Sebastian Edathy auf dem Holzweg?



Ab gestern, Montag, den 23. Februar 2015 begann nun das Strafverfahren gegen den 45jährigen, einstigen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy vor dem Landgericht in Verden / Aller.
Dem SPD - Politiker wird vorgeworfen, kinder-pornografisches Material besessen zu haben, das er unter anderem über die Internetverbindung des Deutschen Bundestags in Berlin auf seinem Laptop herunter geladen haben soll.
Nun, allein das mediale Interesse an dem Verfahren ist hoch. Aber nicht nur dieses. Auch die Bevölkerung scheint über den Strafprozess gegen Edathy gut informiert zu sein.

Bereits im Vorfeld des Verfahrens gab es allerlei Merkwürdigkeiten. So soll der Ex - Abgeordnete bereits während der polizeilichen Ermittlungen gegen ihn, von diversen Quellen aus, über diese in Kenntnis gesetzt worden sein.
Argwöhner sehen daran ein weiteres, leuchtendes Beispiel für das Funktionieren des so genannten Krähen - Prinzips.

Immerhin trat im Zuge der späteren Aufarbeitung des " Falls Edathy " der einstige CSU - Bundesinnenmimister Friedrich zurück.
Und auch der " Dienst " - Laptop des Herrn Edathy verschwand und wurde von diesem als gestohlen gemeldet.
Seltsam ist dieses ganze Geplänkel im Vorfeld der strafrechtlichen Ermittlungen schon.

Nun mag es am viel zitierten Prominentenbonus liegen, dass die Medien den " Fall Edathy " derart hoch stilisieren. Wie in den nicht wenigen Verfahren zuvor, innerhalb derer Abgeordnete in das Visier der Strafermittler gerieten, war das Öffentlichkeitsinteresse nicht unbedingt groß. Bei Edathy ist dieses anders. Ein riesiges Medieninteresse war bereits im Vorfeld zu dem Strafprozess des vormaligen Bundestagsabgeordneten erkennbar. Jeder wollte berichten.
Deshalb hat die Staatsanwaltschaft beantragt, das Verfahren nicht vor dem Amtsgericht in Verden zu eröffnen, sondern vor der höheren Instanz, dem Landgericht, das sich im gleichen Gebäude befindet.

Der dort vorhandene Schwurgerichtssaal wurde eigens für die mediale Öffentlichkeit vorbereitet. Und dann schoss sie los, die Medienmeute. Auf der Jagd nach dem besten Schuss aus der digitalen Kamera, dem letzten Wort der Beteiligten vor dem Aufruf zur Sache, dem Eintritt des Gerichts n den großen Saal.

Da stellt sich die Frage: " Wen interessiert das? " Doch wohl nur die Nachrichtenindustrie. Edathy vermeid es, sofort auf den für ihn vorgesehen Platz hinter der Anklagebank und neben seinem Verteidiger zu sitzen. Erst als das Gericht erschien, die Meute mit samt ihren Gerätschaften aus dem Saal verschwand, setzte er sich dorthin, wo er hin gehört. Er soll nur Angaben zur Person gemacht haben. Zur Sache selbst, äußerte sich nur sein Verteidiger. Und der drosch gleich auf die Staatsanwaltschaft ein.

 http://de.wikipedia.org/wiki/Sebastian_Edathy

Ein nicht rechtsstaatliches Verfahren sei dieses. Das behauptete zumindest der Rechtsanwalt Christian Noll aus Berlin. Das " Fair Trail " ist aber ein fundamentaler Bestandteil unseres Strafverfahrensrechts.Wird dieser Grundsatz nicht eingehalten, könnte ein Verfahrenshindernis vorliegen. Das wiederum eine Einstellung des Prozesses zur Folge haben könnte. Noll hat die Berichterstattung über seinen Mandanten im Vorfeld gerügt. Er hat auch das Informationsleck bei der Staatsanwaltschaft in Hannover in seine Vertedigungsstrategie eingebettet. Das ist klug, denn in der Sache selbst, dürften die Karten für Edathy nicht besonders gut sein. Das ergibt sich aus der Chronologie in dem " Fall Edathy ".

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Der-Fall-Edathy-eine-Chronologie,edathy229.html

Nun wird der nächste Verhandlungstag erst im März statt finden. Bis dahin kann sich die Verteidigung überlegen, ob Edathy die Vorwürfe einräumt oder ob er weiter auf Konfrontation geht. Die Anklagevertretung verlangt von ihm, dass er sich zu den Vorwürfen umfassend einlässt. Damit könnte er vielleicht eine Geldstrafe im Bereich unterhalb von 90 Tagessätzen erhalten. Es käme aber auch die Einstellung des Verfahrens nach § 153a Strafprozessordnung in Betracht, wobei Edathy eine Geldauflage zu erfüllen hätte. Eventuell zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.

Damit wäre die Geschichte vom Tisch und das mediale Interesse natürlich auch. Die Wege der Dritten Gewalt bei der Suche nach dem, was Recht sein soll, sind zwar so manches Mal unerfindlich, doch so ein öffentlicher Tanz um den Noch - Prominenten, hat wohl auch das Gericht in Verden nicht so gerne. Hier wird eher in ländlicher Umgebung Recht gesprochen. Der mediale Popanz stört dabei. Und wenn die Karawane weiter gezogen ist, erinnert sich in einigen Tagen kaum noch ein Durchschnittsbürger an dem, was dem SPD - Mitglied und Ex - Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aus Rehburg - Loccum im Bundestagswahlkreis Nienburg - Schaumburg mal wieder fahren war.

Bei allem Verständnis für das Zelebrieren einer Opferrolle der öffentlichen Berichterstattung durch den jetzigen Anklagten selbst, stellt sich doch die Frage, welche Gelüste Edathy getrieben haben, als er angeblich über den Internetzugang und den Surfer des Deutschen Bundestags in Berlin verbotene Fotos von unbekleideten minderjährigen Jungs herunter geladen und entsprechendes Bild - und Filmmaterial über einen kanadischen Anbieter geordert  haben soll ?
Da muss sich der Berufspolitiker doch schon sehr sicher gewesen sein, dass dieses unentdeckt bleibt. Das Unrechtsbewusstsein muss schon derart gering gewesen sein, Oder leidet der jetzt Angeklagte an einer krankhaften Neigung zu minderjährigen Jungen?
Damit könnten sämtliche Hemmungen aufgehoben worden sein, als er sich zu den ihm vorgeworfenen, verbotenen Handlungen entschloss.

Das Internet soll mehr als 1,3 Milliarden Seiten mit pornografischen Inhalten bereit stellen. Warum also den angeblichen Kauf solchen Materials über einen gewerblichen Anbieter? Edathy als Gefangener, als Opfer, einer von der Gesellschaft geächteten Veranlagung?
Er soll auf einer SPD - Wahlkampfveranstaltung in der niedersächsischen Provinz in Begleitung von zwei - vermutlich - minderjährigen Jungs gewesen sein. Nun, dieses ist mit Sicherheit seine Privatsache. Wenngleich sich der Besucher jener abendlichen Veranstaltung sehr wohl die Frage stellen könnte, ob daraus nicht schon Rückschlüsse auf eine gewisse sexuelle Präferenz geschlossen werden können.
Edarthy ist nicht verheiratet. Muss er auch nicht! Er lebt auch nicht mit einer Partnerin / einem Partner zusammen oder hat sich einer / einem solchen zugewandt. Und was die Erziehungsberechtigten / die Eltern jener gewesenen, Edathy begleitenden Jungs betrifft, muss sich die weitere Frage, nach dem Wissen dieser, über die Begleitung des Politikers, natürlich auch stellen.

Was ist Moral? Wenn Minderjährige bei DSDS oder dem " Hedi Klump - Gulag der Klapper - Ziegen -  öffentlich zur Schau gestellt werden und sich von Privatsender ausgenutzt und verheizt werden? Oder, wenn Eltern es dulden, dass ihre minderjährigen Kinder ( Jungen ) mit einem Prominenten gesehen werden?

Dennoch ist das - sofern die strafrechtlichen Vorwürfe zutreffend sein sollten -, was Edathy während seiner Anwesenheit im Deutschen Bundestag vorgenommen haben soll, nicht nur strafbar, sondern auch moralisch verwerflich. Edathy besaß Vorbildfunktion. Er ist in diesem Fall nicht Opfr, sondern promineter Täter. Und weil er dieses allerdings anders bewertet, befindet sich Sebastian Edathy auf dem Holzweg.

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