Mit einem Ferrari in den Tod. Zweite Episode oder Fortsetzung folgt?

                                                                                             (c) David Hanley - WIKIPEDIA

Eigentlich gibt es sinnvollere Dinge über die sich ein Blogger täglich auslassen könnte. Da wäre beispielsweise der geplante Boykott der EU-Repräsentanz bei der EM in der Ukraine, weil der Despot Janukowitsch seine einstige Widersacherin Julia Timoschenko in der Haftanstalt mißhandelt haben lassen soll und ihr die Ausreise zur medizinischen Behandlung verweigert. Da wäre auch die anstehende Stichwahl zur Ernennung des kommenden Staatspräsidenten und die Fernsehdiskussion zwischen Sarkozy und Hollande in Frankreich aufzuführen. Oder aber auch die drohende Insolvenz des ostdeutschen Traditionsvereins F.C. Hansa Rostock, den über 4 Millionen Euro Steuerverbindlichkeiten seit über 11 Jahre plagen, die er nicht begleichen kann.

Diese Themen sind nicht nur aktuell, sondern inhaltlich interessanter, als über den sattsam bekannten Idiotismus der unter belichteten, dafür permanent Testestoron gesteuerten Führern der Blech - und Plastik ummandelten, rollenden Wohnzimmer zu schreiben, deren Intellekt mit dem Fingerdruck der elektronischen Wegfahrsperre schlagartig in den Keller sinkt.
Das der Grad der Arschlöcherigkeit und des personifizierten Spießertums exponentiell mit der PKW - Marke, dem Typ und dessen Ausführung  in ungeahnte Höhen schießt, sobald das blitzende, frisch gewaschene und mehr als die eigene Frau,die LAG oder eine gute Bekannte geliebte Gefährt aus der Garage, dem Carport oder dem Parkplatz am Straßenrand gefahren wird, dürfte inzwischen längst unstrittig sein.
Getreu dem Grundsatz: Sage mir oder zeige mir, welches Personenkraftfahrzeug du fährst und ich sage dir, ob du ein einfaches, ein Ober - oder ein Mega-Arschloch bist. Symbolisch dargelegt, lassen sich die drei Kategorien so präsentieren:

a) Rechter Ringfinger wird so gekrümmt, dass er auf die Kuppe des rechten Daumen trifft und dadurch einen Kreis bildet. Damit wird der strafbewehrte, weil beleidigende einfache " Autofahrergruß " gezeigt, der dann zu einem Fall für die Ermittlungsbehörden wird, wenn der weitere Verkehrsteilnehmer die Handstellung deutlich erkennbar und auf sich bezogen wahr nimmt. Je nach Intensität, zeitlicher Dauer oder Abfolge und der Gesamtumstände des Einzelfalls, kann das gewollte " Ausrasten " schon mal zwischen einer Geldbuße ( bei einer geplanten Einstellung des Strafverfahrens ) ab 250 € bis zu 500 € oder einer Geldstrafe ab 20 Tagessätzen, deren Höhe sich nach dem Dreißigstel des monatlichen Einkommens bemisst, liegen. Strafe muss eben sein, sofern eben eine Beleidigung nachzuweisen ist.

b) Rechte Mittelfingerkuppe wird auf linke Mittelfingerkuppe gesetzt. Rechte Daumenkuppe wird auf linke Daumenkupee ( oder in umgedrehter Reihenfolge ) platziert. Das so entstandene Gebilde wird dann durch Spreizen der vier Finger zu einem Kreis geformt. Fertig ist das Symbol des Oberarschloches, welches dann für eine kurze Zeitspanne, für einen Moment also, über das Lenkrad in Richtung der Windschutzscheibe geführt wird, um den davor stehenden oder fahrenden PKW zu zeigen, was man(frau eher weniger) von ihm (ihr) hält.
Auch dieser Ausraster, ob nun situativ begründet oder einfach nur als Abneigungsreaktion gegenüber einem Fahrer einer gehassten Automarke, erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Mit der unter a) aufgezeigten Folge.

c) Die höchste Stufe der Autofahrerzeichensprache, die CL in der Gruppe der motorisierten Straftäter quasi, wird durch das ruckartige Anheben des rechten und linken Armes und dem sofortigen Zusammenführen beider Hände, deren Mittelfinger sich auf Kopfhöhe so treffen, dass ein Kreis geformt wird, erreicht. Die quantitative Steigerung symbolisiert allerdings zwar auch eine qualitative Erhöhung der tatsächlichen Wertschätzung des anderen VTs, hat jedoch sanktionsrechtlich keine größere Relevanz. Das " Riesenarschloch " als Verächtlichmachung eines - sich vielleicht nicht STVO konform verhalten - Mitkonkurrenten im tagtäglichen Tanz der High-Tech-Lemminge, wird in der Jurisprudenz genauso als Beleidigung gemäß § 185 StGB angesehen, wie das Effenberg´sche " Schönen Abend noch ", das dem Braunschweiger Verkehrspolizisten phonetisch als " Arschloch " in Erinnerung blieb, woraufhin der eitle Pfau des VFL Wolfsburg und Ex-Bazi-Spieler aus dem Dunstkreis der Berufsarroganten des so genannten Deutschen Rekordmeisters eine saftige Geldstrafe zahlen musste; neben der Geldbuße für die gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung in seinem Ferrari, versteht sich.

Und damit schließt sich auch mein - gedanklicher - Kreis mit einer Meldung, die u.a. in der MZ
vom 03. 05. 2012 nachzulesen ist:

" DESSAU-ROSSLAU/DPA. Die Ursache des schweren Unfalls mit einem Ferrari auf der Autobahn 9 ist am Donnerstag zunächst weiter unklar gewesen. Für die Ermittlungen hat die Polizei derweil Verkehrsexperten des Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsvereins (Dekra) eingeschaltet, teilte eine Polizeisprecherin mit. Bei der Karambolage in der Nähe von Dessau-Roßlau waren am Dienstag zwei Menschen ums Leben gekommen, sechs weitere mussten mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Ob sich die Verletzten noch in der Klinik befinden, konnte die Polizei nicht sagen.
Wrack des Ferrari 456

(FOTO: TELENEWSNETWORK/DPA
                                                                                                                                                     Das Wrack des Ferrari 456 wurde erst durch die rechte Leitplanke auf der Autobahn 9 gestoppt. )
Am Dienstagabend hatte sich nach einem anderen Unfall auf der Strecke Richtung Berlin ein Stau gebildet. Daraufhin war ein 57 Jahre alter Mann aus der Schweiz mit seinem schwarzen Ferrari in einen stehenden Kleinwagen am Stauende gerast. Dessen 54 Jahre alte Fahrer und seine zwei Jahre ältere Beifahrerin kamen dabei ums Leben. Zwei weitere Insassen wurden schwer verletzt. Alle vier stammen aus Brandenburg. Bei dem Aufprall wurden weitere Fahrzeuge zusammengeschoben und die Insassen verletzt.
Nach Schätzungen der Polizei beträgt der Schaden 160 000 Euro. Davon entfallen allein 100 000 Euro auf den ramponierten Ferrari. An der Unfallstelle gibt es kein Tempolimit."

- Zitatende aus: 
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1336022274307

Nachdem sich zwei Männer am 20. April in Dresden-Hellerau mit einem 500 PS-Ferrari wärend einer Werkstattfahrt zu Tode gerast hatten, berichteten die Medien nun von einem weiteren, spektakulären Unfall mit einem Luxussportwagen.
Da die "BLÖD"-Zeitung hier auf aller höchstem rechtsdogmatischem Niveau von einer " Waffe " fabuliert, die die beiden Männer gefahren hätten

http://www.bild.de/regional/dresden/verkehrsunfall/zwei-maenner-sterben-im-luxus-schlitten-23772350.bild.html

stellt sich dem realen Juristen doch die durchaus interessante Frage, ob das Führen einer " Waffe " mit
vier Rädern und mehr als 440 bis 500 PS bei einem Unfall mit Todesfolge und Fremdschaden nicht als " Tötung " statt der sonst üblichen " fahrlässigen Tötung " zu qualifizieren ist?
Unter die Kategorie c) im Sinne meiner obigen Ausführungen fallen solche Schwachmaten, die das Gefährt als Verlängerung des zu klein geratenen " Besten Stücks " sehen, alle Male.

Ach, ja, ein Leser stellte zu dem letzten Ferrari-Unfall noch folgende Frage:
" Es sind 2 Menschen gestorben, mehrere verletzt, und man jammert um die 100.00 € des Ferrari ... Wieviel ist ein Menschenleben wert? "

Die Antwort dazu gab ein anderer Leser und stellte sarkastisch fest:


Wieviel ist ein Menschenleben wert wurde hier gefragt. Ganz einfache Rechnung. Monatlicher Hartz4 Satz x Anzahl statistisch zu lebender Monate.…

Aha, interessanter Ansatz, den die Lobbyisten vom ADAC und sonstiger Autofahrer-Fanclubs sich mal vor Augen führen sollten, wenn sie immer noch die " Freie Fahrt für freie Bürger " propagieren.



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