Ein Student aus Heidelberg



Das Auto ist ja bekanntlich des Deutschen liebstes Kind. Der pflegt, hegt und putzt es, wie kein zweiter Europäer. Und - das kommt bei der damit verbundenen Spießigkeit noch hinzu - er liebt es oft mehr als seine Ehefrau, LAG oder Freundin. Bei so viel gezeigter, inniger Zuneigung, muss es aber auch einige Exemplare aus der Masse der Auto - Fetischisten geben, die den fahrbaren Untersatz nicht unbedingt heiß und innig lieben. Ihn sogar zum Zwecke der Begehung von Straftaten missbrauchen.

In solchen Fällen kennt die große Mama Justitia häufig keine Gnade. Dann wird die Fahrerlaubnis eingezogen, das benutzte Fahrzeug beschlagnahmt und später meist bietend verwertet und der Fahrer zusätzlich bestraft. Damit ist der verurteilte Delinquent auf Monate oder gar Jahre von dem Balzritual auf Asphalt ausgeschlossen worden. Eine verhängte Führerscheinsperre schmerzt damit oft mehr, als eine saftige Geld - oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ein eingezogenes Fahrzeug indes lässt sich nolens volens bei dem bestehenden riesigen Automarkt wieder erwerben.

Drei spektakuläre Ermittlungs - und Strafverfahren ließen in dieser Woche die bundesdeutsche Medienlandschaft nicht zur Ruhe kommen.

Da fuhr am  Sonntag, den 26. Februar 2017 ein mutmaßlich psychisch kranker 35 jähriger Student aus Heidelberg in die dortige Fußgängerzone und tötete bei seiner als " Amokfahrt " bezeichneten Tat, einen Menschen und verletzte zwei weitere Passanten.
Der rechtsradikale und rassistische  Mob ließ dazu einen Shit - Storm bei twitter wüten, indem dem Fahrer ein Migrationshintergrund angedichtet wurde. Die Heidelberger Polizei hatte alle Finger voll zu tun, um diesem elenden Lügendreck zu beseitigen.
Der mutmaßliche Straftäter ist - so die späteren Mitteilungen der Polizeibehörde - ein Deutscher und zwar ohne ausländische Elternteile.

Dann verkündete das Berliner Kammergericht am Montag gegen zwei Angeklagte, die ein illegales Autorennen auf dem Berliner Kuhdamm veranstaltet hatten. in dessen Verlauf eines der aufgemotzten PKW mit einem unbeteiligten PKW kollidierte und infolgedessen der Fahrer dieses Kraftfahrzeugs getötet wurde, sein Urteil. Es lautete, lebenslange Haft wegen Mordes. Das lässt natürlich die Juristenwelt aufhorchen. Bis dato sind solche Täter eigentlich wegen fahrlässiger Tötung etc. zur Rechenschaft gezogen worden. Nun also Mord? Immerhin betritt die Strafkammer in Berlin damit juristisches Neuland. Ob das Urteil vor dem BGH Bestand haben wird, bleibt indes dahin gestellt, denn aus einem mit 160 und mehr Kilometer / Stunde durch eine Ortschaft / Stadt jagendes Fahrzeug, dessen Lenker dabei  mehrere rote Ampeln wissentlich missachtet, stellt zwar eine akute Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, aber hieraus eine Tötungsabsicht herzuleiten, ist schon sehr gewagt. Immerhin: Das Urteil wurde in der Öffentlichkeit begrüßt.

Und schließlich überfuhr am heutigen Vormittag ein 24jähriger Deutscher zwei Polizeibeamte mit seinem PKW und tötete diese dabei. Der Deutsche stand im Verdacht, zuvor seinen 79 Jahre alt Großmutter getötet zu haben. Bei der eingeleiteten Fahndung der Polizei geriet der Verdächtige in eine Verkehrskontrolle, die er umfuhr und dabei den Radweg nutzte, auf dem beide Beamten standen.

Die Polizei geht bei einem solchen Verhalten regelmäßig von einem Tötungsdelikt oder dem Versuch eines Mordes aus. Oft werden dabei die strafrechtlichen Trauben sehr hoch gehangen; vor allem dann, wenn ein Verdächtiger und ein in die Kontrolle geratener Fahrer, versucht der Kontrolle zu entgehen und auf Polizeibeamte mit hoher Geschwindigkeit zufährt.


http://www.tagesspiegel.de/berlin/muellrose-in-brandenburg-verdaechtiger-nach-tod-von-zwei-polizisten-gefasst/19452596.html

Nein, der bundesdeutsche Autofahrer ist kein guter Autoliebhaber. Er begeht mit seinem rollenden Wohnzimmer nämlich auch Straftaten. Und dort hört das Verständnis für Auto - Narren und Auto - Schickimickis endgültig auf.

Der Student aus Heidelberg mag vielleicht psychisch labil gewesen sein, dennoch hatte er wohl eine Fahrerlaubnis, denn sonst könnte er keinen PKW mieten. Wer aber eine Fahrerlaubnis besitzt muss zuvor eine entsprechende Führerscheinprüfung bestanden haben. Ob die ein psychisch Kranker wohl besteht?

Wie dem auch sei, der Student aus Heidelberg ohne Migrationshintergrund und Kontakten zu islamischen Terror - Gruppen, wird wohl nicht länger Student sein. Er wird auch keinen Führerschein mehr besitzen und demnach auch kein Fahrzeug mehr führen dürfen, der Student aus dem spießigen Heidelberg mit den rechtsradikalen Burschenschaften, die auch tweets schrieben, die voller Lügen und Hass waren. Schöne Studenten aus Heidelberg, gelle?

Hei,ja, " The Sweet " und ihr ´73er " Hell Raiser ".




Himmel und Hölle, war dat schlechte Mugge!


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