Beach - Sprawling, was ist das denn?
Der Sommer 2025 hat kalendarisch betrachtet seinen Zenit längst erreicht. Die Großen Ferien sind deshalb für einige Bundesländer bereits beendet. Die Zurückgekehrten können vielleicht über einige Erlebnisse aus der Urlaubszeit berichten. Manchen war es im Reiseland zu heiß, am Aufenthaltsort zu voll, zu schmutzig, zu teuer usw.
Dabei sind solche ärgerlichen Nebenerscheinungen nicht alles, was einem Reisenden während seines Aufenthalts an unliebsamen Überraschungen erwarten kann.
Wahrhaftige Reisemängel, wie sie längst von der Dritten Gewalt als solche anerkannt wurden, sind beispielsweise:
- Hotel: Defekte oder schmutzige Einrichtungen, Lärmbelästigung, fehlende oder falsche Zimmerausstattung.
- Verpflegung: Mangelhafte oder nicht wie beschrieben angebotene Mahlzeiten.
- Reiseleitung: Fehlende oder unzureichende Betreuung durch die Reiseleitung.
- Transport: Verspätungen, Ausfälle von Flügen oder Transfers, Gepäckverlust.
- Ausflüge: Abweichungen von der Ausschreibung, fehlende Leistungen.
- Umgebung: Baustellen, Lärmbelästigung, mangelhafte Infrastruktur.
Hierzu gibt es Unmenge von gerichtlichen Entscheidungen:
Ob manche Unart bei den Mitbewohnern eines Hotels, einer Ferienanlage oder anderer Unterkunft, wie das nervige " Handtuch auslegen am Pool ",
das abstoßende " Essteller voll Laden " am Buffett, obwohl nur ein Teil davon verzehrt wird und die Reste anschließend entsorgt werden müssen, kann durchaus als Mangel gelten.
( https://www.merkur.de/wirtschaft/strafe-bussgeld-all-you-can-eat-buffet-teller-leer-voll-restaurant-niedersachsen-zr-92078255.html ); ebenso das Lärmen von betrunkenen Gästen innerhalb der Hotelanlage
Nun ist andererseits nicht jede Beeinträchtigung der viel zitierten Urlaubsfreuden ein anerkannter Mangel, der zur Minderung des Reisepreises führen kann. Schlechtes Wetter, Unwetter oder etwa Mückenplagen sind dagegen kein Reisemangel.
Zudem hat der Urlauber ein bestimmtes Prozedere bei dem reklamierten Mangel gegenüber dem Reiseveranstalter einzuhalten ( https://www.zdfheute.de/ratgeber/reisemangel-anzeigen-reisemaengel-entschaedigung-ansprueche-100.html ).
Abseits dieser alltäglichen Auswüchse des Massentourismus entsteht weltweit an den vielen, überfüllten Stränden dieser Erdkugel ein neues Phänomen, das sich " Beach Sprawling " nennt. Sinngemäß übersetzt, das sich Ausbreiten am Strand. Vermehrt gibt es hierzu Berichte, dass Urlauber, Touristen oder Besucher von Stränden mit einer Vielzahl von Utensilien, ja fast einem kompletten Hausstand, erscheinen und einen entsprechenden Platzbedarf für sich reklamieren, so dass es dort nicht nur sehr eng wird, sondern andere Badewillige eben keinen Platz mehr finden. Das gefürchtete " Overcrowding " wird zur Plage, weil nicht wenige Gäste sich rücksichtslos verhalten.
Ob dieses nicht nur ein unverschämtes, ein egoistisches Verhalten darstellt, also ein Ärgernis, das wiederum bei andere Badegäste zu Einschränkungen bei dem Besuch des Strandes führt, oder gar eine Reisemangel erkennen lässt, dürfte strittig sein. Einerseits führen zu volle Strandabschnitte grundsätzlich zu einem Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Reiseveranstalter, wenn er diesen Mangel zu vertreten hat. Ob nun als Organisationsmangel, weil zu viele Menschen in anliegenden Hotels untergebracht wurden oder er in seinem Urlaubsangebot nicht ausdrücklich daraufhin weist, dass es in der Hauptreisezeit zu Platzbeschränkungen an den dazugehörigen Stränden kommen kann.
Ob ein Reisender als Betroffene eines solchen Verhaltens den Reiseveranstalter dafür verantwortlich machen kann, dürfte indes zweifelhaft sein. Diesem kann nicht jede Störung im Ablauf des Urlaubs angelastet werden. Allerdings ist er verpflichtet, bei entsprechenden Beschwerden, diesen nachzugehen und Maßnahmen zu ergreifen, die ihm angezeigten Beeinträchtigungen zu beheben.
So sind Hotels beispielsweise vermehrt dazu übergegangen, Gästen, die willkürlich ihre mit Speisen überladenen Teller in den Abfallbehältern entsorgt haben, dafür eine gesonderte Gebühr in Rechnung zu stellen.
Das könnte auch bei diesem rücksichtslosen Verhalten am Strand durch sich breit machende Badegäste ein durchaus probates Mittel sein. Wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, lässt so mancher Egoist zur Räson bringen.
LAMP OF THE UNIVERSE - Dream Sequence - Echo In Light - 2011:
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