Volkssport Steuern hinterziehen oder: Wenn die Steuerfahdung nicht einmal klingelt.
Da haben wirś wieder schwarz auf gelb: Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Bürger, wie er aus dem Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes herzuleiten wäre, ist nichts anderes, als eine Luftnummer. Die ungezählte Schar an Kritikern des hiesigen Steuersystems dürfte seit dem Wochenende um einige Meckerer zugenommen haben. Grund dafür war eine Meldung, nach der ein anonymer Informant dem Bundesfinanzministerium einen Datenträger mit etwa 1.500 Namen zuspielen möchte, die in der Schweiz auf diversen Konten nicht versteuertes Geld geparkt hätten.Wer versteht da eigentlich die jetzt entfachte Diskussion um die Rechtmäßigkeit des geplanten Kaufs der CD mit den - zweifelsohne - rechtswidrig erlangten Datensätzen? Niemand!
Niemand, außer jener Klientel-Büttel, die - insbesondere bei der FDP - den Rechtsstaat nur deshlab in Gefahr geraten sehen, weil es überwiegend jene Gruppe von Raffkes und Geldgeiern geht, die von jener Bananenrepublik-Vertreterbagage hofiert werden. Während das Geschrei dieser Vollpfosten in den Medien unablässig hörbar anhält, haben die Damen und Herren Kollegen bereits ihre Rechtsauffassung dargelegt Der Ankauf jener CD zum Zwecke der Einleitung von Steuerstrafverfahren ist gesetzeskonform.
Analog der, in der Strafprozessordnung enthaltenen Möglichkeit, wonach auch auf einem nicht strafrechtlich abgedeckten Weg erlangte Informationen zum Zwecke der Strafverfolgung verwertet und in einem Strafverfahren als Beweismittel eingestzt werden dürfen, hat sich die Politik an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu orientieren. Demnach wäre der Kauf der CD zu einem Preis von 2,5 Millionen Euro verhältnismäßig, weil der zu erwartende Vorteil durch Steuerbetreibung in Höhe von etwa 100 Millionen Euro und die möglicherweise zu erwartenden Bußgelder oder Geldstrafen, um ein Vielfaches höher liegen, als der Informant damit erhält.
Wenn auch das Steuergeheimnis durchaus einen Sinn ergibt, denn unsere Informationsgesellschaft sammelt schon genügend Daten über jeden einzelnen Bürger,so muss es dort seine Grenzen finden, wo Wohlhabende und Reiche auf Kosten der Allgemeinheit noch vermögender werden wollen. Der Fiskus ist zwar oft zu träge und unfähig, alle Tricks, Kniffe und Lügen, die er ansonsten umfassend gemolkene Steuerpflichtige ihm so unter die Nase reibt, dennoch haben dreiste Steuervermeider nicht vollständig Narrenfreiheit, in diesem, unserem Lande. Auch bei den Tigerenten-Trotteln nicht!
Niemand, außer jener Klientel-Büttel, die - insbesondere bei der FDP - den Rechtsstaat nur deshlab in Gefahr geraten sehen, weil es überwiegend jene Gruppe von Raffkes und Geldgeiern geht, die von jener Bananenrepublik-Vertreterbagage hofiert werden. Während das Geschrei dieser Vollpfosten in den Medien unablässig hörbar anhält, haben die Damen und Herren Kollegen bereits ihre Rechtsauffassung dargelegt Der Ankauf jener CD zum Zwecke der Einleitung von Steuerstrafverfahren ist gesetzeskonform.
Analog der, in der Strafprozessordnung enthaltenen Möglichkeit, wonach auch auf einem nicht strafrechtlich abgedeckten Weg erlangte Informationen zum Zwecke der Strafverfolgung verwertet und in einem Strafverfahren als Beweismittel eingestzt werden dürfen, hat sich die Politik an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu orientieren. Demnach wäre der Kauf der CD zu einem Preis von 2,5 Millionen Euro verhältnismäßig, weil der zu erwartende Vorteil durch Steuerbetreibung in Höhe von etwa 100 Millionen Euro und die möglicherweise zu erwartenden Bußgelder oder Geldstrafen, um ein Vielfaches höher liegen, als der Informant damit erhält.
Wenn auch das Steuergeheimnis durchaus einen Sinn ergibt, denn unsere Informationsgesellschaft sammelt schon genügend Daten über jeden einzelnen Bürger,so muss es dort seine Grenzen finden, wo Wohlhabende und Reiche auf Kosten der Allgemeinheit noch vermögender werden wollen. Der Fiskus ist zwar oft zu träge und unfähig, alle Tricks, Kniffe und Lügen, die er ansonsten umfassend gemolkene Steuerpflichtige ihm so unter die Nase reibt, dennoch haben dreiste Steuervermeider nicht vollständig Narrenfreiheit, in diesem, unserem Lande. Auch bei den Tigerenten-Trotteln nicht!
Kommentare