Der Vermieter in der Tür



 



Es gibt einige Grundsätze, die die Jurisprudenz für den Laien verständlich jederzeit zu beachten hat. Dazu zählen unter anderen auch, " Kauf bricht nicht Miete ", " Eigentum verpflichtet " oder " Die eigenen vier Wände ". Nun, der Rückzugsort, das Zuhause, soll bekanntlich ein Gefühl von Geborgenheit, Intimsphäre und ein sich Wohlfühlen verkörpern.

Doch hier entstehen durchaus Konflikte, wenn die eigenen vier Wände " nur " gemietet sind. Das kann dann und wann vorkommen, sofern andere Personen jenes geschützte Umfeld durch fragwürdige Aktionen versuchen zu bedrohen. Das Wohnen könnte sich dadurch zu einem Fall für die Justiz entwickeln. 

Als ich gestern von meiner besseren Hälfte von einem solchen, tatsächlich justiziablen Fall erfuhr, wunderte ich mich nicht, denn so ähnliche lagen einst in schöner Regelmäßigkeit auf meinem Schreibtisch.

Da stand plötzlich, weil unangemeldet, der Vermieter unserer Bekannten aus Landshut in der Schlafzimmertür. Begleitet wurde dieser von zwei Handwerkern, die Reparaturarbeiten an dem Balkon der ihrer Wohnung ausführen wollten. Der völlig verdutzten Bekannten fehlten zunächst die Worte, obwohl sie über das - natürlich widerrechtliche - Eindringen des Trios in ihre Wohnung aufgeklärte wurde. 

Der Vermieter besaß offensichtlich einen Zweitschlüssel, mit dem er die Wohnungstür öffnete, um die bestellten Handwerker hineinzulassen. Ein Unding? Ja, aber ein Umstand, der immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führt. Dabei ist die Rechtslage hier völlig klar.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags und der darauf fußenden Pflicht des Vermieters, dem Mieter die vertragsgemäße Nutzung einzuräumen, geht auch das Hausrecht auf den Mieter über, der dann selbst bestimmen darf, wer seine Wohnung betreten darf.

Ein Einbehalten eines so genannten Zweitschlüssels durch den Vermieter ist demnach nur in Notfällen oder durch besondere Umstände im Einzelfall; in jeden Fall nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters erlaubt; mithin rechtlich abgedeckt.

Was für die eine Seite zur Selbstverständlichkeit wird, nämlich der uneingeschränkte Zutritt zu dem vermieteten Eigentum, wird für die zweite Vertragspartei zu einem real gewordenen Albtraum. Vor allem dann, wenn der Vermieter sich während der Abwesenheit des Mieters Zutritt zur Wohnung verschafft und zudem in den privaten Gegenständen herum schnüffelt. Dieses strafbewehrte Verhalten führt zumeist zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die nicht selten vor den Gerichten landen.

Da betritt ein Vermieter - wie oben geschildert - ohne Vorankündigung die Wohnung, um Handwerker dort arbeiten zu lassen. Ein Verhalten, dass den Straftatbestand des Hausfriedensbruch erfüllt.

Doch so mancher Hauseigentümer in Gestalt des Vermieters schert das wenig. Er agiert nach dem Gusto: Der Herr im Haus bin nur ich.

Aus der Praxis sind mir hierzu Fälle in Erinnerung, wo der Vermieter eben nicht nur einen Zweitschlüssel besaß, sondern darüber auch noch an den Kleiderschrank und die Kommode der jüngeren Mieterin gelangte, diese durchwühlte und sich an der dort hinein gelegten Unterwäsche ergötzte. Ein weiterer betätigte sich auf eine andere Art des Schnüffelns. Er wollte nachweisen, dass der Lebensabschnittsgefährte der Mieterin dauerhaft sich in der Wohnung aufhält, um eine Erhöhung der Verbrauchskostenpauschale durchzudrücken. Er entdeckte tatsächlich eine zweite Zahnbürste im Bad der Mieterin, die daraufhin zunächst das Mietverhältnis beendete. Gleiches geschah in einem Fall, in dem der Vermieter mittels Zweitschlüssel sich widerrechtlich Zutritt zu den Mieträumen verschaffte, um dort die Hauptsicherung des Stromkastens herauszudrehen, da der Mieter angeblich zu viel Energie verbraucht habe.

Die Gründe für das Einbehalten eines Zweitschlüssels sind an einer Hand abzuzählen; die der Vermieterseite, beim rechtswidrigen Betreten der Wohnung indes mögen mannigfaltig sein. Sie rechtfertigen allerdings den Besitz eines weiteren Schlüssels zur Mietwohnung selbst dann nicht, wenn es daraus streng riecht. Hier ist die Polizei, die Feuerwehr und / oder ein Schlüsseldienst gefragt.

Wenn unsere Bekannte uns beim nächsten Treffen von dem seltsamen Rechtsverständnis ihres Vermieters erzählen wird, könnte es sein, dass dabei mein latent vorhandener Gerechtigkeitssinn leicht aufflackern wird; schließlich habe ich selbst solche Bespitzelungsmethoden erlebt.   

  


MAAT LANDER  -  The World Of The Ocean With No Dry Land  -  2017:

 

  




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