Junger Gebrauchter


Seit mehr als einem Jahr fahren wir nun ein mutmaßlich bedingt klimafreundlichen PKW, ein E - Auto des Herstellers Mazda. Dafür gab es gleich mehrere Geschenke von der nicht mehr im Amt befindlichen Bundesregierung in Berlin. Da gibt es einen so genannten Umweltbonus, der aktuell bis zu 9.000 ( ! ) Euro bei dem Kauf eines Neufahrzeuges dieser Art ausmacht. Dazu erfolgt eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, die  für gleichwertige oder vergleichbare Diesel - PKW immerhin auch um die 350 bis 600 Euro betragen kann. Und, auch die Kraftfahrzeugversicherungen lassen sich nicht lumpen: Hier werden die E - Fahrzeuge bei der Tariffindung sowie deren Berechnung günstiger klassifiziert. Ebenso ist der Unterhalt eines E - Fahrzeuges was Wartung sowie auch die Kosten für das Laden der Batterie im Vergleich zur Betankung der Verbrennermotor betriebenen Konkurrenten erheblich billiger.

Also: Ein rundum ein Wohlfühlpaket für das eigene Portemonnaie?

Tja, doch es gibt auch eine andere Seite der Medaille. 

Weil der Markt auch auf diesem, eigentlich noch sehr neuen Sektor, heiß umkämpft ist, versuchen einige Hersteller über ihre Händler bzw. Verkaufsketten sich Anteile durch unlautere Aktionen zu sichern. Dieses geschieht zumeist über betrügerische Vertragskonstrukte. Einige Autohäuser werben dazu mit Lockangeboten, in denen die staatlichen Zuschüsse bereits so eingerechnet wurden, dass es auf de potentiellen Kunden so wirkt, als könne er ein so genanntes Schnäppchen machen.

Vornehmlich sollen sich die " Drillinge " der VW Holding, also " Skoda Citigo, Seat Mii und VW ID.3 " durch von den Händlern eingesetzte Verkaufstricks hervor getan haben.

https://www.elektroauto-news.net/2021/nextmove-warnt-vor-bafa-betrug-vw-drillinge-id-3-betroffen

Nun lässt sich dem VW - Konzern nicht ständig eine unredliche Geschäftspolitik unterstellen, nur weil dieser im so genannten Diesel - Skandal federführend war, doch auch beim Lesen des obigen Artikels bleibt ein gewisser Beigeschmack haften.

Dieser wird verstärkt durch jene eigenen Erfahrungen, die unsere Tochter bei einem Händler im Umland gemacht hat, der für den dort über einen Leasingvertrag als " Jungen Gebrauchten " erworbenen VW ID.3 einen übersetzten Verkaufspreis abverlangte.

Zunächst ließ das Autohaus O. bei der Beantragungen der als " Umweltbonus " bezeichneten Bezuschussung von 5.000 € die Kunding quasi " allein im Regen stehen ". Nachdem bei der Bundesbehörde, der BAFA im hessischen  Eschborn der Förderantrag gestellt war, dauerte es einige Monate, ehe dieser entschieden wurde. Der vom Verkaufspreis für den " Stromer " eingerechnete Betrag von 5.000 € musste indes als Bestandteil des Kaufpreises an den Händler überwiesen werden.

Die BAFA lehnte jedoch eine Förderung ab, weil der maßgebliche Basispreis für den VW ID. 3 unter Abzug von 20 % Wertverlust für das Fahrzeug sowie des Händleranteils von 2.500 € für die staatliche Förderung, um zirka 518 € zu hoch war.

Gegen diese Entscheidung legte unsere Tochter bei der BAFA Widerspruch ein und wartete. Es vergingen 3, 4, 5 Monate ohne das sich etwas tat. Dann kam eine Mitteilung, dass der Widerspruch bei der Bundesbehörde eingegangen sei. Danach vergingen weitere 4 Monate, ohne dass sich in Eschborn etwas rührte.

 Es reichte ihr. Sie bat mich eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Frankfurt zu erheben. Einige Wochen später kam dann langsam Bewegung in das Rechtsmittelverfahren. Am 22. 12. 2021, also satte 9 Monate nach dem erhobenen Widerspruch, entschied die Behörde diesen. Der Widerspruch wurde - erwartungsgemäß - zurück gewiesen. In einer über drei Seiten aufgeschlüsselten Berechnung wies die BAFA nach, dass der VW - Händler das geleaste Fahrzeug zu teuer weiter verkauft hatte. Eine Förderung war damit ausgeschlossen. Und gleichzeitig erläuterte der Beamte in der Widerspruchsstelle, warum eine Berechnung des Kaufpreises für eine Förderung nicht so, wie es hier nachzulesen ist, vorgenommen wird:

https://www.finanztip.de/neuwagen-kaufen/e-auto-praemie/

Tja, nun gibt es eben keinen Umweltbonus für den " Jungen Gebrauchten von VW. 

Weil sich der Händler eben zu fein war, auch diese Rechnungsmethode zu erlernen, gibt es zusätzlich noch juristischen Ärger. Merke also: " Junger Gebrauchter " ist nicht gleich " Junger Gebrauchter ". Und MAZDA ist besser als VW! Sowie: Bahn fahren ist noch schöner!



LEVEL PI  -  Level Pi 3,14  -  Entrance  -  2006:




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