Infinus AG eine Luftnummer?



In diesem Wirtschafts - und Gesellschaftssystem gibt es - entgegnen dem Postulat des Grundgesetzes - Arme, Wohlstandsbürger und Reiche. Nicht immer ist die Geburt entscheidendes Kriterium für die spätere Einordnung in diese drei Klassen. Auch die Ausbildung muss hierbei nicht immer maßgebend sein. Oft spielen noch weitere Faktoren eine Rolle.

Zu der großen Palette jener - dann oft lebensprägenden - Charaktereigenschaften und Sozialisationsvoraussetzungen zählt zweifelsohne die kriminelle Energie. In jedem Menschen ist sie latent vorhanden. Das könnte unter anderem daran liegen, dass der Urmensch - bekanntermaßen - ein Jäger und Sammler war und sich dann jene Urtriebe zeigen, wenn es darum geht, einem anderen Mitbürger die materiellen Errungenschaften, einschließlich der Moneten, wieder anzujagen und bei sich zu horten.

Nach dieser Handlungsmaxime gingen vor einigen Jahren sechs Herren aus Dresden vor. Sie gründeten zunächst eine Firma mit dem Fantasienamen " Infinus ". Diese bot so genannte Finanzdienstleistungen an. Das ist legal. Legal deshalb, weil es dazu keiner Überprüfung durch die Bundesbehörde, der BaFin bedurft hat. "" Infinus " war also auf dem viel sagenden Grauen Markt tätig.

Und hier tummelten sich die Herren der " Infinus " AG über einige Jahre. Es gelang ihnen über ein undurchsichtiges Firmengeflecht mindestens 41.000 Kunden oder Anleger zu ködern, diesen etwa 1,2 Milliarden Euro aus den Taschen zu luchsen und große Geldsummen für den privaten und persönlichen Lebenswandel einzusacken. " Schneeballsystem " nennt sich dieses Geldverteilungsverfahren.

Die hierzu ergangene, höchstrichterliche Rechtssprechung  (  vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 - XI ZR 191/96 - NJW 1997, 2314, 2315) hat bereits in der Vergangenheit solche Rechtsgeschäfte als sittenwidirg ( § 138 BGB ) eingestuft. Der Bundesgerichtshof ( BGH ) bekräftigt diese Entscheidungen ebenso in einigen aktuellen Fällen.

Strafrechtlich ist in jedem Fall der Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a StGB erfüllt,


(1) Wer im Zusammenhang mit
1.
dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder
2.
dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen,
in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet.
(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die durch den Erwerb oder die Erhöhung bedingte Leistung erbracht wird. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.


Nur müssen die Strafverfolgungsbehörden jedem der, seit 16 Monaten, sechs Inhaftierten ein solch strafbewehrtes Verhalten nachweisen. Dieses ist auch hier nicht nur schwierig, sondern auch sehr zeitaufwändig. Bei einer solchen Masse von Geschädigten stößt die Dresdner Staatsanwaltschaft alsbald personell und organisatorisch an ihre Grenzen. So hilft auch dann nur das alt bewährte Mittel, zunächst einen als kriminell erkannten Dienstleister, wie es hier die " Infinus AG " gewesen sein soll, auszuräumen und die Beschuldigten wegen dringenden Tatverdachts und implizierter Flucht - und/oder Verdunkelungsgefahr einzuknasten. Je länger dann ein Beschuldigter in der Untersuchungshaft schmort, desto größer könnte die Wahrscheinlichkeit sein, dass er eine Aussage tätigt ( umgangssprachlich " singt " ).

Die U - Haft ist ein probates Mittel, um solchen Mammutverfahren entgegen zu treten. Die U - Haft als Druckmittel, um den / die Beschuldigten mürbe zu machen? Nicht unbedingt. In einigen Fällen erreichen die Strafverfolgungsbehörden ihr Ziel auch durch saubere und zügige Ermittlungsarbeit. Doch dazu fehlt es bei solchen Großverfahren an den erforderlichen, qualifizierten Personal. Deshalb wird lieber eingeknastet. Und, weil jenseits von der, auch in unserer Strafprozessordnung inne wohnenden Unschuldsvermutung, zumeist agiert wird, sind Inhaftierungen und Sicherstellungs - sowie Beschlagnahmemassnahmen längst zu einem gängigen Druckmittel ausgeufert. Ein nicht hinreichender Tatverdacht indes, dürfte eigentlich nie zur Gebrauchnahme dieser harten Gesetzesknüppel führen.

Ob dieses im Fall der " Infinus " - Herren so sein könnte, sollte nun ein Gutachten einer neutralen Wirtschaftsrechtskanzlei klären. Aber - wie sollte es auch anders sein - zu dem 150 Seiten - Konvolut schieden sich die juristischen Geister.Während die Anklagebehörde in Dresden sich bestätigt sieht, dass ihre rechtlichen Bewertungen zutreffend seien, zetern die Verteidiger herum. Da wird von einem " zielorientierten " Gutachten gesprochen. Bereits 2011 soll in den " Infinus " - Bilanzen eine Deckungslücke von 50 Millionen Euro errechnet worden sein.
Da stellt sich natürlich die Frage, wie die Gesellschaft, der Konzern, die angepriesenen finanziellen Zusagen gegenüber ihren Kunden einhalten wollte?

Dann wird auch noch versucht, mit eher abwegigen Argumenten, die Justiz als befangen und einseitig ermittelnd darzustellen. Die Verteidigung behauptet, dass es eine personelle Verquickung zwischen einem der bestellten Insolvenzverwaltern und der dessen Ehefrau, der Vizepräsidentin des sächsischen OLG in Dresden gäbe. Na, ja, das ist wohl eher sehr weit hergeholt.

Nicht von der Hand zu weisen sind jedoch die zwischenzeitlich durch die Dresdner Staatsanwaltschaft bei den sechs Beschuldigten beschlagnahmten Vermögenswerte
   

Dresden. Bei den sechs festgenommenen Führungskräften des Finanzdienstleisters Infinus ist Privatvermögen im Wert von rund 14,5 Millionen Euro sichergestellt worden. Das gab die Staatsanwaltschaft Dresden bekannt und veröffentlichte diese Liste des beschlagnahmten Vermögens.
Beim Konzerngründer Jörg Biehl entdeckten die Ermittler 24 Goldbarren und 18 Armbanduhren, etwa von Rolex, Lange & Söhne und Cartier. Biehl verfügte über einen Bentley, einen Porsche Cayenne sowie drei Volvo XC60. Auch seine 14-Meter-Jacht und ein weiteres Motorboot wurden gepfändet. Auf seinen Bankkonten lagen 1,1 Millionen Euro. Seit Monatsbeginn läuft über Biehls Privatvermögen ein vorläufiges Insolvenzverfahren.
Bei Infinus-Manager Andreas Kison stießen die Fahnder in dessen Privathaus im Taunus auf über 200.000 Euro Bargeld. Außer einem Porsche und zwei Jeeps sowie drei Luxusuhren wurden fünf Gewehre und eine Pistole beschlagnahmt. Inklusive seiner Immobilien beläuft sich Kisons arrestiertes Privatvermögen auf gut drei Millionen Euro.
Bei Infinus-Chefverkäufer Rudolf Ott sind es etwa 1,6 Millionen Euro, bei dessen Kollegen Prof. Dr. Kewan Kadkhodai gut 900.000 Euro. Bei Aufsichtsrat Siegfried Bullin und Manager Jens Pardeike gingen die Fahnder weitgehend leer aus. Die sechs Männer sitzen seit November in U-Haft. Sie sollen ihre Kunden vorsätzlich getäuscht haben, weisen das jedoch zurück.
Bisher sind rund 64.000 Verträge bekannt, über die Anleger ihr Geld der Infinus-Gruppe anvertrauten. Es ist das bislang größte Wirtschaftskriminalitätsverfahren in Sachsen."

 Zitatende - aus:SZ - Online vom 05.02.2014

Eine interessante Aufstellung von Vermögenswerten aus dem Luxus - Bereich, die ein einzelner Verantwortlicher des " Infinus " - Konstrukts nie und nimmer durch ihm zustehende und angemessene Vergütungen erwerben kann. So bleibt der noch nicht beweisbare Vorwurf, dass die Herren ihr Luxusleben durch die geköderten Anleger und deren anvertraute Gelder finanziert haben.
Wie war das noch gleich mit dem Urtrieb des Jagens und Sammelns?

Die " Infinus " Luftnummer, unterstützt von vielen Prominenten, wie auch unser aller " Kaiser " Franz Beckenbauer, ist indes beendet worden. Die Geprellten können aller Wahrscheinlichkeit nach kaum mit der vollen Rückzahlung ihrer Einlagen rechnen. Eine Quote von höchstens 20 v. H. ist für die tätigen Insolvenzverwalter denn eher realistisch. 



In diesem Sinne und mit dem gut gemeinten Ratschlag: " Traue keiner Bilanz und einem Geschäftsmodell, dass du nicht selbst manipuliert hast ", ein " Gut´s Nächtle " mit " Element Of Crime " : " It´s All Over Now, Baby Blue " und " Gelohnt hat es sich nicht ".


So is et, Herr Biehl!

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