Die FTZ, das schnurlose Telefon und die Strafprozessordnung.
Heute Morgen las ich im " SPIEGEL " einen Artikel über die befürchteten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den inflationären Gebrauch des eigenen Smartphones. Angeblich sollen neben Augen - und Haltungsschäden auch diverse Suchtgefahren von den Mini - Computern ausgehen. Tatsächlich? Wer sich das Gedaddel und Geschiebe von 10 - bis 50jährigen rund um öffentliche Plätze einmal näher betrachtet, wird alsbald wohl auch zu diesem Ergebnis kommen. In leicht gebückter Haltung, wird die rechte, wahlweise die linke Hand, in der das kleine Wunderding eingebettet, dann der typische Stinkefinger zum Verschiebend er aufgerufenen Seiten heran gezogen, um damit den Touchscreen zu malträtieren. In den Zeiten der permanenten Erreichbarkeit dürfte es denn aber auch kein Problem sein, mit dem tagtäglich mit geführten, technischen Mini - Schreibbüro sich zu den Risiken und Nebenwirkungen des Dauereinsatzes zu erkundigen. Vor allem, darüber, dass es eben auch Vereinsamungstendenzen...