Warum es am 24. Dezember keine Gerichtstermine gibt. - Eine vorweihnachtliche Geschichte aus dem Reich der schwarzen Magie.
Nur noch 5 Tage, dann steht das Weihnachtsfest vor der Tür. Mal wieder! So, wie ich es seit mehr als 7 Dekaden mehr oder weniger bewusst erlebt habe, jedoch in sehr unterschiedlicher Weise. Seit einigen Jahren muss ich mich nicht mehr mit den menschlichen Unzulänglichkeiten herum schlagen, die dann irgendwann auf die Schreibtische der Damen und Herren landen, die sich mehr oder weniger erfolgreich durch zwei juristische Staatsexamina lancieren durften oder jenen, die zum nicht immer üppig ausgestatteten fachlichen Beiwerk zählen. Hier wird genauso nach Vorschrift vorgegangen, wie bei jenen, die darüber zu befinden haben, was rechtens oder was es nicht sein soll.
Hierüber habe ich eine Reihe Geschichten veröffentlicht, in denen so manche skurrile Begebenheit geschildert wird, die sich vor den Gerichten in Bremen und um zu zugetragen hat und die mir noch in Erinnerung geblieben ist. Einige Erlebnisse habe ich unter der Überschrift " Warum es am 24. Dezember keine Gerichtstermine gibt " eingestellt. Das erste Posting datiert vom 22. 12. 2012, der letzte Post vom 18.12.2022. Dazwischen hatte ich einige Jahre zu diesem Thema keinen Beitrag veröffentlicht. Wohl deshalb nicht, weil mir keine Geschichte hier zu eingefallen war.
Nun es war Mitte der 1990er Jahre. Mein Büro in der Hastedter Heerstraße lief langsam etwas besser. Die Umsätze durch die vereinnahmten Gebühren stiegen stetig an. Im Durchschnitt kamen pro Jahr mehr als 400 neue Mandate hinzu. Ich konnte bald von dem übrig gebliebenen Einnahmen einigermaßen leben. Zu einem dieser Fälle zählte ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann aus dem nahe gelegenen Bremen - Sebaldsbrück. Der wohnte davor in Gröpelingen, einen ehemals von Arbeiterunterkünften und aktuell durch Migration sowie Armut gekennzeichneten Stadtteil.
Der Ex - Gröpelinger war geschieden. Ein Lebensabschnitt, der auf eine ständig steigende Zahl von Menschen zutrifft und so manchen in eine Identitätskrise bringen kann. Ds traf vormals auch auf den Mandanten ( ich nenne ihn M. ) zu.
M. traf sich ab und zu mit seiner Ex - Frau in derer neunen Wohnung, die sie in einige Straßenzüge von der ehemaligen Ehewohnung bezogen hatte. Obwohl oder gerade weil das Paar geschieden war, jeweils keinen " neuen " Partner hatte, kam es dort zum Sex. Nichts ungewöhnliches also: Soweit, so bekannt.
Der Mandant hatte seine Ex jedoch nicht ganz freiwillig zur Triebabfuhr bringen können. Hierfür mischte er ihr einige Tropfen " Spanische Fliege " in das Glas Cola. Diese angeblich die Lust fördernde Tinktur erwarb er in einem " Beate Uhse Shop " am Bremer Hauptbahnhof. Dazu kaufte der Sexbegierige einen Tube " Flutschi anal " sowie einen Vibrator.
So vorbereitet, lud er seine geschiedene Frau in sein neu bezogenes Zuhause ein. Nach einiger Zeit bot er dieser ein mit den Liebenstropfen präpariertes Glas Coca Cola an. Die Wirkung trat nach einiger Zeit wahrhaftig und wie von der Vertreiberin, der " Beate Uhse GmbH " beworben, alsdann ein.
Doch das kurze Vergnügen des Ex - Ehemannes hatte eine längeres Nachspiel.
Die Ex - Frau war von den Aktivitäten des Mandanten nicht angetan, ging zur nächsten Polizeidienststelle und erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung. So ging es seinen verfahrensmäßigen Gang. Die Beamten rückten irgendwann danach aus, präsentierten dem perplexen Mann einen Durchsuchungsbeschluss, kassierten die Liebestropfen, das Gleitgel sowie den Vibrator ein, ehe die Utensilien dem Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden.
Der prüfte den Fall und kam nach mehreren Monaten zu dem Ergebnis, dass die Geschädigte und mögliche Zeugin in ihren polizeilichen Vernehmungen teils widersprüchliche Angaben protokollieren ließ. Ein gefundenes Fressen für einen durchschnittlich intelligenten Strafverteidiger, denn ein solcher würde eine derart " dünne " Aussage vor Gericht nach allen Regeln der Standeskunst auseinander pflücken. Womit einer möglicher Freispruch drohen könnte. Das ist selbstverständlich nicht im Interesse eines - vielleicht - Karriere orientiert agierenden Dezernenten einer Anklagebehörde.
Ich beantragte zunächst die übliche Akteneinsicht. Deshalb wurde diese dem sachbearbeitenden Staatsanwalt sofort vorgelegt.
Der einstige Staatsanwalt aus Bremen entschied sich - das Opportunitätsprinzip immer im Hinterkopf herum geisternd - aufgrund dieser sehr dürftigen Sach - und Rechtslage keine Anklage zu erheben. Er stellte das Strafverfahren nach Paragraf 172 Absatz 2 der Strafprozessordnung ein. Gleichzeitig verfügte er die Freigabe der sichergestellten Asservate an den beschuldigten Mandanten.
Es dauerte noch einige Wochen, ehe die durch einen entsprechenden Aktenvermerk verfügte Freigabe der vorläufig beschlagnahmten Gegenstände auch der Asservatenkammer, die in den Kellerräumen, dem Untergeschoß des Neubaus befindet, gelangte. Die dortigen Mitarbeiter gerieten in Wallung als sie mitbekamen, um welche Art von Gegenständen es sich handelte. Sexspielzeug und weitere Hilfsmittel aus diesem Genre. Alle Male Grund, um zotige Witze abzulassen.
Es war kurz vor Weihnachten als ein Bediensteter der Staatsanwaltschaft in meinem Büro anrief und meiner Auszubildenden am Telefon erklärte, dass die zunächst eingehaltenen Gegenstände freigegeben worden seien und jetzt abgeholt werden können. Dieses geschah nicht ohne dass der ältere Herr im Keller des Gebäudes eine schlüpfrige Andeutung formuliert. " Flutschi anal, liegt hier bereit. ", sagte dieser zu meiner leicht verdutzt wirkenden Auszubildenden, die mich sodann über den Anruf der Staatsanwaltschaft informierte.
Ich hielt nichts von solchen anzüglichen, Testosteron gesteuerten, männliches Verhalten gegenüber Frauen. Zudem war meine Funktion als Ausbilder mit bestimmten Pflichten gegenüber der Auszubildenen verbunden. Nun ja, ich entschied mich dennoch dafür, die Auszubildende in die Höhle des Löwen zu schicken und von dieser die Asservate abholen zu lassen.
Die vorweihnachtliche Stimmung, wenige Tage vor Heilig Abend, beinahe auf dem Höhepunkt. Nach dem Gusto: " Friede, Freude, Weihnachtsgeschenke ", gingen die meisten Menschen miteinander eer zivilisierter um. Der ansonsten ruppige Ton wurde kurzzeitig abgelegt. So auch in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft Bremen. Und dort wurde meine Auszubildende denn auch entsprechenden empfangen. " Flutschi anal? "! Sexspielzeug in der Asservatenkammer, eine willkommene Abwechselung in der ansonsten tristen Tätigkeit der Herren in der unteren Region der Ermittlungsbehörde.
Weil das heilige Geschenkfest nur noch einige Tage entfernt war, verhielten sich die Herren der Asservatenkammer an jenem Morgen gegenüber meiner Auszubildenden eher handzahm. Sie erhielt die Beate Uhse - Gegenstände nahezu kommentarlos gegen Vorlage der Vollmacht ausgehändigt. Das war es denn fast für mich. Ich schrieb dem Mandanten, er könne die Liebeshilfsmittel in meinem Büro abholen. Allerdings musste er zuvor meine Gebührenrechnung begleichen. Nicht nur weil es diesem mehr als peinlich war, geschah dieses prompt. Das geschah wohl auch, weil Weihnachten kurz vor der Tür stand.
Wenig später erschien er im Büro und holte die Sachen ab. Meine Auszubildende übergab sie emotionslos gegen Unterzeichnung einer Quittung. " Flutschi anal ". So´n Gedöns hätte ich eh nicht gebraucht. Meine Sorgen waren andere und diese standen nicht nur in Verbindung mit dem bevorstehenden Weihnachtsfest.
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