Hat er oder hat er nicht?
(c)STERN-WIKIPEDIA
Wie blödelte vor einigen Jahren der etwas füllige Stefan beim ESC:
Wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
Hadder denn da wat un wenn ja wat hadder da
hadder da wat glatt oder hatter da wat haar da
hadder da wat wat sonst keiner hat
oder hatter dat auf dat dat watter hat da
dat wadder da da hat hat dadder nu ma da
dabei war ja gar nicht klar dat dat dat da war
wat dat war dat war unklar
un darum sammer domma bidde
wadde hadde dudde da
I am so curious I just wanna know
what you've there
I am so curious I just wanna know
what you've there
wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
Aha wadde hadde dudde da
wadde dudde da da hat hatt ich schon vor nem Jahr
nee nee dat war weder dat dat oder dat da
wie dat dat wat war ich dachte dat dat dat war
wat dat da war dat is noch immer nicht klar
un ob dat matt platt glatt satt oder wat auch immer war
dat dat wat war und wenn wat dat da war
bidde bidde sammer domma wadde hadde dudde da
I am so curious I just wanna know
what you’ve there
I am so curious I just wanna know
what you've there
wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da....
Bezogen auf die aktuelle Diskussion um das einnehmende Wesen des Christian Wulff - zurzeit noch amtierender Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland - könnte Raab auch fragen: Wadde hadde dudde nicht? Die Antwort muss lauten: Charakter und Geld. Wobei Geld den Charakter verderben soll, wie es im vorliegenden Fall ersichtlich ist.
Da hat doch das Sprachorgan der Vereinfacher, die " BILD " - Zeitung, wieder eine neue Baustelle um den Herrn Bundespräsidenten aufgemacht. Wadde nunne noch? Ja, es gab da wat, wat sonst keiner hat. Wulff hat ja - wie er das wohl geschafft hat? - Rechtswissenschaft studiert. Er trat - so wie viele Juristen - in die Junge Union, dann in die CDU ein. Nach dem 2. Staatsexamen erhielt er - so, wie es ebenfalls viele Volljuristen machen - eine Zulassung als Rechtsanwalt in Osnabrück.
Er war in einer größeren Anwaltskanzlei tätig, nämlich in dem Büro von dem Kollegen Dr. jur. Funk und Partner.
Angeblich ist er dort seit 1994 nicht mehr tätig gewesen. Angeblich soll seit dieser Zeit seine Zulassung zur Anwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer in Oldenburg ruhen. Angeblich ist Wulff danach nur noch als Freier Mitarbeiter in der Sozietät Dr. Funk geführt worden.
Seltsamer Weise wurde der Name von Christian Wulff aber noch bis Ende 2011 auf dem Kanzleischild am Haus in dem dem sich auch das Büro der Herren Funk und Partner befindet geführt. Erst nachdem ruchbar wurde, dass in der Amtszeit des einstigen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen Wulff nicht Alles koscher ablief, hat das Kanzleischild - so die "BILD"-Berichterstattung - ein anderes Aussehen erhalten.
Ein Schelm, der dabei Böses denkt?
Wulff soll nämlich selbst gegenüber der " BILD " - auf deren Anfrage - erklärt haben, dass er mit seiner Wahl in den Landtag 1994 sein Anstellungverhältnis bei der Kanzlei beendet habe. Der von ihm beauftragte Anwalt erklärte jedoch am 31.01.2012, dass Christian Wulff seit dem kein Geld von der Kanzlei erhalten habe, seine Anwaltszulassung ruhe seit 2004.
Merkwürdig: erscheint jedoch in diesem Zusammenhang, dass Wulffs ehemalige Kanzlei Funk Tenfelde &; Partner dagegen auf Anfrage der " BILD " mitgeteilt habe, dass zwischen dem Büro und Wulff habe es tatsächlich bis 2011 eine Vereinbarung über seine Mitarbeit in der Kanzlei gegeben, ehe er sie zum Juli 2011 gekündigt worden sei .
Dieses sei ein Jahr nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten erfolgt.
Im Juli 2011 sei dann Wulffs Name vom dem Kanzleischild am Eingang genommen worden. Der befragte Kanzlei-Sprecher Stefan Felsner habe hierzu gegenüber der " BILD " erklärt: „Damit war er dann nicht mehr bei uns im Büro.“
Merkwürdig dürfte auch sein, dass noch 14 Tage vor der Recherche der " BILD " - Zeitung der Name von Christian Wulff als in dem Büro D. Funke & Partner, Osnabrück, tätiger Anwalt im Internetauftritt der Kanzlei aufgeführt sein sollte und erst nach der " BILD " -Recherche dort gelöscht worden sei.
Bei diesen angebenen Ungereimtheiten fragt sich natürlich der Fachkundige, wie die Namensführung von Wulff als Kanzleizugehöriger und dessen Tätigkeit als gewählter CDU-Landtagsabgeordneter und späterer Ministerpräsident des Landes Niedersachsen zusammen passt?
Schon allein vom Zeitaufwand waren beide Funktionen oder Berufstätigkeiten nicht zu schaffen. Entweder WulffWulff war nur Landtagsabgeordneter und späterer Ministerpräsident auf dem Papier, dann hätte er gegen die Rechtsvorschriften des Niedersächsischen Landtags ( § 1 ), die für Abgeordnete bindend sind - und später gegen das Niedersächsische Ministergesetz verstoßen.
Die einschlägigen Regelung lautet nämlich:
MinG ND
(2) Die Mitglieder der Landesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Sie sollen gegen Entgelt weder als Schiedsrichter tätig sein noch außergerichtliche Gutachten abgeben.
Ebenso hat Wulff gegen die Berufsordnung für Rechtanwälte verstoßen:
Wie blödelte vor einigen Jahren der etwas füllige Stefan beim ESC:
Wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
Hadder denn da wat un wenn ja wat hadder da
hadder da wat glatt oder hatter da wat haar da
hadder da wat wat sonst keiner hat
oder hatter dat auf dat dat watter hat da
dat wadder da da hat hat dadder nu ma da
dabei war ja gar nicht klar dat dat dat da war
wat dat war dat war unklar
un darum sammer domma bidde
wadde hadde dudde da
I am so curious I just wanna know
what you've there
I am so curious I just wanna know
what you've there
wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
Aha wadde hadde dudde da
wadde dudde da da hat hatt ich schon vor nem Jahr
nee nee dat war weder dat dat oder dat da
wie dat dat wat war ich dachte dat dat dat war
wat dat da war dat is noch immer nicht klar
un ob dat matt platt glatt satt oder wat auch immer war
dat dat wat war und wenn wat dat da war
bidde bidde sammer domma wadde hadde dudde da
I am so curious I just wanna know
what you’ve there
I am so curious I just wanna know
what you've there
wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da
Wadde hadde dudde da
wadde hadde dudde da....
Bezogen auf die aktuelle Diskussion um das einnehmende Wesen des Christian Wulff - zurzeit noch amtierender Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland - könnte Raab auch fragen: Wadde hadde dudde nicht? Die Antwort muss lauten: Charakter und Geld. Wobei Geld den Charakter verderben soll, wie es im vorliegenden Fall ersichtlich ist.
Da hat doch das Sprachorgan der Vereinfacher, die " BILD " - Zeitung, wieder eine neue Baustelle um den Herrn Bundespräsidenten aufgemacht. Wadde nunne noch? Ja, es gab da wat, wat sonst keiner hat. Wulff hat ja - wie er das wohl geschafft hat? - Rechtswissenschaft studiert. Er trat - so wie viele Juristen - in die Junge Union, dann in die CDU ein. Nach dem 2. Staatsexamen erhielt er - so, wie es ebenfalls viele Volljuristen machen - eine Zulassung als Rechtsanwalt in Osnabrück.
Er war in einer größeren Anwaltskanzlei tätig, nämlich in dem Büro von dem Kollegen Dr. jur. Funk und Partner.
Angeblich ist er dort seit 1994 nicht mehr tätig gewesen. Angeblich soll seit dieser Zeit seine Zulassung zur Anwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer in Oldenburg ruhen. Angeblich ist Wulff danach nur noch als Freier Mitarbeiter in der Sozietät Dr. Funk geführt worden.
Seltsamer Weise wurde der Name von Christian Wulff aber noch bis Ende 2011 auf dem Kanzleischild am Haus in dem dem sich auch das Büro der Herren Funk und Partner befindet geführt. Erst nachdem ruchbar wurde, dass in der Amtszeit des einstigen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen Wulff nicht Alles koscher ablief, hat das Kanzleischild - so die "BILD"-Berichterstattung - ein anderes Aussehen erhalten.
Ein Schelm, der dabei Böses denkt?
Wulff soll nämlich selbst gegenüber der " BILD " - auf deren Anfrage - erklärt haben, dass er mit seiner Wahl in den Landtag 1994 sein Anstellungverhältnis bei der Kanzlei beendet habe. Der von ihm beauftragte Anwalt erklärte jedoch am 31.01.2012, dass Christian Wulff seit dem kein Geld von der Kanzlei erhalten habe, seine Anwaltszulassung ruhe seit 2004.
Merkwürdig: erscheint jedoch in diesem Zusammenhang, dass Wulffs ehemalige Kanzlei Funk Tenfelde &; Partner dagegen auf Anfrage der " BILD " mitgeteilt habe, dass zwischen dem Büro und Wulff habe es tatsächlich bis 2011 eine Vereinbarung über seine Mitarbeit in der Kanzlei gegeben, ehe er sie zum Juli 2011 gekündigt worden sei .
Dieses sei ein Jahr nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten erfolgt.
Im Juli 2011 sei dann Wulffs Name vom dem Kanzleischild am Eingang genommen worden. Der befragte Kanzlei-Sprecher Stefan Felsner habe hierzu gegenüber der " BILD " erklärt: „Damit war er dann nicht mehr bei uns im Büro.“
Merkwürdig dürfte auch sein, dass noch 14 Tage vor der Recherche der " BILD " - Zeitung der Name von Christian Wulff als in dem Büro D. Funke & Partner, Osnabrück, tätiger Anwalt im Internetauftritt der Kanzlei aufgeführt sein sollte und erst nach der " BILD " -Recherche dort gelöscht worden sei.
Bei diesen angebenen Ungereimtheiten fragt sich natürlich der Fachkundige, wie die Namensführung von Wulff als Kanzleizugehöriger und dessen Tätigkeit als gewählter CDU-Landtagsabgeordneter und späterer Ministerpräsident des Landes Niedersachsen zusammen passt?
Schon allein vom Zeitaufwand waren beide Funktionen oder Berufstätigkeiten nicht zu schaffen. Entweder WulffWulff war nur Landtagsabgeordneter und späterer Ministerpräsident auf dem Papier, dann hätte er gegen die Rechtsvorschriften des Niedersächsischen Landtags ( § 1 ), die für Abgeordnete bindend sind - und später gegen das Niedersächsische Ministergesetz verstoßen.
Die einschlägigen Regelung lautet nämlich:
MinG ND
§ 5
(1) Die Mitglieder der Landesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Das Landesministerium kann Ausnahmen zulassen, insbesondere wenn es sich um die Entsendung in Organe von Unternehmungen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Jede Zulassung ist dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.(2) Die Mitglieder der Landesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Sie sollen gegen Entgelt weder als Schiedsrichter tätig sein noch außergerichtliche Gutachten abgeben.
Ebenso hat Wulff gegen die Berufsordnung für Rechtanwälte verstoßen:
§ 17 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
(1) Mit dem Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§ 13) endet die Befugnis, die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" oder "Rechtsanwältin" zu führen. Die Bezeichnung darf auch nicht mit einem Zusatz, der auf die frühere Berechtigung hinweist, geführt werden.
§ 8 BORA
Kundgabe beruflicher Zusammenarbeit
Auf eine gemeinschaftliche Berufsausübung darf nur hingewiesen werden, wenn sie in einer Sozietät, in sonstiger Weise (Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit) mit sozietätsfähigen Personen im Sinne des § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung oder in einer auf Dauer angelegten und durch tatsächliche Ausübung verfestigten Kooperation erfolgt. Zulässig ist auch der Hinweis auf die Mitgliedschaft in einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung.
§ 10 BORA
Briefbögen
(1) Auf Briefbögen müssen auch bei Verwendung einer Kurzbezeichnung die Namen sämtlicher Gesellschafter mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen aufgeführt werden. Gleiches gilt für Namen anderer Personen, die in einer Kurzbezeichnung gemäß § 9 Abs. 1 enthalten sind. Es muss mindestens eine der Kurzbezeichnung entsprechende Zahl von Gesellschaftern, Angestellten oder freien Mitarbeitern auf den Briefbögen namentlich aufgeführt werden.
(2) Bei beruflicher Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe sind die jeweiligen Berufsbezeichnungen anzugeben.
Dass hier einige Dinge in Bezug auf die berufliche Stellung des Ex-Kollegen Wulff nicht korrekt abgelaufen sind, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Kanzlei Dr.Funk einen Tag nach der Wahl Wulffs zum Bundespräsidenten eine großkotzige Gratulationsanzeige in dem örtlichen Lokalblatt veröffentlichen ließ, indem sinngemäß dem Kollegen Wulff zur Wahl als Bundespräsident gratuliert wurde.
Seltsam,seltsam, dieses Verhalten.
Sollte Wulff, der ja seine Funktion als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen zunächst gar nicht aufgeben und für den Fall, dass er nicht gewählt werden würde, dannwieder auf die sicheren Einnahmen aus dem vorherigen Amt zurückgreifen wollte, zusätzlich noch Einnahmen als Freier Mitarbeiter für seine mögliche Aquise von Mandaten aus Osnabrück erhalten haben?
Zuzutrauen ist es dem Raffzahn Wulff alle Male.Wer sich von seinen "tollen" Freunden - wie recherchiert- immer aushalten lässt, wer auf Luxus und Lebemann mimt, der kassiert auch Geld für die Namensführung in einer Anwaltskanzlei, der er noch immer angehörte.
Wat hadda da oder hadda wat, wat er sonst nicht hadde?
§ 8 BORA
Kundgabe beruflicher Zusammenarbeit
Auf eine gemeinschaftliche Berufsausübung darf nur hingewiesen werden, wenn sie in einer Sozietät, in sonstiger Weise (Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit) mit sozietätsfähigen Personen im Sinne des § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung oder in einer auf Dauer angelegten und durch tatsächliche Ausübung verfestigten Kooperation erfolgt. Zulässig ist auch der Hinweis auf die Mitgliedschaft in einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung.
§ 10 BORA
Briefbögen
(1) Auf Briefbögen müssen auch bei Verwendung einer Kurzbezeichnung die Namen sämtlicher Gesellschafter mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen aufgeführt werden. Gleiches gilt für Namen anderer Personen, die in einer Kurzbezeichnung gemäß § 9 Abs. 1 enthalten sind. Es muss mindestens eine der Kurzbezeichnung entsprechende Zahl von Gesellschaftern, Angestellten oder freien Mitarbeitern auf den Briefbögen namentlich aufgeführt werden.
(2) Bei beruflicher Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe sind die jeweiligen Berufsbezeichnungen anzugeben.
Dass hier einige Dinge in Bezug auf die berufliche Stellung des Ex-Kollegen Wulff nicht korrekt abgelaufen sind, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Kanzlei Dr.Funk einen Tag nach der Wahl Wulffs zum Bundespräsidenten eine großkotzige Gratulationsanzeige in dem örtlichen Lokalblatt veröffentlichen ließ, indem sinngemäß dem Kollegen Wulff zur Wahl als Bundespräsident gratuliert wurde.
Seltsam,seltsam, dieses Verhalten.
Sollte Wulff, der ja seine Funktion als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen zunächst gar nicht aufgeben und für den Fall, dass er nicht gewählt werden würde, dannwieder auf die sicheren Einnahmen aus dem vorherigen Amt zurückgreifen wollte, zusätzlich noch Einnahmen als Freier Mitarbeiter für seine mögliche Aquise von Mandaten aus Osnabrück erhalten haben?
Zuzutrauen ist es dem Raffzahn Wulff alle Male.Wer sich von seinen "tollen" Freunden - wie recherchiert- immer aushalten lässt, wer auf Luxus und Lebemann mimt, der kassiert auch Geld für die Namensführung in einer Anwaltskanzlei, der er noch immer angehörte.
Wat hadda da oder hadda wat, wat er sonst nicht hadde?
Kommentare
Die sollen sich ihr verfluchtes C einfach schenken. Regt sich aber spätestens zur EM keiner mehr drüber auf.