Viagogo, ist das Abzocke?
Gestern Abend sendete die Hauptausgabe der " Tagesschau " einen Bericht über das Eintrittskartenportal mit dem Fantasienamen " Viagogo ". Der Name der Firma, die hier im Mittelpunkt der Berichterstattung stand, sagte mir nur bedingt etwas. Ich hatte zwar im Internet gelesen, dass diese im Ticketverkauf eine Rolle spielt, doch worum es in dem " Tagesschau " - Beitrag konkret ging, wurde mir erst nach erneuter Recherche zu der Firma " Viagogo " klar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Viagogo
Über die " Viagogo " - Plattform werden Eintrittskarten zu diversen Veranstaltungen angeboten, deren Preise zumeist um ein Vielfaches dem vom Veranstalter verlangten Entgelten entspricht. Na, gut, das ist eben der Unterschied zwischen Marktwirtschaft und der nicht mehr existierenden Planwirtschaft. Doch darum ging es in dem gesehenen Fernsehbeitrag nicht.
Hierin wurde suggeriert, die Firma " Viagogo " vertreibe unautorisiert Eintrittskarten für öffentliche Veranstaltungen, die summa summarum zu übersetzten Preisen dort angeboten werden. Wobei der Differenzbetrag nicht bei dem Veranstalter oder gar den Akteuren verbleibt, sondern dem Vermittler zuflösse. Hierzu kam ein Musiker einer mir völlig unbekannten Pop - Gruppe zu Wort, der darüber lamentierte, dass eben nichts von den überteuerten Ticketpreisen ihnen zugute käme.
Häh?
Nun wird in der Regel der auftretende Künstler von dem Veranstalter bezahlt. Es sei denn, es besteht dabei eine Personalunion. Zudem ist " Viagogo " nur eine Vermittlerbörse. Der Dienstleister bietet nur Eintrittskarten an, die zuvor von gewerblichen Zwischenhändlern oder Privatpersonen erworben wurden. Die Krux liegt allerdings darin, dass er nicht selten als offizieller Verkäufer bestimmter Tickets nach außen hin auftritt.
Dieses wurde " Viagogo " mehrfach gerichtlich untersagt ( so besagen es beispielsweise Entscheidungen der Landgerichte Hamburg, München I und Karlsruhe ).
Nun möchte auch das Bundesjustizministerium gegen diesen so genannten Zweitmarkt vorgehen.
Das dürfte ein juristischer Balanceakt werden, denn die Firma bedient - ähnlich wie einst " ebay " nur einen Teilmarkt und agiert - wenn auch in einer Grauzone - im Rahmen des europäischen Wettbewerbes. Da dürfte ein Verbot oder eine regelnde Gesetzeskonstruktion zu den Zweitverkäufen von Eintrittskarten schwierig sein. Der sonst so hoch gehaltene liberale Marktwirtschaftsgedanke stünde einem normierten Ablauf zwischen Angebot und Nachfrage entgegen.
Meine Quintessenz aus dem zum Problem hochstilisierten ausgeuferten Eintrittskartenverkauf über die Vermittler - Plattform lautet deshalb:
" Drum prüfe, wer sich an " Viagogo " bindet, ob sich nicht was Billigeres findet "!
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