Post vom Hauptzollamt

 



Vor einigen Tagen lag ein Brief in unserem Metallkasten, den ich sofort als amtlich erkannte. Hilfe, wer will jetzt wieder etwas von uns? Behördliche Schreiben sind ja nicht gerade dass, was sich der " Normalo " ständig wünscht.

Doch in unserem - dank Merkel und CDU / CSU - unter - digitalisierten Land herrscht satt virtueller Freiheit in den Ämtern und Behörden die tradierte Richtschnur des preußischen Befehl und Gehorsams und zwar in Gestalt überbordender Bürokratie. Hieraus entstehet eine Regelungswut und es wird der Grundgedanke der preußischen Ordnung weiter aufrechterhalten.

Da lag es nun, das Schreiben des Hauptzollamtes aus Regensburg und wartete darauf in den Papierkorb und von dort aus in den Altpapiercontainer zu gelangen. Denn sein Inhalt ist ab dem 1. Januar 2025 so alt wie das vorherige Jahr 2024. In dem " Kraftfahrzeugsteuerbescheid " zu der " Kraftfahrzeugsteuernummer...... " vom 01. 11. 2024 ist zu lesen, dass ab dem 1. Januar 2031 zunächst bis zum 24. Oktober 2031 55 Euro und ab dem 25. Oktober 2031 jeweils jährlich bis zum 24. Oktober eines jeden Jahres 68 Euro im voraus fällig werden, dürfte uns als Halter nicht mehr tangieren.

Ab dem 1. Januar 2031 wird  dieser PKW als Elektrofahrzeug bei uns nicht mehr geben. Ab dem 31. 10. 2028 läuft nämlich der mit der Hersteller eigengene VW Leasingbank abgeschlossene Vertrag aus. Der PKW ist bis dato an den Händler zurückzugeben. Da geht kein Weg dran vorbei.

Deshalb stellte ich mir beim Lesen des Bescheides die - wohl berechtigte - Frage, was dieser denn nun eigentlich bewirken soll? 

 Nun, ja, zunächst einmal sind sämtliche in Deutschland zugelassene Fahrzeuge steuerpflichtig. Das sieht das eigens dafür verabschiedete Gesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/ ) vor. Dort ist nachzulesen, dass E - Autos bis zum 31.12.2030 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

So weit, so bekannt.

Nun ist es aber so, dass dieses geleaste E - Auto zwar steuerbefreit, aber auch nach dem 01.01.2031 keine Steuer auf das Fahrzeug berechnet werden können, denn bis dahin wird es wohl einen anderen Halter haben.

Der Hinweis auf die Steuerpflichtigkeit betrifft uns somit nicht. Er ist flüssiger als flüssig, nämlich überflüssig.

Doch die Digitalisierung in den Ämter hinkt Jahre dem Stand der heutigen Technik hinterher. Wäre das Hauptzollamt so ausgestattet, dass die Steuerbescheide den jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst werden könnten, wäre die Festsetzung einer künftigen Steuerpflicht ab dem 01.01.2031 so unnötig wie ein Kropf. Logischer wäre doch, wenn der Gesetzgeber festlegt, dass für alle Fahrzeuge, die von der Kfz - Steuer befreit werden, eben kein schriftlicher Bescheid ergeht. Und zwar so lange nicht, bis die Steuerbefreiung endet?

So aber wird nicht nur Papier verschwendet, sondern darüber hinaus Unsinn verzapft. Der sogenannte Normalo versteht die dortige Berechnung der ab 2031 nämlich nicht sofort. 

Der Amtsschimmel wiehert auch im Zeitalter der Digitalisierung!   



ALBER JUPITER  -  Martine A La Plage  -  We Are Just Floating In Space  -  2019:



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