Einfach nicht geliefert


 


Wer kennt einen solchen Fall nicht? Da wird über einen Online - Anbieter ein Artikel angeboten, der neben der Beschreibung auch einen Preis vorweist. Manchmal wird die Ware aber nicht geliefert, weil es sich offensichtlich um ein so genanntes Lockvogelangebot handelt. Was nichts anderes als dieses bedeutet: 

Ein Lockvogelangebot ist ein besonders günstiges Angebot für eine Ware oder Dienstleistung, das hauptsächlich dazu dient, Kunden in ein Geschäft zu locken, um ihnen dann teurere Alternativen anzubieten. Rechtlich unzulässig wird es, wenn die beworbene Ware nicht in ausreichender Menge oder für einen angemessenen Zeitraum verfügbar ist, was eine Irreführung des Verbrauchers darstellt und gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. 

Nun, bei der Unzahl an angebotenen Artikel, lässt sich nicht immer nachweisen, dass ein Verkäufer eine derartige Absicht hegt, wenn er seine Ware anpreist. Und, je größer der Anbieter, desto problematischer wird es, diesem ein wettbewerbswidriges Geschäftsgebaren belegen zu können.

Die " Kaufland Stiftung & Co KG " unterhält die als " Kaufland Online Marktplatz " im Internet auffindbare Plattform ( https://www.kaufland.de/help/marketplace ), innerhalb derer diverse Gewerbetreibende und Händler ihre Waren auf eigenes Risiko anbieten dürfen. Hierzu generierte die KI von Google auf meine dementsprechende Frage:

" Auf dem Kaufland Online-Marktplatz ist grundsätzlich der Verkäufer (Händler) für den Versand und die Preise seiner Produkte verantwortlich, nicht Kaufland selbst. Der Marktplatzbetreiber Kaufland wickelt die Zahlungen ab und bietet eine Plattform für den Handel, doch die Ausführung des Versands und die Preisfestsetzung obliegen dem einzelnen Händler." 

 So weit, so undurchsichtig. Denn ein Kunde erhält diese Informationen nur bei intensiveren Nachlesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ). Nur: Wer macht sich hier schon die Mühe und liest den dazu eingestellten Sermon durch? Niemand! Oder, leicht einschränkend vermutet: Fast niemand!

Das muss ein Kunde auch nicht unbedingt zur Pflicht erheben, wenn er über einen Klick eine verbindliche Bestellung über den Online - Anbieter vornimmt. Das Unangenehme erfolgt nämlich nur dann, wenn der Verkäufer mittels unlauterer Methoden seinen Artikel beworben hat und danach den  vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen möchte.

Alles nur Schall und Rauch?

Tatsächlich war der Anbieter, der " Voldo Shop " längst nicht mehr existent. Er ist seit geraumer Zeit nicht mehr erreichbar. Doch das hat der " Kaufland Online - Marktplatz " nicht bemerkt. So war weder der georderte Artikel lieferbar, noch konnten Reklamationen an den Anbieter bearbeitet werden.

Bis der Online - Marktplatzbetreiber die betreffende Seite endlich aus dem eigenen Bestand genommen hat, dauerte es - mutmaßlich - mehr als sieben Monate.

Das Besteck - Set ist allerdings weiterhin erhältlich, nämlich über einen anderen Anbieter, zu einem wesentlich höheren Preis.

Pech gehabt?



MCOIL  -  Sailing Around  -  1979:






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