Die Banken, die Bearbeitungsgebühr, der BGH oder: Es gibt viel zu tun, lassen wir es sein!


Seit vielen Jahren schwelte ein Streit, der die unteren Gerichtsinstanzen nicht nur beschäftigte, sondern der dazu führte, dass auf die Oberlandesgerichte eingebunden waren. Es ging um Geld. Nicht sehr viel Euro, aber hier macht es die Masse. Diese Masse führt aber dazu, dass die Banken wegen ihr nun ein Problem haben. Oder, besser ausgedrückt, einen Tsunami an Problemen.

Weil bisher beinahe alle Banken dem einzelnen Kunden beim Abschluss eines Darlehns -und Kreditvertrags Bearbeitungsgebühren berechnet haben, kam es seit einigen Jahren zu einer Reihe von Klagen vor den diversen Zivilgerichten. Diese urteilten zunächst nicht einheitlich. Deshalb ließen sich die Banken - völlig unbeeindruckt von den aufmüpfigen Kunden - kassierten die Kreditinstitute auch weiterhin auf Verträge für gewährte Geldsummen eben jene Bearbeitungsgebühren.

Als im Mai 2014 der Bundesgerichtshof ( BGH ) dann entschied, dass diese Praxis nicht mit dem Verbraucherrecht in Einklang zu bringen ist, ging ein Jubelschrei durch das Land. Endlich wurden die Abzocker in den Kreditinstituten gedeckelt und der Verbraucher vor solchen Praktiken geschützt.

Doch die Banken ließen nicht locker. Sie behaupteten nun, dass auf die abgeschlossenen Verträge die Verjährung anzuwenden wäre. Und diese besagt, dass Rückforderungsansprüche innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Darlehns - und Kreditvertrag abgeschlossen wurde, verjährt seien.

Wieder wurde der BGH in zwei weiteren Musterverfahren zur Klärung der Rechtsfrage, ob nun die Verjährung auf die " alten " Vertrage ab 2010 und später, eingetreten sei oder nicht, befragt. Und wieder urteilten die Bundesrichter in Karlsruhe zugunsten der Kunden und Verbraucher, indem sie feststellten, dass in den Fällen, die Verjährung erst auf die alten Verträge ab 2003 Anwendung findet.

Diese vier Urteile haben nun eine wahren Sintflut von Rückforderungen der Bankenkunden geführt. Einige Kreditinstitute müssen nun seit den letzten beiden BGH - Urteilen vom 28. Oktober 2014 mit mehr als 60.000 Anträgen auf Rückerstattung kämpfen. Tendenz steigend. Und weil die Banken auf eine solche Situation nicht vorbereitet sind, stauen sich die zu bearbeitenden Anträge ins Unermessliche. Es könnten durchaus Zeitspannen von 6 und mehr Monaten dabei heraus kommen.

Im Internet toben auf diversen Foren  rund um das Thema wahre Frage - und Antwort - Orgien. Das führt dazu, dass nun auch Bankkunden aus der Deckung kommen, die zuvor sich ängstlich hinter einem Baum versteckt haben, weil sie den " Ärger " mit den Kreditinstituten fürchteten. Mutig werden dort die rechtswidrigen Vorgehensweisen der Banken geschildert und gleichzeitig angeprangert.

Die Verarbeitung der Niederlagen vor dem BGH fällt indes bei den Banken sehr unterschiedlich aus. Während einige aus der Zunft die berechtigten Rückforderungsansprüche ohne langes Federlesen umsetzten und sogar die Zinsen auf die zu Unrecht kassierten Gebühren zurückerstatten, versuchen anderen Vertragspartner die eindeutigen Entscheidungen des BGH zu relativieren. Dort heißt es dann in vorgefertigten und eilends von den Hausjuristen der Institute zusammen geschusterter Briefe, man wolle dem Antrag auf Rückzahlung " aus Kulanz " und ohne " Präjudiz " entsprechen. Zinsen werden erst gar nicht erwähnt und folglich auch nicht gezahlt. Eine dritte Verfahrensweise zeigte die Kreissparkasse aus Magdeburg, Sie kassierte für ein gewährtes Hausdarlehn Bearbeitungsgebühren in Höhe von mehr als 3.000 € und bügelte das Rückerstattungsgesuch mit den Argumenten ab, dass die BGH - Urteile nicht auf Hausfinanzierungen anzuwenden wären, die Kunden auch nicht in dem Gerichtsverfahren involviert seien und auch insgesamt die BGH - Rechtsprechung nicht auf jeden Fall Anwendung fände.

Da scheinen wohl einem Sachbearbeiter die Gäule durch gegangen zu sein, denn selbst zwei oder drei Mausklicks auf der Internetseite der Verbraucherzentrale in Berlin hätten genügt, um zu erkennen, dass diese Argumentation reinweg Stuss ist.
Andere Bankhäuser setzten wohl auch Zeit und auf den Eintritt der drohenden Verjährung am 31.12.2014 um 24.00 Uhr. Sie reagieren erst gar nicht auf die Schreiben und die gestzten Fristen der Kunden.

Die Volksbank im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen wählte einen noch absurderen Weg. Nachdem der Kunde seine widerrechtlich erhobene Bearbeitungsgebühr zurück gefordert hatte, kündigte die Filiale im Stuttgarter Nobelviertel dem Kunden das Konto und begründete dieses damit, dass durch die freche Rückforderung der gezahlten Gebührensumme, das Vertrauensverhältnis des Hauses mit dem Kunden zerstört worden wäre.

Häh? Wieso Vertrauensverhältnis? Bei diesen Betrugs - und Abzockermethoden war doch nie ein solches vorhanden. Wie sagte einst ein inzwischen ausgeschiedenes Vorstandsmitgleid einer Großbank richtig:

" Traue keiner Bank, die du nicht selbst gegründet hast! "  

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