Ex iniuria ius non oritur
Da stand er, so wie einst Martin Luther vor dem Tribunal und hörte sich mit hoch rotem Kopf an, was der Vorsitzende der Strafkammer für Wirtschaftskriminalität am Landgericht München II zu sagen hatte. Wenige Minuten nach 14.00 Uhr MEZ wusste zunächst Deutschland und dann die ganze Welt, dass er ein Steuerhinterzieher, ein Steuerbetrüger ist. Ein Verbrecher deshalb, weil er wegen 7 tateinheitlich begangener Handlungen dem Fiskus, der Allgemeinheit, der BRD, fällig gewordene Steuern in einer Gesamthöhe von wenigstens 27, 2 Millionen Euro vorenthalten hatte. Exakt und im Fachterminus ausgedrückt: Er hat Steuern hinterzogen.
Ulrich Hoeneß, geboren am 5. Januar 1952 in Ulm an der schönen Blauen Donau gilt ab dem 13. März 2014 - sollte das Urteil rechtskräftig werden - durch jene erkannten 3 Jahre und 6 Monate als vorbestraft.
Uli Hoeneß wäre dann zwar kein Verbrecher, aber auch so für den Verein, dem er als Präsident und als Vorsitzender des Aufsichtsrats vorsteht, nicht mehr tragbar.
Uli muss gehen.
Das meinen auch einige Anhänger des Bundesliga - Krösus. Indes der Urbayer als FCB - Fan beschwört weiterhin die Nibelungen - Treue zu seinem " Uli ". Da gab es doch tatsächlich Demonstranten vor dem Justizgebäude, die mit den üblichen Floskeln, eilig auf Pappe gepinselt, von dem Grundgedanken der bajuwarischen Daseinsberechtigung ausgingen und trotzig behaupteten: " Mir san mir!"
" Mir san Uli"?
Nachdem die runter gehungerte Pressesprecherin des OLG München, die Kollegin Tietze, der im Foyer wartenden Presse - und Journalistenmeute die Verurteilung des Unternehmers Ulrich Hoeneß verkündet hatte, stöckelte sie - wie immer adrett gekleidet - die Treppe zum Sitzungssaal hoch.
" Hoeneß verurteilt! " meldeten die Medienleute ihren Redaktionen.
Jawll, ja, Hoeneß verurteilt. Hoeneß zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Hoeneß muss ins Gefängnis.
Aber nur, wenn die angekündigte Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II verworfen wird.
Der Haftbefehl gegen den FCB - Macher blieb indes außer Vollzug gesetzt.
Das würde selbst dem Steuerbetrüger Hoeneß niemand zutrauen, dass er sich irgendwo ins Ausland absetzt. Dann wären nämlich die 5.000.000 Euro Kaution, die er auch so ganz neben bei berappte futsch.
Hoeneß war sichtlich geknickt, als er den Sitzungssaal verließ. Es sah so aus, als habe er gerade für sein Ziehkind, den FC Bayern München, alle nur denkbaren Titel im Elfmeterschießen, wie vor fast 38 Jahren gegen die Tschechoslowakei, selbst verloren.
Doch was die blinden Anhänger des FCB noch immer nicht wahr haben wollen, weil sie meinen, dass Recht nur gegen andere Verbrecher, Straftäter und Steuersünder, vor allem aber gegen die Gegner des Vereins angewandt werden muss, um sie zur Gesetzestreue zu bringen, hat vor dem Gericht in Realität keinerlei Bestand. Hoeneß, der Steuerhinterzieher, musste mit ihnen zusammen erkennen, das der lateinische Grunsatz
" Ex iniuria ius non oritur " auch für ihn gilt.
Dass Hoeneß der Auffassung war, er könne sich mal eben von seinem angeblichen Fehler frei kaufen, war indes ein Trugschluss.
Uli´s großmäulige Art, die er in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit präsentierte, in der er sich zudem als rechtschaffender, weil treu zahlender Steuerbürger ausgab, fliegt ihm nun um die roten Ohren. Seine schwarze Gesinnung hilft ihm nun auch nicht mehr, weil seine CSU in Bayern die Funktion eines Judge Dredd erhalten hat. Aus Unrecht entsteht kein Recht, so wie es die Lateiner einst feststellten. Auch nicht in Bayern, nicht beim GroFaz FC Bayern und auch nicht durch ihn selbst.
Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi
So soll es sein!
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