen war, den Mandanten zu beruhigen, schlug ich ihm vor, die eigen Kaskoversicherung zu bemühen. Doch der ältere PKW war längst nicht mehr kaskoversichert. 

Schließlich ließ ich von dem Mandanten dazu breitschlagen eine Schadenersatzklage gegen den Nachbarn einzureichen. Allerdings unter der Bedingung, dass die bestehende Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten übernimmt.

Einige Tage später erhielt ich von dieser die angefragte Deckungszusage und legte los. Wohlwissend, dass der Rechtsstreit für den Mandanten ungünstig ausgehen würde. 

Die Monate vergingen. Irgendwann erhielt ich eine Ladung zu einem mündlichen Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Bremen. Auch der Mandant wurde als klagende Partei geladen. In der Verhandlung kam es, wie ich es befürchtet hatte. Der Richter schlug mir die Klage um die Ohren. Nein, der Soldat habe keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den einst randalierenden Nachbarn, weil dieser zum Zeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen gestanden habe und damit nicht deliktsfähig gewesen sei. Er zitierte dabei Paragraph 827 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das er den seinen Willen beeinträchtigenden Zustand selbst herbei geführt habe, sei nach Ansicht des Amtsrichters nicht erkennbar. Dann fragte dieser an, ob wir die Klage nicht lieber zurückziehen wollen.

Nein, auf keinen Fall, entgegnete ihm der Mandant.

Nach einigen Wochen erhielt ich das Urteil des Amtsgerichts Bremen. Wie er bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, wies der Richter die Klage ab. Der Mandant schäumte vor Wut. Ich schrieb meine Rechnung an die Versicherung und erhielt von der die angefallenen Gebühren.

Das war´s?

Nein! Merke hierzu: Auch wer Recht hat bekommt nicht immer das, was er meint bekommen zu müssen.

  

 



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