Über Christian Wulff nach Georg Schmid zu Ulrich Hoeneß. Wie die selbst ernannten Eliten viel kriminelle Energie bei der Geldvermehrung entwickeln.


Die Saure Gurkenzeit bringt die Medien so ordentlich ins Schwitzen. Wenn der Sommer begonnen hat, die Ferien im vollen Gange sind, dann stürzt sich die Meute der Reporter, Journalisten und Berichterstatter wild auf jede noch so kleine Neuigkeit aus der weiten Welt der Wichtig - und Nichtigkeiten.

Da las ich doch in der aktuellen " SPIEGEL " - Ausgabe, dass die Staatsanwaltschaft in Hannover, gegen gegen " unseren " Ex - Bundespräsidenten und selbst ernannten Freund der gepflegten Freundschaften am 1. November entscheiden wird, ob er wegen Vorteilsannahme angeklagt werden soll. Gut, die gesamte Ära Wulff nebst seinem " Bettinchen " ist medial zwar längst ausgelutscht, weil er und dann auch sie bis in die letzte Ritze durch leuchtet wurde, dennoch scheint es nach seiner Demission vor knapp 17 Monaten nicht unbedingt ruhiger um ihn geworden zu sein. Dafür sorgte nicht nur " Bettinchen " , die sich zunächst mit ihrem Traktat " Jenseits des Protokolls " als Buchschreiberin einen Namen machen wollte. Dieses ging jedoch vollends in den Slip, weshalb sie erkannte, dass es nichts mehr ist, mit der großen Liebe zum " Krischan ". Die eigens ernannten " Clitons aus Osnabrück " ( eigentlich Großburgwedel ) trennten sich - einvernehmlich - und gingen alsbald eigene Wege. " Krischan " hatte zwei Aufenthalte im Kloster hinter sich, um in der Abgeschiedenheit nicht nur mit Gott, sondern auch sich selbst ins Reine zu kommen.

Jetzt ist er wieder ein freier Mensch. Keine Amtslast erdrückt ihn, keine fiesen Schreiberlinge aus der Gosse der Journaille könnten ihn ans Leder und das " Bettinchen " hat ja auch mittlerweile ein neues Wirtstier gefunden. Einen Bazi mit Geld, jedoch ohne Titel.
Das gemeinsame Haus - gekauft von einem sehr, sehr großzügigen Darlehn der Eheleute Gerkens - ist wieder verkloppt worden; ein Teild er Schulden sind getilgt und der lebenslange " Ehrensold " für den unehrenhaften " Krischan " ( schließlich hat er die Öffentlichkeit vielfach belogen ) in Höhe von nahezu 200.000 Euro dürfte ausreichend sein, um andere Schulden zu tilgen, die Alimente für das gemeinsame Kind zu entrichten und auch sonst ein angenehmes Leben " Diesseits des Protokolls " führen zu können. Der Merkel sein dank! 

Was soll jetzt noch passieren?


Tja, da schnüffelten doch die Damen und Herren der Sonderermittlergruppe " Wulff " in seinen Unterlagen herum. Ob sie fündig geworden sind, wird sich dann am 1. November entscheiden. Bis dahin wächst wieder etwas mehr Gras über den Skandal, denn die Medienmeute hat besseres zu tun, als kalten Kaffee im kommenden Herbst aufzuwärmen. Ach ja, die schlauen Herren Kollegen Verteidiger des " Krischan " führten in ihrer Einlassung zu den Ereignissen an und um dem Besuchstag im VIP - Zelt des " Oktoberfest " in der bayrischen Landeshauptstadt an, dass das Ehepaar Wulff nur einen relativ kurzen Aufenthalt dort hatte und dabei in einem sehr geringen Umfang Getränke konsumierte. Der anwesende Reporter der " BILD " indes erinnerte sich völlig anders an jenen Abend in blau - weiß. Es wurde bis weit nach Mitternacht gebechert und von einer zeitlich begrenzten Anwesenheit der Wulffs wollte der Mitarbeiter nicht sprechen. Notlügen sind die besseren Lügen - auch in diesem Fall!


Und während die Medien sich an der Glamour - Maskeraden der beiden Niedersachsen die Finger wund schrieben, tauchte viele Kilometer südlich der Landeshauptstadt Hannover, nämlich in München, im dortigen Landtag eine neue Variante der Selbstbedienungs - und Raffzahnmentalität der erklärten Eliten in diesem, unserem lande auf: Die Herren CSU - Lantagsmitglieder hatten es für erforderlich erachtet, Ehefrauen und sonstige Familienmitglieder als parlamentarische Hilfskräfte bei sich anzustellen und ihnen ein durchaus üppiges Salär fürs bekannte Nichtstun zu zahlen. Die freie Berufswahl für freie Bürger im Freistaat war jedoch längst begrenzt worden. Was einst Recht war, wurde nunmehr zum Unrecht. Doch die Wastlhuber mit der bajuwarischen Arschruhe und den landsmännischen Vornamen von Gerhard über Franz Josef bis Otto ließen wieder einmal alle Fünfe gerade sein, beschäftigten auf dem Papier ihre Herzallerliebsten auch weiterhin und scherten sich in der Übergangszeit einen Teufel um Recht und Gerechtigkeit. Mir san halt mir, die Bayern! "

So liest sich denn die Liste der Sündenböcke wie folgt:   

Gerhard Eck, Robert Kiesel, Alexander König, Christa Matschl, Walter Nadler, Eduard Nöth, Franz Josef Pschierer, Eberhard Rotter, Heinrich Rudrof, Georg Schmid, Peter Schmid, Dr. Ludwig Spaenle, Max Strehle, Joachim Unterländer, Georg Winter, Dr. Manfred Weiß, Otto Zeitler.


SPDler, FDPler oder " GRÜNE " sind seit 2008 nicht mehr dabei gewesen, auch wenn es der Bazi - Propagandafunk und dessen treue Vasallen in der ARD, dem ZDF und dem MDR dieses in Permanenz behaupteten, als der Skandal an das Tageslicht kam. Lüge in der Not, so hast du immer die Gewissheit, dass die schwarzen Medienleute es dann noch zur Wahrheit richtig biegen.



So auch geschehen im Fall Ulrich Hoeness. Da stand in eben jenem " SPIEGEL " - Heft geschrieben, dass die bayrischen Ermittlungsbehörden den " Uli " nicht in das Gefängnis München Stadelheim verbringen lassen wollen und ihm mittels einer eigenwilligen Interpretation des § 41 Absatz des Strafgesetzbuches nicht über die Klinge springen lassen.


http://www.spiegel.de/sport/fussball/fc-bayern-hoeness-kann-in-steueraffaere-mit-bewaehrung-rechnen-a-910965.html

Nach dieser Vorschrift, die wie folgt lautet:

" Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist. Dies gilt nicht, wenn das Gericht nach § 43a eine Vermögensstrafe verhängt. "

kann das Gericht neben einer Freiheitsstrafe auf eine Geldstrafe erkennen. Diese Möglichkeit wird, wie es der Kollege Peter Lamprecht hier ausgeführt hat ( http://www.123recht.net/Der-Fall-Hoene-wieso-Freiheitsstrafe-auf-Bewaehrung-neben-Geldstrafe-__a150232.html ) in der Regel bei Wirtschaftsdeliquenten ( " White Collar Crime ) ins Auge gefasst, um den aufgrund krimineller Aktivitäten erworbenen Vermögensvorteil wieder abzuschöpfen.

Der " SPIEGEL " - Bericht enthält allerdings keinen konkreten Hinweis darauf, ob die Staatsanwaltschaft die angeblich in dieser Form geplante Anklage auch so abfassen und dem zuständigen Gericht vorlegen wird.  Da darf der juristisch Bewanderte, der Halblaie und der Ahnungslose - jedoch mit dem gesunden Volksempfinden - gespannt sein, bei welchem Gericht die sich in Arbeit befindliche Anklageschrift einflattert. Sollte es das Landgericht München sein, so könnte einiges daraufhin deuten, dass der Wurst - " Fritze " wohl nicht mit einer - erhofften - Bewährungsstrafe von dannen ziehen darf. Reicht die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen den FC Bayern - Manager jedoch beim örtlich zuständigen Amtsgericht in Miesbach ( Hoeneß wohnt ja bekanntlich in Bad Wiessee am schönen Tegernsee ) ein, könnte die Causa nicht so hoch gehängt werden, denn das dortige Amtsgericht, in Form des Schöffengerichts ( ein Berufsrichter, zwei Beisitzer als Laienrichter bzw. Schöffen )  oder sogar des erweiterten Schöffengerichts ( zwei Berufsrichter, zwei Schöffen ) dürfen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz bestenfalls bis zu 4 Jahre Freiheitsstrafe auswerfen. Aber auch hier gilt: Über zwei Jahre Freiheitsentzug kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. 

Neben der Frage des zuständigen Gerichts dürfte allerdings der Umfang der Hoeneß zur Last gelegten Taten von wesentlich größerer Bedeutung sein. Und hierbei hat die Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob eine so genannte Verfolgungsverjährung eingetreten sein könnte. Nach dem 2009 die Verjährung für Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall von 5 auf jetzt 10 Jahre angehoben wurde, erstreckt sich der Tatzeitraum somit von 2003 bis 2012. Sämtliche in dieser Zeitspanne hinterzogenen Steuern auf die angeblich aus Aktienspekulation erwirtschafteten Gewinne wären dabei zu berücksichtigen.
Sollten wirklich - wenn auch nur zeitweise - um die 20 Millionen Euro auf dem Konto des Ulrich Hoeneß gebunkert gewesen sein, so betrüge die Steuerschuld  25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie 8 % bzw. 9 % Kirchensteuer. Hoeneß hätte demnach mehr als 5 Millionen Euro Steuern an den Fiskus zu zahlen gehabt. Entrichtet hatte er jedoch ab 2003 keinen müden Cent, weil er diese Einkünfte eben verschwiegen hatte.

Da stellt sich doch gewiss die Frage, wie die Staatsanwaltschaft auf lediglich 900.000 Euro hinterzogener Steuern in dem Zeitraum von 10 Jahren kommen kann? Wenn da nicht mal die CSU mit gedreht hat?


 

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