Wo ein Flitzer beim Blitzer mehr als den Preis für eine Pizza bezahlen muss!
Dass das Nachbarland Österreich für ungezählte Urlauber, europäische Transitreisende und deutsche Touristen oft mehr als den bekannten Dreiklang, Berge, Täler,Natur pur, bereit stehen hat, erfährt ein motorisierter Zeitgenosse spätestens beim Überfahren der Landesgrenze. So geben ihm bereits viele Kilometer davor Hinweistafeln - die mindestens sind der jeweiligen Landessprache abgefasst sind - darüber Kenntnis, dass in der Bundesrepublik Österreich eine so genannte Vignettepflicht existiert. Jenes Gesetz sieht hierzu vor, dass bei Einreise eine mit einer selbstklebende Folie versehener Datums-und Stempelabdruck zu erwerben ist, der - je nach geplanter Dauer des Aufenthalts in diesem Alpenland - in drei unterschiedlichen Tarifstufen angeboten und verkauft wird.
Wer also den schnellsten Weg fahren möchte, der dann in der Regel über die gut ausgebauten Bundesautobahnen führt, muss mindestens
Fahrzeugart Jahresvignette 2-Monats-Vignette 10-Tages-Vignette
Einspurige Kfz *29,50 11,10 4,40
Pkw, Wohnmobile und Kfz
bis einschl. 3,5 t hzG ** 73,80 22,20 7,70
berappen. Nun gibt es häufiger Drückeberger, Schlauberger und verkappte Geiz-ist-geil-Süchtige, die mit ihrem rollenden Wohnzimmer auf vier Rädern nun jene läppischen 7,70 ( 60 ) Euro vermeiden möchten und sich auf das Abenteuer des Umfahrens von Maut - sowie Vignetten pflichtigen Strecken einlassen möchten. Die österreichische ASfinAG hält es jedoch mit dem leninśchen Grundsatz und führt Schwerpunktkontrollen durch. Wehe dem, derś vergessen hat. Auf nicht wundersame Weise vermehrt sich der Gebührensatz um ein mehr als Zwanzigfaches, wird bei Totalverweigerern und Rechthabern auch noch die Exekutive - amtsdeutsch für Polizei - belästigt, kommen schnell 200 Euronen zusammen. Au weia!
Aber auch das Gros der Vignettenträger wird nach Einreise und Überfahren der eigentlich nur visuellen Staatsgrenze weiter gemolken. Für die Tunnelnutzung werden auf vielen Strecken weitere Mautzahlungen fällig. Auf der A 10 von Salzburg in Richtung Villach beispielsweise müssen zusätzlich 9,50 fällig. Wer die Tauern Autobahn bereits vor dem Tauerntunnel verlässt, der muss immerhin noch 4, 50 Euro entrichten. So gibtś zwar die Möglichkeit, über die Bundestraßen das Reiseziel zu erreichen, dieses ist jedoch mit einem erheblichen Zeitverlust einhergehend. Ein Kurzurlauber, ein Durchreisender hat diese jedoch nicht, zumal er schnell an sein Ziel gelangen möchte. So heisst es denn auch hier: Zahlemann und Söhne und weg!
Aber vorsichtig: Auf den Autobahnen gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen, die regional divergieren und deren strikte Einhaltung mittels stationärer Radarsysteme sowie über Geschwindigkeitskontrollen permanent überwacht wird. So ist denn jedem motorisierten Piefke nur drigend anzuraten, auf jene Verkehrszeichen zu achten, mit denen das Tempo beschränkt wird. Überschreitungen dieses Limits führen unweigerlich und sehr oft zu drakonischen Sanktionen.
Die Österreicher sind ein kleinlich, ja sogar oft vom Pedantischen zum Grotesken, agierendes Volk. So mancher neuzeitiger Verfechter der K.- und K. - Monarchie erkennt in seiner Funktion als Funktionsträger der Demokratie, sodann seine einmalige Chance, die Macht des mit Macht ausgestatteten bis zur bitteren Neige auszuschöpfen. Wehe den Betroffenen!
Tja, so geschah es denn am 10. 02. 2007 um 14:25:35 Uhr, dass ich als Fahrer eines PKW in eine jener Geschwindigkeitskontrollen hinein geriet und mit 126 km/h statt der erlaubten 100 km/h geblitzt wurde. Unbemerkt, unerkannt und unerbittlich stand eine jener stationären Multanova 6 F 4, selbstverständlich geeicht und " scharf " gemacht an der Bundesautobahn 10 von Salzburg in Richtung Villach, jener berühmt, berüchtigten Tauernautobahn, die den Freistaat Bayern mit der Bundesrepublik Österreich verbindet und gerne als Touristen-Rennstrecke von den Teutonen missbraucht wird. In Höhe der Ausfahrt Zedernhaus bei Kilometerstein 89.700 erfolgte die Messung.
Es dauerte dann über 4 Monate, ehe eine Strafverfügung über 80 Euro nebst Verwaltungsgebühren durch die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg erlassen wurde. Das schmucke Stück Papier mit amtlichen Aussehen und gedrexelten Österreichisch datierte vom 25.06.2007 und wurde mir per Einschreiben mit Rückschein zugeleitet.
Aus der Rechtsmittelbelehrung erkannte ich sofort, dass ich hier gegen binnen 14 Tagen Einspruch einlegen könne; anderenfalls diese Strafverfügung rechtskräftig werden würde.
Na, gut, nichts leichter als das.
So ging dann alles seinen verwaltungstechnischen Gang:
Der Einspruch wurde - nach einer angeblichen Beweisaufnahme - zurück gewiesen und ein Straferkenntnis mit dem 30.04.2008 ausgesprochen.
Meine sachlichen und juristischen Ausführungen perlten - wie nicht anders zu erwarten - von der sachbearbeitenden Damen ab, wie Regen auf dem Ostfriesennerz.
Die nächste Instanz nennt sich Verwaltunsgsenat des Landes salzburg, das geführte Rechtsmittel wird - aha, das kommt mir sehr bekannt vor - Berufung bezeichnet. So legte ich denn diese Berufung auch ein und es dauerte wiederum über 10 Monate, ehe der Herr Volljurist des Veraltungssenats als Einzelrichter mir meine Argumente um die Ohren schlug. Nichts da, mit Berufung, nichts da mit eidesstattliche Erklärung, nichts da mit Halter nicht gleich Fahrer, wie es im bundesdeutschen und europäischen Recht Usus ist.
So bleibt denn der Gang zur nächst höheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof, als weitere Möglichkeit, gegen ein, nicht mit den EU-Rechtsstatuten konform gehendes Gesetz, vorzugehen.
Immerhin kann auch noch der Europäische Gerichtshof ( EGMR ) in Straßburg hierzu ein Wörtchen mitreden.
Na denn, bis zum nächsten Gang!
Wer also den schnellsten Weg fahren möchte, der dann in der Regel über die gut ausgebauten Bundesautobahnen führt, muss mindestens
Fahrzeugart Jahresvignette 2-Monats-Vignette 10-Tages-Vignette
Einspurige Kfz *29,50 11,10 4,40
Pkw, Wohnmobile und Kfz
bis einschl. 3,5 t hzG ** 73,80 22,20 7,70
berappen. Nun gibt es häufiger Drückeberger, Schlauberger und verkappte Geiz-ist-geil-Süchtige, die mit ihrem rollenden Wohnzimmer auf vier Rädern nun jene läppischen 7,70 ( 60 ) Euro vermeiden möchten und sich auf das Abenteuer des Umfahrens von Maut - sowie Vignetten pflichtigen Strecken einlassen möchten. Die österreichische ASfinAG hält es jedoch mit dem leninśchen Grundsatz und führt Schwerpunktkontrollen durch. Wehe dem, derś vergessen hat. Auf nicht wundersame Weise vermehrt sich der Gebührensatz um ein mehr als Zwanzigfaches, wird bei Totalverweigerern und Rechthabern auch noch die Exekutive - amtsdeutsch für Polizei - belästigt, kommen schnell 200 Euronen zusammen. Au weia!
Aber auch das Gros der Vignettenträger wird nach Einreise und Überfahren der eigentlich nur visuellen Staatsgrenze weiter gemolken. Für die Tunnelnutzung werden auf vielen Strecken weitere Mautzahlungen fällig. Auf der A 10 von Salzburg in Richtung Villach beispielsweise müssen zusätzlich 9,50 fällig. Wer die Tauern Autobahn bereits vor dem Tauerntunnel verlässt, der muss immerhin noch 4, 50 Euro entrichten. So gibtś zwar die Möglichkeit, über die Bundestraßen das Reiseziel zu erreichen, dieses ist jedoch mit einem erheblichen Zeitverlust einhergehend. Ein Kurzurlauber, ein Durchreisender hat diese jedoch nicht, zumal er schnell an sein Ziel gelangen möchte. So heisst es denn auch hier: Zahlemann und Söhne und weg!
Aber vorsichtig: Auf den Autobahnen gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen, die regional divergieren und deren strikte Einhaltung mittels stationärer Radarsysteme sowie über Geschwindigkeitskontrollen permanent überwacht wird. So ist denn jedem motorisierten Piefke nur drigend anzuraten, auf jene Verkehrszeichen zu achten, mit denen das Tempo beschränkt wird. Überschreitungen dieses Limits führen unweigerlich und sehr oft zu drakonischen Sanktionen.
Die Österreicher sind ein kleinlich, ja sogar oft vom Pedantischen zum Grotesken, agierendes Volk. So mancher neuzeitiger Verfechter der K.- und K. - Monarchie erkennt in seiner Funktion als Funktionsträger der Demokratie, sodann seine einmalige Chance, die Macht des mit Macht ausgestatteten bis zur bitteren Neige auszuschöpfen. Wehe den Betroffenen!
Tja, so geschah es denn am 10. 02. 2007 um 14:25:35 Uhr, dass ich als Fahrer eines PKW in eine jener Geschwindigkeitskontrollen hinein geriet und mit 126 km/h statt der erlaubten 100 km/h geblitzt wurde. Unbemerkt, unerkannt und unerbittlich stand eine jener stationären Multanova 6 F 4, selbstverständlich geeicht und " scharf " gemacht an der Bundesautobahn 10 von Salzburg in Richtung Villach, jener berühmt, berüchtigten Tauernautobahn, die den Freistaat Bayern mit der Bundesrepublik Österreich verbindet und gerne als Touristen-Rennstrecke von den Teutonen missbraucht wird. In Höhe der Ausfahrt Zedernhaus bei Kilometerstein 89.700 erfolgte die Messung.
Es dauerte dann über 4 Monate, ehe eine Strafverfügung über 80 Euro nebst Verwaltungsgebühren durch die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg erlassen wurde. Das schmucke Stück Papier mit amtlichen Aussehen und gedrexelten Österreichisch datierte vom 25.06.2007 und wurde mir per Einschreiben mit Rückschein zugeleitet.
Aus der Rechtsmittelbelehrung erkannte ich sofort, dass ich hier gegen binnen 14 Tagen Einspruch einlegen könne; anderenfalls diese Strafverfügung rechtskräftig werden würde.
Na, gut, nichts leichter als das.
So ging dann alles seinen verwaltungstechnischen Gang:
Der Einspruch wurde - nach einer angeblichen Beweisaufnahme - zurück gewiesen und ein Straferkenntnis mit dem 30.04.2008 ausgesprochen.
Meine sachlichen und juristischen Ausführungen perlten - wie nicht anders zu erwarten - von der sachbearbeitenden Damen ab, wie Regen auf dem Ostfriesennerz.
Die nächste Instanz nennt sich Verwaltunsgsenat des Landes salzburg, das geführte Rechtsmittel wird - aha, das kommt mir sehr bekannt vor - Berufung bezeichnet. So legte ich denn diese Berufung auch ein und es dauerte wiederum über 10 Monate, ehe der Herr Volljurist des Veraltungssenats als Einzelrichter mir meine Argumente um die Ohren schlug. Nichts da, mit Berufung, nichts da mit eidesstattliche Erklärung, nichts da mit Halter nicht gleich Fahrer, wie es im bundesdeutschen und europäischen Recht Usus ist.
So bleibt denn der Gang zur nächst höheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof, als weitere Möglichkeit, gegen ein, nicht mit den EU-Rechtsstatuten konform gehendes Gesetz, vorzugehen.
Immerhin kann auch noch der Europäische Gerichtshof ( EGMR ) in Straßburg hierzu ein Wörtchen mitreden.
Na denn, bis zum nächsten Gang!
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