Warum es am 24. Dezember keine Gerichtstermine gibt. Eine etwas andere Weihnachtsgeschichte von Advocatus Diaboli. Niedergeschrieben von selbst.




Die juristische Weihnachtsgeschichte in diesem Jahr erzählt von einer " abgedrehten " Oberstudienrätin aus dem noch " abgedrehteren " Berlin, der einstigen Hauptstadt der DDR, der geteilten Reichshauptstadt und wieder vereinten Bundeshauptstadt. Dort, wo die multi - kulturelle Gesellschaft seit Jahrzehnten ( zumindest im einstigen Westteil ) ihre exotischen Blüten treibt und jedem Pegidioten, einem Sympathisanten und anderweitigen rechten Bedenkenträger wider der Überfremdung durch Kebap - Döner - Sushi - Buden, die dicken Tränen der Traurigkeit in die Augen treibt, weil hier die Leitkultur des christlichen Abendlandes inzwischen die Spree und Havel gerunter geflossen ist.

Nur, in den späten 1970er Jahren war dieses Phänomen noch nicht ganzflächig vorhanden. Da gab es zwar das bunte West - Berlin, aber auch das mausgraue Ost - Berlin und drum herum waberten die grauen Nebel der sozialistischen Realität, mit Fünf - Jahres - Plan, Trabi - Fahrkomfort und alledem. Für den Westler, dem von der eigenen Geschichte überrollten Noch Einmal Davongekommen, war das geteilte Berlin eher ein temporäres Ärgernis. Er setzte auf Zeit und die, die sprach für den kapitalistischen Westen, weil dort die Wirtschaft zur Befriedigung der nicht - elementaren Grundbedürfnisse, absolut betrachtet, besser prosperierte.

Die Mandantin des Advocatus Diaboli ( AD ) kam aus dem Westteil des gespaltenen Berlin. Sie hatte dort Lehramt in der Ausrichtung der Sekundarstufe II für Gymnasien, mit den Fächern, Biologie, Deutsch und Geschichte studiert. Keine Dumme, also. Die damals etwa 40jährige, mit dem bürgerlichen Namen Annette B. - W. ( den vollständigen Namen nenne ich hier nicht ), sie war eine Emanzipierte ( was sich aufgrund des Doppelnamen ableiten lässt ). Sie war zu den bewegten Zeiten der 68er, der APO - Hochphase aktiv; später setzte sie sich für den Umweltschutz ein.

Annette B.-W. war Mutter von zwei Kindern. Sie war eine Zeit lang verheiratet, wurde in den 1980ern geschieden und wegen erheblicher, psychischer Auffälligkeiten in eine geschlossene Klinik zur - zwangsweisen - Behandlung eingeliefert. Dort verbrachte sie einige Jahre. Das Sorgerecht erhielt der Kindesvater, ihr Ex - Mann. allein übertragen. Annette B.-W. bekam nur ein eingeschränktes Umgangs - und Besuchsrecht zugebilligt. Mehr nicht - wegen ihrer Psychose oder war es sogar Schizophrenie?

Annette B.-W. wurde dann mit Mitte 40 in Pension geschickt. Sie war dauerhaft dienstunfähig und als vormalige Beamtin erhielt sie weiterhin einen Großteil ihrer Bezüge. Vom Staat, von der senatorischen Behörde der Stadt Berlin, von der Allgemeinheit.

Auch sonst war die Mandantin B.-W. vermögend. Sie besaß - aufgrund der Scheidung - mittlerweile ein großen Bremer Haus im so genannten Viertel, was sie zum Teil vermieten konnte. Ihre Pensionsbezüge waren - für damalige Verhältnisse - durchaus üppig. Als Oberstudienrätin im Ruhestand erhielt sie mehr Altersversorgung als vielleicht 5 Rentner von der LVA. Das waren doch schon Privilegien?

Die Mandantin suchte eines Tages den AD in seiner Kanzlei auf und hatte wegen verschiedener Verkehrsordnungswidrigkeiten Probleme mit der Führerscheinstelle der Freie und Hansestadt - Stadtgemeinde - Bremen. Die wollte ihr eine Medizinisch - Psychologische Untersuchung aufdrücken. Nun hatte die Mandantin wegen ihrer Erkrankung Bedenken, dass ihre Fahrerlaubnis entzogen wird. Sie waren zwar unbegründet, dennoch wollte die Mandantin einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

AD konnte ihr helfen. Es kam weder zu einer MPU - Anordnung, noch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Die Kostenrechnung für die Tätigkeit von AD übernahm die Rechtsschutzversicherung. Die Mandantin war sehr zufrieden.

In den Folgejahren betraute sie AD regelmäßig mit weiteren Rechtsfällen. So auch in einem 1990er Jahr, wenige Wochen vor Weihnachten. Ein Mieter, den die Mandantin erst vor Kurzem aufgenommen hatte und der mit ihr einen schriftlichen Mietvertrag eingegangen war, zahlte seine Miete nicht. Zudem bedrohte er die Mandantin mehrere Male. Als es an einem Dezembertag zu einer erneuten Auseinandersetzung kam, rief die Mandantin des AD in der Kanzlei des AD an und hinterließ einen langen Text auf dem Anrufbeantworter ( AB ), weil das Büro an einem Sonntag natürlich nicht besetzt war.
Sie bat hierin, gegen den Mieter sofort vorzugehen. Doch, wie?

Die Räumungsklage gegen den Mieter war schon bei dem Amtsgericht Bremen eingereicht. Was also konnte AD noch für Frau B.-W. im juristischen Sinne tun? Als die Mandantin am folgenden Montag, wenige Tage vor Weihnachten, im Büro von AD anrief, einigte der sich mit ihr auf ein persönliches Gespräch - noch am gleichen Tag. Die Mandantin erschien und schilderte AD von der durchaus komplizierten Wohnsituation bei ihr. Der Mieter musste nämlich, um in sein Zimmer zu gelangen, durch den Flur der von der Mandantin selbst genutzten Wohnung. Bei diesen Anlässen kam es regelmäßig zum Streit zwischen ihm und der Mandantin B.-W. Der Mieter blieb renitent. Er zahlte keine Miete,er wollte - trotz der erfolgten,fristlosen Kündigung - nicht ausziehen und er bedrohte die Mandantin weiterhin. Was kann diese, ausser der längst laufenden Räumungsklage - auf dem weiten Feld der Juristerei - gegen ihn noch tun?


Mit dieser und anderen Fragen schien sich auch die Mandantin des A.D. zu beschäftigen. Deshalb rief sie nach Büroschluss in der Kanzlei des A.D. an und textete dort dessen AB. voll. Ellenlanges,teilweise wirres Geabbel mussten sich die Azubinen des A.D. Am nächsten Morgen anhören. Dieses über Tage. Der AB blieb das liebste Kommunikationsmittel der Ex-Oberstudienrätin B.-W.
Einige Tage vor Weihnachten 🎅, zu Beginn der 3. Adventwoche, erschien die Mandantin im Büro des A.D. und hat diesen um ein dringendes Gespräch. Frau B.-W. schilderte ihm von einem weiteren, heftigen Disput mit ihrem Mieter.Nun wollte A.D. gegen den Querulanten weiter vorgehen; mittels Einstweiliger Verfügung.
A.D. legte also los. Er diktierte wie ein Weltmeister, liess sich von der Mandantin eine Vollmacht unterschreiben, dazu eine eidesstattliche Versicherung und hat die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung um die Kostenzusage. Danach warf er persönlich den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung in den Nachtbriefkasten beim Landgericht Bremen.
Ein paar Tage darauf rief der zuständige Richter an. Er kannte A.D. inzwischen aus anderen Verfahren. Nein,also,so ginge das nicht und nein,er sehe sich außerstande,diese Einstweilige Verfügung so zu erlassen. Und,ja,wenn der Verfügungsgegner dann auch noch Widerspruch einlegen wird,und es sei ja in drei Tagen Weihnachten 🎄 und da dürfe er ja bekanntlich keine Termine abhalten. Also: Man solle sich doch so irgendwie einigen. A.D. versprach dem gestressten Richter sein bestes tun zu wollen und er werde überlegen, nach Rücksprache mit der Mandantin, den Antrag zurück zu nehmen.
Nun hatte A.D. den Zong wieder in der Hand. Er überlegte lange,ob er die Mandatin anrufen sollte. Immerhin war in drei Tagen Weihnachten 🎄; das Fest der Liebe, der Familie und der Geschenke. Er entschloss sich nicht anzurufen. Die folgenden zwei Tage blieb es im Fall von Frau B.W. ruhig. Kein vollgetexteter A
B - himmlische Ruhe!


Der Heilige Abend kam,der 24. Dezember brach an. Die Gerichte hatten zu. A.D. fuhr alleine ins Büro. Die Straßenbahnen waren fast leer. Alle Bremer bereiteten sich auf das Frohe Fest vor. A.D. natürlich auch. Als er die Bürotür aufschloss,sah er,dass der AB blinkte. Er spielte die Nachrichten ab. Neben einigen Weihnachtswuenschen war auch eine Nachricht von der Mandantin B.-W. drauf. Sie textete, dass sie sich mit dem Mieter geeinigt habe. Sie möchte kein Gerichtsverfahren mehr und wünsche eine Fröhliche Weihnachten.


Das war für A.D. so, wie die unumstrittene Tatsache, dass es am 24. Dezember eben keine Gerichtstermine gibt!

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