Wild - Ost in Crawinkel
Die vier Jahreszeiten lauten bekanntlich: Frühling, Sommer, Herbst und Winter. Damit kann der Erdenbürger - je nach geographischer Lage - in etwa einschätzen, was ihm wann, vielleicht auch oder überwiegend, vom Wetter her beeinflusst, erwartet.
Die vier Jahreszeiten des Weihnachtsmannes könnten: Vorbereitung für die Vorweihnachtszeit, Vorweihnachtszeit, Weihnachtszeit und Nachweihnachtszeit heißen. Könnten, müssen es aber nicht.
Die vier Jahreszeiten des Landwirts lauten: Ein kalter, zu nasser oder zu trockener Frühling, ein heißer, zu feuchter oder von Unwettern geprägter Sommer, ein zu warmer, zu trockener oder zu kühler Herbst und ein zu kalter, zu warmer oder zu trockener Winter.
All diese ungünstigen Komponenten zu jeder Jahreszeit führen dazu, dass der ständig jammert, sich beklagt oder sich besorgt zeigt, um dann von Papa Staat, der EU und nicht zu letzt über höhere Abgabepreise, mehr Geld zu bekommen.
Denn Moneten braucht ein Bauer immer. Schließlich ist er ja selbständig und muss sich, seinen Hof und eventuell seine Familie versorgen. Dann wäre da auch noch ein höherklassiges Auto, dass in jeden Fall unterhalten werden muss. Und auch sonst: Das Leben, in diesem, unserem Lande, ist sehr teuer geworden.
Deshalb greifen EU und der Bund sowie sonstige, eigens dafür eingerichtete Töpfe, in denen sich Subventionsgelder in Milliardenhöhe befinden, als Notnagel für alle Fälle ein, wenn das Wetter nicht mitspielt, wenn der Staat die ökologischen Rahmenbedingungen ändert oder der Verbraucher nicht so richtig auf die Massen - Produktion der Agrarlobby und ihrer Fürsprecher abfährt.
Und was es da nicht so alles an staatlichen Wohltaten für einkalkulierte und nicht vorhersehbare Risiken bei der Berufsausübung gibt? Subventionen sind das Zauberwort, mit dem so mancher Landwirt seine Scherflein ins Trocknen bringt.
Der Agronom Heinrich ( Heinz ) Bley ist ein Paradebeispiel dafür, wie die staatlichen Almosen genau das Gegenteil von dem erreiche, was sie eigentlich bewirken sollen: Nämlich Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung des Betriebs im Notfall. Doch diese Notgroschen können auch zu Unrecht angefordert und kassiert werden, dann, wenn die Gier, die Jagd nach dem schnöden Mammon, die Ratio beiseite schiebt und dazu führt, dass Steuergelder unrechtmäßig kassiert werden, um sich zu bereichern. Wir Juristen nennen dieses Subventionsbetrug.
Der Tatbestand des § 264 im Strafgesetzbuch ( StGB ) ist umfangreich. Der Gesetzestext so lang, dass er beinahe auf eine DIN A4 - Seite passt.
§ 264
Subventionsbetrug
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. | einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, | |
2. | einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet, | |
3. | den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder | |
4. | in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht. |
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. | aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt, | |
2. | seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder | |
3. | die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht. |
(3) § 263 Abs. 5 gilt entsprechend.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren der Subvention zu verhindern.
(6) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2). Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden; § 74a ist anzuwenden.
(7) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist
1. | eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil | ||
a) | ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und | ||
b) | der Förderung der Wirtschaft dienen soll; | ||
2. | eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. |
Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.
(8) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen,
1. | die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder | |
2. | von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist. |
Weil das Gesetz textlich so voluminös gefasst worden ist, gibt es genügend Interpretationsspielraum. Deshalb fällt es der Staatsanwaltschaft oft schwer, eine betrügerische Handlung, ein rechtswidriges Verhalten, nachzuweisen.
Das könnte so auch im Fall des Landwirts, CDU - Mitglieds und Bürgermeister des Ortes Crawinkel, der in Thüringen liegt, sein. Bley soll Subventionen für die eingeschränkte Bewirtschaftung von so genannten Ausgleichsflächen in Höhe von 40.000 Euro kassiert haben, obwohl die ihm gehörenden Ländereien zum Zeitpunkt der beantragten Ausgleichszahlungen wegen laufender Munitionsberäumung gar nicht nutzbar waren.
Hierzu heißt es:
" Heinz Bley betreibt in Thüringen auf rund 2.500 Hektar eigenen und gepachteten Flächen Rinder-, Schaf- und Ziegenzucht. Außerdem züchtet er Sportpferde. Im Jahr 2015 bekam die Agrar GmbH Crawinkel nach veröffentlichten Zahlen der EU aus verschiedenen Beihilfe-Töpfen rund 2,89 Millionen Euro (2.883.528,84 Euro).
Diese EU-Beihilfen können in der Regel beantragt werden, ohne dass die Landwirte dabei nachweisen müssen, dass sie die Förderauflagen tatsächlich auch erfüllen. Die Förderrichtlinien sehen Kontrollen vor.
Der Streit um EU-Beihilfen beschäftigt seit einigen Jahren auch die Verwaltungsgerichte. Am VG Weimar sind nach Angaben einer Sprecherin noch 17 Verfahren anhängig. 17 weitere gelten bereits als erledigt, vier liegen inzwischen beim Oberverwaltungsgericht. Alle dieser Fälle betreffen strittige Bescheide zu Betriebsprämien, Ausgleichszahlungen für benachteiligte Flächen sowie Ausgleichszahlungen für den Erhalt von Kulturflächen. "
- Zitatende - aus:
http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/rinderzucht-subventionen-prozess-100.html
Der böse Bauer Bley. Er hält die Hand auf, um Geld von Papa Staat zu bekommen, für den ausgeübten Verzicht, Landwirtschaft nicht so intensiv zu betreiben, um die Umwelt und vor allem den völlig überhitzten Agrarmarkt zu entlasten. Hach, der gute böse Bley. Der CDUler, der Ökologe mit schwarzem Anstrich, der dem Geld gut war. Aber, Bauer Bley aus Crawinkel dürfte da kein Einzelfall sein. Deshalb sieht CDU - Bauer Bley dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Erfurt gelassen entgegen. Schließlich ist der Januar schon zur Hälfte vorbei, der Februar hat nur 28 Tage, die wird er auch noch überleben und im März, ja im Frühlingsmonat März, da wird er wieder die Rößlein einspannen:
1. Im Märzen der Bauer Die Rößlein einspannt, Er setzt seine Felder Und Wiesen in Stand. Er pflüget den Boden, Er egget und sät Und rührt seine Hände Früh morgens und spät.2. Die Bäu'rin, die Mägde, Sie dürfen nicht ruh'n, Sie haben in Haus Und Garten zu tun. Sie graben und rechen Und singen ein Lied, Sie freu'n sich, wenn alles Schön grünet und blüht. 3. So geht unter Arbeit Das Frühjahr vorbei, Da erntet der Bauer Das duftende Heu. Er mäht das Getreide, Dann drischt er es aus, Im Winter da gibt es Manch fröhlichen Schmaus |
Und wenn er es tut, dann gibt es Subventionen von der EU, vom Staat, vom Steuerzahler. Tut er es nicht, gibt es auch Subventionen. Das ist die erste Stufe des Kommunismus; auf dem Weg in die klassenlose Gesellschaft. Warum ist der Bauer Bley dann eigentlich noch in der CDU, wo ringsherum bald alle AfD - Mitglieder sind, weil diese Partei das ja verhindern will.
Für Deutschland, dass nun einmal nur den Deutschen gehören soll.
Brüssel hin, Subventionen her.
" Cravinkel " und " Garden of loneliness " ( 1970-1972? ):
Gedankt sei dabei: " Kralle " Krawinkel ( später " Trio " )
Rolf Kaiser ( später u.a. Meier, Miller , Kaiser, " Wolfsmond " )
Peter Behrends ( " Trio )
Jochen Peters alias Lude LaFayette ( " Wolfsmond )
War ´ne schöne Zeit!
Rolf Kaiser ( später u.a. Meier, Miller , Kaiser, " Wolfsmond " )
Peter Behrends ( " Trio )
Jochen Peters alias Lude LaFayette ( " Wolfsmond )
War ´ne schöne Zeit!
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