Von der Ostsee mit der Welle in den Knast?
Der verstorbene Medien - Mogul Leo Kirch war ja mit dem selbst ernannten Kanzler der deutschen Einheit Kohl per du. Schließlich verursachte diese Männerfreundschaft dem Bundes - Michel ein unsagbar wertvolles Geschenk, nämlich das Privat - Fernsehen und kommerzielle Radio. Ab den frühen 1980er Jahren entwickelte sich deshalb - zunächst nur in Westdeutschland - eine andere Kultur des Vermittelns von Nachrichten, Nonsens und Notenvergewaltigung, die wegen der Vielzahl jener privaten Rundfunk - und Fernsehanstalten, alsbald das Niveau der Programme sturzartig in geschmackliche Untiefen absinken ließ.
Zu den Nachwende - Wehen jener dann langsam auslaufenden Nicht - Kultur des Formatradios zählt zweifelsohne die Kleinstanstalt " Ostseewelle Hit - Radio Mecklenburg - Vorpommern " ( kurz: Ostseewelle " ) , die ihren Sitz in der Hansestadt Rostock unterhält. Der Dudelfunk erreicht heutzutage durchschnittlich 211.000 Hörer/innen und finanziert sich durch Werbung.
Außerhalb des Bundeslandes Mecklenburg - Vorpommern wird die " Ostseewelle "in den Kabelbereich von Niedersachsen und Schleswig - Holstein eingespeist.
Das Programm ist simpel und besteht in der Regel aus vier großen Blöcken:
- " Guten Morgen " ( von 05.00 Uhr - 10.00 Uhr )
- " Mehr Spaß bei der Arbeit " ( von 10.00 Uhr - 16.00 Uhr )
- " Der gute Start in den Feierabend " ( von 16.00 Uhr - 22.00 Uhr )
- " Die Nachtschicht " ( von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr )
https://de.wikipedia.org/wiki/Ostseewelle
Als der Privatsender ab dem 1. Juni 1995 seinen Betrieb aufnahm, moderierte ein Mann mit dem Namen Markus J. ( der vollständige Name wird hier nicht benannt, da dieser m.E. keine absolute Person der Zeitgeschichte i.S. d. Rechtsnormen verkörpert und damit das Persönlichkeitsrecht greift ) die Frühsendung der " Ostseewelle ".
Der vermeintliche " Radio - Star " J. erhielt vor zirka 5 Jahren einen unerwarteten Popularitätsschub, als er während der Ausübung seines Berufs vor dem laufenden Mikrophon von einem Greiftrupp der Rostocker Polizei verhaftet wurde. J. flog in die Untersuchungshaft des Knastes Waldeck bei Dummersdorf ( welch zutreffender Name! ) im Landkreis Rostock ein. Ihm wurde vormals zur Last gelegt, über 3 Jahre hinweg eine intime Beziehung zu einer damals Zwölfjährigen unterhalten zu haben.
Wegen dieser Straftaten verurteilte ihn das Landgericht Rostock zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten. Diese Strafe hatte J. bereits verbüßt, als ihn der Hammer von Justitia erneut traf.
J. wurde 2016 zu einer weiteren, dieses Mal 5jährigen Haftstrafe wegen Betruges und betrügerischen Bankrotts verurteilt. Er und ein weiterer Mitangeklagter hatten in dem Zeitraum von 2008 bis 2010 bei Gewinnspielen des Arbeitgebers, der " Ostseewelle " insgesamt 75.000 Euro erbeutet und diese Summe untereinander aufgeteilt.
Zudem hatte J. im Rahmen seiner, ab 2005 beantragten Privatinsolvenz Einnahmen sowie zurechenbare Vermögenswerte in Höhe von 1 Millionen Euro nicht deklariert und demnach nicht an den Insolvenzverwalter weiter geleitet.
https://www.svz.de/lokales/rostock/funkstille-beim-guten-morgen-id4230416.html
http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/moderator-japke-muss-erneut-vor-gericht-1411063811.html
http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/Ex-Radiomoderator-zu-fuenf-Jahren-Haft-verurteilt
Konnte J. bei seiner ersten Verurteilung noch mit der gütigen Hilfe von Detlev Deal bei Gericht eine klare Punktladung hinlegen, denn seine Taten, die er ab 2005 begangen haben sollte, waren wohl wegen der Komplexität aufgrund des sehr langen Zeitraumes von 3 Jahren nicht lückenlos nachweisbar, traf in nun Justitia´s Keule umso härter.
Der seit dem 29. Mai 2012 nicht mehr in Lohn und Brot zu dem Dudelsender " Ostseewelle " stehende J. hatte dennoch Glück im Unglück, denn seine Haftstrafe aus dem ersten Verfahren wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zusammen gezogen, wovon weitere 4 Monate als verbüßt gelten, da das Strafverfahren einige Taten umfasste, die nach Anklageerhebung dem Grundsatz des " fair trail " zuwider liefen.
Nun hat der Bundesgerichtshof in der Revisonsentscheidung das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
J., inzwischen 43 Jahre alt, steht allerdings vor dem Trümmerhaufen seines verpfuschten Lebens Da helfen ihm auch keine flotten Sprüche am Mikrophon mehr. Höchstwahrscheinlich wird er schon längst staatliche Sozialtransfers in Anspruch nehmen. Ob er seine Verbindlichkeiten überhaupt je begleichen kann, steht somit genauso in den Sternen, wie seine berufliche Zukunft.
Mit 43 Jahren könnte er für diesen, auf der Jugendwahn - Welle treibenden Job schon zu alt sein. Zudem gilt für ihn: Wer nimmt schon einen mehrfach vorbestraften Moderator?
Selbst im Bereich des Privatfunks gelten Regeln. Und eine davon könnte lauten: Wer einmal betrügt, dem traut man nicht.
" Buggles " und " Video Killed The Radio - Star " - 1979:
Kommentare