Das neue Meldegesetz: Eine parlamentarische Farce aus der Slapstick-Abteilung des Deutschen Bundestags.

                                                                               (c) Jürgen Kemmerling bei WIKIPEDIA



                                                         Was ist eine Meldung?

                                                          Das ist eine Meldung!


Wenn demnach eine Meldung gleich bedeutend mit einer Nachricht ist, dann hat eine Gesetz über eine Meldung zu bedeuten, dass diese in einer bestimmten, in eine vorgeschrieben Form zu erfolgen hat. Somit ist ein Meldegesetz dieses:


Wobei es hierbei nicht um das Verbreiten einer Nachricht geht, sondern um die Registrierung von Personen.
Die grundgesetzlichen Voraussetzung für das Meldewesen sind ja bekanntlich im September 2006 im Zuge der Förderalismusreform verändert worden und die Gesetzgebungskompetenz steht seitdem ausschließlich dem Bund zu. Der hat nun das Melderechtsrahmengesetz modifizieren wollen.
Dieser Entwurf stand am 28. Juni 2012 gegen 20.52 Uhr zur Abstimmung im Plenum auf der Tagesordnung. Anwesend waren gerade mal etwas mehr als 2 Dutzend Parlamentarier. Der Rest unserer Damen und Herren Volksvertreter tat zu diesem Zeitpunkt das, was mit ihnen über 18 Millionen und mehr BRDler auch taten: Sie glotzen TV; und zwar das EM-Halbfinalspiel zwischen Italien und der DFB-Auswahl.

Ein prima Anlass also, um Schweinereien, die sonst sicherlich aufgefallen wären, mal eben ohne große Debatte durchzuwinken und durch einfaches Aufstehen im Plenarsaal die Zustimmung dafür zu bekunden.

Die Quasselbude war somit gar keine. Sie war ein Slapstick-Kino, dass sich mit dem simplen Tätigkeitsverlauf des Aufstehens und Hinsetzens von der Pflicht zur Debatte über die vorliegenden zur Abstimmung angekündigten Entwürfe, einfach der Abgeordneten, ja der grundgesetzlichen Pflicht, entledigte. So einfach geht das eben, wenn König Fußball regiert.

Die Ratten hatten dank Fußball zuvor das auslaufende Schiff verlassen und die Initiatoren, die Oberratten also, Uhl ( CDU ) und seine liberale Heuchlerin Piltz als auch der FDPler Höferlin versuchten die Kritik an der Gesetzesnovelle und deren Verabschiedung durch fadenscheinige Argumente zu relativieren:


Das novellierte Gesetz ist dennoch eine Farce. Ein Zerrbild vom Datenschutz und eine Verhöhnung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, das die CDU/CSU und FDP -  Lobbyisten damit de jure aushebeln wollen. Die Zielrichtung ist klar: Die meldepflichtigen BürgerInnen sollen nicht nur von der GEZ und ihren Schnüffelhunden über die vorgesehen Mitbeteiligung des Vermieters bei der Abgabe eines Meldeformulars sofort dingfest gemacht werden, damit die Zwangsgebühren je Haushalt abkassiert werden können, sondern sämtliche Übernachtungen in Herbergen müssen durch dass Gesetz nun an die Meldebehörden weiter gegeben werden, wohl um die Möglichkeit des legalen Untertauchens und sonstiger Hirngespinste mit terroristischem Hintergrund entgegen zu wirken. Der Klopper ansich aber kommt erst mit der Vorschrift § 44, wodurch das neue Melderecht eine neue Regelung enthält, die es ermöglicht, Privatfirmen großzügig Daten von Behörden erwerben zu lassen.

Da hat die Inkasso - und Werbemafia ganze Arbeit geleistet. Die Meldeämter dürfen demnach ohne große Begründung diese Daten an die ausschließlich gewerblich und Profit orientierten Interessenten weiter geben:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad und
  4. derzeitige Anschriften sowie,
  5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Datenschutzheuchler in der Koalition zeigen nun ihr wahres Gesicht. Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es das Bundesverfassungsgericht bereits vor 3 Dekaden in den Grundrechtsrang erhoben hat, wird nur so lange beachtet, wie keine wirtschaftlichen Interessen dagegen stehen.
Uhl, Piltz und Konsorten sind nichts anderes als die Büttel der Datensammel - und Verkaufsmafia und der von ihnen abhängigen Wirtschaftszweige.

Nicht nur, dass das Parlament am 28. Juni 2012 gegen 2052 nicht beschlussfähig war, aber dennoch Beschlüsse gefasst und Gesetze durch Abstimmung verabschiedet hat, nein, es zeigt sich wieder einmal mehr als deutlich, dass die gewählten Abgeordneten zu dumm sind, zu merken, wenn die Medien sie trotz des Fußballspiels ihrer geliebten Nationalmannschaft gegen Italien dennoch auf die Pfoten schauen.

Danke an die Nachrichtensender, die jene Slapstick-Einlagen der Damen und Herren Parlamentariern am 28.Juni 2012 zum Anlass genommen haben, um die Farce dieser Gesetzesverabschiedung zu verdeutlichen. Nachdem daraufhin ein Sturm der Entrüstung in den Medien und vor allem im Netz los brach, knickte die CDU/CSU-FDP-Bagage gleich ein und schlug eine Überarbeitung des zuvor novellierten Gesetzes vor. Die Mehrheit der Bundesländer hätte auch ohne diesen Rückzieher ( Fallrückzieher) diesem Schandvorschriften eh nicht zugestimmt, womit das Gesetz in den parlamentarischen Vermittlungsausschuß abgeschoben wird.

Dennoch: Es ist genau der Fall eingetreten, den ein User zu Beginn der Fußball-EM schon prophezeien hatte, dass nun die Zeit der großen und kleinen Schweinereien durch die Regierung und das Parlament gekommen sei, weil dem Volk das Hirn und die noch funktionierenden Sinne durch die Hysterie des Fußballs verkleistert werde. Er hatte ja so Recht!

Kommentare

til_o. hat gesagt…
Ein Hausbuch, wie es in der DDR üblich war, ist auch eine feine Sache und könnte auch gleich mit eingeführt werden. Darin mußten Mieter, wenn sie Besucher über mehrere Tage beherbergten diese darin verewigen. Name, Wohnsitz, PA-Nummer und Grund des Besuches. Geführt wurde es vom Vermieter oder seinem Blockwart. Leider wurde es, wenn überhaupt, nur sehr nachlässig geführt und von dem zuständigen Ministerium auch kaum eingesehen.
Lobster53 hat gesagt…
Ja, richtig. Aus sicherer Quelle habe ich erfahren können, dass jene Regelung besonders bei ehelichen Seitensprüngen problematisch war.Vielleicht liegt auch darin der Grund, weshalb die Umsetzung jener Schnüffelmöglichkeit eher lax war.

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