Aber, aber, Herr Dr. Sommer, wie konnte das nur passieren?
Neben den Lügenbolden aus der Abteilung " Gelber Engel " des ADAC, der ja bekanntlich seinen Sitz in der Metropole der Steuerhinterzieher und Plagiateure hat, der Lobpreisungsveranstaltung zum Anlass des 95. (!) Geburtstags des Ex - Bundeskanzlers Schmidt, sickerte eine Meldung durch, wonach sich der einstige Chefredakteur der Wochenzeitung " Die Zeit ", Dr. Theo Sommer, ab Mittwoch, den 22. Januar 2014 vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Hamburg wegen Steuerverkürzung verantworten soll. Dem inzwischen 83jährige Journalisten wird zur Last gelegt, in den Jahren 2007 bis 2011 steuerpflichtige Einkünfte,
die Sommer in freiberuflicher Tätigkeit erzielt hatte, nicht vollständig deklariert zu haben.. Die einzelnen
Beträge lägen in einer Größenordnung zwischen 3000 Euro und 120.000
Euro. Insgesamt soll der Angeklagte 500.000 Euro nicht wahrheitsgemäß angegeben haben. Immerhin sind dieses aber im Durchschnitt 100.000 Euro pro Jahr.
Keine Bagatelle, aber auch nicht vergleichbar mit dem Fall des Bayern Ulrich Hoeneß.
Da fragt sich natürlich der Außenstehende, wie es kommt, dass ein jetzt 83jähriger noch solche Beträge zu versteuern hat? Nun, der Journalist Sommer hat eine Reihe von Büchern veröffentlicht, aus denen er wohl auch üppige Einnahmen verbuchen konnte. Zudem ist er nach wie vor als freier Journalist tätig, dessen Artikel nicht nur in dem Wochenblatt " Die Zeit " regelmäßig abgedruckt werden. Dr. Theo Sommer ist ein bekannter Intellektueller, der in den frühen 1970er Jahre ein Exponent des einst links - liberalen Zeitgeistes war und neben Rudolf Augstein vom " SPIEGEL " sowie Henri Nannen vom " stern ", die Meinungs - und Presselandschaft maßgeblich beeinflusste.
Das allerdings ist schon einige Dekaden her. Die beiden Sommer´schen Mitstreiter wider des Meinungsterrors aus dem Hause Axel Springer sind längst verstorben, so auch die einstige " Zeit " - Herausgeberin Marion Gräfin Dönhoff, deren Nachfolger Dr. phil. Theo Sommer 1992 wurde. Er ist zweifelsohne ein zum Bildungsbürgertum zugehöriger Mann und wurde am 10. Juni 1930 in Konstanz am Bodensee geboren und widmete sich nach dem Abitur und dem Studium der Journalistik.
http://de.wikipedia.org/wiki/Theo_Sommer
Nun, auch " Bildungsbürger " sind nicht frei von Fehlern. Und wer sich, so wie Dr. phil. Theo Sommer es bisher tat, nur der fein geistigen Seite des immer länger werdenden Lebens hin gibt, vergisst vielleicht schon mal, dass der Normalsterbliche, der nicht in den exklusiven Wohngegenden, wie Hamburg - Volksdorf lebt, sich jedes Jahr mit dem elendigen Fragen des Fiskus auseinander setzen muss. Da wird ihm oder ihr, seitenlang erklärt, auf welche Art und Weise so einige Mitbürger und Mitbürgerinnen Geld verdienen können. Tja, und bei einer solcher Penetranz, die das Finanzamt im Namen der Steuergerechtigkeit und des Postulats der Gleichförmigkeit der Besteuerung aller, an den Tag legt, kann der Vergessliche, der Verwirrte und Unkundige die eine oder andere Spalte jenes Fragenkatalogs leicht überlesen.
Wenn dieses nur ein Mal geschieht und aus Unachtsamkeit, dann nennt die Abgabenordnung so etwas " Steuerverkürzung ". Wenn dieses in fahrlässiger Weise oder " leichtfertig " erfolgt ist, dann kann die Steuerbehörde ein Bußgeld bei der Straf - und Bußgeldstelle ein entsprechendes Verfahren einleiten lassen.
So, weit, so verfahrensmäßig.
Doch, warum soll sich Dr. phil. Theo Sommer nun vor einem Schöffengericht wegen dieser Taten verantworten?
Die Antwort hierauf gibt u.a. ein Beitrag der Kollegin Muhtz, die sich mit jener Veröffentlichung von RA Dr. Wulf in der Zeitschrift " Die Steuerberatung " - Stbg 2012 Heft 8, 366 - 372 - auseinandersetzt und in dem ausgeführt ist:
" Eine Steuerverkürzung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO) liegt nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 02.12.2008, Az.: 1 StR 416/08 grundsätzlich vor, wenn der Steuerschaden mehr als 50.000 Euro im Einzelfall beträgt, vor allem bei Schäden ab 100.000 Euro; ein Bewährungsstrafe ist grundsätzlich ab einem Schaden von einer Millionen Euro nicht mehr möglich. "
- Zitataende - aus: https://www.strafrecht.jurion.de/news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=250522&cHash=aa8d03dea134f267ee90da7190048b89
Da wird dann wohl eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren im Raum stehen. Wie konnte das nur passieren, Herr Dr. Sommer?
Dieses erklärte er angeblich so:
" „Aus Schusseligkeit oder Schlamperei habe ich es über mehrere Jahre versäumt, eine einzige Einkommensquelle anzugeben. Das war eine Torheit, die ich bereue“, sagte er dem Abendblatt. Er habe mittlerweile die gesamte Steuerschuld bezahlt, „und zwar unter Inkaufnahme großer Opfer für meine Altersversorgung und die meiner Frau“. Sommer: „Ich habe aus der Sache meine Lehre gezogen und kann nur wünschen, dass auch andere sie beherzigen.“ Er habe sich immer in erster Linie um seine schriftstellerische Tätigkeit gekümmert, nicht um seine Finanzen: „In den wenigen Jahren, um die es hier geht, habe ich fünf Bücher geschrieben. Deren Abfassung hat mich bis spät in die Nacht beschäftigt.“
- Zitatende - aus:http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/19/zeit-journalist-sommer-wegen-steuerhinterziehung-angeklagt/
Dieses sieht das Gros der Geknechteten und Volksdeutschen aus dem breiten Feld der kreativen Recht(s)schreibkünstler erwartungsgemäß völlig anders und zieht vom Leder. Hierzu ein Beispiel:
"
Keine Bagatelle, aber auch nicht vergleichbar mit dem Fall des Bayern Ulrich Hoeneß.
Da fragt sich natürlich der Außenstehende, wie es kommt, dass ein jetzt 83jähriger noch solche Beträge zu versteuern hat? Nun, der Journalist Sommer hat eine Reihe von Büchern veröffentlicht, aus denen er wohl auch üppige Einnahmen verbuchen konnte. Zudem ist er nach wie vor als freier Journalist tätig, dessen Artikel nicht nur in dem Wochenblatt " Die Zeit " regelmäßig abgedruckt werden. Dr. Theo Sommer ist ein bekannter Intellektueller, der in den frühen 1970er Jahre ein Exponent des einst links - liberalen Zeitgeistes war und neben Rudolf Augstein vom " SPIEGEL " sowie Henri Nannen vom " stern ", die Meinungs - und Presselandschaft maßgeblich beeinflusste.
Das allerdings ist schon einige Dekaden her. Die beiden Sommer´schen Mitstreiter wider des Meinungsterrors aus dem Hause Axel Springer sind längst verstorben, so auch die einstige " Zeit " - Herausgeberin Marion Gräfin Dönhoff, deren Nachfolger Dr. phil. Theo Sommer 1992 wurde. Er ist zweifelsohne ein zum Bildungsbürgertum zugehöriger Mann und wurde am 10. Juni 1930 in Konstanz am Bodensee geboren und widmete sich nach dem Abitur und dem Studium der Journalistik.
http://de.wikipedia.org/wiki/Theo_Sommer
Nun, auch " Bildungsbürger " sind nicht frei von Fehlern. Und wer sich, so wie Dr. phil. Theo Sommer es bisher tat, nur der fein geistigen Seite des immer länger werdenden Lebens hin gibt, vergisst vielleicht schon mal, dass der Normalsterbliche, der nicht in den exklusiven Wohngegenden, wie Hamburg - Volksdorf lebt, sich jedes Jahr mit dem elendigen Fragen des Fiskus auseinander setzen muss. Da wird ihm oder ihr, seitenlang erklärt, auf welche Art und Weise so einige Mitbürger und Mitbürgerinnen Geld verdienen können. Tja, und bei einer solcher Penetranz, die das Finanzamt im Namen der Steuergerechtigkeit und des Postulats der Gleichförmigkeit der Besteuerung aller, an den Tag legt, kann der Vergessliche, der Verwirrte und Unkundige die eine oder andere Spalte jenes Fragenkatalogs leicht überlesen.
Wenn dieses nur ein Mal geschieht und aus Unachtsamkeit, dann nennt die Abgabenordnung so etwas " Steuerverkürzung ". Wenn dieses in fahrlässiger Weise oder " leichtfertig " erfolgt ist, dann kann die Steuerbehörde ein Bußgeld bei der Straf - und Bußgeldstelle ein entsprechendes Verfahren einleiten lassen.
So, weit, so verfahrensmäßig.
Doch, warum soll sich Dr. phil. Theo Sommer nun vor einem Schöffengericht wegen dieser Taten verantworten?
Die Antwort hierauf gibt u.a. ein Beitrag der Kollegin Muhtz, die sich mit jener Veröffentlichung von RA Dr. Wulf in der Zeitschrift " Die Steuerberatung " - Stbg 2012 Heft 8, 366 - 372 - auseinandersetzt und in dem ausgeführt ist:
" Eine Steuerverkürzung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO) liegt nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 02.12.2008, Az.: 1 StR 416/08 grundsätzlich vor, wenn der Steuerschaden mehr als 50.000 Euro im Einzelfall beträgt, vor allem bei Schäden ab 100.000 Euro; ein Bewährungsstrafe ist grundsätzlich ab einem Schaden von einer Millionen Euro nicht mehr möglich. "
- Zitataende - aus: https://www.strafrecht.jurion.de/news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=250522&cHash=aa8d03dea134f267ee90da7190048b89
Da wird dann wohl eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren im Raum stehen. Wie konnte das nur passieren, Herr Dr. Sommer?
Dieses erklärte er angeblich so:
" „Aus Schusseligkeit oder Schlamperei habe ich es über mehrere Jahre versäumt, eine einzige Einkommensquelle anzugeben. Das war eine Torheit, die ich bereue“, sagte er dem Abendblatt. Er habe mittlerweile die gesamte Steuerschuld bezahlt, „und zwar unter Inkaufnahme großer Opfer für meine Altersversorgung und die meiner Frau“. Sommer: „Ich habe aus der Sache meine Lehre gezogen und kann nur wünschen, dass auch andere sie beherzigen.“ Er habe sich immer in erster Linie um seine schriftstellerische Tätigkeit gekümmert, nicht um seine Finanzen: „In den wenigen Jahren, um die es hier geht, habe ich fünf Bücher geschrieben. Deren Abfassung hat mich bis spät in die Nacht beschäftigt.“
- Zitatende - aus:http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/19/zeit-journalist-sommer-wegen-steuerhinterziehung-angeklagt/
Dieses sieht das Gros der Geknechteten und Volksdeutschen aus dem breiten Feld der kreativen Recht(s)schreibkünstler erwartungsgemäß völlig anders und zieht vom Leder. Hierzu ein Beispiel:
"
Das sitzen die miesesten verbrecherischen
Charaktere zusammen, die sich wie die Herrscher der Welt schon jetzt
fühlen. Da müssen sie sich wohl doch noch etwas gedulden, noch ist das
Ziel nicht ganz erreicht. Diese abartigen Köpfe, von denen der links *
vorne sitzende noch der am meisten zu verachtende Zionist ist, den die
Welt je in Person sah: hat Kriege angezettelt, Millionen unschuldige
Menschen umbringen lassen, In der Mitte der Steuerhinterzieher**, der
arme, und dann unser ehemaliger Verräter ***, dessen Machenschaften jetzt
besser verständlich werden. Er war nie für uns tätig, sondern im Auftrag
der Globalisten. gegen das Deutsche Volk. Und da fällt ja doch eine
Menge an Belohnung ab. Damit wird er dem bedauernswert vergesslichen
Journalisten selbstverständlich aus der Patsche helfen, damit dieser
nicht unter Brücken hausen muss.
Ekelhaft, alle drei Typen. "
Die Rechtsauslegerin " Henriette " pöbelt hier gegen:
* Henry Kissinger, Ex - US - Außenminister, geboren in Fürth, amerikanisch-jüdischer
Abstammung,
** Dr. Theo M. Sommer, s.o.
*** Helmut Schmidt, Ex Bundeskanzler und Jubilar
Noch gilt die Meinungsfreiheit und diese, so lange derartige, geistigen Amöben wie sie, ihren Hass nicht als Macht missbrauchen.Ekelhaft, alle drei Typen. "
Die Rechtsauslegerin " Henriette " pöbelt hier gegen:
* Henry Kissinger, Ex - US - Außenminister, geboren in Fürth, amerikanisch-jüdischer
Abstammung,
** Dr. Theo M. Sommer, s.o.
*** Helmut Schmidt, Ex Bundeskanzler und Jubilar