Wurde die Regenbogen AG aus Schönkirchen enteignet ?


 


Das Jahr 2024 neigt sich langsam, dafür aber sicher, dem Ende zu. Da kann ein in 2025 williger und ebenso solventer Mensch schon mal über den Urlaub und hier das Urlaubsziel nachdenken. Wer zudem zu den 22,1 Millionen Rentner und Pensionären zählt, dem dürfte es dabei grundsätzlich egal sein, zu welchem Zeitpunkt und in welchen Zeitraum er diesen verbringt. Doch bei der Planung der vermeintlich schönsten Zeit des Jahres sollte ein Interessierter sich dann und wann informieren, wo er diese verbringen möchte.

Wenn er sich bei dem Anbieter " Regenbogen AG " aus Schönkirchen im Landkreis Plön informieren möchte, könnte er innerhalb dessen Internetpräsenz auf ein Camping - und Freizeitareal in Prerow auf  dem Darß stoßen. Sollten Urlaubswillige sich dazu entschließen, dieses Angebot in eine feste Buchung umzuwandeln, ist aber Vorsicht angebracht.

https://www.regenbogen.ag/?gad_source=1&gclid=Cj0KCQjwyL24BhCtARIsALo0fSCIswdRTpchSguVDz2PrU1fAOsjiP2CV4WOITWlvYoKCfRqc1nTJyUaAomyEALw_wcB

Und dieses nicht nur deswegen: 

"  Bewertet vor einer Woche

Absolut unterirdisch. Stellplatz viel zu klein, viel zu teuer, Schlaglöcher wie auf einem Truppenübungsplatz, WC-/Waschgebäude ungepflegt, ein Gestank wie in einer Kläranlage. Bin seit 35 Jahren als Camper in EU unterwegs und kann sagen, dass dieser Platz den vorletzten Platz in meiner Wertung einnimmt. Einmal Regenbogencamp Prerow, nie wieder. Absolut nicht zu empfehlen.

Aufenthaltsdatum: Oktober 2024

Alles sehr schmutzig und heruntergekommen. Preise für Womo Stellplätze viel zu teuer. Duschen und Toiletten wirklich ekelig. Stellplätze sehr uneben und bei Regen sollte man Gummistiefel tragen. Gastronomie und Einkaufsladen nicht wirklich einladend.

Aufenthaltsdatum: Juli 2024

Die Camping Anlage ist aus unserer Sicht nicht zu empfehlen. Wir hatten einen Stellplatz gebucht der aber zu klein war und zu wenig Abstand hatte zum Nachbar. Unser WoMo ist 8 m und 3,45 m hoch.
Ausweichstellplatz war am Parkplatz der Angestellten und kurz beim Bauhof.
Sanitäre Anlagen alt und unsauber.
Von insgesamt 7 geb. Tagen sind wir nach 3 Tagen abgereist. Dieser Platz wird uns nie mehr Wiedersehen.

Aufenthaltsdatum: Juli 2024 "



Selbst wenn viele Bewertung in diesem Portal, aber auch wie etwa bei " Google " als subjektiv oder gar " gekauft " eingestuft werden können, verbleibt bei mir als neutraler Betrachter und Urlauber des Ostseebades, eine Bestätigung dessen, was ich selbst an  jahrelang gesammelten Eindrücken zu dieser Anlage einordnen kann.

Und damit ist nun wohl endgültig Schluss.
Das Landgericht Rostock hat in einem ersten Urteil entschieden, dass der Noch - Betreiber, die " Regenbogen AG " aus Schönkirchen bei Plön keinen Rechtsanspruch auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses aus den einst geschlossenen Vertrag herleiten kann. Damit gab die 2. Zivilkammer des Gerichts der dort anhängigen Räumungsklage der landeseigenen Stiftung " Umwelt - und Naturschutz MV " statt.

Damit ist aber längst noch nicht klar, dass die Noch - Betreiberin aus Schönkirchen ihre Pfründe dort aufzugeben hat. Die beiden Herren Marc und Patrick Voßhall, begleitet von gleich drei zugelassenen Rechtsanwälten, dürften nolens volens in die nächste Instanz, nämlich vor das Oberlandesgericht Rostock ziehen. 

Der eine Rechtsvertreter der Beklagten mit deem Namen Tilman Giesen formulierte sodann gegenüber den lokalen Medien nassforsch: " Wir fühlen uns enteignet. " 

https://www.pressreader.com/germany/haff-zeitung-9BMN/20241015/281513641612098?srsltid=AfmBOor2keQrqVCbHxRbSsWKMhPxPcK2U4s3_gBQt6UKmN2RAGbL6Xdn


https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/landgericht-gibt-räumungsklage-gegen-regenbogen-ag-statt/ar-AA1sefFR


https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Regenbogencamp-in-Prerow-muss-teilweise-geraeumt-werden,regenbogencamp108.html


Das ist starker Tobak angesichts der glasklaren Rechtslage. Denn:

- Der Pächter, die Regenbogen AG war, ist und wird nie Eigentümer der streitbefangenen Flächen.

- Der Pachtvertrag, den die Regenbogen AG zunächst mit dem Bund abgeschlossen        hatte,  ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

- Das weitere Vermieten an Dauercamper durch die Pächterin ist zudem rechtswidrig, weil die Flächen    zu beräumen und an die landeseigene Stiftung " Umwelt und Naturschutz MV " herauszugeben sind.

Das wird auch auf die weiteren Teilgrundstücke, die das Land Mecklenburg - Vorpommern noch während des laufenden Pachtvertrages mit der Regenbogen AG übernommen hatte, zutreffen.

Sicherlich stellt das Areal für die Pächterin aus Schönkirchen ein Juwel innerhalb ihres gesamten Portfolio dar. Wodurch sich auch die saftigen Stellplatzgebühren erklären lassen. Doch die gesamte Anlage ist längst herunter gekommen. Hier muss ein neues Konzept her, dass diesen Gesamteindruck revidiert.

Mit dem neuen Pächter aus Hamburg könnte ein Neuanfang funktionieren. Dieses bleibt für das Ostseebad Prerow und die beteiligte Gemeinde Born auf dem Darß zu hoffen. 

Dessen Bürgermeister Gerd Scharmberg beklagte zwar - ohne nähere Fakten aufzuführen - einen Kaufkraft - und Steuereinnahmerückgang angesichts der neuen Konzeption für die Gesamtanlage, dieses dürfte indes wohl kaum zutreffen, denn mit der Veränderung und Modernisierung werden kaum weniger Gäste die Anlage aufsuchen. Im Gegenteil. Angesichts des desolaten und von nicht wenigen Campern beschrieben Zustands des Areals und hier besonders der Sanitäranlagen, werden viele Interessenten eher von einem Aufenthalt dort abgeschreckt werden.

Das die jetzt an die Stiftung " Umwelt und Naturschutz MV " neu zu gestaltenden Flächen einen vollkommen anderen Charakter erhalten werden, dient einzig und allein dem Deich - und Küstenschutz. Was es für Auswirkungen haben kann, wenn die Extremwettereignisse zunehmen, durften die dort noch verbliebenen Dauercamper im letzten Oktober während der Sturmflut erleben.  

 Fakt ist demnach, dass es keine Ewigkeitsgarantie für bestehende, befristete Verträge gibt. Auch das Recht ist veränderlich, so wie für es auf das Gemeinwesen zutrifft. Nichts anderes gilt auch in diesem Einzelfall. Als Rechtsvertreter einer Partei, deren Pachtvertrag ordnungsgemäß zum Ablauf der Laufzeit gekündigt wurde und der aus Kulanz für die Abwicklung des beendete Vertrages ein ganzen Jahr zugestanden wurde, von einer " Enteignung " zu fabulieren, ist schon dreist. 

So gilt denn auch hier: " Wes´Brot ich ess´, des´ Lied ich sing. "?  


THE ROLLING STONES  -  Blue Turns To Grey  -  December Children ( And Everybody´S )  -  1965: 



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