Der BGH, die Banken, die Bearbeitungsgebühr oder: " I´m a Bank Basher ".



Noch wenige Tage, dann ist Weihnachten. Nicht mehr als 290 Stunden, dann schreiben wir das 2015. So mancher Bankkunde hat dann derselben viel Geld geschenkt. Für Leistungen, die keine waren.

Seitdem der Bundesgerichtshof im Mai 2014 präjudizierend festgestellt hat, dass die seit vielen Jahren von den Banken einkassierte Bearbeitungsgebühr für Kredite und Darlehn unzulässig ist ( BGH   (Az. XI ZR 170/13XI ZR 405/12) ) und zudem, nämlich wegen der undurchsichtigen Rechtslage für die Kunden, die möglichen Rückforderungen nicht der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren (§§ 195, 199 Absatz 1 Ziffer 1 BGB ) von dem Folgejahr nach Vertragsabschluss an gerechnet unterliegt, sondern auf 10 Jahre nach den Urteilen des BGH vom 28. Oktober 2014 (  Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14 ) zurückzurechnen sind, brach über die Banken das Chaos aus.

Hunderttausende forderten ihre zuviel entrichtetes Gelder zurück. Möglichst schnell, unbürokratisch und - weil die Forderungen aus den " Altverträgen " bis zum 31.12.2011  dann zum 31.12.2014 endgültig verjähren - noch vor diesem ominösen Datum.

Das Netz ist seit der Veröffentlichung voll von Ratschlägen, wie der geprellte Kunde sein Kohle ohne großes Federlesen zurück bekommen kann.  Auch dort gibt es seriöse und unseriöse Angebote. Deshalb eine - nicht vollständige - Übersicht zum aktuellen Stand der Auseinandersetzung zwischen Kunde und Bank:


1. Forderung muss schriftlich angemeldet werden. Egal, wie ( Brief, Einwurfeinschreiben, Einschreiben mit Rückschein, Mail, Fax mit Sende - und Empfangsvermerk ).


2. Schreiben sollte eine Frist bis zur Rückzahlung enthalten.


3. Bei dem Schreiben wäre darauf zu achten, dass auch Zinsen geschuldet sind.


4. Bei den Antwortschreiben der Banken, die leider nicht gleich lautend sind, muss enthalten sein, dass auf die " Einrede der Verjährung " verzichtet wird.


5. Wird von der Bank die Forderung vorbehaltlos anerkannt, jedoch ein Rückzahlung erst in 2015 avisiert, braucht der Kunde nur noch regelmäßig auf sein Konto zu sehen, ob der Betrag / die Beträge eingegangen ist / sind.
Da kann es sein, dass die Zinsen später gezahlt werden, weil viele Banken keine planvolle Abarbeitung der Fälle vornehmen.


6. Wenn die Bank in einem Schreiben sich eine Prüfung der Forderung vorbehält, doch auf die " Einrede der Verjährung " bis dahin verzichtet ( auch wenn dazu ein Datum genannt ist, wie z.B. der 31.03.2015 ) kann der Kunde zunächst beruhigt abwarten.

7. Schreibt die Bank wir wollen zahlen, jedoch aus " Kulanz " und / oder " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht " oder bügelt die Forderung ab, muss der Kunde die drohende Verjährung zum 31.12.2014 hemmen.


8. Die Verjährung kann gehemmt werden durch das kostenlose Einschalten eines Ombudsmannes ( auch Schlichter oder Mediator genannt ).
Die Adresse steht hier:

http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/anschrift-und-kontakt/

Da die Berliner bereits abgesoffen sind, haben sie - wunderbar, wunderbar - einen Frage - und Antwortkatalog eingestellt:


http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/


9. Die Verjährung wird durch Mahnbescheid unterbrochen.

Hierzu gibt es ein bundesweites Online - Portal:


http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

Das Mahnverfahren ist etwas komplizierter als das Schlichtungsverfahren und kostet Geld:

http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm

Wird der Mahnbescheid ausgefüllt oder als Vordruck in Papierform zugesandt ( rechtzeitig vor dem 31.12.2014, 24.00 Uhr  ) ist das Verfahren anhängig; die Verjährung gehemmt.

Fällig wird eine halbe Gerichtsgebühr, die durch eine Rechnung der jeweiligen Landesjustizkasse eingefordert wird.

Geht die Zahlung dort ein, wird der Mahnbescheid zugestellt.
Das Verfahren ist rechtshängig; die Verjährung ebenfalls unterbrochen.

Weitere Einzelheiten hier:


http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren


10. Es kann auch gleichzeitig Klage erhoben werden. Daran sollte sich eher ein Rechtskundiger wagen. Das Klageverfahren ist kostspieliger, weil dort drei Gerichtsgebühren zu zahlen sind.

Die Klage ist an das Gericht zu richten, an dem die Bank ihren Hauptsitz hat.


http://de.wikipedia.org/wiki/Klage


11. Höhe der Forderung ist die Bearbeitungsgebühr oder sind mehrere Bearbeitungsgebühren.

12. Zinsen auf die zu Unrecht kassierte Bearbeitungsgebühr sind ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung zu berechnen. Die Höhe beträgt 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank / der Bundesbank bezogen auf die Verbraucherkredite und ist hier aufgeführt:


http://www.zinsen-berechnen.de/basiszinssatz/basiszinssatz.php


13.Eine Musterklage kann u. a. über den Blog des Herrn RA Papst herunter geladen werden.


http://pabstblog.de/2014/12/musterklage-kreditbearbeitungsgebuehren-wie-sie-jetzt-noch-die-verjaehrung-ohne-anwalt-unterbrechen-koennen/


14. Die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei bereits getilgten Krediten kann in zwei Varianten erfolgen:

a) die Bearbeitungsgebühr ist separat im Vertrag berücksichtigt worden und nicht in die Gesamtkredit - oder Darlehnssumme eingeflossen, dann lautet die Forderung: BG plus 5 Prozentpunkte über den Basiszissatz seit Vertragsunterzeichnung bis zum Zeitpunkt der Gutschrift der BG auf dem Konto.
Für eine Klage gilt der Klageantrag, wie in der Musterklage.
Für einen Mahnbescheid sind die Zinsen in Ziffer 40 3. Spalte mit 5 anzugeben.


https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Antworten-auf-die-wichtigsten-Fragen-4709243-0/#question-4-1

b) Ist die Bearbeitungsgebühr in das Gesamtkreditvolumen eingerechnet worden, hat die Bank diese zuzüglich der Zinsen, die in dem Vertrag vereinbart wurden, zurückzuzahlen.
Der Zinssatz ergibt sich in jedem Fall aus dem Vertrag.

Näheres hierzu aus Ziffer 2 der Checklist des Herrn Rechtsanwalt Petja Schrödter, Köln:


http://www.mrecht.de/muster/kreditbearbeitungsentgelt/Checkliste_Kredit_Bearbeitungsgebuehren_entgelt.pdf

Wer sich nicht zutraut, die Forderung selbst gegen die Bank geltend zu machen, sollte professionelle Hilfe z.B. durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Wer eine Rechtsschutzversicherung, in der Vertragsrechtsschutz abgedeckt ist, bei einer Familien - oder Vollrechtsschutzversicherung ist dieses Risiko abgedeckt, kann diese in Anspruch nehmen. Die Selbstbeteilung ist jedoch an den RA zunächst zu zahlen.

Wer wenig oder gar kein Einkommen hat, kann Prozesskostenhilf beantragen. Doch hier muss aufgepasst werden, denn es muss eine Klage, keine bedingte Klage mit einem eigenständigen Prozesskostnhilfeantrag gestellt werden. In einem solchen Fall gilt die Klage als noch nicht erhoben, damit nicht rechtshängig und die Ansprüche könnten ab dem 31.12014 verjährt sein.


15. Kosten bei gerichtlichen Verfahren fallen in jedem Fall an. Bei Mahnverfahren zunächst die halbe Gebühr. Legt die Bank Widerspruch ein, muss das so genannte streitige Verfahren eingeleitet werden. Dann werden weitere 2,5 Gerichtsgebühren fällig.

Die unterlegene Partei, in solchen Fällen die Bank, hat sämtliche Verfahrenskosten zu tragen.  Dazu zählen:

- außergerichtliche Kosten des Anwalts für dessen Tätigkeit

- Rechtsanwaltsgebühren in dem Verfahren

- Gerichtskosten

Die außergerichtlichen Kosten werden in den Klageanträgen aufgeführt.
Die Prozesskosten können in einem so genannten Kostenfestsetzungsverfahren benannt und dann von der Bank zuzüglich Zinsen eingefordert werden.

Dieser Post ist keine Rechtsberatung. Er ist inhaltlich auch nicht auf alle Fälle anwendbar. Es ist nur ein Leitfaden. 
Bei weiteren Fragen in eines der kostenlosen Foren einloggen oder zum RA gehen.


Beeilung, in 12 Tagen ist Silvester!
Viel Erfolg!

Zum Schluss noch ´n Weihnachtsgedicht:

Es waren einmal viele Banken,
die mussten sich mit Kunden zanken.
Sie hatten zuviel Geld kassiert,
vor lauter Gier, so was passiert.
Da sagte ihnen der Bundesgerichtshof:
" Nun aber Schluss,ihr seit wohl doof? "
Die Banken sahen das zwar ein,
und sagten: " Wir lassen´s sein! "
Doch zahlen woll´n wir nicht, das ist nicht verkehrt,
die Gebühren sind doch längst verjährt.
Da gab´s vom Karlsruher BGH,
erneut was auf die Mütze, wahr doch klar.
Nun müssen sie das schöne Geld,
wieder heraus geben, denn das regiert die Welt.
Die Kunden machten mächtig Stress,
weil keiner sich auf eine Bank verlässt.
Nun haben sich vor´m Weihnachtsfest,
die Monetensammler  fast eingenässt.
Weil Kunden sie mit  Schreiben bombardieren, 
klagen sie und werden´s wohl kapieren:
Verarschen kann man dann und wann,
nur den, der glaubt an unseren Weihnachtsmann!


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