Willst Du wieder mit mir fahren?



Das Frohe Fest, das Familien - Zank - und Streit - Beisammensein, nähert sich bedrohlich. Noch 7 Tage, dann ist Heilig Abend. In 17 Tagen klingt das Jahr aus.
Für manches Unternehmen wird es Zeit, an die kaufmännischen Tugenden zu appellieren und schon mal grob Bilanz zu ziehen.

Da wird hier und da denn der Kundenbestand durchforstet und mittels individuell abgestimmter Werbung kurz vor dem Jahresende auf sich aufmerksam gemacht.
Mancher Werbefeldzug könnte vielleicht doch zum Erfolg führen.

Da lag vor einigen Tagen ein auf weihnachtlich, nämlich in rot - weißer Farbe fein abgestimmtes Postkärtchen in dem Briefkasten. Zunächst erinnerte es mich an eine dieser, allerdings vor vielen Jahren, regelmäßig zu Weihnachten erhaltenen Alibi - Weihnachtswunschkarten. Oft waren diese  - und sind es auch heute noch - kitschig.

Da übermittelte denn Freunde und Verwandte floskelhafte Grüße und sonst was zum Frohen Fest. Inzwischen sind diese Arten von Zwangskommunikation wohl mega out.

Die Deutsche Bahn war es, die sich bei mir oder mit mir ins Benehmen setzte. Deutsche Bahn in Gestalt der " DB Fernverkehrs AG . Bahn Card Service . Frankfurt . rief sich in Erinnerung. Ich hatte es ja auch schon beinahe als " Es war einmal " abgehakt, dass ich dort Kunde war. Dann war das Jahr für die Bahn Card 25 abgelaufen, ich vergaß allerdings zuvor, fristgemäß zu kündigen und es hätte mir Ungemach gedroht, nämlich ein weiteres Jahr Bahn Card 25 - Inhaber sein zu müssen; nur, weil ich es verschlampt hatte, die 6 - wöchige Kündigungsfrist einzuhalten.

Und das, als studierter Rechtskundiger!

Aber, so ein Studium und die anschließende Berufsausübung bringt auch Vorteile. Und einer dieser ungezählten Vorteil ist, der Rechtskundige sollte wissen, wo ein Recht zu finden ist, das das Recht der Deutsche Bahn auf Vertragsverlängerung und Zahlung der Bahn Card Gebühr in Höhe von 79 EURO, einfach aushebelt, wenn eben dieser Jurist voll neben der Sache lag und nicht rechtzeitig gekündigt hat.

Ich überlegte kurz und zauberte dazu diese Vorschrift aus dem Hut:" Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ", so heißt das Ding, das mir weiter helfen sollte. Nur: Dieser Rechtsbegriff kann eigentlich nur in Zusammenhang mit verfahrensrechtlichen Abläufen eine Rolle spielen.
Aber, egal.
Ich schrieb der Deutsche Bahn, dass ich mich außerhalb meines Wohnsitzes aufgehalten hätte, die Kündigung bereits geschrieben war und ich bei meiner Rückkehr das Kündigungsschreiben versehentlich - stimmte ja beinahe - verlegt gehabt hätte.

Es tat sich einige Wochen nichts. Dann kam ein Schreiben von der Bahn, dass sie mich als weiteren Kunden begrüßen würden. Dann noch ein Schreiben, in dem stand, die Bahn hätte für mich die gewünschte Bahn Card 25 bereit gestellt, ich müsse diese nur bezahlen. Dann ein dritter Brief, der mich an die Bezahlung der Bahn Card 25 erinnerte. Nach 4 Wochen war plötzliche Ruhe. Keine Briefe mehr aus Frankfurt oder sonstwo her. Einfach Totenstille, wie auf dem Friedhof.

Erklärlich wird dieses Verhalten damit, dass die Bahn als Monopolist, eine Vielzahl von ausgegliederten Abteilungen hat, die häufig nicht miteinander kommunizieren und in diesen Fällen damit die eine Seite nicht darüber informiert ist, was die andere Seite gerade vorhat. Außerdem wird wegen 79 Euro weder ein Inkasso - oder Mahnverfahren in Gang gesetzt. Zumal ich ja auch - wenn auch verspätet - gekündigt hatte.

Die Pro - Bahn Card - Sache verlief also im Sande.

Nun, mehr als 4 Jahre später, ruft sich die Deutsche Bahn wieder in Erinnerung. Mit einem hübschen, auf Weihnachten getrimmten Kärtchen.
Ich brauche aber zurzeit keine Bahn Card 25, keine Bahn Card 50 und schon gar nicht eine Bahn Card 100 für die 2. Klasse ( die 1. Klasse ist eh unerschwinglich ).
Ich gehe meist zu Fuß.
Also wandert die rot - weiße ( ich verabscheue diese Farben vor allem im BL - Fußball ) Werbe - Postkarte in den Altpapier - Behälter.

Schade eigentlich, ist dennoch originell aufgemacht mit:

Willst Du wieder mit mir fahren?

O  Ja

O Jein

O Warum nicht?

Gegenfrage: " Warum sollte ich, außer zum Striezel Markt?

Daliah Lavi: " Willst Du mit mir geh´n ? "
Damals schon!
Und für " geh´n " setzte ich heute " fahr´n " ein, dann passt es besser in die Zeit.





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