Im Namen von Ebay: Zahlen Sie!


Der Online - Marktplatz " eBay " war bis weit in die zweite Dekade der Nullerjahre landauf, landab, weltweit sogar, sehr beliebt. Vor allem bei den Vertretern der Spaß - Generation ff. hatte " eBay " einen Ruf wie Donnerhall. Hier konnten auch arme Kirchenmäuse relativ günstig hochwertigere Waren oder so genannte Markenwaren erwerben - wenn auch sehr oft nur aus zweiter Hand - ohne sich weiterhin sinnlos zu verschulden. Zudem galt es als sportlich, in einer der millionenfach aufgerufenen Auktion quasi in letzter Sekunde einem Mitbieter, einem Konkurrenten oder gar Feind, einen eingestellten Artikel abzuluchsen.

" 3 - 2 - 1! Meins! " lautete der Slogan. Eine andere, wenn nicht ganz so anstregende sportliche Betätigung, lag darin an allen möglichen und unmöglichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der privaten Auktion herum zu mäkeln. Die Bewertungen dienten nicht selten dazu, einen anderen " eBayianer " möglichst drastisch und unter Zuhilfenahme von grammatikalisch fragwürdigen Formulierung nieder zu machen. Dabei wurde selbstverständlich vornehmlich der eigne Lebensfrust abgebaut.

Auch die gewerblichen Händler, die sich in den Anfangsjahren zunächst " Powerseller " nennen durften, entdeckten die virtuelle Welt des Geldmachens für sich. Die Anzahl der berufsmäßig inserierenden Anbieter stieg alsdann exponenziell von Jahr zu Jahr. Die privaten Verkäufer verlagerten zudem ihre Aktivitäten auf die alternativ, weil kostenfreie angebotenen Möglichkeit bei " eBay Kleinanzeigen ".  

Seit dem der Internethandel durch " Amazon " und andere Anbieter sprunghaft gestiegen ist, musste " Ebay " aber sukzessive Markt - Terrain an jene Konkurrenz abgeben.

Meine bessere Hälfte war seit den frühen Nullerjahre bei " eBay " als Nutzerin registriert und sammelte im Verlauf der mehr als 15 Jahre zirka 1400 Transaktionen. 

Vor zirka 4 Jahren entschloss sie sich jedoch dazu, das dort geführte Konto zu löschen. 

Deshalb staunten wir nicht schlecht, als uns am 9. Juli dieses Jahres ein Brief aus dem fernen Hamburg erreichte, in dem eine jener auch dort existierenden Großkanzleien mittels Textbaustein artiger Formulierungen behauptete, dass die von ihnen vertretende Firma " eBay " sie beauftragt habe, eine noch offen stehende Forderung in Höhe von 50,10 Euro einzutreiben. Rucki - Zucki kamen noch weitere Gebühren, Spesen und Auslagen in Höhe von 78,14 Euro hinzu.

Meine bessere Hälfte echauffierte sich darüber und vermutete dahinter einen Identitätsdiebstahl, wie er millionenfach in jedem Jahr - mehr oder weniger erfolgreich - im Massengeschäft Internethandel vorkommt.

Deshalb erzielte ich bei einer entsprechenden Recherche über Mama " Google " jede Menge Treffer. Abgesehen von dem üblichen, grammatikalisch fragwürdigen und den sattsam bekannten " Hass - Kommentaren " ähnelnden Unterstellungen sowie Behauptungen, stand für mich sehr bald fest, dass die angeblich mit Beitreibung der vermeintlich bestehenden Forderung gegenüber meiner besseren Hälfte beauftragte Kanzlei in Hamburg nicht gerade wohl gelitten ist.

Okay, einerseits gehört das Klappern zum Handwerk, andererseits aber zeigte sich für mich dabei, dass der anwaltliche Grundsatz, wonach " Kleinvieh " auch Mist macht, hierbei in gebührenrechtlicher Form voll umfänglich zum Tragen kommt. Und just jenen Mist vom Kleinvieh musste auch die Rechtsanwaltin bearbeiten, die sich in der Aufzählung jener vielen Damen und Herren Kollegen auf dem Briefkopf des Kanzleibogens wieder findet. Mist ist auch dann noch solcher, wenn sich in der Juristerei erscheint.

Ich kennen diese Rechtsfälle aus jener Zeit als ich selbst als Rechtsanwalt tätig war. Seit längerem beobachte ich zudem die explosionsartig gestiegene Zahl an zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland. Als ich mich vor 34 Jahren entschloss als Anwalt zu arbeiten belief sich deren Zahl auf etwas mehr als 50.400 in der BRD. Heute sind es mehr als 165.000 Kollegen, die sich als Anwalt versuchen. Tendenz: Weiterhin steigend!

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wunderte es mich nicht sonderlich, dass auch  " eBay " sich eines jener, längst mit der enormen Konkurrenz sich herum schlagenden Rechtsanwaltsbüros zum Erfüllungsgehilfen bei der  Eintreibung ihrer - wohl erheblichen - Forderungen gegenüber den Nutzern ihrer Dienstleistungen gemacht hat. Das ist legitim, denn wer verzichtet schon gerne auf Geld?

Nun flatterte also ein solches " Anwaltsschreiben " auf meinen Schreibtisch. Ich las dieses durch und bemerkte sofort, dass eine Vollmacht fehlte. Eigentlich wäre damit die Sache bereits erledigt, denn wenn er Rechtsanwalt sich der Geltendmachung von Rechten eines Anderen berühmt muss er dazu bevollmächtigt sein. Üblicherweise wird dieses durch eine Floskel, die da heißt " Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird hiermit anwaltlich versichert " erledigt. Das spart in einem solchen Fall Geld und Zeit sowie unangenehme Nachfragen, sofern ein Kollege auf ein derartiges Forderungsschreiben antwortet.

Nun, die schriftliche Antwort auf meine Stellungnahme, in der ich die fehlende Vollmacht gerügt hatte, kam prompt. Zumal ich wegen des - immer noch - unüblichen Geschäftsgebarens, einem beinahe vorgefertigten Schreiben, die erforderliche Vollmacht nicht beizulegen bzw. die Bevollmächtigung anwaltlich zu versichern, mit einer Mitteilung an die Rechtsanwaltskammer gedroht hatte.

Dem Antwortschreiben wurden außerdem weitere Anlagen beigefügt. Darunter auch eine Kopie der Vollmacht. Aha, na, also, geht doch!

Das Schreiben wurde dieses Mal in einem persönlicheren Ton abgefasst. Weil auch in der Hamburger Großkanzlei arbeitsteilig vorgegangen wird, zeichnete sich jetzt eine andere Rechtsanwältin dafür verantwortlich. Nun, ja, bei solcher Menge Mist von jeder Menge Kleinvieh, darf sich eben auch situativ mit den Werkzeugen von Tante Justitia geholfen werden. Das auch hierbei erneut handwerkliche Fehler gemacht wurden, erwähne ich denn eher nur am Rande.

Auch die kopierte Vollmacht lässt nicht erkennen, dass ein, die fordernde Mandantin, die " eBay GmbH, Albert - Einstein - Ring 2, 14532 Kleinmachnow, vertretungsberechtigte, natürliche Person, die dort erkennbare Unterschrift geleistet hat. 

Seit dem 07. 10. 2020 wechselte außerdem die Geschäftsführung und damit die Befugnisse, Rechtsgeschäfte im Namen der " eBay GmbH " abschließen zu können auf Herrn Oliver Sandro Klinck

https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/br/Potsdam/HRB/13754P/eBay-GmbH

Der hat sich zuvor bei der Firma " Otto " versucht und weiß bestimmt, wie das dortige, aggressive " Forderungsmanagement " funktioniert.  

https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/impressum?id=4714

" eBay " fanden viele auch mal gut. Doch diese Zeit scheint längst vorbei zu sein?

  https://de.wikipedia.org/wiki/EBay



ALTONA  -  Frustration  -  1974:





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