" Putativnotwehr! Du Hurenbock! "
Jenseits des zivilisierten menschlichen Umgangs, gibt es eine Grauzone, die häufig einen fließenden Übergang zu animalen Verhalten zulässt. Vor allem dann, wenn der ständige Begleiter von Festivitäten, der Bruder Alkohol, seine Finger im Spiel hat. Oft brechen dabei sämtliche, dem Einzelnen auferlegten Zwänge und der Urtrieb, die Rohheit, tritt in ungezügelter Form hervor.
Das Münchner Oktoberfest ist de facto ein staatlich geleitetes Massenbesäufnis. Jedes Jahr zieht es einige Millionen Besucher von nah und fern auf die so genannte Wiesn, die aber längst keine mehr ist, weil das Fest - Gelände nur von kommerziellen Ständen zu gepflastert wird. Die Ursprünglichkeit des Oktoberfestes ist damit für immer verloren gegangen. Wo das Geld regiert, bleibt kein Auge trocken!
Da las ich in den beiden Ausgaben des Hamburger Nachrichtenmagazins " DER SPIEGEL " ( 19 / 2016, S. 50 ff; 23 / 2016, S. 46 ff ) zwei Gerichtsreportagen der Journalistin und mehr, Gisela Friedrichsen. Beide behandeln eben jene Begegnungen auf dem Oktoberfest, die sich außerhalb des normalen Alltags in diesem, unserem Lande abspielten. In beiden Fällen entlud sich der, durch ungezügelten Biergenuss hervorgerufene, animalische Urtrieb des Mannes. Genauer gesagt des bayrischen Biedermannes.
Im Suff belästigte ein Bauernbursche aus Niederbayern, exakt festgestellt, aus Deggendorf, ( ich nenne ihn jetzt hier B. ) eine Festzeltbesucherin aus den großartigen Vereinigten Staaten von Amerika ( sie heißt bei mir K. ). Der B. belästigt die K. in sexuell anzüglicher Weise, indem er ihr den Rock hoch hebt. Er kassiert dafür eine schallende Ohrfeige von K. Sie wird daraufhin von B. so heftig geschubst, dass sie einem Saufkumpanen in den Schoss fällt, der sie angeblich begrapscht. K. geht dabei erneut zu Boden. Sie rappelt sich auf und schwingt einen Masskrug in Richtung des ersten Angreifers aus Deggendorf. Der erhält eine Platzwunde am Kopf und fällt zu Boden. Ein unbeteiligter Mann stellt sich schützend dazwischen. K. beendet ihren Angriff; holt aber nochmals zum Schlag aus und trifft versehentlich eine gleichfalls unbeteiligte Frau an der Wange, die ein blaues Auge davon trägt. Diese Frau hatte die Szenerie beobachtet und wollte K. zur Seite stehen.
Die viel zitierten " Grapscher " - Gesetze sind seit den unsäglichen Vorkommnissen in Köln und anderswo zum Spielball der Parteien, der Politiker und der vielen Juristen geworden. Das Sexualstrafrecht soll erheblich verschärft werden. In der Tenorierung bedeutet dieses dann, wenn eine Frau bereits ein klares Nein bei eindeutig sexualisierten Handlungen erkennen lässt, damit expressis verbis die offensichtlichen Absichten eines Mannes missbilligt, macht dieser sich bereits strafbar, wenn er weiter grapscht.
Grapschereien oberhalb der Bekleidung sind indes nicht justiziabel, denn die Jurisprudenz verneint hier die Verhältnismäßigkeit in der vorliegenden Handlung zu dem zu schützenden Rechtsgut der körperlichen Integrität.
Allerdings galt bislang, dass ein vermeintliches Opfer einer strafbaren Sexualhandlung, diese unter Beweis zu stellen hatte. Nicht erst seit dem aufsehenerregenden Prozess gegen den Wetterdienst - Guru Jörg Kachelmann müssen berechtigte Zweifel angemeldet werden, ob jene Beweislast im strafrechtlichen Sinne, die bei dem Opfer oder dem sich dafür ausgebenden, immer in hinreichender Weise erfüllt werden kann.
Nun,gut, dieser Vorfall, als einer von zig Tausenden während des Wiesn - Festes, verlief relativ glimpflich. Zum Glück für die US - Amerikanerin K., denn die bayrische Justiz erkennt im Rahmen ihrer gefestigten Rechtsprechung, in dem Angriff auf eine Person mittels Masskruges einen versuchten Totschlag. Hier hängt der Strafrahmen nämlich bereits höher als bei der einfachen oder gefährlichen Körperverletzung. Ein Faustschlag, wie ihn Frau Friedrichsen in ihrem ersten Artikel anführt, kann indes eine einschneidendere Wirkung für das Opfer haben, als der Masskrug in der Hand einer jungen, wenn auch kräftigen Frau.
In dem Fall der K. wurde die Strafsache allerdings niedriger gehängt.Die Münchner Staatsanwaltschaft erhob gegen sie nur Anklage wegen gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung. Eine Lappalie also, die just tausendfach in der Nach - Wiesn - Zeit von der Münchner Strafjustiz abgehandelt wird. So war es denn auch in K.´s Strafverfahren. Das Gericht stellte das Verfahren - nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft - nach § 153 a Strafprozessordnung gegen eine moderate Geldauflage von 1.000 Euro und der Zahlung eines Schmerzensgeldes an den verletzten Azubi Matthias aus Deggendorf ein. Eine sehr weise Entscheidung, denn schließlich war K. - wenn sich auch die Zeugenaussagen vor Gericht da widersprechen - zunächst Opfer und nicht Täterin und Putativnotwehr dürfte sich bei dieser Fallkonstellation - alle Male nachvollziehbar - zugunsten der Masskrug - Schwingerin anführen lassen.
Von Putativnotwehr kann vermutlich in dem zweiten Fall, der sich ebenso auf dem Wiesn - Gelände abspielte, nicht die Rede sein. Putativnotwehr ist in der juristischen Fachterminologie dann gegeben, wenn ein rechtswidriger Angriff nur mittels einer überzogenen, rechtswidrigen Handlung beendet werden konnte. Hierzu hält die Jurisprudenz ungezählte Beispiele parat. Wunderbare Aufgaben für eine Strafrechtsklausur oder eine Abschlussprüfung. Oft sind es indes sehr seltsame Fälle, die dabei konstruiert werden, um dem Probanden das Wissen aus dem Gedächtnis zu entlocken. Von Putativnotwehr ist beispielsweise zu sprechen, wenn ein Grundstückseigentümer mittels Feuerwaffe einen Apfeldieb an - oder sogar erschießt. In der Rechtsauslegung der Nachkriegsjahre, als dort noch Ex - Faschisten am Werke waren, die aktiv in der Hitler - Zeit das Recht gebeugt hatten, befassten sich Lehrbuchmeinungen oder auch Strafrechtskommentare mit diesem Thema. Eine nicht gerade Mindermeinung hielt es für legitim, dass ein Eigentumseingriff auch mittels Waffengewalt abgewehrt werden darf. Ebenso dachten reaktionäre Zivilrechtler, die das Eigentum über alle Rechtsgüter hinweg und mit allen Mittel sowie unter Außerachtlassung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu schützen gedachten
Unter dem Titel " Das Gesetz der Wiesn " beschreibt die " SPIEGEL " - Mitarbeiterin Friedrichsen einen weiteren Fall aus dem unendlich großen Füllhorn der bajuwarischen Alltagsrealität zu Oktoberfestzeiten. Dieses Mal spielt sich das Geschehen auf einem anderen gesellschaftlichen Level ab. Es geht um so genannten Prominente, Halb - oder B - Promis und solche, die es gerne sein wollen.
Während der Plebs die Sauf - Orgie nur in bestimmten Orten des Wiesn - Geländes vornehmen darf, kommen die vermeintlichen Großkopferten mittels Reservierung im Käfer´s " - Zelt daher. Hier wird das Massenbesäufnis auf einem höheren Niveau zelebriert. Das Who is Who der lokalen Schickeria oder auch des auswärtigen Geldadels gibt sich dort die Kante.
Frau Kollegin Friedrichsen beschreibt es naturgetreu und wahrheitsgemäß ( im Gegensatz zu dem Lügenschund aus den Münchner Zeitung nach dem Vorfall - http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.zuerst-sticht-sie-zu-dann-feiert-sie-weiter-wiesn-messerstecherin-feiert-in-nobeldisco.63c646b9-5df6-467d-83db-854cd774338d.html - ) so:
" Die Herren in Lederhose und Trachtenjanker oder - weste, die Damen im Dirndl von Schneiderinnen, Haarstylisten und Visagisten hochgerüstet. Dazu passend zwar, aber eben Dresscode, extravagante Stilettos. Zum Brotzeitbrettl gab es für die Schönen Champagner in Krügen. Bier und Schnaps flossen in Strömen. In den frühen Morgenstunden war nur noch der Chauffeur nüchtern,.... "
. Zitatende - aus: " DER SPIEGEL ", 23 / 2016, S, 48
Doch die bestellte Sause, die Orgie als Ausdruck der spät - römischen Dekadenz, die von einem Hamburger Immobilienkaufmann mit dem wunderbar schlichten Namen Detlef Fischer im Zelt der Träume bestellt worden war, endete im Fiasko. Fischer´s Lebensgefährtin, die dreifache Mutter mit dem typisch germanischen Namen Melanie Meier ( 34 ) soll während einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einen vermutlichen Angreifer mit einem Taschenmesser schwer verletzt haben,
Dabei sah es zunächst nur nach einer der üblichen, wenn auch grobschlächtigen Kabeleien aus, die im Suff vom Zaun gebrochen werden, wenn der Verstand und die Hemmungen nach einigen Mass Bier weggeschwemmt werden. Den Anlass für die verbalen Ausraster gaben indes nicht Fischer´s Gäste unter denen sich auch Geschäftsfreunde, wie der Ex - Chef der Mercedes Benz - Motosportabteilung Norbert Haug, der " Otto " - Konzernboss Hanjo Schneider oder einstige Profi - Fußballer wie Jens Lehmann, der vormalige Torwart der DFB - Mannschaft sowie der farbige, damalige Außenverteidiger des SV Werder Bremen und des BVB 09 Borussia Dortmund Patrick Owomoyela.
An dessen Anwesenheit entzündete sich ein heftiger Streit, der dann blutig eskalierte. Nach außen hin, also medial wunderschön verpackt, gibt sich der Durchschnittsbayer weltoffen, häufig sogar devot gegenüber dem Fremden. Als das gekaufte und verschobene Sommermärchen 2006 seinen Anfang nahm, gastierte die Auswahl des Exoten - Staates Togo in Wangen / Bayern. Die Allgäuer zeigten sich als Gastgeber katzenfreundlich, als die Equipe eine Veranstaltung besuchte, bekundeten sämtliche Anwesende ihre Sympathie mit der afrikanischen Mannschaft. Kaum hatten diese den Ort verlassen, wurden wüste Sprüche gekloppt.
Ein Afrikaner oder auch ein Mulatte erregt alle Male noch die Aufmerksamkeit in ländlichen Gegenden, aber auch auf dem Oktoberfest. Deshalb kann es durchaus zu Anfeindungen kommen, die sich - je nach Alkoholpegel - indes eher in verbale Scharmützel erschöpfen. Doch hier war es völlig anders. Patrick Owomoyela, der bereits als Profi beim SV Werder Bremen für Aufsehen sorgte und sich dort von seiner privaten Seite, als kein Kind von Traurigkeit outete, als er ein Techtelmechtel mit der Ehefrau des Ex - Kollegen Miroslav Klose während der sattsam bekannten Grün - Weißen - Nacht hatte und dafür später die Konsequenzen ziehen musste, war indes eher der passive Part bei dem wilden Streit.
Owomoyela soll als Zeuge vor dem Landgericht München I aussagen, das die Anklage gegen Melanie Meier wegen des Verdachts des versuchten Mordes zugelassen hat. Mordversuch? Da hängen die Trauben auch für die Karriere orientierten Staatsanwälte sehr hoch. Da muss dann Butter bei die Fische, wenn dieser Schuldvorwurf nachgewiesen werden soll. Zudem ist auch ein möglicher Schuldspruch durch die Strafkammer alle Male reversibel. Deshalb und auch, weil der Lebensgefährte von Meier eine große Nummer im Hamburger Immobilien - Haifischbecken darstellt, gibt sich ein Trio von Verteidigern die Ehre, die - ohne Übertreibung - zur Creme de la Creme der deutschen Strafverteidigergilde zählt. Der Hamburger Revisonsspezialist Gerhard Strate, unterstützt von Annette Voges und dem Münchner Strafrechtler Steffen Ufer. Das Trio wird vermutlich - sofern nicht zu Pflichtverteidigern bestellt ( was eher unwahrscheinlich ist ) - Stundensätze qua Honorarvereinbarungen zugrunde gelegt haben, von denen jene, mehr als 100.000 zu Lande zu gelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nur träumen können; zumal diese manchmal wohl die Höhe eines Monatsumsatzes jener Feld - Wald - und Wiesen - Advokaten ausmachen dürfte.
Aber, zurück zu der Gerichtsreportage der " SPIEGEL " - Journalistin Friederichs.
Im Verlaufe der feucht - fröhlichen Zelt - Party, erschienen plötzlich zwei Männer, die weder geladene Fischer - Gäste, noch einer anderen anwesenden Gruppe zugehörig ausgemacht werden konnten. Es begann eine Pöbelei gegen Owomoyela: " Jetzt san die Flüchtlinge scho auf der Wiesn! Bist a Flüchtling, ha? ", soll der Begleiter des späteren Geschädigten, des angestellten LKW - Fahrers der Münchner Staatsoper, provokant gefragt haben. Owomoyela soll den Provokateur daraufhin zur Seite geschubst haben. Der fiel sogleich hin. Ähnlich, wie bei dem dann Geschädigten, war dieser kanalvoll. Fünf Mass Bier und eine inhalierte Pilz - Mischung ( " magic mushrooms " ) taten ihr übriges. Was den LKW - Fahrer ( 34 ) in rasende Wut brachte, Er soll sich vor dem Ex - Fußballer aufgebaut und ihn dabei mit dem Worten " Du Bimbo, schleich dich dahin, wo du hergekommen bist! " sowie " Scheißneger, ich bring dich um! " verbal bedroht haben.
Dass es danach nicht zu einer Schlägerei kam, ist wohl der Begleiterin des Ex - Profis zu verdanken, die sich zwischen die beiden Männer stellte und Patrick O. weg zerrte. Umstehende Gäste, die die Pöbeleien verfolgt hatten, empörten sich lautstark und sollen das Männer - Duo als " Nazis " und " Schweine " beschimpft haben. Die Angeklagte Meier will den LKW - Fahrer, dessen Nachname hier mit Sch. abgekürzt wird, als " primitiv " bezeichnet haben. Woraufhin dieser sie angeschrien habe und sie als " Flietschn " ( hochdeutsch: Flittchen ) tituliert habe, die wohl den " Bimbo ficke ".
Weitere, Fäkalausdrücke und obzöne Beleidigungen seien danach gefallen, ehe sich die Situation beruhigte, zumal eine Vielzahl von Gästen das Zelt zügig verließ.
Was dann geschah bleibt bis dato unklar. Der Tathergang wird von dem Geschädigten, dem LKW - Fahrer Sch. in diversen Versionen geschildert. Davon abweichend lässt sich die Angeklagte Meier ein. Was ist wahr, was ist realistisch, was unglaubwürdig. Im Zweifel für die Angeklagte?
Vornehmlich geht es aber wohl eher um die Rechtsfrage, ob bei einem, unter nahezu Vollrausch - Bedingungen, initiierten Streit, unter den geschilderten Bedingungen, dass ein unberechenbar agierender Mann, eine ihm körperlich unterlegene Frau angeschrien und bedroht haben soll, nicht die Grundsätze des Notwehrrechts greifen sollen; selbst dann noch, wenn der rechtswidrige Angriff bereits beendet gewesen sein soll?
Der Vorsitzende Richter der 2. Strafkammer des Landgerichts München I Norbert Riedmann hat hier allerdings so seine Zweifel. Insbesondere deshalb. Er äußert offensichtlich sein großes Unverständnis zum geschilderten Verhalten der Angeklagten. Warum sie sich - ebenfalls stark alkoholisiert - zusammen mit ihrer Freundin aus der vielleicht schützenden Gruppe der anderen Gäste entfernt hat und dabei die Konfrontation mit dem späteren Geschädigten suchte? Warum sie nach dem Vorfall nicht ihren Lebensgefährten aufsuchte und sich ihm offenbarte; ihm um den Hals gefallen sei und ihm die Tat geschildert habe? Aber, vornehmlich, warum sie zusammen mit einer weiteren Freundin, die sie als " fix und fertig " bezeichnete, dann auch noch zur " After Wiesn - Party " in den Münchner Schickeria - Klub " P1 ( Oanser ) " fuhr und dort seelenruhig weiter feierte und zudem am Folgetag nichts von dem " Messer - Vorfall " erwähnte?
Nun, die Antworten auf all diese Fragen sind so einfach, wie auch nachvollziehbar: Wer den Umtrunk in vollen Zügen auskostet, der hat nach einiger Zeit - je nach eigener Konstitution - den Kanal randvoll. Der " checkt " nichts mehr, der bleibt sogar apathisch und sieht das Geschehen, wie durch einen Tunnel, der von ihm durchlaufen wird. Links und rechts davon bleibt alles verschwommen. Und, bei einem solchen Alkoholpegel kommt es dann und wann sogar zum berühmt, berüchtigten " Filmriss ".
Schon mal davon gehört, Herr Vorsitzender?
Das gezeigte Unverständnis, ob der Verhaltens der mutmaßlichen Täterin, wird somit plausibel. So wie die beiden sturztrunkenen Pöbler im " Käfer " - Zelt sich wohl kaum an das Erlebte vollständig erinnern können, so bleiben auch die Zeugenaussagen, aber auch die Einlassung der Angeklagten, bruchstückhaft.
Der LKW - Fahrer Sch. musste nach dem Messerstich notoperiert werden; ihm wurde die Milz entfernt. Steffen Ufer, der Strafverteidiger, der Crack aus München, hat im Vorfeld des Prozesses erfolgreich einen Täter - Opfer - Ausgleich durchführen können. Die Angeklagte ( wohl eher deren Lebensgefährte oder gar Verlobte, der Immobilien - Millionär ) hat an den Geschädigten Sch. einen satten Betrag von 80.000 ( Achtzigtausend ) Euro gezahlt und sich bei ihm förmlich entschuldigt. Das muss sich bei den Strafzumessungserwägungen strafmildernd zu Buche schlagen.
Dennoch blieb die Angeklagte Melanie Meier aus Hamburg in Untersuchungshaft, weil wohl die Fluchtgefahr bei diesen Lebensumständen und der zu erwartenden Strafe, die vielleicht auch auf Lebenslänglich lauten könnte, nicht von der Hand zu weisen wären. Seltsam, denn wo bleibt der rechtliche Aspekt einer Notwehrsituation?
Heute Morgen schilderte ich diesen Fall beim Frühstück. Meine bessere Hälfte hörte zunächst zu, obwohl ich über die Bayern, die bayrische Justiz und das Münchner Oktoberfest vom Leder zog. Plötzlich kam der berechtigte Einwand: " Sach mal, dein Papagei damals, was konnte der für Worte sprechen? "
" Einige. Auch Schimpfworte, die ich gebrauchte, wenn die andere Amazone wieder fürchterlich herum krakeelte und laut krächzte. ", lautete meine Antwort.
" Auch Hurensohn? ", wollte sie dann wissen.
" Nein, das nicht. Auch nicht die Ausdrücke, wie Schweinehund, Schweinebock und Scheißkerl. Aber dafür Hurenbock! ", antwortete ich ihr.
" Aha, also Putativnotwehr, du Hurenbock? ".
" Ja, das hätte er so nachsprechen können. "
Papageien sind eben intelligenter als Menschen.
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