Verbotene Eigenmacht



Vor etwa 14 Tagen erschien unser Kater Felix nicht zu seinen gewohnten Fresszeiten. Zunächst hofften wir, dass er sich irgendwo draußen in seinem Revier aufhalten könnte. Schließlich wurde er bereits einige Kilometer von dem Haus auf einem abgeernteten Feld gesichtet.
Nach zwei Tagen machten wir uns dann schon einige Gedanken zu dem Verbleib unseres Stubentigers. Der kam auch nach einer Woche nicht nach hause.

Es war dem Zufall geschuldet, dass wir ihn dann an einem Sonntagnachmittag in einer Kastanie hockend wieder zu Gesicht bekamen. Er jammerte erbärmlich als er uns vernahm. Ich versuchte ihn zunächst mit einem Holzbrett, das wir an dem Baumstamm stellten, dazu zu bewegen, endlich wieder aus dem Baum herunter zu klettern. Doch, er tat mir diesen Gefallen nicht.

Schließlich holte ich dann eine Alu - Teleskopleiter und stellte diese an den Baumstamm. Doch Felix wollte nicht herunter klettern und fauchte sogar als ich versuchte ihn dort eigenhändig herunter zu bugsieren. Da war guter Rat gefragt.

Eine Nachbarin, die selbst Katzenhalterin war, half uns aus der Klemme. Sie steig die Aluleiter hoch. packte den Kater am Schlawitchen und ließ ihn beim Absteigen herunter springen. Felix jagte wie ein geölter Blitz von dannen.

Er verschwand wieder für weitere drei Tage und erschien endlich zum Fressen. Wir waren froh, dass er überhaupt noch lebte, denn wir hatten uns einige Male ein Horrorszenario ausgemalt. Dieses umfasste die Möglichkeit, dass er irgendwo, von einem Auto angefahren, im Straßengraben lag, dass er vergiftet worden sei oder erschossen. Denn es ist Jagdsaison und so mancher eilfertige Jäger lässt deshalb alle Fünfe gerade sein und ballert los.

Aber auch das Einfangen des Katers durch illegale Tierfänger, die Katzen und Hunde danach an Labore verkaufen, wo sie zu Tierversuchszwecken genommen werden, zählte zu meinen Horror - Gedanken.

Nun, Felix kam zwar leicht abgemagert, deshalb sehr hungrig und ermattet zurück. Felix lebte also noch.

Während ich meine Überlegungen zu dem Verbleib der Katze anstellte, kamen mir einige Erinnerungen an weitere Katzen, die einst ein Zuhause bei uns gefunden hatten.

Da war zunächst Finn, der junge Kater aus der Lausitz, der sich wie selbstverständlich auch in der Nachbarschaft herum trieb. Finn war der agilste Kater, der je bei uns lebte. Er wühlte in jeden Pflanzkübel, jeden Blumentopf und auch in dem Bett herum. Vor Menschen hatte er keinerlei Scheu. Deshalb schleppte eine junge Frau ihn ständig mit in ihre Wohnung, fütterte ihn dort und gab ihm seine Streicheleinheiten.

Das ist gesetzlich nicht erlaubt, denn ein fremdes Tier, dass rechtlich als Sache gilt, darf weder eingesperrt, noch in die eigene Wohnung mitgenommen und das Füttern ist schon überhaupt nicht erlaubt.

Etwas anders ist der Sachverhalt zu bewerten, wenn ein Tier versehentlich eingesperrt wird.

Dieses war damals bei unserem Kater Tobias der Fall. Ein Nachbar hatte die Tür zu einem Holzschuppen offen gelassen. Da Katzen von der Natur her eher vorsichtig agieren, jedoch dabei grundsätzlich neugierig bleiben, hatte Tobias die Gelegenheit genutzt und war in den Geräteschuppen gelangt, wo er es sich sodann gemütlich machte. Das wurde ihm zum Verhängnis. Der Nachbar verschloss das Gartenhäuschen wieder. Den dort liegenden Kater bemerkte er nicht. Einige Tage danach begaben wir uns auf die Suche nach der Katze.
Weder in der angrenzenden Kleingartenanlage, noch bei den weiteren Grundstücken konnten wir den Kater sichten.

Der kam dann einige Tage später, völlig verstört zu uns zurück. Er gelangte dann wieder in das Freie als der Nachbar den Geräteschuppen wieder aufschloss.

Ein anderes Mal war Tobias in einem Kellerraum eines Nachbarhauses eingestiegen. Den Weg hieraus zurück konnte er jedoch nicht mehr nehmen, weil der Hauseigentümer das Fenster wieder verschlossen hatte. So versuchte er durch Kratzen an einen Spalt zwischen den Holzlatten sich aus dem Gefängnis zu befreien. Dabei verletzte er sich an den Hinterbeinen.
Ich musste mit ihm zum Tierarzt, wo er nach einer Untersuchung und einer Injektion, von dem Tierarzt eine Wundsalbe verschrieben bekam. Das teure Abenteuer endetet damit, dass ich ihm jeden Tag die Salbe auf die Ballen seiner Pfoten strich, die beiden Hinterläufe dann mit Mullbinden versah und er sich nach einiger Zeit das Gedöns wieder abriss.

Die teure Tierarztrechnung belastete unser Monatsbudget erheblich, so dass nach diesem Schock für einige Tage lang Bruder Schmalhans zum Essen kam.

Noch kostspieliger war allerdings mein einst eingebürgerter Kater Willy, der für zirka 1, 5 Jahre bei meinen Eltern lebte und dort nur mit Nassfutter versorgt worden war. Das schadete seinen Zähnen.

Willy nistete sich, nachdem er Tobias vor die Nase gesetzt bekam, Monate später in der Nachbarschaft bei einem Friseurgeschäft ein. Hier wurde er richtig umtüdelt. Er war jetzt Main - Kater und genoss dieses in vollen Zügen. Das er auch von den Frühstücksbroten der Frisösen etwas abbekam, schadete seinen schon vorgeschädigten Zähnen noch mehr. In ihrer Fürsorglichkeit brachten die Schnepfen den Kater zu einer Tierärztin. Die witterte ein großes Geschäft und operierte den Kater Willy. Sie zog ihm eine Reihe ramponierter Zähne und präsentierte den Damen anschließend eine saftige, über 300 Euro lautende Rechnung.

Die Dame des damaligen Wohnhauses, in dem deren Tochter den Frisörschuppen betrieb, meldete sich eines Tages bei uns. Während eines klärenden Gesprächs präsentierte sie mir die Horror - Tierarztrechnung, wohl in der unberechtigten Hoffnung, dass ich diese erstatten würde. Doch ich vermittelte ihr hierzu meine zuvor gefasste Meinung. Die - auch nur vorübergehende - Aufnahme eines Tier / einer Katze, das Versorgen und vor allem die nicht abgesprochene und / oder vereinbarte tierärztliche Behandlung, erfüllen mehrere zivilrechtliche Normen.

Wobei das letztere unter den Tatbestand der " verbotenen Eigenmacht " fällt.

Ich weigerte mich deshalb, die horrende Tierarztrechnung auszugleichen.

Recht muss Recht bleiben!







" RPWL " - " World Through My Eyes " - 2005

   



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