Ende der Rundfunk - und Fernsehgebühren?




Hach, wie schön wäre es, wenn die Gebühren für die vielen öffentlich - rechtlichen Rundfunk - und Fernsehanstalten endlich abgeschafft werden? Das hoffen einige Millionen Zwangsgebührenzahler aus sehr unterschiedlichen Gründen. Während die Motivation der Neofaschisten im und rundum der AfD oder weiterer, dauerverblödeter Anhänger der rechtsradikalen Szene auf das vollständige Abschaffen des angeblichen Staatspropagandafunks setzen, sehnt sich die Mehrzahl danach, endlich darüber entscheiden zu können, welche Sendungen ihnen genehm seien könnten. Doch diese Träume bleiben solche, denn die mit diversen gerichtlichen Verfahren überzogenen Öffentlich - Rechtlichen belieben uns auch weiterhin erhalten.

Vorerst mit all den Flachsinn, den die beiden Hauptprogramme für den Glotzer tagtäglich bereit halten. Die unsäglich vielen Samstagabendshows, die normierten Krimis, die oft gefilterten Nachrichtensendungen, sie und noch viel mehr existieren auch über den 15. Oktober 2025 hinaus.

Dann möchte nämlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Medienmeute hat darüber bereits beinahe einheitlich berichtet.    

https://www.stern.de/news/bundesverwaltungsgericht-urteilt-in-zwei-wochen-ueber-klage-gegen-rundfunkbeitrag-36097854.html

Das Verfahren durchlief bereits zwei Instanzen, denn es war zunächst bei dem Verwaltungsgericht München sowie im Berufungsverfahren bei dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Die aus Rosenheim stammende Klägerin unterlag dort jeweils und konnte dann eine Revisionszulassung bei dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erreichen. Das verhandelte nun über diesen Rechtsstreit, in dem die Klägerin argumentiert, dass die öffentlich - rechtlichen Rundfunk - und Fernsehanstalten nicht die erforderliche Neutralität in den Programen walten ließen und zu viel Staatsnähe zeigten. Deren Berichterstattung sei unausgewogen. Auch die Programmräte seien politisch einseitig eingefärbt; somit kein Kontrollorgan, dass über die Neutralität wachen könne. Deshalb sei sie berechtigt, die Gebühren zurückzuhalten.

Dieses sahen die beiden Vorinstanzen anders.

Diverse Versuche, die Rundfunk - und Fernsehgebühren  mittels Klage als nicht gerechtfertigt erklären zu lassen hat es in der Vergangenheit bereits mehrfach gegeben. Sie scheiterten bislang allesamt. 

Nun sollten die Gebührenverweigerer sich nicht so viel Hoffnung machen, dass es dieses Mal anders ausgehen wird. Ehrlicherweise steht die Klage der Dame aus Bayern auf tönernen Füßen. Sie hat wohl nicht ausreichend dargestellt, in welcher Form sich die zu große Staatsnähe der ÖRs innerhalb der jeweiligen Programme zeigt.

In ähnlicher Weise hatte ein Mann aus Sachsen vor mehr als 10 Jahren argumentiert und dem MDR als Rundfunk - und Fernsehanstalt im ARD - Verbund zu große Staatsnähe vorgeworfen.

Er macht unter anderem geltend, es habe im für die Beitragserhebung relevanten Zeitraum an dem die Beitragspflicht rechtfertigenden individuellen Vorteil in Gestalt der Möglichkeit der Nutzung eines auf Vielfalt und Ausgewogenheit ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramms gefehlt, weil die Aufsichtsgremien des MDR nicht den Geboten der Staatsferne und Transparenz genügt hätten. Dabei wird im Einzelnen etwa aufgezeigt, weshalb die verfassungsrechtlichen Transparenzanforderungen verfehlt worden seien. Dies werde insbesondere an der Behandlung der Programmbeschwerden deutlich. Anzahl, Gegenstand und Behandlung dieser Beschwerden würden der Öffentlichkeit vorenthalten, obwohl es sich um einen „Marker“ für die Qualität und Ausgewogenheit der Berichterstattung handele. Die Sitzungen der für die Programmbeschwerden zuständigen Ausschüsse seien generell nicht öffentlich; es würden weder Tagesordnungen oder Anwesenheitslisten noch Sitzungsprotokolle veröffentlicht. Förmliche Programmbeschwerden würden unter Ausschluss der Öffentlichkeit in nahezu allen Fällen negativ beschieden. "

- Zitatende - aus:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-054.html

Das Gericht in Karlsruhe erteilte dem Beschwerdeführer nach 10 ( zehn ! ) Jahren eine Abfuhr. Immerhin hat die dritte Kammer sich bemüßigt, dem Petenten in einem von juristischen Fachvokabular gekennzeichneten Beschluss erklären zu müssen, warum seine Eingabe keine Grundrechtsverletzung erkennen lässt. Es stell dazu fest:

Die Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Sie ist unzulässig, da insbesondere die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt ist. "

- Zitatende - a.a.O.

Will heißen: Der Sachse hätte zunächst den vorgesehenen Rechtsweg einschlagen müssen, ehe er den durchaus beschwerlichen Gang nach Karlsruhe antritt. 

Das hat die Klägerin aus dem bayrischen Landkreis Rosenheim allerdings beachtet. Sie bemühte die Verwaltungsgerichte des Freistaates und landete jetzt in Leipzig am Ende des Rechtszugs, bei dem Bundesverwaltungsgericht. Das entscheidet indes aber nicht über die Rechtmäßigkeit der gegen sie festgelegten Gebühren für ein Quartal, sondern grundsätzlich über eine Verfahrensfrage, nämlich die, ob Gerichte über Programmbeschwerden zu befinden haben, wenn ein Kläger beispielsweise behauptet, die öffentlich - rechtlichen Rundfunk - und Fernsehanstalten seien zu staatsnah, weshalb sich die Sendungen als unausgewogen gestalteten.

Was auf einigen Verdummungsmedien in reißerischer Form zu lesen ist, wonach es bereits um die bloße Existenz der Öffentlich - Rechtlichen ginge und deren Repräsentanten sich vor der Entscheidung der Leipziger Richter abduckten, denn ihr sehr gut dotierter Arbeitsplatz sei in aller höchster Gefahr, ist genauso " Lug und Trug ", wie es die Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude den angeblichen Staatsmedien vorwerfen. Das Bundesverwaltungsgericht wird die Zwangsgebühren nicht abschaffen können, dazu sind nur die Landesregierungen in einstimmiger Weise durch ein entsprechendes Gesetz in der Lage. 

Dieses wird in absehbarer Zeit nicht geschehen. Da ein Teil der Länder aber einen vorlegten modifizierten Staatsvertrag nicht ratifiziert hat, tritt deshalb die neue Gebührenhöhe von 18, 36 EUR monatlich auf 18,94 EUR monatlich  ab dem 1. Januar 2025 nicht in Kraft. Die Rundfunk - und Fernsehanstalten müssen mit jenen mehr als 8, 5 Milliarden Euro, die sie über den mit dem Einzug beauftragten " Beitragsservice " in Köln jährlich einkassieren bis auf weiteres auskommen. 

Die Armen!

Da hilft nur sparen is die Schwarte kracht. Und das geschieht in der Form, das einige Spartensender aufgegeben und deren Ausstrahlung eingestellt werden soll. Auch dem aufgeblähten Personal - und Verwaltungsapparat geht es an den Kragen. Viele Mitarbeiter werden nur noch befristet eingestellt. Das hilft sparen. Allerdings sollte dort radikal bei der Intendanz begonnen werden.

Da wird noch einiges Unappetitliches auf die Öffentlich - Rechtlichen zukommen. Allerdings nicht deren Abschaffung durch ein Ende der Rundfunk - und Fernsehgebühren.


PETER GREEN  -  In The Skies  -  1979:




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