Der Grüß - August von der Dölzschener Straße.
Bald ist Weihnachten. Aber so richtige Weihnachtsstimmung will bei mir nicht aufkommen. Das mag daran liegen, dass - im Vergleich zu einigen Vorjahren - draußen kein Winter herrscht. Kein Schnee, kein Frost, kein eisiger Wind. Nichts! Und nur noch 13 Tage. Das wird wohl keine weiße Weihnachten 2014 geben.
Da haben es unsere europäischen Freunde im Hohen Norden, in Norwegen, Schweden und Finnland doch schöner. Wenn ab Ende September, nach einem sehr kurzen, aber oft heißen Sommer, die Temperaturen kontinuierlich in Richtung der einstelligen Werte gehen, dann lässt der erste Frost nicht mehr lange auf sich warten.
Einige Wochen später registrieren die Menschen nördlich des Polarkreises die bekannten Schneemengen, die sich dann bis zu mehreren Metern hoch türmen. Nun sind die zweistelligen Minusgrade auf der Tagesordnung. Die Binnengewässer, so auch der Bottnische Meerbusen friert zu. Die Eisdecke misst inzwischen über 50cm und mehr.
In dem Wohnort des Weihnachtsmanns, bei der finnischen Stadt Rovaniemi herrscht jetzt Hochbetrieb. Der Santa Claus arbeitet im Zweischichtssystem bis spät abends, um die vielen Touristen zu bedienen, die - nach dem hierfür extra Eintritt zu zahlen ist - eine Audienz beim Weihnachtsmann erfolgen kann. Ein Vertreter des Mannes mit dem roten Mantel, dm Rauschebart und der typischen Mütze spricht sogar deutsch.Ein erfreulicher Umstand, der der CSU in fernen Bayern doch die Freudentränen in die Augen treiben müsste.
Einen halben Tag nach den herrlichen Winterimpressionen in einem Reisebericht, der abends von Eins Festival gesendet wurde, trat ich in die graue Wetterrealität unserer schönen Landeshauptstadt ein. Es ist inzwischen wieder etwas wärmer geworden. Vielleicht so um die 5 bis 6 Grad plus. Ein leichter Wind trieb einigen Laubhäufchen, die sich mitten auf dem Gehsteig entlang der Wiesbadener Straße gebildet hatten, wieder auseinander. Kein Weihnachtswetter also. Ich ging die Dölzschener Straße entlang, um einige Besorgung zu erledigen, bevor das hektische Treiben zum Ende der nächsten Wochen einsetzt.
Dann werden sie alle wieder in die Geschäfte drängen, um sich mit Fressalien, reichlich Alkoholika und unsinnigen Geschenken einzudecken. Viele unserer Mitbürger haben allerdings die Präsente bereits in ihren Wohnungen und Häusern gehortet. Im Wege des vorweg genommenen Gehorsams, lagern dort bereits die - hoffentlich - richtig umgesetzten Wünsche anderer Familienmitglieder.
Ich schreite gemächlich auf dem holprigen Gehsteig der Dölzschener Straße entlang und gelange bald zur Haltestelle der Linie 90. Die Haltestelle an der Frankenbergstraße. In einiger Entfernung sehe ich drei oder vier Personen dort stehen. Es ist Donnerstagmittag. Eine eher ruhige Zeit. Die Schulen haben noch längst keinen Unterrichtsschluss. Es sind keine Gruppen von Kindern weit und breit zu sehen, die auf den Gehsteigen sich laut unterhaltend, lachend und rufen nach Hause bewegen.
Als ich näher komme fällt mir ein hagerer, vielleicht 1,75 großer Mann auf, der mit einem hellen Anorak bekleidet, wie ein Zinnsoldat einige Meter nach vorne geht. Die Bewegungen wirken steif. Wie beim Barras eben. Der Bundeswehr oder in seinem Fall wohl, der NVA.
Der zackige Soldat in Zivil bewegte sich noch einige Schritte, dann blieb er abrupt stehen, hob ruckartig die Hand nach oben und setzte diese zum militärischen Gruß knapp oberhalb der Schläfe an. Er brabbelte einige unverständliche Worte, ließ die rechte Hand wie ein Fallbeil nach unten abgleiten und machte auf dem Absatz kehrt.
Nach einigen Metern, die der Mann dann in die entgegen gesetzte Richtung absolviert hatte, wiederholte er den zuvor gesehenen Ablauf, also abruptes Stehenbleiben, Hand zum militärischen Gruß, Gebrabbel, Hand abgleiten lassen, auf dem Absatz eine Kehrtwende vollziehen, weiter gehen.
Ich schaute mir den Mann beim langsamen Vorbeigehen genauer an. Er muss vielleicht zwischen Anfang bis Mitte Fünfzig gewesen sein und besaß eine sportliche Figur.Sei Haar war schon leicht ausgedünnt.
Nun, ich habe es beruflich mit vielen so genannten " Durchgeknallten " zu tun gehabt. Einige waren friedlich, harmlos, beinahe unauffällig. Andere wiederum zeigten sich aggressiv gewalttätig, unberechenbar.
Da war der psychisch kranke Ehemann, der in einer psychiatrischen Einrichtung in der Nähe von Steinbergen, einem Ort bei Rinteln an der Weser eingewiesen wurde, nachdem er wiederholt verwirrt, orientierungslos und halb nackt in Bremen von der Polizei aufgelesen wurde. Seine Frau wollte sich scheiden lassen. Er hatte dazu keine Meinung. Weshalb ich dem Familiengericht schrieb, dass er seine Frau weiter lieben würde. Der zuständige Richter in Bremen rief mich später an und erklärte mir, das mein Vortrag keinen Grund enthalten würde, die Ende aufgrund einer vorliegenden Härte nicht scheiden zu können. Als er dann auf die psychische Erkrankung des Mandaten anspielte, ich ihn einige Auskünfte dazu gab, sagte der Familienrichter mir: " Halten Sie da mal den Ball schön flach, sonst muss ich vielleicht noch einen gesetzlichen Pfleger bestellen, wenn ich den Eindruck habe, Ihr Mandat kann hier nicht nachvollziehen, was abläuft. Dann sind Sie aus dem Scheidungsverfahren ganz schnell draußen. "
Ich besprach die Angelegenheit erneut mit ihm. Er stimmte der Scheidung zu. Das war´s für ihn.
Rechtskräftig geschieden und heimatlos geworden.
Die Ex - Frau behielt die gemeinsam gemietete Wohnung und dort mit ihrem neuen Lebensabschnittsgefährten verbleiben.
Der psychisch kranke Ex - Mann wohnte später in einer Betreuungseinrichtung, die schon damals, in den 1990er Jahren, wie Pilze aus dem Boden schossen.
Ich traf ihn später zufällig in einer Straßenbahn am Domshof in Bremen wieder und sah auf dem Rückweg von einer Familienrechtsveranstaltung in einem Cafe´mit dem Namen " Nachtschwärmer " in der Bremer Neustadt sitzen. Blass, körperlich verfallen, psychisch krank eben.
Da war der Mieter eines typisch Bremer Hauses in der Straße " Fesenfeld ", der an einem warmen Nachmittag im Mai Mitte der 1990er plötzlich " austickte ", in seiner Dachgeschosswohnung herum schrie und sämtliche Blumentöpfe aus dem Fenster warf. Dabei schlugen einige der " Wurfgeschosse " auf den wenige Meter unterhalb des Fensters stehenden PKW eines Mandanten auf und verursachten dort einen relativ hohen Schaden. Das Autodach, die Haube und ein Kotflügel mussten setzt und repariert werden. Der aufgebrachte Klient erschien kurz daraufhin in meinem Büro und schilderte mir den Vorfall. Die Polizei wurde auch eingeschaltet und hatte dem Mandaten eine so genannte Tagebuchnummer gegeben. Damit konnte ich mir Wochen später die Ermittlungsakte zusenden lassen. Darin war zu lesen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit wohl unter Drogeneinfluss stand. Er hatte zuvor Cannabis konsumiert. Ich schrieb dem Mann, er möge mir seine Privathaftplichtversicherung benennen. Wenig später meldete sich ein Kollege von einem renommierten Rechtsanwaltsbüro in Bremen. Er gab mir tatsächlich die Anschrift eines Versicherers an.
Doch der lehnte eine Regulierung des Schadens ab.
Ich erhob Klage gegen diesen Mann. Das Amtsgericht Bremen setzte einen Verhandlungstermin fest. In dem der Beklagte - wie aus dem Nichts - ein psychiatrisches Gutachten vorlegte, in dem festgestellt wurde, dass dieser seit Jahren unter einer schweren Schizophrenie litt.
Er war demnach nicht in der Lage, sein Handeln zu steuern, hatte keine Einsichtsfähigkeit in sein Tun.Der Richter verwies uns auf § 827 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs hin, indem heute noch steht:
Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich.
und drohte, die Klage abzuweisen. Ich bat um eine Schriftsatznachlassfrist, die mir vom Gericht gewährt wurde. Nach der Verhandlung standen wir noch im Flur vor dem Verhandlungssaal und besprachen die Rechtssache. Der Mandant fluchte wie ein Bierkutscher, schimpfte wie ein Rohrspatz. und hielt diese Gesetze für absurd. Er war zuvor Berufssoldat, Kompaniechef, also Spieß, gewesen. Da werden die Dinge des alltäglichen Lebens immer etwas andersartig wahr genommen.
Es nutzte nichts, der Prozess ging in die Hose. Geld gab´s keins, dafür ein Kostenfestsetzungsbeschluss, den ich über die Rechtsschutzversicherung des Mandanten begleichen ließ.
Die Frage, welcher Zustand für den Blumentopfwerfer eher zu traf, die Schizophrenie oder der Haschischkonsum, welche ihn deliktsunfähig gemacht hatte, brauchte nicht beantwortet werden. Psychisch erkrankt war er schon vor dem Cannabis - Konsum.
Da war die einstige Gelegenheitsprostituierte, Heroinsüchtige und bettelarme Mandantin, die eines Tages in unserer Kanzlei aufschlug. Sie schilderte mir mit in der bekannt lallenden Weise, die ich von Heroinkonsumenten kannte, wie ihr der Bauch mit einem Küchenmesser aufgeschlitzt wurde. Ich war ja durch viele Asylverfahren so einiges an Grausamkeiten gewohnt, aber dieser Fall hatte eine völlig neue Qualität.
Die Drogensüchtige ging anschaffen. Am Ziegenmarkt im Steintorviertel. Dort hatte ich sie auch, wenn ich mit den Straßenbahnen der Linie 2, 3 oder 10 vorbei fuhr, gesehen. Dort wurde auch Stoff vertickt. Dort standen jene Elendsgestalten, deren Leben verpfuscht und begrenzt war. In den Abend - und Nachtstunden kamen dann die ausländischen, zumeist türkischen Freier, um eine dieser Drogenprostituierten zu benutzen. Es waren aber auch deutsche Kunden, wie sie im neutralen Sprachgebrauch genannt wurden, dabei. Zumeist herunter gekommene Gestalten, die sich nur in der Dunkelheit heraus wagten. Mir fiel dazu immer wieder das aufwühlende Buch der Christiane F. aus Berlin ein: " Wir Kinder vom Bahnhof Zoo. "
Diese Prostituierte war aber längst volljährig. Sie prostituierte sich aber auch, um ihre täglichen, bis zu 5 und mehr, Schuss Heroin von ihrem Kleindealer zu bekommen. Ein Päckchen H kostete einst 50 DM. Diese Menge reichte vielleicht für 2 bis 3 Tage aus. Dann stand sie wieder am Ziegenmarkt.
Sie erzählte mir, dass einer ihrer " Freier " sie mit einem Küchenmesser im Bauchbereich verletzt hätte und dafür nun Schmerzensgeld zahlen sollte. Wofür sie das Geld benötigte, war mir von Beginn des Gesprächs an völlig klar. So ließ ich mir dennoch eine Prozessvollmacht unterschreiben und füllte - weil die Frau nichts auf der Naht hatte - einen Prozesskostenhilfeantrag aus. Eine weitere Vollmacht benötigte ich, um die Strafakte von der Staatsanwaltschaft zu erhalten.
So legte ich denn los. Natürlich zunächst kostenlos, also aus humanitären Gründen, ohne eine Bereicherungsabsicht, die den Schwarzkittel mit der freiberuflichen Lizenz immer noch unterstellt wird.
Die Strafakten flogen irgendwann im Büro ein. Ich überprüfte den Inhalt und ließ von meiner Azubine Kopien erstellen. Es waren mindestens 100, wenn nicht so gar 150 Blatt. Darunter die Sachverhaltsschilderung der Polizei, die Zeugenaussage der Mandantin als Geschädigte und irgendwann das Urteil des Landgerichts Bremen, dass auf 3 Jahre Freiheitsstrafe lautete. Die einliegenden Bilder zu der Verletzung der Mandantin sahen nicht gerade appetitlich aus. Genauso wenig war es der ärztliche Bericht des St. Jürgen Krankenhauses.
Der Täter war wieder auf freien Fuß oder anders: Er befand sich in einer Psychiatrischen Anstalt. Ich schrieb ihn dort an. Das Schreiben kam mit dem Vermerk zurück " Unbekannt verzogen! " Über eine Einwohnermeldeanfrage gelang es mir die aktuelle Anschrift des Mannes in Erfahrung zu bringen. Tatsächlich lebte der Mann in Bremen - Gröpelingen. In irgendeinem Mietshaus, in dem er ein Zimmer bewohnte.
Schon allein dieser Umstand zeigte mir, dass dort reinweh gar nichts an Geld zu holen sein dürfte. Was also tun?
Von der Mandantin gab es keine Kohle, von dem Bauchschlitzer auch nicht. Dann wenigstens von Papa Staat über PKH. Schließlich wollte ich nicht umsonst gearbeitet haben.
Der Rechtsanwalt von damals war genauso Hungerleider, wie der von heute, wenn er nur solche Mandanten hat. Also formulierte ich eine Klage an das Landgericht Bremen. Der Vorsitzende der 1. Zivilkammer ließ mich einige Monate nach dem ich die so genannte, bedingte Klage eingereicht hatte, dort antanzen. Die bedingte Klage bedeutet, dass diese nur erhoben werden soll, wenn das Gericht dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt. Eine Art " Aldi " - Variante für Hungerleider als Mandanten. Ein Billigheimer - Zivilverfahren also.
Der Termin stand an. Ich fuhr mit der Straßenbahn zum Landgericht und erschien dort in dem Sitzungssaal der 1. Zivilkammer. Der Vorsitzende Richter, ein arroganter Knilch, blaffte gleich los: " Also, Herr ... PKH wollen Sie für dieses Ding hier haben? "
Dann quälte er sich ein süffisantes Lächeln ab: " Tja, wissen ´Se, für so´n Sache hier, gibt´s eigentlich auch keine PKH.. Aber wir haben in unser Vorbesprechung uns dazu entschlossen, das hier im Prüfungsverfahren tot zu machen. Zumal die Gegenseite ja auch nicht erscheint!"
Dann setzte er sein Diktiergerät vor den Mund und leierte lustlos ab:
" In der Sache...A gegen .. B, erschien nach Aufruf: Für die Klägerin RA.... Für die Beklagtenseite: niemand. Es wird festgestellt. dass der Beklagte durch ZU vom.. ordnungsgemäß geladen wurde.
Dann ergeht zunächst folgender Beschluss:
Der Klägerin wird für die I. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie eine Klageforderung von 6.000 Deutsche Mark begehrt. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Ihr wird zur Wahrnehmung ihrer Interessen Rechtsanwalt...."
Der sichtlich genervte Richter schaute kurz zu mir herüber und wartete darauf, dass ich meinen Namen nenne. Da ich auf diese herab würdigende Geste gefasst war, begann ich kurz zuvor in meiner Handakte zu blättern. Und zeigte damit demonstrativ mein eigenes Desinteresse. Der Vorsitzende wartete kurz auf meine Antwort, die ich ihm in einer angemessenen Verzögerung mit:
" Ach, ja, Rechtsanwalt... " zu rief.
Er blabberte weiter: " Rechtsanawalt ... beigeordnet. " " Dann ergeht nach nochmaligem Aufruf der Sache, das in Anlage zum Protokoll ersichtliche Versäumnisurteil. "
" Muss ich das hier noch einmal vorspielen? ", wollte Richter G. von mir wissen.
" Nein, ich verzichte. ", antwortete ich ihm erwartungsgemäß.
Er diktierte " Laut diktiert und genehmigt. Auf ein Vorspielen wird von Klägerseite aus verzichtet. Ende des Protokolls in der Sache...... 11....Uhr. "
Ich klappte den Handaktendeckel zu. Und schob die Unterlagen in meinen Aktenkoffer, als der Vorsitzende Richter noch eine Spitze los wurde: " Also, dieses Verfahren nutzt nur einem hier, Ihnen Herr..., denn Geld kriegen ´Se von dem da sowieso nicht. "
Ich schaute ihn milde lächelnd an, dachte mir " Du A..., du sitzt hier mit netto 5.000 DM monatlich, auf dem warmen Stuhl und kannst fromme Sprüche kloppen. "
" Auf Wiedersehen! ", entfleuchte es mir noch. Dann zog ich kraftvoll die dicke Eichentür zum Saal auf.
Viele Monate später traf ich den Vorsitzenden der 1. Zivilkammer in der Straßenbahnlinie 3 zufällig wieder. Er fuhr wohl zum Dienst und begrüsste mich mit einem kurzen Kopfnicken. Ich erwiderte den morgendlichen Gruß.
Das Versäumnisurteil war längst rechtskräftig. Auf eine Vollstreckung habe ich allerdings wohl weislich verzichtet. Richter G. hatte ja richtig darauf hin gewiesen, dass es bei dem Beklagten und psychisch kranken Mann reinweg gar nichts zu holen gab. Meine " lumpigen " PKH - Gebühren von zirka 460 DM überwies die Landeshauptkasse Monate später.
Den Bauchschlitzer habe ich nie persönlich kennen gelernt. So klein ist Bremen nun auch wiederum nicht.
Ich bog von der " Bünaustraße " in die " Kesseldorfer Straße " ein. Meine Erinnerungen an jene Begebungen mit psychisch Erkrankten waren längst wieder vorüber gezogen. Ich musste jetzt mein Augenmerk auf den dort tobenden Verkehr richten.
Die Zahl der psychischen Kranken soll seit vielen Jahren ständig gestiegen sein und bereits dramatische Ausmaße angenommen haben. Das hektische, sich ständig ändernde und immer fordernde Umfeld in unserer hoch entwickelten Leistungs - und Konsumgesellschaft duldet keine Versager. Die Abgedrehten werden von den anderen, den Mitläufern hier, einfach entfernt. Werden in den meisten Fällen weg gesperrt, unter Psychopharmaka gesetzt, damit sie keine Gefahr für die vermeintlich Gesunden darstellen können.
Auch (k)eine Lösung!
Der Grüß - Onkel auf der Dölzschener Straße war ein eher harmloser Erkrankter, sonst hätte ich ihn nie getroffen. Sein Glück, meine Geschichte!
Dazu: Joachim Witt mit seinem 1981er - Klassiker " Der Goldene Reiter ":
Da haben es unsere europäischen Freunde im Hohen Norden, in Norwegen, Schweden und Finnland doch schöner. Wenn ab Ende September, nach einem sehr kurzen, aber oft heißen Sommer, die Temperaturen kontinuierlich in Richtung der einstelligen Werte gehen, dann lässt der erste Frost nicht mehr lange auf sich warten.
Einige Wochen später registrieren die Menschen nördlich des Polarkreises die bekannten Schneemengen, die sich dann bis zu mehreren Metern hoch türmen. Nun sind die zweistelligen Minusgrade auf der Tagesordnung. Die Binnengewässer, so auch der Bottnische Meerbusen friert zu. Die Eisdecke misst inzwischen über 50cm und mehr.
In dem Wohnort des Weihnachtsmanns, bei der finnischen Stadt Rovaniemi herrscht jetzt Hochbetrieb. Der Santa Claus arbeitet im Zweischichtssystem bis spät abends, um die vielen Touristen zu bedienen, die - nach dem hierfür extra Eintritt zu zahlen ist - eine Audienz beim Weihnachtsmann erfolgen kann. Ein Vertreter des Mannes mit dem roten Mantel, dm Rauschebart und der typischen Mütze spricht sogar deutsch.Ein erfreulicher Umstand, der der CSU in fernen Bayern doch die Freudentränen in die Augen treiben müsste.
Einen halben Tag nach den herrlichen Winterimpressionen in einem Reisebericht, der abends von Eins Festival gesendet wurde, trat ich in die graue Wetterrealität unserer schönen Landeshauptstadt ein. Es ist inzwischen wieder etwas wärmer geworden. Vielleicht so um die 5 bis 6 Grad plus. Ein leichter Wind trieb einigen Laubhäufchen, die sich mitten auf dem Gehsteig entlang der Wiesbadener Straße gebildet hatten, wieder auseinander. Kein Weihnachtswetter also. Ich ging die Dölzschener Straße entlang, um einige Besorgung zu erledigen, bevor das hektische Treiben zum Ende der nächsten Wochen einsetzt.
Dann werden sie alle wieder in die Geschäfte drängen, um sich mit Fressalien, reichlich Alkoholika und unsinnigen Geschenken einzudecken. Viele unserer Mitbürger haben allerdings die Präsente bereits in ihren Wohnungen und Häusern gehortet. Im Wege des vorweg genommenen Gehorsams, lagern dort bereits die - hoffentlich - richtig umgesetzten Wünsche anderer Familienmitglieder.
Ich schreite gemächlich auf dem holprigen Gehsteig der Dölzschener Straße entlang und gelange bald zur Haltestelle der Linie 90. Die Haltestelle an der Frankenbergstraße. In einiger Entfernung sehe ich drei oder vier Personen dort stehen. Es ist Donnerstagmittag. Eine eher ruhige Zeit. Die Schulen haben noch längst keinen Unterrichtsschluss. Es sind keine Gruppen von Kindern weit und breit zu sehen, die auf den Gehsteigen sich laut unterhaltend, lachend und rufen nach Hause bewegen.
Als ich näher komme fällt mir ein hagerer, vielleicht 1,75 großer Mann auf, der mit einem hellen Anorak bekleidet, wie ein Zinnsoldat einige Meter nach vorne geht. Die Bewegungen wirken steif. Wie beim Barras eben. Der Bundeswehr oder in seinem Fall wohl, der NVA.
Der zackige Soldat in Zivil bewegte sich noch einige Schritte, dann blieb er abrupt stehen, hob ruckartig die Hand nach oben und setzte diese zum militärischen Gruß knapp oberhalb der Schläfe an. Er brabbelte einige unverständliche Worte, ließ die rechte Hand wie ein Fallbeil nach unten abgleiten und machte auf dem Absatz kehrt.
Nach einigen Metern, die der Mann dann in die entgegen gesetzte Richtung absolviert hatte, wiederholte er den zuvor gesehenen Ablauf, also abruptes Stehenbleiben, Hand zum militärischen Gruß, Gebrabbel, Hand abgleiten lassen, auf dem Absatz eine Kehrtwende vollziehen, weiter gehen.
Ich schaute mir den Mann beim langsamen Vorbeigehen genauer an. Er muss vielleicht zwischen Anfang bis Mitte Fünfzig gewesen sein und besaß eine sportliche Figur.Sei Haar war schon leicht ausgedünnt.
Nun, ich habe es beruflich mit vielen so genannten " Durchgeknallten " zu tun gehabt. Einige waren friedlich, harmlos, beinahe unauffällig. Andere wiederum zeigten sich aggressiv gewalttätig, unberechenbar.
Da war der psychisch kranke Ehemann, der in einer psychiatrischen Einrichtung in der Nähe von Steinbergen, einem Ort bei Rinteln an der Weser eingewiesen wurde, nachdem er wiederholt verwirrt, orientierungslos und halb nackt in Bremen von der Polizei aufgelesen wurde. Seine Frau wollte sich scheiden lassen. Er hatte dazu keine Meinung. Weshalb ich dem Familiengericht schrieb, dass er seine Frau weiter lieben würde. Der zuständige Richter in Bremen rief mich später an und erklärte mir, das mein Vortrag keinen Grund enthalten würde, die Ende aufgrund einer vorliegenden Härte nicht scheiden zu können. Als er dann auf die psychische Erkrankung des Mandaten anspielte, ich ihn einige Auskünfte dazu gab, sagte der Familienrichter mir: " Halten Sie da mal den Ball schön flach, sonst muss ich vielleicht noch einen gesetzlichen Pfleger bestellen, wenn ich den Eindruck habe, Ihr Mandat kann hier nicht nachvollziehen, was abläuft. Dann sind Sie aus dem Scheidungsverfahren ganz schnell draußen. "
Ich besprach die Angelegenheit erneut mit ihm. Er stimmte der Scheidung zu. Das war´s für ihn.
Rechtskräftig geschieden und heimatlos geworden.
Die Ex - Frau behielt die gemeinsam gemietete Wohnung und dort mit ihrem neuen Lebensabschnittsgefährten verbleiben.
Der psychisch kranke Ex - Mann wohnte später in einer Betreuungseinrichtung, die schon damals, in den 1990er Jahren, wie Pilze aus dem Boden schossen.
Ich traf ihn später zufällig in einer Straßenbahn am Domshof in Bremen wieder und sah auf dem Rückweg von einer Familienrechtsveranstaltung in einem Cafe´mit dem Namen " Nachtschwärmer " in der Bremer Neustadt sitzen. Blass, körperlich verfallen, psychisch krank eben.
Da war der Mieter eines typisch Bremer Hauses in der Straße " Fesenfeld ", der an einem warmen Nachmittag im Mai Mitte der 1990er plötzlich " austickte ", in seiner Dachgeschosswohnung herum schrie und sämtliche Blumentöpfe aus dem Fenster warf. Dabei schlugen einige der " Wurfgeschosse " auf den wenige Meter unterhalb des Fensters stehenden PKW eines Mandanten auf und verursachten dort einen relativ hohen Schaden. Das Autodach, die Haube und ein Kotflügel mussten setzt und repariert werden. Der aufgebrachte Klient erschien kurz daraufhin in meinem Büro und schilderte mir den Vorfall. Die Polizei wurde auch eingeschaltet und hatte dem Mandaten eine so genannte Tagebuchnummer gegeben. Damit konnte ich mir Wochen später die Ermittlungsakte zusenden lassen. Darin war zu lesen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit wohl unter Drogeneinfluss stand. Er hatte zuvor Cannabis konsumiert. Ich schrieb dem Mann, er möge mir seine Privathaftplichtversicherung benennen. Wenig später meldete sich ein Kollege von einem renommierten Rechtsanwaltsbüro in Bremen. Er gab mir tatsächlich die Anschrift eines Versicherers an.
Doch der lehnte eine Regulierung des Schadens ab.
Ich erhob Klage gegen diesen Mann. Das Amtsgericht Bremen setzte einen Verhandlungstermin fest. In dem der Beklagte - wie aus dem Nichts - ein psychiatrisches Gutachten vorlegte, in dem festgestellt wurde, dass dieser seit Jahren unter einer schweren Schizophrenie litt.
Er war demnach nicht in der Lage, sein Handeln zu steuern, hatte keine Einsichtsfähigkeit in sein Tun.Der Richter verwies uns auf § 827 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs hin, indem heute noch steht:
Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich.
und drohte, die Klage abzuweisen. Ich bat um eine Schriftsatznachlassfrist, die mir vom Gericht gewährt wurde. Nach der Verhandlung standen wir noch im Flur vor dem Verhandlungssaal und besprachen die Rechtssache. Der Mandant fluchte wie ein Bierkutscher, schimpfte wie ein Rohrspatz. und hielt diese Gesetze für absurd. Er war zuvor Berufssoldat, Kompaniechef, also Spieß, gewesen. Da werden die Dinge des alltäglichen Lebens immer etwas andersartig wahr genommen.
Es nutzte nichts, der Prozess ging in die Hose. Geld gab´s keins, dafür ein Kostenfestsetzungsbeschluss, den ich über die Rechtsschutzversicherung des Mandanten begleichen ließ.
Die Frage, welcher Zustand für den Blumentopfwerfer eher zu traf, die Schizophrenie oder der Haschischkonsum, welche ihn deliktsunfähig gemacht hatte, brauchte nicht beantwortet werden. Psychisch erkrankt war er schon vor dem Cannabis - Konsum.
Da war die einstige Gelegenheitsprostituierte, Heroinsüchtige und bettelarme Mandantin, die eines Tages in unserer Kanzlei aufschlug. Sie schilderte mir mit in der bekannt lallenden Weise, die ich von Heroinkonsumenten kannte, wie ihr der Bauch mit einem Küchenmesser aufgeschlitzt wurde. Ich war ja durch viele Asylverfahren so einiges an Grausamkeiten gewohnt, aber dieser Fall hatte eine völlig neue Qualität.
Die Drogensüchtige ging anschaffen. Am Ziegenmarkt im Steintorviertel. Dort hatte ich sie auch, wenn ich mit den Straßenbahnen der Linie 2, 3 oder 10 vorbei fuhr, gesehen. Dort wurde auch Stoff vertickt. Dort standen jene Elendsgestalten, deren Leben verpfuscht und begrenzt war. In den Abend - und Nachtstunden kamen dann die ausländischen, zumeist türkischen Freier, um eine dieser Drogenprostituierten zu benutzen. Es waren aber auch deutsche Kunden, wie sie im neutralen Sprachgebrauch genannt wurden, dabei. Zumeist herunter gekommene Gestalten, die sich nur in der Dunkelheit heraus wagten. Mir fiel dazu immer wieder das aufwühlende Buch der Christiane F. aus Berlin ein: " Wir Kinder vom Bahnhof Zoo. "
Diese Prostituierte war aber längst volljährig. Sie prostituierte sich aber auch, um ihre täglichen, bis zu 5 und mehr, Schuss Heroin von ihrem Kleindealer zu bekommen. Ein Päckchen H kostete einst 50 DM. Diese Menge reichte vielleicht für 2 bis 3 Tage aus. Dann stand sie wieder am Ziegenmarkt.
Sie erzählte mir, dass einer ihrer " Freier " sie mit einem Küchenmesser im Bauchbereich verletzt hätte und dafür nun Schmerzensgeld zahlen sollte. Wofür sie das Geld benötigte, war mir von Beginn des Gesprächs an völlig klar. So ließ ich mir dennoch eine Prozessvollmacht unterschreiben und füllte - weil die Frau nichts auf der Naht hatte - einen Prozesskostenhilfeantrag aus. Eine weitere Vollmacht benötigte ich, um die Strafakte von der Staatsanwaltschaft zu erhalten.
So legte ich denn los. Natürlich zunächst kostenlos, also aus humanitären Gründen, ohne eine Bereicherungsabsicht, die den Schwarzkittel mit der freiberuflichen Lizenz immer noch unterstellt wird.
Die Strafakten flogen irgendwann im Büro ein. Ich überprüfte den Inhalt und ließ von meiner Azubine Kopien erstellen. Es waren mindestens 100, wenn nicht so gar 150 Blatt. Darunter die Sachverhaltsschilderung der Polizei, die Zeugenaussage der Mandantin als Geschädigte und irgendwann das Urteil des Landgerichts Bremen, dass auf 3 Jahre Freiheitsstrafe lautete. Die einliegenden Bilder zu der Verletzung der Mandantin sahen nicht gerade appetitlich aus. Genauso wenig war es der ärztliche Bericht des St. Jürgen Krankenhauses.
Der Täter war wieder auf freien Fuß oder anders: Er befand sich in einer Psychiatrischen Anstalt. Ich schrieb ihn dort an. Das Schreiben kam mit dem Vermerk zurück " Unbekannt verzogen! " Über eine Einwohnermeldeanfrage gelang es mir die aktuelle Anschrift des Mannes in Erfahrung zu bringen. Tatsächlich lebte der Mann in Bremen - Gröpelingen. In irgendeinem Mietshaus, in dem er ein Zimmer bewohnte.
Schon allein dieser Umstand zeigte mir, dass dort reinweh gar nichts an Geld zu holen sein dürfte. Was also tun?
Von der Mandantin gab es keine Kohle, von dem Bauchschlitzer auch nicht. Dann wenigstens von Papa Staat über PKH. Schließlich wollte ich nicht umsonst gearbeitet haben.
Der Rechtsanwalt von damals war genauso Hungerleider, wie der von heute, wenn er nur solche Mandanten hat. Also formulierte ich eine Klage an das Landgericht Bremen. Der Vorsitzende der 1. Zivilkammer ließ mich einige Monate nach dem ich die so genannte, bedingte Klage eingereicht hatte, dort antanzen. Die bedingte Klage bedeutet, dass diese nur erhoben werden soll, wenn das Gericht dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt. Eine Art " Aldi " - Variante für Hungerleider als Mandanten. Ein Billigheimer - Zivilverfahren also.
Der Termin stand an. Ich fuhr mit der Straßenbahn zum Landgericht und erschien dort in dem Sitzungssaal der 1. Zivilkammer. Der Vorsitzende Richter, ein arroganter Knilch, blaffte gleich los: " Also, Herr ... PKH wollen Sie für dieses Ding hier haben? "
Dann quälte er sich ein süffisantes Lächeln ab: " Tja, wissen ´Se, für so´n Sache hier, gibt´s eigentlich auch keine PKH.. Aber wir haben in unser Vorbesprechung uns dazu entschlossen, das hier im Prüfungsverfahren tot zu machen. Zumal die Gegenseite ja auch nicht erscheint!"
Dann setzte er sein Diktiergerät vor den Mund und leierte lustlos ab:
" In der Sache...A gegen .. B, erschien nach Aufruf: Für die Klägerin RA.... Für die Beklagtenseite: niemand. Es wird festgestellt. dass der Beklagte durch ZU vom.. ordnungsgemäß geladen wurde.
Dann ergeht zunächst folgender Beschluss:
Der Klägerin wird für die I. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie eine Klageforderung von 6.000 Deutsche Mark begehrt. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Ihr wird zur Wahrnehmung ihrer Interessen Rechtsanwalt...."
Der sichtlich genervte Richter schaute kurz zu mir herüber und wartete darauf, dass ich meinen Namen nenne. Da ich auf diese herab würdigende Geste gefasst war, begann ich kurz zuvor in meiner Handakte zu blättern. Und zeigte damit demonstrativ mein eigenes Desinteresse. Der Vorsitzende wartete kurz auf meine Antwort, die ich ihm in einer angemessenen Verzögerung mit:
" Ach, ja, Rechtsanwalt... " zu rief.
Er blabberte weiter: " Rechtsanawalt ... beigeordnet. " " Dann ergeht nach nochmaligem Aufruf der Sache, das in Anlage zum Protokoll ersichtliche Versäumnisurteil. "
" Muss ich das hier noch einmal vorspielen? ", wollte Richter G. von mir wissen.
" Nein, ich verzichte. ", antwortete ich ihm erwartungsgemäß.
Er diktierte " Laut diktiert und genehmigt. Auf ein Vorspielen wird von Klägerseite aus verzichtet. Ende des Protokolls in der Sache...... 11....Uhr. "
Ich klappte den Handaktendeckel zu. Und schob die Unterlagen in meinen Aktenkoffer, als der Vorsitzende Richter noch eine Spitze los wurde: " Also, dieses Verfahren nutzt nur einem hier, Ihnen Herr..., denn Geld kriegen ´Se von dem da sowieso nicht. "
Ich schaute ihn milde lächelnd an, dachte mir " Du A..., du sitzt hier mit netto 5.000 DM monatlich, auf dem warmen Stuhl und kannst fromme Sprüche kloppen. "
" Auf Wiedersehen! ", entfleuchte es mir noch. Dann zog ich kraftvoll die dicke Eichentür zum Saal auf.
Viele Monate später traf ich den Vorsitzenden der 1. Zivilkammer in der Straßenbahnlinie 3 zufällig wieder. Er fuhr wohl zum Dienst und begrüsste mich mit einem kurzen Kopfnicken. Ich erwiderte den morgendlichen Gruß.
Das Versäumnisurteil war längst rechtskräftig. Auf eine Vollstreckung habe ich allerdings wohl weislich verzichtet. Richter G. hatte ja richtig darauf hin gewiesen, dass es bei dem Beklagten und psychisch kranken Mann reinweg gar nichts zu holen gab. Meine " lumpigen " PKH - Gebühren von zirka 460 DM überwies die Landeshauptkasse Monate später.
Den Bauchschlitzer habe ich nie persönlich kennen gelernt. So klein ist Bremen nun auch wiederum nicht.
Ich bog von der " Bünaustraße " in die " Kesseldorfer Straße " ein. Meine Erinnerungen an jene Begebungen mit psychisch Erkrankten waren längst wieder vorüber gezogen. Ich musste jetzt mein Augenmerk auf den dort tobenden Verkehr richten.
Die Zahl der psychischen Kranken soll seit vielen Jahren ständig gestiegen sein und bereits dramatische Ausmaße angenommen haben. Das hektische, sich ständig ändernde und immer fordernde Umfeld in unserer hoch entwickelten Leistungs - und Konsumgesellschaft duldet keine Versager. Die Abgedrehten werden von den anderen, den Mitläufern hier, einfach entfernt. Werden in den meisten Fällen weg gesperrt, unter Psychopharmaka gesetzt, damit sie keine Gefahr für die vermeintlich Gesunden darstellen können.
Auch (k)eine Lösung!
Der Grüß - Onkel auf der Dölzschener Straße war ein eher harmloser Erkrankter, sonst hätte ich ihn nie getroffen. Sein Glück, meine Geschichte!
Dazu: Joachim Witt mit seinem 1981er - Klassiker " Der Goldene Reiter ":
Kommentare