Heimkinder im WiWu-Land bis Ulrike Meinhof " Bambule " machte.

Es ist nun 6 Dekaden her, also ein genau so langer Zeitabschnitt ist vergangen, wie die BRD alt ist, als das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet wurde. Es gab nicht nur hierzu viele öffentliche Jubelfeiern, viel Geld wurde für viele Prominente sinnlos ausgegeben, deren sinnfreie Wortbeiträge auch nach und vor dem 23. Mai 2009 immer noch wenig Sinn entfalten, selbst wenn sie von den Medien beliebig oft öffentlich verbreitet werden. Die Politkasten feierten sich selbst und der Plebs durfte dabei zusehen. Demokratie bedeutet ja auch, dass alle Macht, die vom Volk über die gewählten Volksvertreter ausgehen soll, nicht machtvoll dem Volk zurück gegeben muss, wenn die Volksvertreter versagen. Sollte das Volk jedoch auf begehren, es plebeszitäre Anwandlungen verspüren, dann wird eben schnell ein anderes Volk gewählt.

Die BRD, ihr Grundgesetz, ist eigentlich ganz einfach zu lesen. Sofern jeder Deutsche, Eingedeutschte oder hier Lebende es auch kann. Es gibt dort 22 Artikel, die sich mit den Grundrechten befassen, den übrigen Firlefanz sollten nur Juristen, Beamte und Politiker kennen. Jene 22 Artikel, die einst allerdings nur 19 waren, haben es jedoch in sich. Da wird von Menschenwürde gesprochen, da gibt es Meinungsfreiheit, die Gleichheit aller - summa summarum eine Vielzahl von hochtrabenden Begriffen, deren tatsächlicher Wert erst mit der Verfassungswirklichkeit an das Licht der Öffentlichkeit kommt.

Die bundesdeutsche Historie nach 1949 zeigt sehr anschaulich, dass zwischen dem Verfassungsanspruch und der Verfassungsrealität ein Himmel weiter Unterschied bestand und immer noch besteht. Die so schwülstig ausformulierten Grundrechte stoßen dort auf ihre Grenzen, wo die gesellschaftlichen Zwänge, die Machtverhältnisse und die Profitgier solche setzen. Da bleibt die Würde des Menschen nicht mehr unantastbar, da gibt es eben kein gleiches Recht für Alle und die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt.

Nach dem II. Weltkrieg befand sich Deutschland, Europa, die Welt in einem Chaos. Es musste erst neu geordnet werden, was der Massenmörder aus Braunau am Inn und seine Mittäter durcheinander gebracht hatten. Nach den ersten Nachkriegsjahren ging es in den westdeutschen BZs so langsam wieder bergauf. Das rapide Wirtschaftswachstum forcierte sich nach der BRD-Gründung, der Einführung einer eigenen Währung und der Anbindung an die USA. Fleiß wurde belohnt, Strebsamkeit führte zum Erfolg und die richtige Herkunft zu Amt, Würden und Reichtum.

Wer diese drei BRD-Tugenden nicht miteinander vereinbaren konnte, der hatte im wahrsten Sinne des Wortes " schlechte Karten ". Zu jenen WiWu-Verlierer gehörten Kinder aus schwierigen, Problem belasteten Elternhäusern, aus dem Umkreis der " asozialen " Schichten - dem heutigen Prekariat.
Oft konnten die Eltern nicht für die notwendigen materiellen und sozialen Grundbedingungen sorgen, noch öfter waren es allein erziehende Mütter, deren Männer im Krieg geblieben waren, die sich noch in der russischen Gefangenschaft befanden oder die einfach die Kriegserlebnisse nicht verarbeiten konnten und dann die Familie verließen. Kinder aus diesem Umfeld waren für Adenauer, Erhard und Kiesinger nichts wert. Sie störten den Wirtschaftsaufschwung, sie belasteten die Gesellschaft und waren deshalb nicht gesellschaftsfähig.

Jene Kinder wurden über denunzierende Nachbarn, Verwandte oder amtliche Stellen dem Fürsorgeamt gemeldet; das erwirkte sehr schnell einen richterlichen Beschluss oder wurde in widerrechtlicher Weise selbst zum Richter und kassierte die Kinder ein. Die Mehrzahl von ihnen landete alsbald in einem von den Amtskirchen betriebenen Zöglingsheimen. Hier erwartete sie eine Hölle. Statt christlicher Liebe gab es Prügelorgien, Vergewaltigungen und Sklavenarbeit.

Ich habe in meinem Blog schon darüber berichtet. Dennoch war es ein Bericht des WDR Fernsehen vom heutigen Tage aus der Programmreihe " Tag7 ", der mich veranlasst hat, dieses Thema erneut zu behandeln.Ein Bericht in dem die einstigen Heiminsassen mit ihrer Vergangenheit, die aus jener ausbeuterischen Zwangsarbeit, den faschistoiden Aufsichtspersonen und den unmenschlichen Strafen konfrontiert werden. Sie suchen nach der Gerechtigkeit, die ihnen fast 40 Jahre nach der Beendigung der klerikalen Folter in den KZ ähnlichen Fürsorgeheimen, immer noch nicht wiederfahren ist.

Der Bericht zu jener Sendung ist so in das Netz gestellt worden:

" Regina Eppert ist 17, als sie im Sommer 1960 ein uneheliches Kind zur Welt bringt. Wegen "drohender Verwahrlosung" wird sie in ein Erziehungsheim eingewiesen - geleitet von den Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vincenz von Paul. Mutter und Kind werden sofort getrennt, Regina Eppert unter Strafandrohung zu Gebet, Arbeit und Schweigen gezwungen. Zwei unbarmherzige Jahre, unter denen Mutter und Tochter noch heute leiden. Regina Epperts Heimschicksal teilen in den Anfängen des Wirtschaftswunderlandes Tausende Kinder und Jugendliche, auch Wolfgang Focke. Ob Prügel, Vergewaltigung oder Einzelarrest, Wolfgang Focke hat alles erlebt. 8 lange Jahre lang war er in unterschiedlichen Heimen untergebracht. Überall musste er hart arbeiten, für ein Taschengeld - ohne Lohn und Sozialversicherung. Bis heute wirkt sich die Heimzeit auf ihr Leben aus: Wolfgang Focke lebt am Existenzminimum, Regina Eppert hat kaum Kontakt zu ihrer Familie. tag7 erzählt die Geschichte zweier ehemaliger Heimkinder, die nicht mehr schweigen wollen und anfangen zu kämpfen: Regina Eppert um die Liebe ihrer Tochter, Wolfgang Focke um die Anerkennung seiner Arbeitszeit auf die Rente. "

Es soll hierzu einen weiteren Runden Tisch bei dem zuständigen Ministerium in Berlin geben. Ab Januar 2010 werden sich Betroffene, deren Interessenvertreter, die Abgesandten der Kirchen und die der Bundesregierung. So ein Treffen wurde bereits im Juni 2009 zum dritten Mal organisiert. Bislang sind konkrete Ergebnisse ausgeblieben. Im Rahmen des letzten Treffens wurde lediglich lapidar fest gestellt, dass den ehemaligen Zöglingen - es sind immerhin 800.000 - ein grundsätzlicher Entschädigungsanspruch zu stünde. Wenn ein Jurist von einem Grundsatz ausgeht, hat er jedoch einige Ausnahmen davon im Hinterkopf. So wird es auch in jener blumigen Formulierung der Fall sein. Es steht zu befürchten, dass die einzelnen Ex - Heiminsassen ihren Aufenthalt, dessen Dauer und die Art des erlittenen Unrechts expressis verbis belegen müssen. Nur wie sollen sie dieses nach teilweise über 50 Jahren?



Die kirchlichen Peiniger, die Verbrecher und Sadisten von einst können für ihre Taten unisono nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Längst ist hier die strafrechtliche Verfolgungsverjährung eingetreten, dieses gilt ebenso für mögliche Schadenersatzansprüche. Häufig lassen sich die Personen auch nicht mehr auffinden. Entweder, weil sie längst verstorben sind, sich in einem Alter oder körperlich - geistigen Zustand sich befinden, der eine Befragung zu den damaligen Geschehnissen schier unmöglich macht. Deren Nachfolger in den kirchlichen Institutionen, wie der Caritas,die Diakonie, die Führungen der Amtskirchen palavern herum und stellen in der Öffentlichkeit das Konstrukt der Einzelfälle lügnerisch in den Raum. Es waren jedoch keineswegs einzelne Fälle, wie es sich aus dem Buch der SPIEGEL-Mitarbeiters Peter Wensierski " Schläge im Namen des Herrn " ergibt.

http://www.wensierski.info/index.html


Wer das Internet als Informationsmedium bemüht und in eine Suchmaschine " Heimkinder " eingibt erhält sofort unzählige Hinweise auf Seiten, die sich eben mit jenem Thema befassen. Da noch von Einzelfällen reden zu wollen ist wohl ein eklatanter Verstoß gegen die christlichen 10 Gebote. Diese galten für jene gewalttätigen Heimmitarbeiter ab den 50er eh nicht. Sie waren nicht nur nicht existent, sondern es galten keinerlei Grenzen, wenn es darum ging, den Kindern und Jugendlichen körperliches und seelisches Leid anzutun.

Es geschah dann zu Beginn der 70er Jahre etwas völlig überraschendes. Ein Zeitgeist der Reformen und des Umdenkens erfasste die BRD. Getragen von jenem in der Bevölkerung vorhandenen Willen, die Restaurationsjahre abschütteln zu wollen, machte sich die Regierung von Willy Brandt und Walter Scheel daran, jene Verkrustungen aus der Adenauerzeit aufzubrechen. n jener Zeit des gesellschaftlichen Aufbruchs schrieb die aus Oldenburg in Niedersachsen stammende Redakteurin Ulrike Meinhof ein Fernsehstück mit dem Titel " Bambule ". Regier führte Eherhard Itzenplitz. Das Stück handelt von einem Mädchen-Trio, das in einem Erziehungsheim gegen die dortigen Missstände aufgegehrt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bambule_(Fernsehspiel)

Der Begriff " Bambule " war einst im Jugendslang gleich bedeutend mit " Aufruhr ", " Unruhe " oder " Aufbegehren ". Dieses Wort traf dann die Entwicklung in den ungezählten Zöglingsheimen so exakt, wie Ulrike Meinhof es in ihrem Fernsehstück beschreibt, dessen Ausstrahlung dann von der ARD im Mai 1970 untersagt wurde, weil Ulrike sich inzwischen an der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader beteiligt hatte. Die Öffentliche Rechtliche Fernsehanstalt nahm sich dann bis 1994 Zeit, um den dann längst nicht mehr aktuellen Beitrag in ihren 3. Programenn zu senden. Es kann dahin gestellt bleiben, ob Ulrike mit ihrem Stück " Bambule " nun auf die politisch indoktrinierende Schiene einfahren wollte, um bei den Heiminsassen das Klassenbewusstsein zu schärfen. Fakt ist jedenfalls, dass sie damit den Stein ins Rollen brachte, der schlussendlich zu den längst überfälligen Reformen in dem einstigen staatlichen Fürsorgesystems führte.

40 Jahre später gibt es zwar immer noch Heime, jedoch sind die dortigen Bedingungen nicht einmal ansatzweise mit denen von damals vergleichbar. Dennoch müssen jene Opfer von damals bis heute noch um ihre Rechte kämpfen. Vor allem auch darum, dass die Zeiten der Inhaftierung in jenen Besserungsanstalten auf rentenrechtlichen Wege anerkannt werden. Das dieses immer noch nicht erfolgen konnte, zeigt die Verlogenheit jenes Systems auf, welches im Zusammenspiel mit noch verlogeneren Vertretern der angeblich christlichen Kirchen, nicht nur damals gegen jene Menschen gestellt war, die eben nicht den Normen entsprechen.

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