Wenn Mindestlohn droht, sind Tierheime bald tot?
Wenn in einigen Wochen das Jahr 2014 zu Ende geht und nach der Knaller - Orgie, den Alkohol - Exzessen und dem ausgetriebenen Kater danach, der 1. Januar 2015 seine Stunden schreibt, dann gibt es - eigentlich wie zu vielen Jahreswechseln - eine Unzahl von gesetzlichen Neuerungen.
Hierzu zählt auch der Mindestlohn, der im einigen Bereichen seine Anwendung findet.
So auch bei den tausenden Mitarbeitern von Tierheimen, Tierpensionen oder auch bei den Tierpflegeberufen.
Diese sind in dem gesetzlichen Katalog zu den Ausnahmeregelung, der sich so liest:
Eine erlaubte tarifliche Unterschreitung des Mindestlohns von 8,50 wird es in der Übergangszeit nur geben
- in der Gebäudereinigung - Innen- und Unterhaltsreinigung / Ost (hier beträgt der Mindestlohn ab dem 01.01.2015 nur 8,23 EUR),
- in der Pflegebranche / Ost (falls der hier seit Anfang 2013 geltende Mindestlohn von 8,00 EUR nicht zu Anfang 2015 auf 8,50 EUR angehoben wird),
- bei den Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft / Ost (hier beträgt der Mindestlohn vom 01.01.2015 bis zum 30.06.2016 nur 8,00 EUR),
- in der Zeitarbeit / Ost (hier beträgt der Mindestlohn vom 01.01. bis zum 31.03.2015 nur 7,86 EUR und vom 01.04.2015 bis zum 30.05.2016 nur 8,20 EUR),
- im Friseurhandwerk (hier beträgt der Mindestlohn / Ost bis zum 31.07.2015 nur 7,50 EUR und der Mindestlohn / West bis zum 31.07.2015 nur 8,00 EUR).
nicht enthalten.
Nun wird schon in diesen Bereichen gejammert. Vor allem bei den unzähligen Tierheimen, die zumeist auf staatliche Zuschüsse, auf Spenden oder andere finanzielle Zuwendungen angewiesen sind und deren Budgets damit eventuell überschritten wird. Was also tun?
Das Personal abspecken?
Dieses wird wohl kaum umsetzbar sein.
Die Kosten reduzieren?
Das dürfte ebenfalls äußerst schwierig werden.
Demgemäß bliebe nur noch die Einnahmeseite zu verändern.
Aber, wie?
Da fiel mir, an jenem frühen Morgen in der letzten Woche, nachdem der MDR über seinen Informationskanal diese, auf viele Tierheime im Sendegebiet zukommenden Probleme angerissen hatte, ein, dass es durchaus möglich ist, über die Amts - oder Landgerichte zu versuchen, Geld einzusammeln. Und zwar in Form jener Geldauflagen, die in Straf - und Ordnungswidrigkeitenverfahren regelmäßig zu erklecklichen Summen führen.
Und hier könnte die klammen Tierheime ein wenig von den Gesetzesbrechern partizipieren, indem ihnen die Geldauflagen zufließen. Ein Richter dafür wird sich immer finden. Vorausgesetzt: Er bekommt Kenntnis von der Bedürftigkeit eines solchen Bittstellers.
So kann der böse Mindestlohn doch noch als etwas Gutes umfunktioniert werden.
Im Friseurhandwerk haben die Betriebe diesen indes längst eingeführt. Obwohl er gar nicht im vollen Umfang zu Buche schlägt. Gründe für Preiserhöhungen lassen sich eben immer finden.
Man gut, dass nur wenige Tiere einen Friseur brauchen. Sonst schaffen sich diese Tiere demnächst selbst ab, weil dieser zu teuer geworden ist.
" Satin Whale " und " Desert Places " aus dem Jahr 1974:
So kann der böse Mindestlohn doch noch als etwas Gutes umfunktioniert werden.
Im Friseurhandwerk haben die Betriebe diesen indes längst eingeführt. Obwohl er gar nicht im vollen Umfang zu Buche schlägt. Gründe für Preiserhöhungen lassen sich eben immer finden.
Man gut, dass nur wenige Tiere einen Friseur brauchen. Sonst schaffen sich diese Tiere demnächst selbst ab, weil dieser zu teuer geworden ist.
" Satin Whale " und " Desert Places " aus dem Jahr 1974:
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