Papierkram


Eine Redewendung lautet: " Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare! "
Das dürfte auch im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung nicht sehr viel anders sein. Denn: Ob der Betroffene nun ein Formblatt selbst auf seinen Computer herunter lädt oder es Online ausfüllt oder es sich ausdruckt, ausfüllt und das zurück sendet, ist nach wie vor eher unerheblich.

Zu diesen, dann eher ungern zu erledigenden Aufgaben, zählt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Jedes Jahr hat eine natürliche Person, die aufgrund ihres Bezugs steuerpflichtiger Einnahmen, jene unliebsame zu erfüllen. Pflichtgemäß bis zum 31. Mai des Folgejahres sind jene Erklärungen abzugeben. Für juristische Personen und die, die sich hierzu zugelassener, professioneller Hilfe bedienen, gilt eine so genannte Dauerfristverlängerung bis zum 30. September des entsprechenden Folgejahres.

Wer dieser Pflicht - aus welchen Erwägungen auch immer - nach entsprechender Aufforderung des zuständigen Finanzamtes nicht nachkommt, dem drohen - was sonst? - Sanktionen. Der Fiskus lässt da nicht mit sich spaßen. Und den Kopf in den berühmten Wüstensand stecken und danach abwarten, ob Einen keiner sieht, ist zumeist die schlechteste, aller falschen Methoden. Der Papa Staat vergisst eben nicht. Dazu benötigte er schon damals nicht einmal die Wundergeräte des Orwell´schen Überwachungsapparats.

Ob selbst ernannter Reichsbürger, ob AfDler oder andere schwachmatisch angehauchten Nationalisten, ob " GRÜNE ", " Schwarz - Gelbe " oder auch " Rote ", sie alle sind formal vor dem Fiskus gleich. Dass viele durch diverse Tricksereien sich arm rechnen dürfen, steht hier auf einem anderen Blatt. Fakt ist zunächst: Jeder ist verpflichtet, gegenüber dem Vater Staat die Hosen herunter zu lassen, um diesen danach zu zeigen, was er hat.

Das erste Mal, dass ich eine Steuererklärung abzugeben hatte, ist beinahe schon 47 Jahre her. Das Finanzamt Stadthagen, dass für den Landkreis Schaumburg - Lippe zuständig war, sandte mir in einem hellbraunen DIN A4 - Umschlag jene Formulare zu, die sich Lohnsteuererklärung nannte. Ehrfurchtsvoll öffnete ich diesen, nach Jahresbeginn, über den vormals noch verbeamteten Briefträger zugestellten Brief und zog die dort eingelegten Unterlagen hervor. Finanzamt Stadthagen, war auf einem Aufdruck, der sich oberhalb des Sichtfensters befand, zu lesen.

Tja, die Sache war eher einfach. Ich füllte das als Mantelbogen bekannte Deckblatt aus, las die weiteren Fragen durch, strich diese mit einem Kugelschreiber durch, legte meine Steuerkarte, deren Farbe jedes Jahr wechselte hinein, ließ die Erklärung, weil ich noch nicht volljährig war von meinem Vater unterschreiben  und sandte die Unterlagen in einem zuvor bei einem Zeitungskiosk gekauften DIN A4 - Umschlag zurück, für den ich dann bei der Poststelle in Bad Eilsen noch eine 20 Pfennig - Briefmarke; das war´s!

Danach dauerte es mindestens 3 Monate, ehe der Bescheid über die Festsetzung der Lohnsteuer für 1969 wieder durch den Postbeamten aus Bad Eilsen zuging. Da ich mit 90 bzw. 120 Deutsche Mark ja nur einige Mark Lohnsteuer zu entrichten hatte, Bekam ich diese alsbald auf das Konto überwiesen. Da die Lohnsteuererklärungen später immer nach dem identischen Prozedere abliefen, konnte ich mich auf ein kleineren Taschengeldbetrag ab den Sommermonaten einstellen, den ich - was sonst nicht der Fall war - nur für mich behalten durfte.

Seitdem sind Tausende von Gesetzesänderung erfolgt, Zehntausende von Verordnungen und Richtlinien dazu in Kraft und außer Kraft getreten sowie einige Hunderttausend Finanzgerichtsprozesse geführt worden. Das Steuerrecht ist immer komplizierter geworden. Hiervon lebt längst ein ganzer Wirtschaftszweig. Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und die vielen Lohnstreuhilfevereine, die alle ein großes Stück von dem riesigen Kuchen abgekommen möchten. Zudem bietet das Internet ein gigantische Zahl von Tipps, Tricks sowie Informationen, die dann auch auf sehr vielen Medien zu finden sind.

Die Steuerpflicht als riesiges Geschäftsmodel für Industrie, Handel und Dienstleister?

Wer nur einfacher Lohn - und Gehaltsempfänger ist, der benötigt weder einen Steuerberater, noch einen der viel zu vielen Steuer - Ratgeber oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Ein solcher " Otto Normalo " sollte sich mit seinem PC auskennen, um über " ELSTER ", dem überall angebotenen Elektronischen Steuererklärungsverfahren, mit einigen Angaben, die er auf dem Steuernachweis, den er von seinem Arbeitgeber in den ersten Wochen des neuen Jahres erhält, die erforderlichen Daten für sein Finanzamt einzugeben.

Da saß ich nun und druckte mit die erforderlichen Formblätter für unsere Steuererklärung 2016 aus. Wieder einmal. So, wie im vergangenen Jahr, dem vorvergangenen Jahr und auch dem Jahr davor auch. Mit einigem Zeitaufwand werde ich die Unterlagen zusammen stellen und dann - wie erstmalig 1970  - dem Finanzamt zusenden. Das ist zwar jetzt mühseliger, aber leider nicht zu ändern. Schließlich wird das Finanzamt Dresden einen ordentlichen Betrag zu erstatten haben.
Wer sich in unserem Fall nicht auskennt, der benötigt dann doch professionelle Hilfe. Die kostet aber. Und so kann es sein, dass von dem Erstattungsbetrag nur noch wenig übrig bleibt.

C´est la vie!

" Jethro Tull " mit " With you there to help me ":







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