Summa cum lauda oder Quod licet iovi, non licet bovi.
Dass ich kein Bayern-Fan bin, von unseren südlichen Nachbarn nichts halte und den von Amigos, Despeardos und Bandidos der CSU durchseuchten Clan von Landesadvokaten,deren Landesverwaltung,die Wirtschaft und die Kühe auf der Jodler-Alm für beratungsresistent halte,ergibt sich aus meinen Posts.Nun, die dortigen Universitäten, Fachhochschulen und andere Volksbildungseinrichtigung sind in meinen Augen ebenso mit Vorsicht zu genießen.
Der Fall des über seine eigenen dumm-dreisten Lügen gestolperten KTzG ist deshalb für mich - im Nachgang betrachtet - eher symptomatisch für den Realzustand des flächenmäßig größten und nach dem Pro-Kopf-Einkommen betrachtet reichsten Bundeslandes.
So manches Schurkenstück aus den letzten drei Dekaden ist mir dabei noch in guter(gutter) Erinnerung. Ob nun der CSU-Oberdruide Strauß mit seinen politischen Schweinereien in den 50er bis 80er Jahren, die
Skandale von der Schmiergeld-Betrugs-Mafia rund um seinen Sohn Max(alias Maxwell)oder der Milliardenschwindel rund um die Bayrische Landesbank, der sich im Zusammenhang mit den schwarzen Freunden aus der Haider-Fraktion sowie der Alpen-Adria-Bank ergibt,sie zeigen allesamt,dass die Bazis durchaus zu den unverbesserlichen Gesetzesbrechern mit erhöhter krimineller Energie zählen.
In dieser feinen Gesellschaft befindet sich auch der Ex-Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg.
Nicht,dass er -wie uns der Boulevard und das rechtsdenkende Volk gerne weiß machen möchte-nur geschummelt hat,als er seine Dissertation vorlegte, für die er zuvor-blanko ein sehr gut(t)=summa cum laude, von dem Promotionsausschuss der Universität Bayreuth erhielt,nein,er systematisch betrogen. Wir Juristen nennen das Vorsatz. Vorsätzlich durch Vortäuschen eine Leistung zu erhalten,das ist nun einmal Betrug.
Ob zu Guttenberg den Betrug oder exakter,die Betrugshandlung selbst durch geführt hat,ist dabei völlig unerheblich. Es kommt hierbei auf die Absicht an,durch eine Täuschungshandlung einen Anderen zu einer Gegenleistung zu bewegen.
Nun,die Schwarzkittel haben im Bereich der Strafrechtslehre ein feines Netz gesponnen,innerhalb dessen sich auch ein Nadelstreifenanzugträger verfangen kann,wenn er betrügen möchte. Der reine Gesetzestext, der den Straftatbestand beschreibt,gibt manchmal gar nicht so viel her. Entscheiden ist dabei, wie er durch die Rechtsprechung und das Schrifttum mit Leben ausgefüllt wird.
Wenn es in § 263 Strafgesetzbuch heißt:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Ob es nun Betrug oder ein Vergehen gegen das Urheberschutzrecht ist,wird zunächst die Staatsanwaltschaft in Hof prüfen,denn bei dieser Behörde liegen inzwischen 100 Strafanzeigen vor.
http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiatsaff%C3%A4re_Guttenberg#Staatsanwaltschaftliche_Ermittlungen
Was bleibt ist die Feststellung,dass es in der gespaltenen Gesellschaft zu der Causa zu Guttenberg offensichtlich sehr unterschiedliche Auffassungen gibt,die zum Teil abhängig von der eigenen politischen Grundeinstellung sind. Ob nun dieses Thema so polarisierend darzustellen ist,wie es zum Beispiel in der öffentlichen Diskussion zu dem Traktat Sarrazins war,muss indes bezweifelt werden.Die Kontroverse um dessen Buch hat ein vielfältiges Echo in der Gesellschaft hervor gerufen,da es um grundsätzliche Fragen im Umgang mit einer Minderheit ging; während hier das Vorgen eines Politikers gerügt wird.
Dennoch bleibt die wohl nicht beantwortete Frage,ob ein unbekannter Doktorant einen derart dreisten Täuschungsversuch an einer bundesdeutschen Universität hätte überhaupt erst in Gang setzen können?
Wer das -mit der Muttermilch eingesogene - Obrigkeitsdenken, das nahezu devote Verhalten des bayrischen Spießers vor "großen" Namen,Titeln und Moneten sich allein anhand der verlesenen öffentlichen Erklärung des Präsidenten der Universität Bayreuth betrachtet,der muss zu dem Entschluss kommen,dass die -unstreitig - anders laufenden Uhren in diesem Bundesland, nicht nur eine langsamerer Gangart vorweisen,sondern in solchen Fällen sogar rückwärts laufen.
Oder, um es mit den Lateinern zu formulieren: " Quod licet iovi,non licet bovi"!
Kommentare
Es ist nicht nur ein Land, nein es ist ein Vaterland und das lässt man nicht im Stich. Warum denn in die Ferne schweifen ....
Das sind Auszüge aus einem uralten Liederl mit Herrn Vogel-Strauß. Du findest es für Deine blau-weiße Erleuchtung in Deinem elektronischen Briefkasten.
Was wäre wenn es dieses Volk nicht gäbe? Gegen wen würde der Norden denn antreten? Viel Feind viel Ehr! Aber stets daran denken, die Sachsen sind unbezwingbar, geschichtlich gesehen:-)