Sampling, eine neue Variante der Eigentumsverletzung?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll ja dafür garantieren, dass die grundrechtlichen Regeln eingehalten werden. Dieses gelingt zwar nicht immer, aber immer öfter. Vor allem in solchen bewegten Zeiten, in denen bereits morgen das als überholt gilt, was heute noch üblich ist. Die höchsten Richter in diesem, unserem Lande sind deshalb gezwungen, sich bei der Interpretation jener Artikel, die das Grundgesetz festgelegt hat, dabei auch ein wenig nach dem Zeitgeist zu orientieren.
Wir Juristen nennen es teleologische Auslegung. Damit darf - anders als bei der genetischen, der historischen oder grammatischen Theorie - das Gericht durchaus aktuelle oder Fall bezogene Argumentationsstränge in die Rechtsfindung - und Begründung einfließen lassen.
Soweit, so gut.
In den Hochzeiten der medialen Massenverblödung durch die Unzahl von privaten Anbieter, aber auch deren zwangsalimentierten Brüdern und Schwestern im Bereich der Öffentlich Rechtlichen, fällt es oft nicht leicht, zwischen Realität und Fiktion zu differenzieren. Insbesondere in dem Kunstgenre gibt es dazu eine Vielfalt von Überschneidungen, die dann de facto nicht eingeordnet werden können.
Dazu ist bei " SPIEGEL Online " zu lesen:
" Es geht nur um eine Rhythmussequenz von gerade mal zwei Sekunden, doch um diesen dumpf-metallischen Beat wird seit mehr als zehn Jahren vor Gericht gestritten: Auf der einen Seite stehen die Musikpioniere der Band Kraftwerk, die diese Klangfolge 1977 als durchlaufenden Rhythmus in ihrem Stück "Metall auf Metall" veröffentlichten, auf der anderen der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham mit seiner Sängerin Sabrina Setlur, deren Titel "Nur mir" Pelham die Kraftwerk-Sequenz ebenfalls als sogenannten Loop zugrunde legte. "
- Zitatende - aus:
http://www.spiegel.de/kultur/musik/moses-pelham-verfassungsgericht-kippt-bgh-urteil-zum-sampling-a-1095019.html
Auf der ARD - Seite steht hierzu folgendes:
"Das Bundesverfassungsgericht hat heute Sinne der Kunstfreiheit entschieden.
Das Kopieren fremder Sequenzen in der Musik ist jetzt in Grenzen erlaubt.
Musik-Produzent Moses Pelham hatte gegen Kraftwerk-Mitglied Ralf Hütter
wegen der Verwendung einer zweisekündige Schlagzeug-Sequenz aus dem
Kraftwerk-Oeuvre geklagt. Wir haben vorher mit 1Live-Moderator und DJ Jan-
Christian Zeller gesprochen. Er teilt die Auffasung des Gerichtes: Sampling muss
erlaubt und straffrei sein. Sonst könne es bestimmte Kunstformen nicht mehr
geben. "
Zitatende - aus: http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/berichte-und-interviews/Jan-Christian-Zeller-zu-Sampling-Kunst-oder-Diebstahl-100.html
Nö, nicht Pehlham hat wegen einer abgekupferten, zweisekündigen Sequenz
aus einem Stück der Gruppe " Kraftwerk " geklagt, sonder der eigentliche Urheber
Ralf Hütter wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung. Dieser obsiegte
letztinstanzlich vor einem Zivilsenat beim BGH. Pelham legte
Verfassungsbeschwerde ein und erhielt in Karlsruhe Recht. Da das Plagieren im
Zuge des Einsatzes neuer Techniken jedem Dödel leicht gemacht wird,
verwundert es nicht, dass das BVerfG hier im Wege der teleologischen Auslegung
dem Schutz des geistigen Eigentums gewisse Einschränkungen gesetzt hat. De
facto ändert sich dadurch nicht viel, denn zusammengeklaubter, elektronischer
Pop mit immer gleichartigen Beats und Rhythmen, sind und bleiben Schund.
Meister Zeller vom WDR mag dat anders sehen, weil der seine Knete damit
verdient; ein Musikfreund indes wird sich beim Abspielen solcher Stücke die
Ohren zu halten - denn dat ist gefährliche Körperverletzung und Herzinfarkt
gefährdend. Zeller hin, Kunstfreiheit und Innovation in der Musik, her!
Wer wirklich gute Musik hören möchte, wendet sich eher an jene Künstler und
Interpreten, die Töne noch mittels Handbetrieb und ohne computerisierte
Programme produzieren. Davon gibt es immerhin noch viele.
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