Die Steinewerfer von Lübbenau.
Der August beehrt uns in diesem Jahr gleich mit Hochsommerwetter. Bei Außentemperaturen von an die 35 ° C, bleibt natürlich kein Hemd trocken. Wenn es sich dann in den Wohnungen kaum abkühlt, können schlaflose oder verkürzte Nächte die Folge sein. So wachte ich am Montagmorgen Schweiß gebadet und völlig gerädert gegen kurz vor 6.00 Uhr auf. Noch leicht schlaftrunken wankte ich in die Küche, stellte den Kaffeeautomaten und das Kofferradio an. Hier plärrte sofort der Nachrichtensender MDRInfo mit den Resten seiner gemeinschaftlichen Nachtsendung los.
Kaum waren die Frühmeldungen durch georgelt, vernahm aus den Verkehrsnachrichten jenen Warnhinweis:
" Vorsicht auf der A 13! In Höhe der Anschlussstelle Lübbenau werfen Personen von einer Brücke Steine auf die Fahrbahn. Ich wiederholte: Zwischen dem Spreewalddreieck und der Autobhanansschlusstelle Lübbenau werden von einer Brücke Steine auf die Fahrbahn geworfen. Vorsicht auf der A 13! "
Noch leicht im Tran, versuchte ich mich an eine ähnliche Meldung vor einigen Wochen zu erinnern. Da war doch was? Und, tatsächlich:
http://www.lr-online.de/regionen/spreewald/luebbenau-calau/Luebbenau-Polizei-schnappt-Steinewerfer-an-der-Autobahn-13;art13825,4278175
Was für kranke Menschen! Was für Hirnlose!
Nach dem Lesen der Zeitungsmeldung, erinnerte ich mich an einen ähnlichen Fall, der sich vor einigen Jahren auf der A 29 bei Oldenburg zugetragen hatte. Dort warf ein Drogensüchtiger einen großen Feldstein von einer Brücke und traf einen vorbei rasenden Kleinwagen. Der Brocken durch schlug die Windschutzscheibe und traf die noch junge Fahrerin am Kopf. Der PKW brach aus, überschlug sich mehrfach. Die beiden Insassen verstarben. Nach intensiven kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte der Täter überführt werden. Er wurde unter anderem wegen Mordes, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Recht so, wird so mancher Laie aus dem Dunstkreis der Billig - und Gerechtdenkenden sich sagen. Dabei ist die juristische Aufarbeitung dieser Straftaten nicht immer einfach. Bei den nicht seltenen Fällen spielt die Größe der Steine eine entscheidende Rolle. Brocken von 20 und mehr Kilogramm werden juristisch als gefährliche Mittel eingestuft, die eine Tötungsabsicht implizieren. Bei kleineren Geschossen könnte nur ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen. Kommt ein Mensch dabei zu Schaden könnte es eine gefährliche Körperverletzung werden. Beim Tod eine solche mit Todesfolge. Nun, wir Schwarzkittel haben auch hier ein reichliches Instrumentarium, dass eine Sanktionierung solcher Taten vorsieht.
Vorbeugen kann jedoch ein Gesetz in solchen Fällen nicht. Da hilft eigentlich nur der gesunde Menschenverstand. Wenn der jedoch durch Drogen außer Kraft gesetzt wird, hilft in der Regel nur das pure Glück oder eine angeblich noch höhere Instanz. Gegen Langeweile indes hilft nicht einmal die Palette von Bespassungseinrichtungen. Wer als gelangweilter Jugendlicher seine überschüssige Kraft abbauen möchte, könnte es ja - je nach Jahreszeit - mit Erntearbeiten probieren. Auch eine ausgeübte Sportart hilft Aggressionen mindern helfen. Wer dieses nicht möchte, könnte sich - wie Obelix - mit Steine anheben und schleppen versuchen. Aber nicht auf Autos werfen!
Nachdem die Verkehrsmeldung zum dritten oder vierten Mal über den Äther gesendet wurde, packte mich beim Kaffeetrinken und Lesen die kalte Wut. " Solche A.... müsste man in ein Arbeitslager stecken! ". Weiterführende Gedanken entwickelte ich nicht, denn dann wäre ich bald auf der Ebene der rechtsradikalen Packs, dass die Todesstrafe wieder einführen möchte. Und zwar für diejenigen Anderdsenkenden, die den Nationalsozialismus nur für eine Erfindung der " linksversifften " Medien bewerten. Eine Laune der Natur eben, so, wie die Steinewerfer von Lübbenau und anderswo.
Die Verkehrsmeldung wurde nach etwa einer Stunde nicht mehr gesendet. Vielleicht sind die Vollpfosten ja geschnappt worden.
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