Zimmer frei? Zimmer belegt? Wie die Städte und Kommunen nach einem Weg suchen, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren.


Die Tigerenten-Chaotentruppe aus Berlin wollte es mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz nun besonders schnell umsetzen, dass Märchen von der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Aller, wie es sich aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes herleiten lässt und ihren Niederschlag in diversen Steuergesetzen findet. Wenn jetzt die begünstigte FDP-CDU-Klientel aus den Bereichen des Hotelgewerbes ihr hohes Loblied auf die von dem Wortungetüm ausgehenden Impulsen im Invenstionsverhalten der Hotelzimmervermietung singt, dann kommen dem Begleiter jener Berliner Lobbyistenpolitik schon fast die Tränen, ob des gleichzeitig einsetzenden Gejammere zu den mit diesem Gesetz einher gehenden Steuerausfällen auf der kommunalen Ebene. Ja, was denn nun?
Soll das Wachstum beschleunigt, die Binnenkonjunktur belebt und die selbst oder mit verschuldetet Finanzkrise überwunden werden? Werden die dem verabschiedeten Gesetz immanenten Vergünstigungen für diverse Bevölkerungsgruppen tatsächlich zu einer erhofften Belebung der Inlandsnachfrage führen und springt dadurch der implizierte Zündfunke, der den Wachstumsmotor zum Starten bringen soll, real auf andere Wirtschaftszweige über? Lässt sich das erwünschte ökonomische Wachstum per staatlicher Finanzspritzen in Form von Steuervergünstigungen sowie Steuernachlässe beeinflussen?

Nur der Ökonom könnte dieses voraus sehen. Deshalb war das mediale Echo auf jenes Wachstumsbeschleunigungsgesetz derart geteilt, dass bereits dessen Scheitern noch vor seinem Inkrafttreten prognostiziert wurde. Insbesondere die von den zu erwartenden Steuerausfällen betroffenen Städte und Kommunen, die nämlich nach einem zuvor festgelegten Verteilungsschlüssel, der da lautet:

Bund Länder Gemeinden

51,4 %
46,5 % 2,2 %

Es ist klar, dass jene Gemeinschaftssteuer, wie sie die Umsatzsteuer nun einmal ist, als gleichzeitige Verkehrssteuer einen enormen Posten im fiskalischen Gesamtaufkommen ausmacht, nämlich über 111. Mrd. € jährlich. Das bedeutet, dass die Gemeinden hiervon mehr als 2, 2 Mrd. € erhalten. Hinzu kommen die weiteren Zuteilungen durch den Bund und die Länder im Rahmen des kommunalen Lastenausgleichs. Ergo: Bei dem gesetzlich vorgeschriebenen, reduzierten Umsatzsteuersatz für gewerbliche Zimmervermietung im Bereich des Hotel - und Gaststättengewerbes von 19 % auf nur noch 7 %, gehen den Gemeinden nicht nur Gelder aufgrund des sich damit verminderten Umsatzsteuergesamtaufkommens direkt verloren, sondern der Bund sowie die Bundesländer entrichten auch geringere Transferszahlungen durch den kommunalen Lastenausgleich.

Deshalb tobte ja auch der Landesfürst aus chleswig-Holstein, der silber haarige Peter Harry Carstensen wie ein Rumpelstilzchen, als er von den Plänen und deren Auswirkungen auf die Kommunen seines Landes hörte. Das nördlichste Bundesland hat außer grünen Wiesen, vielen Kühen und Deichen, nur noch die beiden Meere, Strand sowie Ferienanlagen zu bieten. Die Hotels und Gaststätten sind ein wichtiger Wirtschaftszweig, aus dem das Bundesland seine Steuern zieht. Damit steht fest, dass die verminderten Einnahmen bei der Umsatzsteuer zu erheblichen Finanzproblemen bei den schleswig-holsteinischen Körperschaften führen.

So verwundert es denn auch nicht, wenn schlaue Köpfe über die Erhebung einer Bettensteuer sinnieren. Da aber ausgerechnet ein Kölner SPD-Stadtpolitiker namens Martin Böschel jene kognitive Verrenkung in die Öffentlichkeit posaunte wurde er umso rabiater von den übrigen Kolleginnen oder Kollegen abgebürstet. Ob das Kind nun " Kulturabgabe " benannt wird, " Bettensteuer " oder sogar " Touristensteuer ", bleibt dabei völlig unerheblich. Fakt ist, dass es eine solche Abgabe bereits seit einem sehr langen Zeitraum gibt, nämlich in Form der Kurtaxe. Hierdurch wird jener sich in einem entsprechenden Gebiet aufhältige Besucher, Tourist oder Gast zur Kasse gebeten. Damit verbessern die ungezählten Gemeinden ihre immer während klammen Kassen auf. Bei der Einführung dieser Quasi-Steuer gab es keinerlei Wehgeschrei, warum also jetzt ?

Die Antwort darauf ist so einfach, wie auch aus dem Gesetz folgerichtig heraus zu lesen: Was die rechte Hand des Fiskus an Steuerwohltaten an bestimmte Gruppen verteilt, erlässt oder nicht erhebt, muss sie mit der linken Hand von der übrigen Bevölkerungsgruppe wieder einsammeln. Sprich: Was dem Hotelier, dem Gastronom und gewerblichen Zimmervermieter über den geringen Steuersatz geschenkt wird, zahlt der Gast gleich doppelt zurück. Zum einen dadurch, dass der Vermeiter die Steuerermäßigung nicht über sinkende Zimmerpreise weiter gibt und zum anderen, dass er an die Kommune über die " Bettensteuer " einen Beitrag an deren Steuerausfällen leistet.

So funktioniert die kapitalistische Ökonomie störungsfrei im Bereich der Umverteilungsmechanismen von unten nach oben. Das Wortungetüm sollte deshalb nicht Wachstumsbeschleunigungsgesetz heißen, sondern Realeinkommensreduzierungbeschleunigungsgesetz.

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