Zahn abgebrochen
Gestern beim Brunchen knackte es im Oberkiefer meiner besseren Hälfte. Kurz danach kam ihr Kommentar zu dem ungewöhnlichen Geräusch, der da lautete: " Mir ist ein Zahn abgebrochen!" Nicht irgendein beliebiger Zahn, sondern ein implantierter. Aua, das tat zwar nicht weh, es könnte wohl aber teuer werden.
Zahnabbruch ausgerechnet an einem späten Freitagvormittag. Ein Malheur, dass zeitlich nicht hätte ungünstiger eintreten können. An einem Freitag schließen die meisten Zahnarztpraxen gegen Mittag. So auch die in Unterschleißheim, die für die damalige Grundsanierung beider Kiefer verantwortlich ist. Ab Freitagmittag war natürlich dort kein Mitarbeiter zu erreichen. Wir gaben die telefonischen Versuche auf.
So muss meine bessere Hälfte sich mit der Zahnlücke und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten abfinden. Schließlich ist der kommende Montag ein normaler Werktag, selbst dann noch, wenn dieser kurz vor Weihnachten liegt. Da ja auch kein akuter Notfall vorliegt quält sie sich seit gestern mit dem zerborstenen Schneidezahn ( ausgerechnet dort musste es sein ) herum.
Nun stellte sich auch noch die Frage, ob dieses Unglück noch unter die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren fällt. Ein Blick in die unzähligen Rechnung erbrachte für mich Erhellendes. Nö! So bleibt denn zu hoffen, dass die Garantie auf den eingesetzten Kunstzahn durch eine freiwillig eingeräumt Verlängerung von 5 bis zu 10 Jahren fällt. Diese kann nämlich von der aufgesuchten Praxis eingeräumt werden.
Schon allein der Bruch des Kunstzahnes ist ein Unding. Allerdings auch keine Seltenheit, wie die abgerufenen Seiten im Netz erahnen lassen.
Merke also: Schrott bleibt Schrott, auch wen er nicht aus China kommt und von " Temu " und Co. verkloppt wird.
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