Ich arbeite selbst und ständig.

 

Die Veränderungen der Arbeits - und Berufswelt haben für viele Menschen viele Vor - und ebenso viele Nachteile erbracht.Wer der Meinung ist, dass er mit einem einst erlernten oder angelernten Beruf sein ganzes Leben lang beschäftigt werden kann, der unterleigt einem fatalen Irrtum. Nichts ist so schnelllebiger wie der heute Job. Die von großen Teilen der Bevölkerung einst mild belächelten amerikanischen Verhältnisse des " Hire & Fire " haben auch in unserer Arbeitswelt seit sehr vielen Jahren Einzug gehalten.
Die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse ist zudem nachder Agenda 2010, mit der zum Ende des Jahrtausends der vormalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die bundesdeutsche Gesellschaft und die Wirtschaft zukunftsfähig machen wollten, explosionsartig gestiegen.
Das hat dazu geführt, dass immer mehr Menschen von ihrer ausgeübten Tätigkeit nicht leben können.

Die so genannten " Aufstocker ", dass sind jene Mitbürger/innen, deren erzielte Einkünfte unterhalb der Bedarfsberechnung der HARTZ-Gesetze liegen, sind trotzt des angbelichen Aufschwungs immer weiter in die Höhe geschnellt. Mittlerweile sollen es - statistisch betrachtet - mehr als1,4 Millionen sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufstocker

Wer in diesen Teufelskreislauf hinein kommt, der erkennt sehr schnell, dass die sich längst etablierte Zwei-Klassen-Gesellschaft und deren politische und adminsitrative Exponeneten äußerst rigoros zeigen, wenn es darum geht, rechtliche Einschränkungen vorzunehmen, um tatsächliche Ansprüche der betroffenen Menschen abzubügeln. Was als Postualt des Grundgesetzes, nämlich das Sozialstaatsgebot, auf geduldigem Papier vor sehr langer Zeit kodifiziert wurde, ist in der jetzigen Realität oft nur eine Farce. Da werden Vorschriften meistens nicht nur falsch ausgelegt, nein, sie werden einfach ignoriert. Dadurch kann es einem Antragsteller schon bald um das pure Überleben gehen. Dann nämlich, wenn die Leistungen nicht gewährt, gekürzt oder alsbald ganz eingestellt werden.

Zu der Gruppe der " Aufstocker " nach dem SGB II bezihen müssen, gehören auch Selbständige. Ob nun kleine Ein-Mann-Betriebe, Handwerker oder Freiberufler, sie alle sind deshalb zu Anspruchstellern und Leistungsbezierhen degradiert worden, weil die erzielten Einkünfte aus eben jener selbständigen Tätigkeit zum Bestreiten des eigenen Lebensunterhalts nicht ausreichen. Was vor einigen Dekaden - gesellschaftlich auch hoch angesehen - noch als " Traumberuf " galt, nämlich als Meister im eigenen Betrieb zu arbeiten, als Arzt in einer eigenen Praxis zu residieren oder als Architekt im eigenen Büro zu planen, ist heute längst keine sichere Bank als Einkommensquelle mehr. So mancher, der nach einem mühsamen Studium den Sprung in die Selbständigkeit wagt, läuft Gefahr nach kurzer Zeit eine krachende Bauchlandung hinzulegen.

Als Selbständiger ist meistens keine finanzielle Absicherung gegeben. Etwa durch eine regelmäßige Einnahmequelle. Hinzu kommen Risiken im Zusammenhang mit renitenten Zahlungsverweigerer, bei denen eventuell am Ende eines längeren Titulierungsprozederes nichts zu holen ist. Wenn keine Einnahmen vorhanden sind, bedeutet dieses noch lange nicht, dass die Ausgaben oder die Betriebskosten nicht weiter laufen. Im Gegenteil: Die eingegangenen Verpflichtungen müssen auch ohne entsprechende Einnahmen bestritten werden.
Dazu gehören:

- Krankenversicherung ( bei der GKV ist dieses auch der Arbeitgeberanteil )

- Haftpflichtversicherung

- Berufshaftpflichtverischerung

- Kraftfahrzeugversicherung

- Kraftfahrzeugsteuer

- Betriebsinhaltsversicherung

- Einbruch - und Diebstahlversicherung ( oft mit der Letzgenannten kombinierbar )

- Pflichtbeiträge zur Berufsgenossenschaft für den Betrieb

- Pflichtbeiträge zur Berufsgenossenschaft für den Selbständigen

- Kammerbeiträge

- Beiträge zum Versorgungswerk oder ähnliche Alterssicherungseinrichtungen

- Rentenverischerungbeiträge

- Lebensversicherungs - und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung

- Miete

- Energiekosten

- Personalkosten

- Kreditraten für Aufbaukredite

- Raten auf Bankkredite

- Fortbildungskosten, Fachliteratur usw.

- Materialkosten oder Kosten für den Wareneinsatz

- Steuern ( Umsatzsteuer, Einkommensteuer, gewerbesteuer )

Noch ehe sich der Selbständige richtig selbständig gemacht hat, kann er bei dieser erdrückenden Kostenlast zusammen brechen und schlichtweg pleite gehen.
So wird der Traum von dem Beruf, in dem Frau/Mann nur sich selbst gegenüber verantwortlich ist, schnell zum Alptraum. Was danach droht, kann die Privatinsolvenz sein.

Als ich kürzlich einen Einkaufsweg - wie immer - über die in der Nähe liegenden Straßen absolvierte, fielen mir einige Objekte auf, in denen noch vor nicht allzu langer Zeit ein kleines Geschäft vorhanden war. Nun stehen die Räume leer und nur die Fassade erinnert an den einstigen Mieter. Pleite! Aufgabe wegen Unrentabilität! Was danach droht ist HARTZ IV.
Aber auch während des laufenden Betriebs kann dieses Monstrum zum Fluch für viele Selbständige werden.






Da nutzt es nichts, dass diese selbst und ständig arbeiten.

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