Nur Fliegen ist schöner

 


Der Sommer und die damit einhergehende Hauptreisezeit sind ja längst vorbei. So mancher,  der die drei bis vier Monate mit Sonne und angenehmen Temperaturen hierzu genutzt hat, um für eine kurze Spanne sich zu erholen und vielleicht die Seele baumeln zu lassen, dürfte dann gut erholt, allerdings um einige Tausend Euro erleichter, in das traute Heim zurückgekehrt sein. Andere wiederum haben an den Urlaub erst gar nicht gedacht, weil hierfür das Geld fehlt. Eine weitere Gruppe dürfte an den Auslandsaufenthalt in den Monaten Juni bis Mitte September keine so guten Erinnerungen verknüpfen.

Das könnte daran liegen, dass allerlei Unbill den Erholungssuchenden heimgesucht hatte#. Sei es nun durch eine mangelbehaftete Unterkunft, miserable Verpflegung, Verspätungen beim An - und Abflug oder eventuell deswegen, weil sie Opfer von Straftaten ( Diebstahl, Raub, Betrug etc. ) geworden sind.

Und dann gibt es noch eine sehr große Anzahl Urlauber, die auf der Fahrt zu oder von dem ausgesuchten Urlaubsort wegen zu schnellen Fahrens erhebliche Probleme mit den Ordnungsbehörden des betreffenden Landes bekommen haben.

Das traf auch auf einen Deutschen zu, der Mitte August dieses Jahres in dem Ort Vestvågøy ( https://de.wikipedia.org/wiki/Vestvågøy ) auf der gleicnahmigen Insel, die zu der norwegischen Lofoten - Gruppe zählt, innerhalb einer ausgewiesen Tempo 60 - Zone mit zeitweise 183 km/h erfasst worden. Er wurde daraufhin von einem Gericht ( Salten og Lofoten tingrett ) zu einer Haftstrafe von 60 Tagen rechtskräftig verurteilt. Da dieser Fall auch außerhalb des Landes für Aufsehen sorgte, berichtete die deutsche Medienmeute hierüber:

 https://www.spiegel.de/panorama/justiz/norwegen-183-km-h-in-60er-zone-haftstrafe-fuer-deutschen-touristen-a-126fd841-46b8-4429-aad0-52142d4cd42f

https://www.merkur.de/welt/lofoten-deutscher-mit-183-km-geblitzt-gefaengnisstrafe-94529952.html

https://www.focus.de/panorama/welt/in-norwegen-25-mal-zu-schnell-in-20-tagen-gericht-verurteilt-raser-zu-haftstrafe_id_259776860.html

Wenn ein Autofahrer ein derart gefährliches Fahrverhalten zeigt, darf er nicht straffrei bleiben. Oder? 

nachdem ich einige, beinahe gleichlautende Artikel über diesen Fall gelesen hatte, kam bei mir unweigerlich die Frage auf, ob der kriminelle Fahrer die Freiheitsstrafe auch verbüßen muss. 

https://www.gesetze-im-internet.de/irg/__71.html 

Die Antwort hierzu lautet: Ja! 

Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zwischen Deutschland und Norwegen basiert im Wesentlichen auf dem Europäischen Übereinkommen über die Übertragung von verurteilten Personen vom 21. März 1983

Das bedeutet, der Verurteilte wird auf ein Gesuch der norwegischen Behörden die Strafe in einer deutschen Justizvollzugsamstalt verbüßen müssen.

Da stellt sich sodann die weitere Frage: Hat sich ein solches, gefährliches Verhalten gelohnt?

Antwort: Nein! 

Dabei steht der deutschen Verkehrsrowdy nicht allein auf weiter Flur. 

https://www.heute.at/s/25-mal-in-20-tagen-geblitzt-haft-fuer-dauer-raser-120026263

https://www.faz.net/aktuell/sport/wintersport/ex-norwegen-skistar-petter-northug-muss-ins-gefaengnis-17113363.html

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/auto-beschlagnahmt/

Wer meint, dass er außerhalb der Landesgrenzen auf den Straßen " wilde Sau " spielen darf, ist schef gewickelt. Zu einer - wie hier verhängten - Haftstrafe kommt nicht selten ein zeitlich begrenztes Fahrverbot durch Entzug der Fahrerlaubnis, eine zusätzlich Geldstrafe oder ein Bußgeld sowie - bezogen auf den Einzelfall - die Beschlagnahme des eigenen Fahrzeugs ( ausgenommen Miet - oder Leasingwagen ) sowie dessen weitere Verwertung ( Versteigerung ).

Merke also danach: Nur fliegen ist schöner?


ZZ TOP  -  To Be Arrested For Driving While Blind  -  Tejas  -  1976:




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